Defekte Laderaumabdeckung, kulanz und Garantie fehlanzeige
Hallo alle zusammen,
ihr kennt doch mit Sicherheit das sehr bekannte Problem von MB dass die Laderaumabdeckung hinten des öfteren nicht funktioniert, sprich beim öffnen der Heckklappe nicht reagiert und hochfährt.
Bei mir war das jetzt der Fall.
Bin in meine MB Werkstatt gefahren und habe das Problem geschildert.
Habe heute auch gleich einen Ersatzwagen bekommen.
5 Stunden später ruft die Werkstatt an, Auto fertig, die schienen waren defekt.
Ich alles klar, vielen Dank und der Freundliche, allerdings übernimmt das die Gebrauchtwagengarantie nicht und ein Kulanzantrag wurde nicht angenommen.
Auto wird morgen früh abgeholt und ich muss 200 euro bezahlen.
Das kann doch irgendwie nicht ganz sein oder?
Diese Garantie gilt nicht für Verschleißteile, aber das ist doch ein Konstruktionsfehler oder so. Ich finde das absolut unverschämt.
Ich soll dass jetzt mit dem MB Händler klären wo ich das Auto gekauft habe und da werde ich mir das Geld wiederholen, auch wenn ich den Anwalt einschalten muss.
Dass lass ich mir nicht gefallen.
Habt ihr auch schon einmal so was erlebt?
Gruss
Beste Antwort im Thema
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Kauf noch keine 6 Monate her.
Das heißt das der Verkäufer in der Sachmänglehaftung ist und die Garantie nichts damit zu tun hat.
Voraussetzung dafür ist natürlich, das das Fahrzeug von einem Händler stammt und nicht von Privat.
Allerdings hast Du den Fehler gemacht, und es in einer anderen Werkstatt reparieren lassen, anstatt dem Verkäufer die Chance auf Nachbesserung zu geben.
Daher wird es schwierig was zu bekommen.
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17 Antworten
Bevor Du so mit Volldampf loslegst, solltest Du mal konkrete Infos einstellen. Insbesondere Bj. und km und wann gekauft. Das sind nämlich die für Kulanz bzw. Gewährleistung entscheidenden Eckdaten.
Dann erhälst Du sicherlich auch hilfreiche Antworten.
sid2006
Oh ja das ist richtig, also:
Baujahr: 05.05
Kaufdatum: 12.12.08
Garantie bis zum 12.12.09
KM Stand: 92000
Grundsätzlich finde ich 200 € bei fast 100tkm und fast vier Jahre altem Auto OK. Hier wurden für die Rep der Abdeckung schon Preise von 500€ genannt. Das halte ich einfach für das Gerauchtwagenrisiko. Dafür ist es halt ein MB zu kleinem Preis. Für den gleichen Preis hätte man auch einen Kia mit 5 Jahren Garantie als Neufahrzeug erwerben können. Dann bestünde kein Risiko.
Die Gebrauchtwagengarantie greift vermutlich wirklich nicht, sonst hätte der Freundliche darüber abgewickelt, denn dem ist egal, woher das Geld kommt. Ich würde mir den Passus der Garantie, der dieses Teil ausschließt, aber mal zeigen lassen. Aber die Garantie hat grundsätzlich Sinnm denn sieschützt Dich vor elementaren Risiken wie Motor- und Getriebeschaden.
Für Mängel, die in den ersten 6 Monaten nach Kauf auftreten gilt, dass der verkaufende Händler nachweisen muss, dass der Mangel bei Auslieferung noch nicht bestand. Hier wäre ein juristischer Ansatz. Aber wegen dem Betrag zum Anwalt ? Versuch es noch mal mit dem Hinweis auf die Gewährleistung mit einem Gespräch. Vielleicht teilt Ihr Euch den Betrag.
Dennoch viel Freude mit dem Wagen.
sid2006
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Kauf noch keine 6 Monate her.
Das heißt das der Verkäufer in der Sachmänglehaftung ist und die Garantie nichts damit zu tun hat.
Voraussetzung dafür ist natürlich, das das Fahrzeug von einem Händler stammt und nicht von Privat.
