DEKRA --> 11cm bodenfreiheit?
Zitat:
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Bodenfreiheit bei Tieferlegung
Welche minimale Bodenfreiheit ist bei der Fahrwerkstieferlegung eines Pkw zulässig ?
In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind
* die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit
* den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
* den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
* Straßenbau
anzuwenden.
Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.
Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.
11cm? öhm sorry, aber mit meinem serienfahrwerk und der rieger-lippe von 6cm hab ich noch etwa 13-14cm.
also dürfte ich zB gar nicht tieferlegen?
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27 Antworten
also ich hah noch 10,2 cm bodenfreiheit und da hat keiner was gesagt gehabt .. wenn man von der gummilippe misst dann sind es nur noch knapp 7 cm
Wo hast du diesen text her?
Den Abschnitt mit dem "MÜSSEN" kenne ich als "SOLLTEN", von daher wäre es nämlich nur eine richtlinie und kein gesetz!
hatten doch erst die Tage hier einen Thread über dieses Thema.
martin
...öhm, bodenfreiheit - ja, schon mal gehört!
öhm also in dem gutachten von meinem fahrwerk steht:
es muss eine bodenfreiheit von 8cm gegeben sein, mit spoiler 7cm... ich hab im moment irgendwas von 8,5 bis 10,5cm und fahr nächste woche zum TÜV!
ich hab mit meiner derzeitigen tieferlegung eine bodenfreiheit von 9cm an der frontstoßstange ohne lippe etc. vorne an den schweller sinds ja nochmal ca 2cm tiefer oder wie war das...
mfg fei
in meinem gutachten der federn steht nur ausreichend platz, hab 7-8cm und keiner sagt was. und hab keinen beweglichen spoiler vorne sondern "festes" gfk und kein gummi. keine diskusionen bitte ob gfk hart meinte nur gibt nicht nach wie gummi
Hi,
hier nochmal so wie es momentan ist.Da die Derkra eh nur nach Paragraph 19 eintragen darf würde ich da sowiso nicht hinfahren.Ausschließlich der TüV darf auch Paragraph 21 eintragen und auch Einzelabnahmen durchführen.Außerdem hat die Derkra hier bei uns eine Interne Anweisung wo nach sie nichts unter 7cm Bodenfreiheit eintragen dürfen.Das gilt aber nicht für den TüV.Da kommt es immer auf den Prüfer an.Habe bei meiner Lippe nur 6,5cm Bodenfreiheit.Habe sie bei der Derka nicht eingetragen bekommen.Der Prüfer hat mir das dann mit der internen Anweisung erzählt.Meinte aber selber das das schwachsinn ist.Er die Lippe aber leider nicht eintragen darf.Bin dann zum TüV und die haben sie ohne Probleme eingetragen.
http://www.auto-treff.com/bmw/vb/showthread.php?s=&threadid=40335
mfg.Loki
also darf man mit dem auto so weit runter wie man will NUR darf es im straßenverkehr keine schwierigkeiten machen wie bei bodenwellen, kanaldeckeln etc.?
dann kann ich gleich noch a weng runterschrauben und zum tüv
also ich habe mal ne frage an euch. soweit ich das jetzt weiß ist die tiefste stelle (äußerlich) an einem e36 der seitenschweller (vorderkante). dort sind es ja wie gesagt nochmal etwa 2 cm weniger als an der frontlippe. nun habe ich heute mal unter mein auto geschaut und mit erschrecken festgestellt, dass dort noch irgend so ein bodenblecht ist, dass max. 5cm über dem boden sitzt, davor ist eine art domstrebe. mich wundert es nur, dass man mit dem bodenblech nicht aufsetzt, weil 5cm sind ja wirklich nicht viel. ist das bei euch auch so?
habe jetzt noch knapp 9,5, pfff dekra, wenn fahr ich zur GTÜ, feddich!
also bei uns in österreich sind die 11cm mindestbodenfreiheit auf tragende karosserieteile im gesetz verankert. war selbst bei der überprüfungsstelle und ich beweg mich mit 10,5 zur plastikabdeckung gesetzlihc schon sehr am limit.
bei uns müssen auch die reifen von der karosserie (radkasten) abgedeckt sein, d.h. der reifen darf nicht weiter nach außen stehen als die karosserie (radkasten).
da hat aber einer nen alten fred von mir rausgekramt
Dekra darf nur in Westdeutschland nicht nach §21 eintragen. In Ostdeutschland schon und da dürften die anderen Vereine nicht nach §21.
Aber ein Fahrwerk ist eine Eintragung nach §19, gibt ja Gutachten dafür.
Ok wenn man Gewinde ausserhalb des geprüften Bereichs eintragen lassen willst, dann §21.
So nun zu den 11cm, das ist eine Empfehlung aus einer DIN Norm, steht bei dekra.de sogar.
laut gutachten meines gewindefahrwerks muss ich an der VA zwischen radmitte und radhauskante einen abstand von mindestens 34cm haben. nun möchte ich aber noch 1,5 bis 2cm vorne runter. platz dafür ist ohne ende. trägt mir das wer ein?