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Defekter Turbolader

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 17. Dezember 2018 um 9:50

Ich habe mir am 03.12.2018 einen Tiguan von Privat gekauft.

Fahrzeug: Tiguan TSI 1.4 mit 122 PS, 11/2013 mit knapp 100.000 km.

Der Besitzer hat mir mitgeteilt, dass dem TÜV am Turbolader etwas aufgefallen ist. Es tritt wohl Öl aus bzw. ist mit Öl verschmiert. Das wurde auch im TÜV-Bericht aufgenommen. Darauf hin war ich stutzig und habe gezielt gefragt, ob der Turbolader nun defekt ist oder nicht. Er hat mir versichert, dass er das Öl abgewischt hat und danach nichts mehr nachgelaufen ist. Bei der VW Werkstatt ist während der Inspektion auch nichts aufgefallen. Der Wagen fährt sich soweit so gut, jedoch habe ich dem Besitzer mündlich gesagt, dass ich das prüfen lasse.

Am 14.12.2018 war ich bei der Werkstatt und habe es prüfen lassen. Laut dem Mechaniker ist der Turbolader voller Öl, so dass dieser getauscht werden muss. Kostenpunkt: ca. 2.500,00 € (Originalteile von VW).

Ich habe den Besitzer mit diesem Mangel in Kenntnis gesetzt und Ihn gebeten bzw. gefordert die Kosten zu übernehmen. Der Besitzer hat mir telefonisch mitgeteilt, dass er aufgrund von Privatverkauf dazu nicht verpflichtet wäre aber bereit sei eine Lösung anzubieten. Er möchte nur einen weiteren Kostenvoranschlag mit deutlichen günstigeren Kosten. Bei Pitstop ca. 1.300,00 - 1.400,00 €

Fragen:

1. Welche Rechte habe ich?

2. Welchen Turbolader sollte ich einbauen lassen?

3. Nimmt man ein Austauschgerät oder ein Generalüberholtes Teil??

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Ganz ehrlich? Wenn der Verkäufer kein Bock hat, muss er NICHTS zahlen. Du hast den TÜV Bericht gesehen und er hat die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Oder hat er im Vertrag reingeschrieben, dass der Turbo i.O. ist? ich glaube nicht.

Ich frage mich wieso man so ein Auto überhaupt kauft, wenn da schon irgendwo Öl am Turbo austritt? Da würde ich sagen: "DANKE & TSCHÜSS". Aber der Preis war bestimmt so "geiz ist geil" das man dies übersehen hat ;)

Ihm Arglistigkeit nachzuweisen wird wohl unmöglich sein, weil Du hast den TÜV Bericht gesehen. Er ist auch nur Laie und steckt im Motor nicht drin ;) somit hat er Dir ja nichts verschwiegen.

Wenn ich der Verkäufer wäre, würde ich sagen: "Viel Spaß beim Anwalt + den Kosten! Belästigen Sie mich nicht mehr mit ihren Anrufen!" Punkt aus ;)

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1. Wenn der Verkäufer die Gewährleistung (schriftlich!) ausgeschlossen hat -> keine

Hat er dafür ein vorgefertigtes Formular verwendet, gibt es "Schlupflöcher" für den Käufer -> Ein Fall für den Rechtsanwalt

2. Um die Kosten gering zu halten, einen Überholten bzw. ein Austauschteil. Nicht zwingend bei VW einbauen lassen.

3. Ist bei Ersatzteilen m. W. identisch.

Themenstarteram 17. Dezember 2018 um 10:40

Zitat:

@delvos schrieb am 17. Dezember 2018 um 11:23:04 Uhr:

1. Wenn der Verkäufer die Gewährleistung (schriftlich!) ausgeschlossen hat -> keine

Hat er dafür ein vorgefertigtes Formular verwendet, gibt es "Schlupflöcher" für den Käufer -> Ein Fall für den Rechtsanwalt

2. Um die Kosten gering zu halten, einen Überholten bzw. ein Austauschteil. Nicht zwingend bei VW einbauen lassen.

3. Ist bei Ersatzteilen m. W. identisch.

zu 1: Er hat das Kaufvertragsformular von ADAC verwendet.

