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Dekra Gutachten bei Ende des Leasingvertrages

MINI Roadster R59

Hallo Zusammen,
heute war mein letzter Tag als Minifahrer :(
Als wäre das nicht schon eine Strafe genug, bekomme ich grad eben eine E-Mail von meinem Mini Berater, dass die Dekra mit dem Gutachten zu Ende sind.
Folgende Mängel werden mir belastet :
- gefahrene Mehrkilometer
- Riss an der Frontschürze
- abgefahrene Sommerreifen
- 3 beschädigte Felgen (verkratzt)
- kleiner Marderschaden an der Antenne

Dazu muss man sagen, dass ich bereits Anfang Dezember schon einen Termin bei der Dekra hatte. Dort erhielt ich ein Gutachten mit folgenden Mängel :
- gefahrene Mehrkilometer
- kleiner Marderschaden

Es hiess, dass das Gutachten gültig sei, wenn sich an meinem Auto bis zur Rückgabe nichts ändert.
Ich kann zu 100 % sagen, dass sich nichts geändert hat.
Dazu kommt noch was...
Die Sommerreifen mit Felgen hatte ich beim ersten Gutachten nicht dabei, da die Winterreifen drauf montiert waren.
1. Frage....
Wenn Sie beim 1. Gutachten den Riss an der Frontschürze übersehen haben ( was man eigentlich nie übersehen kann).. dürfen Sie mir diese Kosten für die Frontschürze belasten, wenn ich beweisen kann, dass der Riss schon bei der ersten Untersuchung von der Dekra war?
2. Frage...
für mich ist das ein Witz, dass man mir abgefahren Sommerreifen in Rechnung stellt. Hätte ich nun auch noch 4 neue Sommerreifen kaufen sollen, obwohl ich das Auto nicht mehr fahre? Das ist doch nicht mein Problem, dass die Reifen abgefahren sind. Das ist ja schliesslich kein Schaden am Auto..

Ich danke für Eure Unterstützung und verbleibe mich

freundlichen Grüssen

Massimotor

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Gilead.


Firmenleasing, bravo... Äpfel mit Birnen zu vergleichen bringt auch nichts.

Es wäre mir neu, dass die Rückgabegutachten oder die Rechtsprechung zwischen Privat- und Firmenleasing unterscheiden. Dem Gutachter und dem Autohaus ist das egal.

Lediglich die Aussicht auf Anschlußgeschäfte dürfte -in beiden Fällen- einen Unterschied ausmachen. Nicht im Gutachten, aber bei der Abrechnung durch den Händler.

Und: Klar, Dummheit wird immer bestraft. Egal, ob vom Firmen- oder Privatkunden angewandt.

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16 Antworten

Hi!
Ich hatte auch erst letzten Monat meine MINI-Rückgabe mit Dekra-Gutachten. Auch meiner hatte etliche "Schäden" wie Kratzer an der Heckschürze, Kotflügel vorn, gesplitterte Nebelscheinwerfer-Gläser usw... also alles kleine Sachen. Rechnung über 2000 Euro kam dann...
Jedenfalls war es bei mir so geregelt, dass das Gutachten zur Abgabe des Wagens nicht älter als 24 Stunden sein darf. Hatte es am Vormittag gemacht und am Nachmittag den Wagen zurück gebracht.
Ich kann mir (leider) recht gut vorstellen, dass bei Dir das letzte Gutachten zählt und gültig ist. Geh mal davon aus, dass Du die Frontschürze wg. dem Riß zahlen musst.
Das mit den Sommerreifen ist allerdings sehr ärgerlich! Denn die sind definitiv Gebrauchsgegenstand. Wie viel Profil war noch drauf? Wenn die mindestens 3mm hatten, dürfen sie eigentlich nicht in Rechnung gestellt werden. (Meine Meinung als Laie!)
Viel Glück!

Das ist eine richtige Schweinerei!!
Meine Reifen sind wirklich abgefahren.. Ich hatte schliesslich 3 Sommer immer dieselben Reifen drauf.
jetzt sind sie wirklich sehr abgefahren. Aber mal ganz ehrlich.. Wie du gesagt hast.. Ein Reifen ist ein Gebrauchsgegenstand!¨
4 neue Sommerreifen ( Run-flat) kosten pro Reifen 140€ ..
Das ist echt ein Witz!

