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  7. der alte TÜV ärger

der alte TÜV ärger

Themenstarteram 2. Mai 2007 um 17:39

ich habe mal einen für euch wo ich mir den kopf halte

hatte heute nach vielen monaten bauzeit meinen tüv termin,war eh eine einzelabnahme. so, ich habe ein fk fahrwrk verbaut mit tieferlegung vorne-80 mm.das ganze mit steffan 14 zöllrn. im gutachten steht die alte geschichte mit 50cm lichtaustrittskante und mingestbodenfreiheit von 80mm zu feststehenden teilen, das ist ja bekannt. mir wurde bemängelt das mein auto zu tief sei, da ich zum kat nur 6,5 cm habe und 48 cm scheinwerferhöhe. jetzt der nonnsinn!!! das gutachten für das fahrwerk wurde im gleichen haus erstellt wo ich heute beim tüv war, unerklärlich für den prüfer, denn selbst mit serienbereifung halte ich diese werte nicht ein, geht gar nicht, dann schlußfolgere ich das all diejenigen die das fahrwerk fahren und das abgenommen bekommen haben, eine nicht zulässige eintragung haben. iss das nicht bekloppt, man konnte sich das nicht erklären und mir nicht einmal alternativen vorschlagen, find sowas echt dünn, bin sicher nicht der einzige mit solchem ärger.danke tüv bayern!!!!

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20 Antworten
am 2. Mai 2007 um 20:26

also ich war beim tüv eintraggung von konidämpfer mit 80/70 fk federn die haben mich nur nach hause geschickt weil ich ne unzulässige bereifung drauf hatte die war aber der fehler vom atu der hat nichts gemessen von wegen 50 cm austritskante oder so auch keine bodenfreiheit nö nur mal aufgebockt paar mal an den federn gezogen alles für ok befunden und joa wenn ich nur die richtigen reifen hätte ^^

am 3. Mai 2007 um 20:34

das is aber sehr komisch,

war letzte woche auch beim tüv mein 60/40 fahrwerk eintragen lassen mit 14 Zoll felgen und der sagte mir das meine scheinwerferhöhe auch zu niedrig sei. Sie liegt bei 49cm bei mir und die räder würden zu tief im Radkasten stehen.

Hat er mir aber trozdem eingetragen.

Aber da is ja irgenwas unterschiedlich wohl an den polos ???

Wenn meiner 49 cm Scheinwerferkantenhöhe hat mit eienm 60/40 Fahrwerk

und ihr habt 80/70 mm drin und habt 48 cm.

????? wie geht den sowas eigentlich sind sie doch alle gleich die Polos, oder nicht ?????

Es war eigentlich schon immer so, dass ab einer Tieferlegung von 60mm die Grenze des machbaren erreicht bzw. leicht überschritten wurde ...

Als ich mein 60er Fahrwerk vor etlichen Jahren hab eintragen lassen, war das kein Problem - 2 Jahre später beim nächsten TÜV Termin (in dem der Wagen nur wenige 100 km bewegt wurde), hiess es plötzlich, dass der Wagen zu tief sei und ich deswegen keine Plakette bekomme.

Nachdem ich mir dann den Chef hab kommen lassen hab, ihn über die Sachlage aufgeklärt habe und nebenbei erwähnt habe, dass ich es garnicht witzig finde, wenn Prüfer einem Fahrwerke abnehmen, Geld dafür kassieren, dieselben Prüfer die Tieferlegung 2 Jahre später bemängeln und für eine anstehende Nachuntersuchung noch einmal Geld kassieren wollen, gab es nach dem dezenten Hinweis, dass das sicherlich auch Zeitungen wie der ADAC interessieren würde, dann doch noch ein einlenken - seither werde ich nur noch drauf hingewiesen, dass es beim Bremsenprüfstand sein kann, dass ich mit dem Auto aufsitze (vorsorglich wird aber ohnehin kurz vorher die Querlenkerstrebe und die Tunnelstrebe demontiert und Winterreifen aufgezogen).

dieser scheiß lichkannten Krämpel hat vor 4 Jahren noch keinen menschen interessiert, weder Tüvprüfer noch Polizisten, obwohl es die Regelung schon seid 98 oder früher gibt. es ging immer nur um bodenfreiheit zu festen Fahrzeug teilen, und in allen Lebenslagen freigängige Reifen....

deshalb interessiert mich das alles gar nicht (für bestehende Eintragungen) schließlich hab ich Geld für die Eintragung bezahlt sollen alle die es bemängeln mit dem Prüfer auseinandersetzen...

