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DB Messung Polizei

Kawasaki Z 900
Themenstarteram 10. August 2023 um 17:56

Hallo, habe mir einen Sportauspuff besorgt! Es sind im Zulassungsschein 89 Db eingetragen und jetzt hab ich um die 98 circa. Mir ist klar wie eine Db Messung bei einer Polizeikontrolle abläuft, allerdings würde es mich interessieren was passiert, wenn man den Zulassungsschein nicht dabei hat? Den daraus geht ja hervor, wieviel DB man haben darf. Also wie soll dann kontrolliert werden ob der gemessene Wert passt oder nicht!?

Liebe Grüße

Lukas

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13 Antworten
am 10. August 2023 um 19:24

Moin,

dann schau mal nach dem Typenschild am Motorrad.

Da stehen alle relevanten Werte drauf.

Na ja, im schlimmsten Fall wird dein Moped beschlagnahmt und bei einer Prüfstelle durchgemessen. Die Daten, mit der sie zugelassen wurde, ist kein Problem, die haben sie schon.

am 10. August 2023 um 20:18

Da kannste Glück aber auch extremes Pech haben, je nachdem an welche Sheriffs du da gerätst.

Du bist dir aber hoffentlich im klaren, dass das richtig teuer werden kann, Sicherstellung, Vorführung etc.

und die Saison ist dann wohl auch gelaufen.

Aber jeder wie er mag und meint, mir wäre es das nicht wert.

Die Polizei hat alle relevanten Daten.

Dann machst du noch kosten, wegen nicht dabei haben der Zulassung.

Vom Ruf von uns mal ganz abgesehen.

Das ganze grenzt ja schon an Vorsatz und würde, sofern es rauskommt, dann sogar doppelt so teuer.,

Mir stellt sich da eher die Frage: Ist lautstärke wirklich wichtiger als das fahren?

@Audi123456: Die Maschine hat 98db, sind diese von Dir gemessen worden?

Wenn es eine Euro 5 ist, dürfte sie 97db erreichen, da wären die 89 noch in der Messtoleranz. Da Du aber schreibst, es würden 89db in der Zulassung stehen, scheinst Du eine Euro 4 zu haben. Hier bist Du also weit drüber und riskierst im Falle einer Messung in einer Polizeikontrolle die Untersagung der Weiterfahrt und dann wird ein Vorgang ins Rollen gebracht, der für Dich richtig teuer werden kann. Abschleppkosten, Gutachten,.....

Es ist völlig egal, ob Du die Zulassung dabei hast oder nicht, die Polizei lebt nicht im Mittelalter und hat Zugriff auf alle relevanten Daten und dazu steht die benötigte Angabe auch noch auf dem Typenschild am Rahmen.

btw: meine ehemalige Z900 nach Euro 4 hatte 91db in der Zulassung, keine 89db.

Für das Standgeräusch, welches die Polizei kontrolliert, gibt es keinen gesetzlichen Grenzwert.

Es dient dazu, vor Ort zu prüfen, ob da was am Auspuff manipuliert wurde.

Toleranz nach oben sind 5 dB.

Zitat:

@restek schrieb am 11. August 2023 um 12:22:52 Uhr:

Für das Standgeräusch, welches die Polizei kontrolliert, gibt es keinen gesetzlichen Grenzwert.

Es dient dazu, vor Ort zu prüfen, ob da was am Auspuff manipuliert wurde.

Toleranz nach oben sind 5 dB.

Die Polizei kontrolliert das was angegeben ist. Wenn z.B. da steht 91db bei 4250U/min dann wird auch bei dieser Drehzahl gemessen.

Ja. Genau.

Bloss diese 91 dB sind nicht gesetzlich festgeschrieben. Wer immer das festlegt. Dieses Standgeräusch ist auch bei bei verschiedenen motorrädern unterschiedlich. Ducati Panigale V2 z.B. unrühmliche 102 dB.

Im Gegensatz zum Fahrgeräusch, das für alle Motorräder einer Eurostufe gleich ist. Euro 4: 77dB. Das kann aber nur in aufwendigen Fahrversuchen ermittelt werden. Also nix für die spontane Kontrolle am Parkplatz

Vielleicht sollte der Themenersteller einmal mitteilen, ob sein Sportauspuff eine ABE oder zumindest ein Teilegutachten (Achtung - der Verbau muss anschließend durch eine technische Prüfstelle abgenommen werden!) hat. In diesen Dokumenten steht, welche Lautstärkewerte die Anlage hat. Die in der ZB1 genannten 89db beziehen sich auf die Serienanlage. Bei eine Polizeikontrolle sollte eben das Dokument des Sportauspuffs vorliegen. Ist der Sportauspuff ohne jegliches Dokument oder Einzelgutachten, dann trifft das bisher geschriebene zu. Erlöschen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs mit allen Konsequenzen.

@restek

Richtig, trotzdem dient die Nahfeldmessung dazu einen Angangsverdacht zu bestätigen oder auszuräumen und ist dafür auch als Kontrollwert gedacht. Wenn dieser inkl. der Toleranz überschritten wird kommt das Teil eben zum Sachverständigen wenn der Grund nicht sofort (z.B. ausgebauter Eater) festzustellen ist.

@hoewel

Da eine ABE etwas anders ist als ein Bauteil mit einer EG-BE muss schon einmal wenn e-Kennzeichnung vorhanden ist nichts mitgeführt werden und ist so vom Gesetzgeber auch gewollt und vorgegeben und somit ist der Fahrzeugführer nicht in der Beweispflicht. Von manchen Herstellern beigelegte Servicekarten sind nur dafür gedacht eine Überprüfung zu beschleunigen.

Richtig, wenn die E-Nummer auf der Anlage ist, ist es auch okay. Aber dazu kann uns hier auch nur der TE etwas sagen. Alles andere ist nichts als ein Blick in die Glaskugel mit hätte, wäre oder könnte.

Die E-Nummer muss auch zum Modell passen. Ist also egal, ob eine drauf ist oder nicht, die Anlage muss an sich erstmal zur Maschine passen.

Das ist aber nicht das Thema. Hier versucht jemand, die Polizei auf der Nase zu tanzen, bzw. reinzulegen. Oder warum sollte jemand überlegen, den Schein zu Hause zu lassen?

Leichter, bequemer und besser ist, einfach eine zugelassene Anlage drunter zu hängen. Dann braucht man solche Gedanken sich gar nicht zu machen.

Und andere danken einem das dann auch.

Abgesehen davon ob es ohne Zulassung funktionieren würde finde ich es schlimm das es immer noch Motorradfahrer gibt denen Krawall machen ohne Rücksicht auf andere Biker so wichtig ist. Gäbe es solche Leute nicht wären weniger Strecken und Treffpunkte nicht gesperrt.

Wünsche niemand etwas Böses aber diese Art von Menschen gehen mir als Biker selber auf die Nüsse! Deswegen stören mich Kontrollen nicht, müssten eher mehr sein.

Traurig das ich das so schreiben muss mir fehlt allein für die Frage das Verständnis!

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