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Dauerhaft im Ausland Fahren

Themenstarteram 18. März 2025 um 18:54

Hi,

Okay hier eine komische Frage, Wer kann sie mir beantworten?

Mal angenommen, eine Person dürfte in Deutschland ein Fahrzeug nicht fahren, aus Führerscheinrechtlichen Gründen, sonst wo aber schon, im Rest der Welt.

Könnte diese Person theoretisch, Ein Fahrzeug in Deutschland Anmelden und Versichern und es zB. auf nem Hänger oder sonst wie legal ins Ausland überführen und es dann dort ganz normal Fahren, ist das Versicherungstechnisch möglich? Was wenn es zum Schadensfall kommt, die Versicherung müsste doch Probleme machen oder nicht?

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16 Antworten

Um Fahrzeughalter zu werden, braucht man keinen FS.

Ich schätze "das Ausland" macht Probleme wenn der Standort permanent dort ist, Google wirft auf die schnelle 6 Monate aus, dann mus es zolltechnisch "eingeführt" werden.

Sonst würden in D ja auch alle KFZ mit panamesischem Kennzeichen rumfahren

In Deutschland muss der Versicherung nur eine Anschrift des Versicherungsnehmers bekannt sein. Im Ausland muss das Fahrzeug aber auch umgemeldet werden, eine endlose Nutzung mit ausländischen Kennzeichen ist nicht erlaubt.

Themenstarteram 18. März 2025 um 19:25

Mir geht es um die Versicherung, das auf der Zulassungsstelle der FS niemand interessiert weiß ich, zolltechnisch auch mit den 6 mon

Aber wie ist es wenn man einen Unfall verursacht und die Versicherung dann viel Mehr Infos haben will als bei Versicherungsabschluss

zB merken sie das man in Deutschland nicht Fahren darf. Aber das ist ja dann nicht relevant da der Unfall im Ausland passiert ist, wo man Legal Fahren durfte, richtig oder falsch?

Ich hoffe, da wurde ein Blick drauf geworfen:

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Die Führerscheinklassen sind doch inzwischen auch EU harmonisiert oder nicht.

Oder geht es um nicht EU Ausland, dann lieber gucken ob da überhaupt Versicherungsschutz gewährt wird.

Themenstarteram 18. März 2025 um 19:37

Von EU und Fahrverbot habe ich nix geschrieben, es besteht keine Fahrerlaubnis in Deutschland, entzogen wurde sie aber nicht sondern wurde nie beantragt.

Ich denke spätestens bei Ummeldung im Ausland ist das mit der Versicherung Geschichte.

Möglich ist es (theoretisch) - aber da sollte die Versicherung entsprechende Bedingungen haben.

Das kann also variieren und wird vom Versicherer abhängen.

Ich denke nicht, das bei Angabe "Fahrer ohne Fahrerlaubnis" hier Dich jemand versichern wird, bzw. das im Schadenfall Deckung besteht.

Evtl. holt sich die Verischerung dann Ihre Auslagen zurück https://www.allianz.de/.../

Themenstarteram 18. März 2025 um 20:21

Nun ja ein Unfall kann in der Zeit vor der Ummeldung im Ausland passieren

Eine Fahrerlaubnis besteht, aber nicht in Deutschland, bei den Versicherern kann man jedes Land auswählen wo man halt seine Fahrerlaubnis erworben hat, die stellen auch keine Fragen, wenn es nicht knallt, und wenn es knallt und man hat die Versicherung nicht belogen müsste doch alles passen

Nach meinen Auffassen muss die Haftpflicht den theoretischen Schaden übernehmen, Fahrerlaubnis besteht ja zur Unfallzeit am Unfallort, aber ich weiß es nicht

Themenstarteram 18. März 2025 um 20:24

der allianzlink ist auch quatsch ,eine Fahrerlaubnis besteht ja und ich gehe von einem Unfall im Ausland aus, wo die Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit hat.

Gegenfrage:

Warum wird das Fahrzeug nicht im Ausland angemeldet und versichert ?

Das ganze Konstrukt „Fahren mit deutscher Versicherung und deutschen Kennzeichen im Ausland“ wird nach spätestens 6 Monaten zusammenbrechen, da ab dann eine Ummeldung und Wohnsitz im Ausland gefordert wird.

Vielleicht erklärt der TE mal, weshalb er diese Aktion vorhat.

Das Problem wird die Strafverfolgung sein. Einfuhr ohne Verzollung ist kein Spaß. Eine Steuerhinterziehung wäre es auch. Mit dem FS gäbe es kein Problem. Soll aber Staaten geben, wo der Srafvollzug mit D nicht vergleichbar ist.

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