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Darf Polizei nicht abschleppen?

Themenstarteram 20. Oktober 2010 um 12:32

Hallo,

ich weiß nicht ob das in dieses Forum passt aber ich fang mal an.

Desöfteren sehe ich, dass z.B ein defektes oder ein Auto welches einen Unfall hatte (nicht so stark, z.B. Scheinwerfer kaputt) auf der Straße steht und dahinter ist ein Polizeiauto, dass das Blaulicht an hat und die Polizisten nehmen den Unfall auf.

Meine Frage: Dürfen Polizisten ein Auto nicht abschleppen? (Also mit Abschleppseil)

Gruß Fabi

Beste Antwort im Thema

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Zumal es eh eine Leiche aus 2010 ist

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am 20. Oktober 2010 um 12:44

Um Gefahrensituationen abzuwenden, wenn ein Abschleppfahrzeug kurzfristig nicht zu bekommen ist, darf die Polizei bis zur nächsten gefahrfreien Abstellmöglichkeit abschleppen.

P.S.: 1sek vorher - juchhu ich war Erster. :D

nein dürfen die nicht, hat versicherungstechnische Gründe

Abgesehen davon sind Polizisten keine Abschlep"deppen" die sich diesbezüglich dreckig machen müssten.

@ Winni nicht abschleppen sondern frei räumen um Gefahrenquellen aus dem Weg zu räumen.

am 20. Oktober 2010 um 12:56

Zitat:

...

@ Winni nicht abschleppen sondern frei räumen.

Das bleibt sich im Endeffekt gleich. Mag sein, dass ich nicht den formal richtigen Begriff verwendet habe, im Endeffekt: Seil/Abschleppstange raus, Fahrzeug drangehängt.....

Ansonsten hast Du ja mit Deiner Aussage recht.

Themenstarteram 20. Oktober 2010 um 12:58

Ich dachte auch nicht im sinn von Abschleppdepp sondern eben um die Fahrbahn freizuräumen und somit auch die Gefahr für nachfolgenden Verkehr zu verringern

am 20. Oktober 2010 um 14:14

Wenn die Beamten es für notwendig halten, dass die Gefahrenstelle umgehend geräumt werden sollte, werden sie schon entsprechende Maßnahmen einleiten, es ist wie immer eine Abwägung mehrerer Faktoren.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Wenn die Beamten es für notwendig halten, dass die Gefahrenstelle umgehend geräumt werden sollte, werden sie schon entsprechende Maßnahmen einleiten, es ist wie immer eine Abwägung mehrerer Faktoren.

Genau:

- Haben wir gerade Lust?

- Wie viel Zeit noch bis zur nächsten Pause?

- Wie läufts mit der Alten?

- Gibts in der Nähe ein Halteverbot, wo ich ihn reinstellen und aufschreiben kann?

:D

Zitat:

Original geschrieben von fabi320

und somit auch die Gefahr für nachfolgenden Verkehr zu verringern

was stellt eine größere gefahr dar?!

ein pkw der auf der straße steht und fachgerecht durch polizei abgesichert ist!?

oder ein pkw der von einem polizeifahrzeug über die straße geschleppt wird, wo weder lenkhilfe, noch bremskraftverstärker funktionieren und am steuer jemand sitzt der noch nie ein fahrzeug abgeschleppt hat?!

prinzipiell hat die polizei aber das recht dazu ein fahrzeug von der straße zu schleppen...

 

Hallole zusammen

ist wie bereits eine rechtliche angelegenheit auch eine versicherungsrechtliche.

Der der Schleppt haftet für alles was mit dem Fahrzeug passiert.

Egal was der Depp der im gezogenen Fahrzeug macht..

Somit haben vor vielen Jahren mal ein paar ganz schlaue Typen auf diese Art

ihre Fahrzeuge auf Stattskosten reparieren lassen.

Per Gerichtsurteil damals in den 60ern.

(Ein alter ehem Polizist hat mir das erzählt, ich kenne ihn als glaubwürdig.)