Zitat:

Original geschrieben von RobinG40

wie geht den sowas eigentlich sind sie doch alle gleich die Polos, oder nicht ?????

ja, aber die Federn werden in riesigen Toleranzen gefertigt, und setzen sich später auch unterschiedlich doll...

am 4. Mai 2007 um 14:04

Wow, da scheint sich z.Z. ja wirklich jeder TÜVler und Polizist im Lande auf diese blöden 50cm eingeschossen zu haben...

Als ich 2001 mein 60/40 Fahrwerk eintragen ließ hat das wirklich noch niemanden gestört...

Und auch bei meinem FK Königsport, welches ca 80/60 tiefer war, hat 2003 niemand was gesagt...

Da kann ich ja eigentlich froh sein meinen Polo verkauft zu haben...

Was ich immer komisch finde is, dass man mit älteren Autos wie z.B. nem Golf II oder nem Polo 86C öfter Probs mit der Rennleitung hat als mit neueren Modellen...

Fahr jetzt nen Golf IV mit nem Gewinde-FW und 18"-Felgen und ich wurde bislang noch nicht ein einziges mal angehalten...

Mit meinem Polo war mindestens eine Kontrolle pro Woche eingentlich die Regel...

Themenstarteram 8. Mai 2007 um 19:53

ich sags euch leute, die haben sie einfach nicht mehr alle...

was mich wie gesagt an der ganzen sache so stinkig macht ist das der tüv ja mittlerweile seine eigenen gutachten anzweifelt, und wir sind die gearschten an der sache. genauso wie der ...günstige fahrwerkshersteller mit den zwei buchstaben....)mit denen ich ein telefonat hatte, der mir freundlicherweiße sagte das es mir bewußt sein sollte ,das bei so einer tieferlegung die im gutachten verankerten auflagen nicht eingehalten werden können?????HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄHHHHH????warum verkaufen die dann bitte so einen scheiß!!!!

am 8. Mai 2007 um 20:52

Unabhängig davon, das es mich das 50er Thema auch abgenervt hat. Mit dieser Einstellung...

Zitat:

Original geschrieben von harikiri

deshalb interessiert mich das alles gar nicht (für bestehende Eintragungen) schließlich hab ich Geld für die Eintragung bezahlt sollen alle die es bemängeln mit dem Prüfer auseinandersetzen...

...wird man (unter Umständen) eine ganze Menge Kohle los!

Ich gönne es wirklich Jedem, der problematische, aber halbwegs ordentliche Sachen eingetragen hat und damit in Ruhe gelassen wird.

Aber aus Erfahrung kann ich sagen - Eingetragen ist noch lange nicht legal! Die Kiste kann auf der Stelle eingezogen werden, Gutachten, Blablabla, Du bist der Halter und damit fällig. Und den Prüfer, der dann zugibt, er hätte da wohl falsche Sachen eingetragen, will ich sehen. Es gilt da, wie immer, die Aussage "Zeitpunkt der Begutachtung". Und da war natürlich alles noch im erlaubten Rahmen.

Zur Hilfe des Problems: Ich verwendete ein H&R Cup-Kit 60/40 und 195/45/14 auf 7x14 und hatte 48,5cm (Serienscheinwerfer Lichtaustritt). Die Lösung waren für mich die Klarglasscheinwerfer á la in.pro. Damit bin ich auf >50cm und habe ich sogar noch den, sonst verhassten bösen Blick legal eintragen können, da der Lichtaustritt nun in keiner Weise beeinflusst wurde.

zeitpunk der begutachtung

 

also auf meinem Tüv-Berichten hat immer jemand Namendlich unterschrieben, also sollte es nicht so schwer sein die Verantwortlichen auswendig zu machen. und mit zeitpunkt der begutachtung kann man auch chanceln indem man einfach den sachstand der Begutachtung (eintragungen) und zum zeitpunkt der Bemängellung vergleicht. oder ???