Ich finde schon, dass der Vorbesitzer die Kosten tragen sollte bzw. muss.

Er wurde bereits vom TÜV darauf hingewiesen. Er hat mir versichert, dass da nichts ist bzw. nicht erneut nachgelaufen wäre. Schließlich wäre ein bisschen Öl völlig normal.

Ich glaube schon, dass der Besitzer daran interessiert ist mir die Kosten zu erstatten. Die Frage meinerseits wäre nur: Was ich akzeptieren sollte oder soll ich damit direkt zum Anwalt?

Grüße

Der TÜV kann auch auf bald verschlissene Bremsen hinweisen und dann ist es an dir als Käufer das preislich zu berücksichtigen oder den Kauf, wie im Falle von “Zweifeln am Turbolader“ den Kauf ganz sein zu lassen.

Turbolader gibts inzwischen schon für “kleines Geld“, zumindest kleineres Geld im Vergleich zum VW-Angebot.

 

Ein bisschen Schuld hat man aber auch selbst an der Situation...der Verkäufer dürfte fein raus sein, wenn er den Privatkauf mit Ausschluss jeglicher Gewährleistung gemacht hat. Wenn er dir aber entgegenkommt, was willst du mehr?

Themenstarteram 17. Dezember 2018 um 11:24

Ich werde innerhalb der nächsten Tage mit dem Vorbesitzer mit Sicherheit eine Lösung finden und anschließend berichten.

Grüße

Das ist sicher möglich.

Und wohl auch zielführender als die Anwaltskeule.

CAXA-Motor?

 

https://...lader-generalueberholt.de/.../?make=VW&model=TIGUAN+[5N_]+(2007-2009)&engine=1.4+TSI+(122PS+/+90kW+/+1390ccm+/+08.10-)

Themenstarteram 17. Dezember 2018 um 12:23

Zitat:

@gromi schrieb am 17. Dezember 2018 um 12:37:08 Uhr:

CAXA-Motor?

https://...lader-generalueberholt.de/.../?make=VW&model=TIGUAN+[5N_]+(2007-2009)&engine=1.4+TSI+(122PS+/+90kW+/+1390ccm+/+08.10-)

Danke für den Link. Ja, es ist ein CAXA Motor.

1.) Wie ist den generell die Erfahrung mit solchen Generalüberholten Original-Turboladern?

2.) Passender Dichtungssatz und Ölzulaufleitung auch direkt mitbestellen, oder?

3.) Der Anbieter gibt ja 36 Monate Garantie, vorausgesetzt eine Fachwerkstatt baut diese ein. Wie ist die Erfahrung mit den Garantien trotz Einbau durch eine Fachwerkstatt?

Grüße

Zitat:

@xxgabriel2002xx schrieb am 17. Dez. 2018 um 13:23:06 Uhr:

Wie ist die Erfahrung mit den Garantien trotz Einbau durch eine Fachwerkstatt?

Wenn du eine Rechnung über den Einbau vorlegen kannst, wirst du im Garantiefall kein Problem haben, so zumindest die Vorstellung meinerseits.

Generalüberholte Teile sind im Bereich Turbo nicht schlechter als Neuteile.

Ich würde alles mitbestellen. Wenn schon, denn schon...

Ganz ehrlich? Wenn der Verkäufer kein Bock hat, muss er NICHTS zahlen. Du hast den TÜV Bericht gesehen und er hat die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Oder hat er im Vertrag reingeschrieben, dass der Turbo i.O. ist? ich glaube nicht.

Ich frage mich wieso man so ein Auto überhaupt kauft, wenn da schon irgendwo Öl am Turbo austritt? Da würde ich sagen: "DANKE & TSCHÜSS". Aber der Preis war bestimmt so "geiz ist geil" das man dies übersehen hat ;)

Ihm Arglistigkeit nachzuweisen wird wohl unmöglich sein, weil Du hast den TÜV Bericht gesehen. Er ist auch nur Laie und steckt im Motor nicht drin ;) somit hat er Dir ja nichts verschwiegen.