Allerdings hast Du den Fehler gemacht, und es in einer anderen Werkstatt reparieren lassen, anstatt dem Verkäufer die Chance auf Nachbesserung zu geben.
Daher wird es schwierig was zu bekommen.
Nunja dass Problem ist dass ich das Auto in Frankfurt gekauft habe, direkt bei MB.
Und ich wohne 100km von dort entfernt und fahr nicht wegen sowas dort hin.
Schon beim Kauf ist aber dem Verkäufer und mir aufgefallen, dass das ding nicht richtig funktioniert und wir aber ausgegangen sind dass es etwas mit der fast leeren Batterie zu tun hat.
Er meinte auch dass ich das mal im Auge behalten soll.
Das ding ging, dann gings mal net, dann musste ich die Rückbank umlegen weil ich platz gebraucht habe und hab das ding nicht benutzt und jetzt habe ich es wieder montiert und es ging gar nicht mehr.
Dann versuch doch einfach mal die Koten von der NL die Dir das Auto verkauft hat, erstattet zu bekommen.
Mehr als nein sagen können sie ja nicht.
Allerdings liegt der Fehler bei Dir. Du hättest dir von denen vorher eine Kostenübernahmezusage schriftlich holen müßen.
Eine rechtliche Verpflichtung besteht nicht, aber versuchen würde ich es dennoch.
Vielleicht kann Dir ja auch die NL die es ausgeführt hat dabei helfen.
Und sag uns mal hier bescheid, wie es gelaufen ist, wenn du was näheres weißt.
Oder man liest hier die Erfahrungen nach und kauft sich zwei Torx Schraubendreher 8€ und die Schienen für 35€ das Stück und hat nach 10min Arbeit das gute Gefühl es selber geschafft zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von ard_2
Oder man liest hier die Erfahrungen nach und kauft sich zwei Torx Schraubendreher 8€ und die Schienen für 35€ das Stück und hat nach 10min Arbeit das gute Gefühl es selber geschafft zu haben.
Und was nutzt das dem TE, es ist doch schon repariert und bezahlt.
Oder hab ich was verpasst?
von welchem händler in ffm ist der wagen denn wenn man fragen darf?
Zitat:
Original geschrieben von schueler.oliver
von welchem händler in ffm ist der wagen denn wenn man fragen darf?
Gekauft habe ich ihn in der Daimler AG Niederlassung Frankfurt /Offenbach, Hanauer Landstr. 425
Das ist so ziemlich der größte hier in der Umgebung mit schon knapp 400 Fahrzeugen :-)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die bei der Vorgeschichte und dem Verlauf die Kosten nicht übernehmen. Das ist für die doch ein Kleckerbetrag. Der Bertrieb macht einen seriösen Eindruck. Ich hole dort Morgen mit einem Bekannten ein ML Jahreswagen ab. ( Nicht für mich, für ihn ).
!! Nachdem du Ross und Reiter genannt hast, ist es unklug, den hier im Forum schlecht zu reden !!
Sprich vernünftig und in Ruhe mit Deinem Verkäufer - evtl. mit dem Verkaufsleiter - und ich denke, dann wird sich das regeln lassen.
Wobei - wie schon hier gesagt - eine Vorabinformation der verkaufenden Niederlassung der bessere Weg gewesen wäre.
Viel Erfolg !
sid2006h
Schlecht geredet hat er sie doch auch nicht, nur um Rat gefragt.
Zumindest habe ich das nicht so verstanden, das er darin den Schuldigen gesucht hat.
Bitte nicht falsch verstehen. Er hat im ersten Beitrag schon ein bischen auf MB geschimpft - allerdings nicht direkt auf diese Niederlassung. Völlig korrekt. Nur nachdem er jetzt die Niederlassung benannt hat, sollte er in der weiteren Argumentation und Berichterstattung hier im Netz absolut sachlich und emotionslos bleiben. Egal wie die Einigung ausgeht. Das ist der Sache dienlicher und rechtlich sicherer.
sid2006
Ah ok, dann hab ich das falsch interpretiert.