Ausserdem las ich in einem anderen Forum, dass im kleingedruckten folgende Rechte für ein Leasingnehmer vermerkt sind :
Je nach Gesamtfahrleistung können Fahrzeugschäden als "normal" betrachtet werden..
z.b bei ca. 100.000 km darf ein Auto sogar beulen haben ( zu dem gibt es sogar ein Gerichtsurteil)..
und das wichtigste:
im Falle von unzulässigen Mängeln ist dem Leasingnehmer lediglich die Wertminderung (!) in Rechnung zu stellen und nicht die Ersatzteil- oder Reparaturkosten (!!!). Die Wertminderung entspricht in der Regel nur einem Prozentsatz der Reparaturkosten - zur Not mit eigenem Gutachter drohen!

Was meint ihr dazu?

Nun ja, wenn man das sachlich betrachtet sieht die Angelegenheit so aus.
- Beim ersten Besichtigungstermin waren Winterräder montiert (ich nehme an mit anderen Felgen als die originalen).
Wie soll der Gutachter drei verkratzte Felgen monieren wenn diese bei Dir zu Hause in der Garage liegen?
- die Restprofiltiefe ist in den Leasingbedingungen festgelegt (wurden Dir bei Leasingbeginn ausgehändigt).
- zum Riss in der Frontschürze bleibt nur zu sagen das er vorhanden ist und Dir belastet wird, ausschlaggebend ist der heutige Zustand.
Leasingrückgaben sind eine haarige Angelegenheit und wenn der Kunde kein Folgegeschäft macht , hält sich der Verkäufer ans Rückgabeprotokoll und berechnet den Minderwert vollumfänglich.
Stichwort:Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein.
Sorry wenn's wehtut, sind aber die Fakten.
Gruß

Das hat schon alles seine Richtigkeit, ich kann jetzt Deine Empörung auch Null nachvollziehen.
Was soll ein Gutachten aus Dezember über den jetzigen Zustand aussagen? Üblicherweise muss das Gutachten vom Rückgabetag selbst sein. Steht übrigens in Deinem Leasingvertrag, den Du ja offensichtlich zur Kenntnis genommen UND unterschrieben hast.

verkauf mich nicht für blöd.. was für eine Empörung?!

Das die Reifen und die Felgen beanstandet werden ist mir schon klar, da sie beim ersten Gutachten im Dezember nicht dabei waren... ABER der Riss an der Stossstange ist blöd gesagt sogar für einen blinden ersichtlich. Es heiss, dass das Gutachten gültig bleibt, wenn sich am Auto nichts geändert hat.. und es hat sich nicht geändert.. Laut Bilder vom letzten Gutachten sieht man ganz klar, dass der Riss schon vorhanden war.
Ist mir jetzt auch relativ egal, da ich gestern mit dem Filialleiter sprechen konnte und er mir sehr entgegengekommen ist.
Die reelle Frage war eigentlich, ob sie mir 4 neue Reifen in Rechnung stellen können, nur weil meine abgefahren sind.
Das ist aber auch schon erledigt, da ich keinerlei Kosten übernehmen muss (ausser meine gefahrene Mehrkilometer)
Reifen und Felgen nehmen sie auf ihre Kappe (900 €)
Antenne war eine Kleinigkeit, die mit 30 € in Rechnung gestellt wurde (und somit gestrichen wurde)
Für den Riss an der Stossstange muss ich nur ein Prozentteil der Reparaturkosten zahlen.

Na Glückwunsch!!
Scheint ja 'n toller Laden zu sein.:D Schön das es noch Händler gibt die so kalkulieren können????

Zitat:

Original geschrieben von Massimotor


Ausserdem las ich in einem anderen Forum, dass im kleingedruckten folgende Rechte für ein Leasingnehmer vermerkt sind :
Je nach Gesamtfahrleistung können Fahrzeugschäden als "normal" betrachtet werden..
z.b bei ca. 100.000 km darf ein Auto sogar beulen haben ( zu dem gibt es sogar ein Gerichtsurteil)..
und das wichtigste:
im Falle von unzulässigen Mängeln ist dem Leasingnehmer lediglich die Wertminderung (!) in Rechnung zu stellen und nicht die Ersatzteil- oder Reparaturkosten (!!!). Die Wertminderung entspricht in der Regel nur einem Prozentsatz der Reparaturkosten - zur Not mit eigenem Gutachter drohen!

