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Dekra-Check nach Autokauf sinnvoll
Liebes Forum,
ich stehe kurz vorm Kauf eines gebrauchten Octavias. Händler ist eine Skoda Niederlassung in Berlin. TÜV und HU werden neu gemacht. Die Probefahrt steht morgen früh, also an Silvester, an und wenn mir alles okay erscheint, werde ich wohl zuschlagen. Eigentlich wollte ich die Probefahrt auch dazu nutzen, einen Check in der Werkstatt machen zu lassen. Nur ist die freie Werkstatt meines Vertrauens im Feiertagsurlaub und auch die Dekra hat nicht geöffnet. Ich frage mich daher, ob es Sinn macht, noch nach dem Kauf einen Gebrauchtwagencheck durchführen zu lassen. Dann hätte ich doch innerhalb innerhalb der Garantiezeit auch nach Umkehr der Beweispflicht Argumente in der Hand. Oder sehe ich das falsch?
Herzlichen Dank für Eure Einschätzungen
Beste Antwort im Thema
Nach dem Kauf hast du auf jeden Fall deutlich schlechtere Karten. Im Moment will man dir das Auto verkaufen, danach bist du eher lästig
Noch eine Woche warten geht nicht?
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15 Antworten
Nach dem Kauf hast du auf jeden Fall deutlich schlechtere Karten. Im Moment will man dir das Auto verkaufen, danach bist du eher lästig
Noch eine Woche warten geht nicht?
Wenn Du das VOR dem Kauf nicht checken kannst und Dich ohne unwohl fühlst, warte lieber bis zum Januar. Erst Kaufen und danach genau nachsehen, Probleme feststellen, nachverhandeln........ den Ärger kann man sich ersparen.
Das siehst du falsch.
Erstens musst du, wenn du Ansprüche gegen den Händler Hast, diese sofort (oder sobald möglich) ab Kenntnisnahme dem Händler anzeigen, damit er die Möglichkeit hat, den Mangel zu beheben.
Und zweitens bringt es dir gar nichts, wenn du, z.B. Kurz vor Ende des ersten halben Jahres zur Dekra oder TÜV fährst, und dann dem Händler einen Monat nach Ende der Beweislastumkehr mitteilst, dass das und das Defekt ist. Dann bist du trotzdem in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs schon da war.
Ich habe an verschiedenen Stellen gelesen, dass aufgrund der Umkehr der Beweispflicht nach sechs Monaten die einjährige Garantie nur eine halbjährige sei. Ich würde ja auch direkt nach Übergabe des Fahrzeugs zur Dekra fahren und den Check machen lassen. Ich will dann auch gar nicht mit dem Händler direkt nachverhandeln, denke nur, dass ich einen gewisse Sicherheit habe, wenn z.B. nach 10 Monaten etwas kaputt geht, was beim Kauf vielleicht schon einen "kleinen Knacks" hatte.
Moin,
mach es doch vor dem Kauf - denn das hilft DIR auch die Folgekosten abzuschätzen (Bremsen usw. fallen nicht unter die Gewährleistung, verschleißen aber) und eventuell auch dem Verkäufer unbekannte Unfallschäden zu erkennen. Das ist VIEL Sinnvoller und spart dir Geld.
Durch die Begutachtung wird sich an den Rahmenbedingungen der 6 Monate nix ändern - da du den Mangel unverzüglich anzuzeigen hättest und dir niemand das ist angeknackt feststellen kann.
MfG Kester
Zitat:
@andy1080 schrieb am 30. Dezember 2014 um 11:27:21 Uhr:
. und dann dem Händler einen Monat nach Ende der Beweislastumkehr mitteilst, dass das und das Defekt ist. Dann bist du trotzdem in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs schon da war.
..ebend nicht, der HÄndler muss Dir beweisen, dass die Sache bei Übergabe Mangelfrei war..
Die obige zitierte Beweislast trifft nach 6-Monate in Kraft, denn hier muss Du beweisen,dass
der Mangel vorher schon da war.
Aber bäckt-to-topic,
Das "sicherste" ist ein Check vor dem Kauf, denn somit "erspart" mann sich
etwaige "Nervereien" nach dem Kauf.
Grüße
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 30. Dezember 2014 um 12:27:10 Uhr:
Zitat:
@andy1080 schrieb am 30. Dezember 2014 um 11:27:21 Uhr:
. und dann dem Händler einen Monat nach Ende der Beweislastumkehr mitteilst, dass das und das Defekt ist. Dann bist du trotzdem in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs schon da war.
..ebend nicht, der HÄndler muss Dir beweisen, dass die Sache bei Übergabe Mangelfrei war..
Die obige zitierte Beweislast trifft nach 6-Monate in Kraft, denn hier muss Du beweisen,dass
der Mangel vorher schon da war.
Wenn du mal meinen gesamten Text oben liest und evtl auch verstehst, wirst du feststellen, dass ich nichts anderes behauptet habe.
Oder ich formuliere es anders: wenn in einem Gutachten NACH dem Kauf ein Mangel festgestellt wird und du zeigst diesen nicht unverzüglich beim Händler an, kannst du dieses Gutachten nach den ersten 6 Monaten zum anzünden des Kamins benutzen.
So viel Misstrauen bei einer Werksniederlassung? Ich hätte da kaum Bedenken, lasse dir den Wagen auf der Bühne zeigen inkl. Verschleißteile.
Also Check nach dem Kauf macht keinen großen Sinn.
Also erst checken lassen (dann im neuen Jahr), dann kaufen. Wenn weg: es findet sich auch ein anderes Auto.
Wie byTE-ErROR schrieb , es ist ein Skoda Händler !
Nach dem umfangreichen Begutachten und probefahren kann man "ihn" bestimmt noch auf die Bühne bringen .
Aber wir wissen leider keine Eckdaten des Fzg. , ob sich da das diskutieren lohnt ?
Nur weil es ein Markenhändler ist, heißt das nicht das es ein Kauf ohne Risiko ist. Hab schon dolle Sachen erlebt bei Vertragspartnern, zurück gedrehte tachos, verschwiegene Unfälle usw. .
Check vor dem Kauf macht Sinn, weil wenn ein Mangel vorhanden ist, ist die rennerei Zeit intensiv und nervig. Das kann man sich ersparen, auf die paar Tage kommt es auch nicht an. Autokauf übereilt, kann sich schnell im Frust enden, auch wenn es ein Markenhändler ist.
Er schrieb aber Niederlassung, was etwas anderes als ein Vertragspartner ist , also wenn Niederlassungen sowas machen, dann würde ich mir kein Auto dieser Marke kaufen
Moin,
Naja - auch die können mal was übersehen. Halte ich zwar für unwahrscheinlich aber denkbar wäre es.
Würde es aber wohl auch nur bei einem eher älteren Auto machen.
MfG Kester
So, der Kaufvertrag für den Octavia ist unterschrieben. Ich konnte keinen Dekra-Check machen, weil die heute geschlossen hatten. Ein befreundeter KFZ-Mechaniker hat aber unter den Wagen geschaut und Tüv bekommt er von Skoda neu.
Guten Rutsch!!