Zitat:

Original geschrieben von thegrossa

Unabhängig davon, das es mich das 50er Thema auch abgenervt hat. Mit dieser Einstellung...

 

...wird man (unter Umständen) eine ganze Menge Kohle los!

Ich gönne es wirklich Jedem, der problematische, aber halbwegs ordentliche Sachen eingetragen hat und damit in Ruhe gelassen wird.

Aber aus Erfahrung kann ich sagen - Eingetragen ist noch lange nicht legal! Die Kiste kann auf der Stelle eingezogen werden, Gutachten, Blablabla, Du bist der Halter und damit fällig. Und den Prüfer, der dann zugibt, er hätte da wohl falsche Sachen eingetragen, will ich sehen. Es gilt da, wie immer, die Aussage "Zeitpunkt der Begutachtung". Und da war natürlich alles noch im erlaubten Rahmen.

Zur Hilfe des Problems: Ich verwendete ein H&R Cup-Kit 60/40 und 195/45/14 auf 7x14 und hatte 48,5cm (Serienscheinwerfer Lichtaustritt). Die Lösung waren für mich die Klarglasscheinwerfer á la in.pro. Damit bin ich auf >50cm und habe ich sogar noch den, sonst verhassten bösen Blick legal eintragen können, da der Lichtaustritt nun in keiner Weise beeinflusst wurde.

Echt ? A**** zukneifen und weinend nach Hause gehen ? also ich tät mich mal anständig gerade machen ...

wenn hier alle immer so klein bei geben weiß ich jetzt auch warum unsere Exikutive immer so leichtes Spiel hat... wenn Ihr das so mit euch lassen macht, bitte !

1. Ich habe mir Teile mit Gutachten (!) gekauft

2. sie wurden unverändert, ordnungsgemäss verbaut.

3. von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen (nicht irgendein Wald und Wiesen Prüfer in Polen oder dergleichen, in meinem Fall sogar eine große Haus-Tüv-Station vom Tüv Nord), dieser wurde für sein Wissen und seine Leistung von Mir nicht schlecht bezahlt, also muss ich mich als Laie darauf verlassen können !

4. ich kann also keinen Fehler entdecken, der mir zur Last gelegt werden könnte !

Stilllegen vor Ort, Grundsätzlich darf die Polizei das, aber nur wenn das Auto eine echte gefährdung für den Straßenverkehr darstellt ! alsonsten ist die Mängelkarte mit der 7 tage-Frist zur verwenden !

stellt ein Polizist sein Wissen über das eines Tüv-Prüfers und legt mein auto bei einer Kontrolle still, ohne einen Tüv-Prüfer zur Rate zu ziehen, wird das echt üble Folgen für Ihn haben ! ( leihwagen, Prozesskosten, ausfallgeld etz. wenn sich herausstellt, das nix manipuliert oder nachträglich verändert wurde)

das einzige wirkliche Übel das mir droht, ist das ein Polizist mit zweifeln berechtigt ist, mich zu einem Tüv-standort zu begleiten um das Auto vorzuführen und Prüfen zu lassen, dieses überlegt er sich jedoch genau, da er im Falle das alles rechtens ist die Kosten dafür tragen muss (nicht persöhnlich).

damit muss ich leben.

Nunja - ganz so einfach ist die Sache dann auch wieder nicht ...

Nur weil man ein Fahrwerk eingetragen bekommen hat oder es ein Gutachten besitzt, heisst das noch lange nicht, dass man es nicht auch bemängeln könnte.