Was meint ihr dazu?

Meinung zählt nicht. Und Drohungen sind zunächst auch nicht der richtige Weg. Sondern was hast Du unterschrieben? Das ist zunächst mal die zu diskutierende Grundlage. Und wenn da beispielsweise steht Mindetsprofiltiefe 3,5mm, dann muss Du damit rechnen, dass abgenudelte Reifen beanstandet werden.

:eek:

Es gibt noch andere Themen, Anzahl Steinschläge und Grösse, Dellen und Kratzer usw. wenn einzelne Schäden da sind - oft kein Problem, wenn das ganze Auto verdellt ist dann schon.

Die Verträge bzw die Bewertungsgrundlagen die angesetzt werden sind immer wieder Anlass für Kritik und Streit. Es lohnt sich also oft nochmal nachzufragen.

Ein Auto was 100Tkm gelaufen ist wird nicht neu aussehen, allerdings kann auch vom Leasingnehmer erwartet werden, dass es in einem ordentlichen und verkerhrstüchtigen Zustand zurück gegeben wird. Was würde denn ein Gebrauchtkäufer zu den Schäden sagen?

Die Lösung liegt in der Kulanz Deines Händlers. Der hat den Neukauf im Sinn und da sind 900€ gut investiert.

:D

Bestes

NN

Der TO gibt das Fahrzeug lediglich zurück, kein Folgegeschäft.

Dieses Leasing ist der größte Müll und die Gutachten auch. Die bemängeln jeden Mist...

Zitat:

Original geschrieben von Gilead.


Dieses Leasing ist der größte Müll und die Gutachten auch. Die bemängeln jeden Mist...

...kein Wunder, schau dir mal an wie die Autos t.w. zurückgehen

:eek:

Zitat:

Original geschrieben von Gilead.


Dieses Leasing ist der größte Müll und die Gutachten auch. Die bemängeln jeden Mist...

Es lebe das gepflegte Vorurteil.

Habe bis vor drei Jahren wegen beruflicher Nutzung viele Leasingfahrzeuge gehabt und keinerlei Probleme bei den Rückgaben gehabt. Zusätzlich hat sich die Rechtsprechung zugunsten der Leasingnehmer verbessert.

Ein Schaden bleibt ein Schaden und ist bei Inzahlunggabe oder beim Verkauf von Eigentum meist genau so wertmindernd wie bei Leasingrückgabe. Es sei denn, ein Käufer bemerkt ihn nicht.

Eine Grauzone zwischen Großzügigkeit und Pingelei gibt es natürlich immer; hängt eben auch von Folgegeschäften ab. Würde ich als Händler allerdings auch so machen.

Das hat nichts mit einem Vorurteil zu tun, sondern mit eigener Erfahrung.
Firmenleasing, bravo... Äpfel mit Birnen zu vergleichen bringt auch nichts...vielleicht handhabt man das Ganze da etwas anders...Möglich? Ich bin davon überzeugt, dass bei Privat Leasing einiges seitens der Leasinggeber zu deren Vorteil ausgelegt wird, weil man einfach das laienhafte Wissen der Kunden ausnutzt...

Zitat:

Original geschrieben von Gilead.


Firmenleasing, bravo... Äpfel mit Birnen zu vergleichen bringt auch nichts.

Es wäre mir neu, dass die Rückgabegutachten oder die Rechtsprechung zwischen Privat- und Firmenleasing unterscheiden. Dem Gutachter und dem Autohaus ist das egal.

Lediglich die Aussicht auf Anschlußgeschäfte dürfte -in beiden Fällen- einen Unterschied ausmachen. Nicht im Gutachten, aber bei der Abrechnung durch den Händler.

Und: Klar, Dummheit wird immer bestraft. Egal, ob vom Firmen- oder Privatkunden angewandt.

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