Wenn ich der Verkäufer wäre, würde ich sagen: "Viel Spaß beim Anwalt + den Kosten! Belästigen Sie mich nicht mehr mit ihren Anrufen!" Punkt aus ;)

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 18. Dezember 2018 um 07:32:35 Uhr:

Ganz ehrlich? Wenn der Verkäufer kein Bock hat, muss er NICHTS zahlen. Du hast den TÜV Bericht gesehen und er hat die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Oder hat er im Vertrag reingeschrieben, dass der Turbo i.O. ist? ich glaube nicht.

Ich frage mich wieso man so ein Auto überhaupt kauft, wenn da schon irgendwo Öl am Turbo austritt? Da würde ich sagen: "DANKE & TSCHÜSS". Aber der Preis war bestimmt so "geiz ist geil" das man dies übersehen hat ;)

Ihm Arglistigkeit nachzuweisen wird wohl unmöglich sein, weil Du hast den TÜV Bericht gesehen. Er ist auch nur Laie und steckt im Motor nicht drin ;) somit hat er Dir ja nichts verschwiegen.

Wenn ich der Verkäufer wäre, würde ich sagen: "Viel Spaß beim Anwalt + den Kosten! Belästigen Sie mich nicht mehr mit ihren Anrufen!" Punkt aus ;)

Ich glaube, Du hast das Problem selber herbeigeführt. Nachdem der Ölaustritt am Turbolader erwähnt wurde, hättest Du vor Vertragsunterschrift die Situation untersuchen lassen sollen, am besten in einer VW Vertragswerkstatt. Einen kurzen Blick ins internet unter dem Stichwort "Turboladerprobleme" hätte genügt um das Risiko beurteilen zu können und ein Gefühl für die potentiellen Kosten einer Reparatur bzw. eines Austausches zu bekommen.

Wenn das Ergebnis einer solchen Untersuchung nicht eindeutig gewesen wäre (Kaputt oder doch nicht?), hättest Du dem Vertrag eine entsprechende Klausel hinzufügen müssen, in der die möglichen Folgen des Ölaustritts aufgeführt worden wären, bis hin zu der Zusicherung des Verkäufers, die Kosten, auch eines Austausches, zu übernehmen, wenn eine autorisierte Werkstatt solches feststellen sollte. Eine solche Klausel muss wohl eine zeitliche Begrenzung beinhalten; das ist Verhandlungssache. Sobald Käufer und Verkäufer das unterschrieben haben, bist Du als Käufer abgesichert.

Ich schliesse mich einigen der "Vorredner" an: wenn der Verkäufer gewillt ist, einen Teil der Kosten zu übernehmen, dann preise Dich glücklich. Soweit ich übersehen kann, ist er dazu nach dem Vertrag nicht verpflichtet.

Wenn immer es zu Fragen in Bezug auf solchen Verträgen kommt, sollte man einen Fachanwalt zu rate ziehen. Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, wäre das vermutlich auch kostenneutral für Dich, bzw. Du hast einen ggfls. vereinbarten Eigenanteil zu leisten.

@xxgabriel2002xx

Mich würde viel mehr interessieren, wie die Sache weiterging und wie die Reparatur ablief, ggf. Erfahrung mit dem überholten Turbo mit Garantie.

Zitat:

@gromi schrieb am 20. Dezember 2018 um 18:18:33 Uhr:

@xxgabriel2002xx

Mich würde viel mehr interessieren, wie die Sache weiterging und wie die Reparatur ablief, ggf. Erfahrung mit dem überholten Turbo mit Garantie.

Gromi,

Das mag sein, aber das ist nicht das Thema hier. XX Gabriel ist in erster Linie daran interessiert, wie er das finanzielle Risiko ganz oder teilweise loswerden kann.

Wenn Du daran interessiert bist, wie Reparaturen an Turboladern ablaufen, bzw. wie die Details zu einer Überholung eines defekten Turboladers sich darstellen, brauchst Du doch nur die entsprechenden Stichworte zu googlen, dann bekommst Du diese Informationen seitenweise.

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