Aus dem Grund ist den Beamten generell verboten mittels Dienstfahrzeug ein

anderes Fahrzeug zubewegen. Wegschieben ist eine Sache und wenns der Graben ist ,

aber Schleppen im Sinne von Bergen dürfen die nicht mehr. Jol.

Und das liegt eben in der Natur des Menschen (oder des Deutschen?) der immer seinen Vorteil sucht und nie selbst schuld ist.

Das Thema Winterreifen und die lächerliche Frage was denn einer ist und daß wir es jemand zu verdanken haben der geklagt hat, daß ein Gesetz das eigentlich klar war jetzt glasklar definiert werden muß ist allen bekannt hoffe ich. ;)

Weiteres Beispiel wären Alkoholkontrollen.

Abgesehen davon, daß man Atemalkoholkontrollen sowieso verweigern darf, gab es auch findige (Deutsche?) die sich die Bedienungsanleitung der Pusteinstrumente angesehen haben.

Und tada, da steht bei allen? eine Wartezeit von 15 - 20 Minuten nach Alkoholkonsum drin.

Tja und was macht der findige Deutsche? Er klagt, da die Polizei nicht nachweisen konnte, daß 15 oder 20 Minuten seit dem letzten Konsum vergangen waren. Derjenige hat zwar gesagt es wäre länger hergewesen, aber nunja so sind wir eben.

Daraus folgt wie beim gekippten "angemessenen Bereifungsgesetz":

Wir alle dürfen wegen so jemand jetzt bei einer Atemalkoholkontrolle mindestens 15-20 Minuten warten damit sichergestellt ist, daß der letzte Alkoholkonsum wirklich so lange her ist.

Und das ist traurig.

am 20. Oktober 2010 um 15:36

Zitat:

Original geschrieben von winni2601

Um Gefahrensituationen abzuwenden, wenn ein Abschleppfahrzeug kurzfristig nicht zu bekommen ist, darf die Polizei bis zur nächsten gefahrfreien Abstellmöglichkeit abschleppen.

NEIN, darf sie NIE machen!

Hier geht es um eine reine Versicherungsfrage. Da die Polizei Selbstversicherer ist und auch für die Schäden am gezogenen Fahrzeuge aufkommen müsste ist dies untersagt.

Aber keinem Polizist ist es verboten den verunfallten Pkw zur Seite zu schieben, wenn es zumutbar / möglich ist.

Zitat:

 

P.S.: 1sek vorher - juchhu ich war Erster. :D

Das wiederum ist dann eine wirkliche Leistung vo dir!

(Schaffen nicht viele schneller zu sein als unser SM)

am 20. Oktober 2010 um 16:58

Ich habe vor einigen Jahren schon 1x live miterlebt, wie die Polizei aus einer Baustellenengstelle ein Fahrzeug abgeschleppt hat. Im Fernsehen (frag mich jetzt bloß nicht, welche Sendung das war) wurde mal berichtet, dass das in Gefahrensituationen erlaubt wäre, wenn ein Abschleppwagen in Kürze nicht durchkommen könnte und nur bis zur nächsten Stelle, wo das Fahrzeug gefahrlos abgestellt werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von winni2601

Ich habe vor einigen Jahren schon 1x live miterlebt, wie die Polizei aus einer Baustellenengstelle ein Fahrzeug abgeschleppt hat. Im Fernsehen (frag mich jetzt bloß nicht, welche Sendung das war) wurde mal berichtet, dass das in Gefahrensituationen erlaubt wäre, wenn ein Abschleppwagen in Kürze nicht durchkommen könnte und nur bis zur nächsten Stelle, wo das Fahrzeug gefahrlos abgestellt werden kann.

Dann hat aber mit Sicherheit ein erfahrener Beamter das geschleppte Fahrzeug gelenkt.

Keine Reglung ohne Ausnahmen. Jol.

übrigens, im nachfolgenden Link finden Sie eine APP, wo man sich als privater Helfer zwecks Überbrücken bzw. Abschleppen für das umliegende Region registrieren oder abrufen können.

*** Link entfernt! Johnes, MT-Moderation ***

Mit besten Empfehlungen

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