Da ein Fahrwerk ein Verschleissteil ist, bei dem im Laufe der Zeit (ich schreibe bewusst nicht Jahre) Dämpfer und auch Feder nachlassen können, muss man immer damit rechnen, dass es irgendwann trotz Eintragung bemängelt werden kann. Da muss dann nicht mal ein Dämpfer undicht geworden sein, sondern es genügt schon das übliche setzen der Federn, was dazu führt dass man bestimmte Mindestmaße nicht mehr einhält.

Ich für meinen Teil sehe es zwar auch nicht ein, dass nachlassende Dämpfer oder sich setzende Federn ein ein Mangel darstellen, rein rechtlich gesehen kann man da aber herzlich wenig dagegenhalten, da die STVZO über den Gutachten steht.

Im Grunde muss man froh sein, ein 60er Fahrwerk eingetragen zu bekommen, denn theoretisch könnte die Prüfstelle bei der Gutachtenerstellung auch so Dinge wie min. Luftdruck der Reifen und min. Restprofiltiefe berücksichtigen, was sicherlich noch den einen oder anderen cm an Tieferlegung kosten könnte.

zum Thema Fahrwerkverschleiß, dafür MUSS ich alle 2 Jahre zum Tüv ! um mir die Verkehrssicherheit bestätigen zulassen... ( im übrigen auch gegen Endgeld...)

und zum setzen der Feder, Erstmal bin ich völlig überrascht, das du eine Feder als Verschleißteil siehst !? (was denn noch ? die Achse, die Karrosse ? Kopfschüttel... aber lässt sich bestimmt wieder ewig drüber streiten :rolleyes: )

2. ist das setzen der Feder nix was dir zulasten gelegt werden kann (von wegen Schuldzuweisung) wenn du ne Windung rausflext sieht das dann schon wieder ganz anders aus !

Und ausserden, um als Hersteller ein Gutachten für Federn vom Tüv zu bekommen, hat er dem Tüv darzulegen, das seine Produkte alle die gleiche Qualität besitzen und beibehalten werden (über Din- ISO Zetifikate) Natürlich innerhalb Toleranzen. damit er nicht jeden einzelnen Satz Federn Prüfen lassen muss, sondern nur einen Mustersatz. Also kann man dir das schon mal gar nicht zur last legen weil du die Teile ja "in gutem Glauben" erworben hast. zumal mit Betriebserlaubniss

nochmal: ich rede nicht von rennsportzubehör oder so, es geht um Teile die über eine ABE verfügen

am 9. Mai 2007 um 19:39

@ harikiri

Danke für Deine ausführlichen Erläuterungen. Das ich nicht alle Meinungen teile bzw. fragwürdig finde steht mir sicher frei.

Im Grundsatz gilt aber weiterhin...

Zitat:

Original geschrieben von thegrossa

Ich gönne es wirklich Jedem, der problematische, aber halbwegs ordentliche Sachen eingetragen hat und damit in Ruhe gelassen wird.

Zum Eigentlichen...

Zitat:

Original geschrieben von harikiri

Echt ? A**** zukneifen und weinend nach Hause gehen ? also ich tät mich mal anständig gerade machen ...

wenn hier alle immer so klein bei geben weiß ich jetzt auch warum unsere Exikutive immer so leichtes Spiel hat... wenn Ihr das so mit euch lassen macht, bitte !

Kannst Dich gern mit der "Executive" anlegen. Auch wenn nicht alles berechtigt ist, was diese Damen und Herren dann so lostreten, hast DU erst mal den Trouble und kein Anderer.

 

Zitat:

1. Ich habe mir Teile mit Gutachten (!) gekauft.

Sehr löblich. Gutachten gibt es aber auch diverse.

 

Zitat:

2. sie wurden unverändert, ordnungsgemäss verbaut.

So wie es meist sein soll.

 

Zitat:

3. von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen (nicht irgendein Wald und Wiesen Prüfer in Polen oder dergleichen, in meinem Fall sogar eine große Haus-Tüv-Station vom Tüv Nord), dieser wurde für sein Wissen und seine Leistung von Mir nicht schlecht bezahlt, also muss ich mich als Laie darauf verlassen können !

