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DE/CH Führerausweis/Umzug?

Themenstarteram 12. Juli 2014 um 5:17

Hallo

Ich wohne in der Schweiz und habe soeben ein Fahrverbot bekommen von mind. 1Jahr.

Der Grund hierfür ist dass ich 2x +15km/h zu schnell war (nicht absichtlich) und einen kleinen Blechschaden hatte (meine schuld) vor knapp 2J.

Nun wollte ich ende Jahr endgültig nach Deutschland ziehen, jedoch in der Schweiz Arbeiten.

Ist es möglich den Führerausweis in Deutschland, trotz des Fahrverbots zu machen?

Und wenn ja:

Kann ich mit Deutschem Wohnsitz und Deutschem Führerausweis, Beruflich in der Schweiz Fahren?

Hab zwar gegoogelt aber bin nicht fündig geworden.

Ich danke für jede hilfreiche antwort.

Beste Antwort im Thema
am 12. Juli 2014 um 18:37

Zitat:

Original geschrieben von Benzli2013

Ein Fahrverbot von mindestens einem Jahr?

Dann erzählst du uns nicht ganz die Wahrheit oder die Geschwindigkeit war nicht nur +15km/h sondern deutlich mehr zu schnell.

Denn mit zweimal etwas zu schnell gibt das lediglich ein paar Monate.

Wenn du also echte Antworten willst die dir was bringen, dann sei ehrlich und liefere die ganzen Fakten. Eventuell bist du sogar noch in der Probezeit? Dann hast du deinen Führerschein sowieso für immer weg.

Also bitte, erst die komplette Wahrheit liefern, dann kann geholfen werden.

Und Führerscheinentzug oder Fahrverbot ist nicht dasselbe. Aber eben, erst Fakten, dann könnte man eventuell helfen.

Was dir aber garantiert helfen kannst, ist das zuständige Strassenvekehrsamt.

Was für einen Schwachsinn ist denn hier geschrieben. Bevor man etwas tippselt, sollte man erst einmal lesen.

1. Der TE wohnt in der SCHWEIZ und besitzt einen SCHWEIZER Führerschein

2. In der SCHWEIZ gibt es kein Strassenverkehrsamt.

3. Deutsche Gesetze sind in der SCHWEIZ nicht gültig.

4. Mich hatten +2km/h bereits 20 Franken gekostet.

Ich war jetzt tatsächlich kurz davor, Dir ein ganz spezielles Zitat von Saarlands Heinz Becker an den Kopf zu werfen...

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Was ist Fakt?

Mind. 1 Jahr Fahrverbot in der Schweiz.

Das hat aber nichts mit dem FS zu tun.

Richtig. Ob du ein Fahrverbot oder einen Fahrerlaubnisentzug hast sind zwei grundlegend unterschiedliche Dinge!

am 12. Juli 2014 um 11:58

Eigendlich muesstest du in Deutschland deinen Schweizer Schein abgeben und wuerdest dafuer weil du einen festen Wohnsitz in Deutschland hast, den deutschen Schein bekommen. Da er aber eingezogen wurde, bekommst ihn auf dem Weg nicht weil die Daten ausgetauscht werden.

Ob du einfach einen neuen in Deutschland machen kannst weiss ich nicht. Ich vermute aber mal das es gehen koennte. Allerdings duerftest du auch mit dem deutschen Schein nicht in der Schweiz fahren. ;)

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Eigendlich muesstest du in Deutschland deinen Schweizer Schein abgeben und wuerdest dafuer weil du einen festen Wohnsitz in Deutschland hast, den deutschen Schein bekommen.

Wenn ich sein Posting richtig verstanden habe, wollte er erst Ende des Jahres nach Deutschland ziehen. Momentan ist sein Wohnsitz noch immer die Schweiz.

am 12. Juli 2014 um 18:21

Ein Fahrverbot von mindestens einem Jahr?

Dann erzählst du uns nicht ganz die Wahrheit oder die Geschwindigkeit war nicht nur +15km/h sondern deutlich mehr zu schnell.

Denn mit zweimal etwas zu schnell gibt das lediglich ein paar Monate.

Wenn du also echte Antworten willst die dir was bringen, dann sei ehrlich und liefere die ganzen Fakten. Eventuell bist du sogar noch in der Probezeit? Dann hast du deinen Führerschein sowieso für immer weg.

Also bitte, erst die komplette Wahrheit liefern, dann kann geholfen werden.

Und Führerscheinentzug oder Fahrverbot ist nicht dasselbe. Aber eben, erst Fakten, dann könnte man eventuell helfen.

Was dir aber garantiert helfen kannst, ist das zuständige Strassenvekehrsamt.

am 12. Juli 2014 um 18:37

Zitat:

Original geschrieben von Benzli2013

Ein Fahrverbot von mindestens einem Jahr?

Dann erzählst du uns nicht ganz die Wahrheit oder die Geschwindigkeit war nicht nur +15km/h sondern deutlich mehr zu schnell.

Denn mit zweimal etwas zu schnell gibt das lediglich ein paar Monate.

Wenn du also echte Antworten willst die dir was bringen, dann sei ehrlich und liefere die ganzen Fakten. Eventuell bist du sogar noch in der Probezeit? Dann hast du deinen Führerschein sowieso für immer weg.

Also bitte, erst die komplette Wahrheit liefern, dann kann geholfen werden.

Und Führerscheinentzug oder Fahrverbot ist nicht dasselbe. Aber eben, erst Fakten, dann könnte man eventuell helfen.

Was dir aber garantiert helfen kannst, ist das zuständige Strassenvekehrsamt.

Was für einen Schwachsinn ist denn hier geschrieben. Bevor man etwas tippselt, sollte man erst einmal lesen.

1. Der TE wohnt in der SCHWEIZ und besitzt einen SCHWEIZER Führerschein

2. In der SCHWEIZ gibt es kein Strassenverkehrsamt.

3. Deutsche Gesetze sind in der SCHWEIZ nicht gültig.

4. Mich hatten +2km/h bereits 20 Franken gekostet.

Ich war jetzt tatsächlich kurz davor, Dir ein ganz spezielles Zitat von Saarlands Heinz Becker an den Kopf zu werfen...

Zitat:

Original geschrieben von S8V10So

2. In der SCHWEIZ gibt es kein Strassenverkehrsamt.

Stimmt.

Die Schweiz ist aber auch nicht befugt, eine deutsche Fahrerlaubnis auszustellen.

Daher muß sich der TE mit seiner Frage an das deutsche Straßenverkehrsamt bzw. an die deutsche Fahrerlaubnisbehörde wenden.

Zitat:

Original geschrieben von S8V10So

...Was für einen Schwachsinn ist denn hier geschrieben. ...

2. In der SCHWEIZ gibt es kein Strassenverkehrsamt. ...

Und da bist du dir sicher? Wirklich?

;)

am 12. Juli 2014 um 20:34

Zitat:

Original geschrieben von Nomen_est_Omen

Zitat:

Original geschrieben von S8V10So

...Was für einen Schwachsinn ist denn hier geschrieben. ...

2. In der SCHWEIZ gibt es kein Strassenverkehrsamt. ...

Und da bist du dir sicher? Wirklich?

;)

MFK = Motorfahrzeugkontrolle = Amt, bei dem man die Sachen mit dem FS und der Zulassung regelt. Zudem wird dort für gewöhnlich auch die technische Überprüfung durchgeführt. Zumindest in den von mir bisher bewohnten Kantonen (BS, TG, SO)

am 12. Juli 2014 um 20:37

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von S8V10So

2. In der SCHWEIZ gibt es kein Strassenverkehrsamt.

Stimmt.

Die Schweiz ist aber auch nicht befugt, eine deutsche Fahrerlaubnis auszustellen.

Daher muß sich der TE mit seiner Frage an das deutsche Straßenverkehrsamt bzw. an die deutsche Fahrerlaubnisbehörde wenden.

Da gibt es nix gegen zu sagen. Der Ton war indiskutabel. Der Text grossteils inhaltlich falsch. Denn z.B. war die verhängte Busse nicht deutsch. ;)

Zitat:

Original geschrieben von S8V10So

Zumindest in den von mir bisher bewohnten Kantonen (BS, TG, SO)

TG ist ja Thurgau, oder?

Willkommen beim Strassenverkehrsamt des Kantons Thurgau ;)

Für 2 mal 15 Km/h zuschnell ein Jahr FS entzug? Also wenn ich mir den Bußgeldkatalog ergoogle dann komm ich bei 15 Km/h auf 250 FR innerhalb der Ortschaft, Außerhalb auf 160 FR und auf der AB auf 120 FR. Nirgends ist was von FS entzug zu lesen.

Gut ich habe zwar nirgends gelesen was Passiert wenn das ganze innerhalb von einem Jahr passiert aber für 2 mal 15 Km/h den FS zu entziehen, das Trau ich nichtmal den Schweizern zu. Vielleicht kann da mal jemand Klarheit reinbringen.

Ein möglicher Grund wäre zum Beispiel ein Führerausweis auf Probe (Lernfahrausweis mit Weiterbildungspflicht). Stichwort Administrativmassnahme.

Die Frage des TE imho wurde bereits beantwortet. Eine Sperrfrist würde vermutlich dazu führen, dass bei Neuerteilung eines FS in DE (nach der alleinigen Wohnsitznahme dort), in CH dieser nicht genutzt werden könnte. Ohne Aufgabe des Wohnsitzes in CH wäre es ev. sogar strafbar (Umgehung der Vorschriften des Wohnsitzstaates). Genauere Auskünfte erteilt das Strassenverkehrsamt des jetzigen Wohnkantons.

Gruss Neo

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