Wäre ja fein, wennn es so wäre. Dann müssten ja alle Prüfer die gleichen Dinge eintragen und auch nicht eintragen. Keiner müsster mehr "mal eben zu einer anderen Prüfstelle fahren" oder so. Das es hier gravierende Unterschiede gibt, weiß sicher Jeder.

 

Zitat:

4. ich kann also keinen Fehler entdecken, der mir zur Last gelegt werden könnte!

Wäre schön, aber der Halter ist verantwortlich. Egal was ist. Die Mängel sind dann schon aus dem Gutachten der "Executive" erkennbar.

 

Zitat:

Stilllegen vor Ort, Grundsätzlich darf die Polizei das, aber nur wenn das Auto eine echte gefährdung für den Straßenverkehr darstellt ! alsonsten ist die Mängelkarte mit der 7 tage-Frist zur verwenden !

Ohne Grund zieht das Fahrzeug keiner ein. Du hast die Option Mängelkarte!

 

Zitat:

stellt ein Polizist sein Wissen über das eines Tüv-Prüfers und legt mein auto bei einer Kontrolle still, ohne einen Tüv-Prüfer zur Rate zu ziehen, wird das echt üble Folgen für Ihn haben ! ( leihwagen, Prozesskosten, ausfallgeld etz. wenn sich herausstellt, das nix manipuliert oder nachträglich verändert wurde)

Bei Verdacht, und den wird die "Executive" ja dann haben, auf Sicherheitsmängeln bleibt die Wahl zwischen Einziehung des Fahrzeugs mit Zustimmung oder Beschlagnahme ohne Zustimmung. Der Wagen kommt dann weg. So oder so. Wie gesagt, ich habe es seblbst durch. Und ich gebe nicht klein bei, glaube mir. Anwalt, Versicherung - ich bin da gut abgedeckt. Aber immer hilft das eben nicht.

 

Zitat:

das einzige wirkliche Übel das mir droht, ist das ein Polizist mit zweifeln berechtigt ist, mich zu einem Tüv-standort zu begleiten um das Auto vorzuführen und Prüfen zu lassen, dieses überlegt er sich jedoch genau, da er im Falle das alles rechtens ist die Kosten dafür tragen muss (nicht persöhnlich).

damit muss ich leben.

Kann mich nur wiederholen. Ohne Grund zieht das Fahrzeug keiner ein. Und den Trouble hast wie gesagt erst mal Du. Auch wenn es "nur" die Fahrt zur Prüfstelle wird.

 

Zur näheren Erläuterung:

Habe selbst in meinem jugendlichen Wahnsinn mal ein Polo G40-Umbau mit "alles eingetragen" vom ach so gelobten Prüfer mit neuem TÜV und Gutachten und ABE und alles gekauft.

Die Freude hat 2 Monate gehalten. Verkehrskontrolle, Einziehung , Gutachten, etc. Es stellte sich heraus, das der Wagen zu tief, Fächerkrümmer doch nicht in den Papieren, Lenkrad zu groß (!), usw. DU bist der Halter und da kann man noch so viel diskutieren, auf den Prüfer verweisen, Gutachten vorlegen etc. WENN der Wagen gegen Vorschriften der STVZO verstößt, dann tut er es. Wie oft gibt es Leute, wo Reifen weit mehr als die Lauffläche preisgeben, wie oft sind böse Blicke montiert, bei denen man sich fragt, ob das Fahrzeug überhaupt Scheinwerfer verbaut hat und wie oft sind Abgasanlagen zu hören, bei dem man bald nichts mehr hört?!? Sollen sie damit glücklich werden. ICH habe darauf kein Bock mehr.

Zum Schluss noch eins...

Sorry, das dies vielleicht nicht direkt mit dem eigentlichen Thema zu tun habe und auch nichts persönlich gegen Ansichten wie die von harikiri. Ich muss nur ab und anauch mal meinen Senf dazu ablassen. Wenn es nur Einem hilft, sich die Erfahrungen bezüglich solcher Problematiken zu ersparen, die ich leider machen musste, bin ich schon froh. Ich will hier ja nicht die Welt retten, aber denkt mal drüber nach.

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