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Der S4 ist tot - lange lebe der S4!

Themenstarteram 13. April 2009 um 21:21

Am Freitag hats mich erwischt. Auf dem Rückweg von der Nordschleife lief ein Hund über die B258, von hinten kommende starke Sonne und ein klitzekleiner Moment der Unachtsamkeit und ich war im bremsenden Vordermann drinnen.

Bei mir ist die Front im Arsch und die Airbags sind auf. Wird das heutzutage noch repariert oder kann ich mich von meinem Freund verabschieden? :-( Der 3er ist wohl ganz durch, scheint verzogen.

Morgen sollte wohl der Gutachter mehr sagen können...

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Beste Antwort im Thema

Ich habe einen Hund und so weit ich weiß, bin ich in den allermeisten Fällen haftbar, wenn mein Hund und einen Schaden verursacht. Mir wurde sogar schon erzählt, daß ich für den Schaden am Fahrzeug aufkommen muß, wenn mein Hund gut sichtbar auf der Straße steht und angefahren wird.

Zum Thema für Wild bremsen, ist mein Kenntnisstand auch, daß Du für einen Hasen keine Vollbremsung auf der Landstraße machen darfst.

Ich renne nicht gleich zum Anwalt, aber in dem Fall würde ich wirklich meine rechtliche Lage genau überprüfen. Tatsache ist, daß der Schaden nicht passiert wäre, wenn der Hund nicht über die Straße gelaufen wäre.

Meine Erfahrung ist auch, daß die Herren in grün es sich ganz gerne mal einfach machen und einer Seite die ganze Schuld zuweisen und auch überzzeugend darlegen, daß es sich nicht lohnt nachzuhaken.

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Viel ist da nicht passiert, wie ich das einschätzen kann von hier. Die Airbags sind imo das schlimmste was da passiert ist,

aber schöner finde ich die Audi Ringe in der Stoßstange der CKlasse. Der S4 hat wohl sein Revier Markiert.

Solange niemand verletzt worden ist , ists halb so schlimm, blech lässt sich ja bekanntlich reparieren ..:)

Gruß

Hey,

tut mir leid für Dich und Deinen S4. Hauptsache es hat keinen Personenschaden gegeben. Zumindest hast Du nix davon geschrieben.

Den Schaden sehe ich allerdings ein wenig anders. Wenn sich die Airbags geöffnet haben, ist der Einschlag schon ganz schön heftig gewesen. Was mir spontan auffällt an Schäden:

* Stoßstange (ist beim S4 eh ein Teil) (700)

* Grills (unten 75, oben ?)

* Motorhaube

* Nebelscheinwerfer (150 Paar)

* Kühler (noch dicht?)

* Scheinwerfer (560 / Stück)

* Front-(Schloß-)blech

* Stoßstangenträger

* Aufprallelemente

* SRA (hat sicherlich auch was weg bekommen, so wie die Stoßst. gefaltet ist)

* komplettes Armaturenbrett

* neuer Airbag für Lenkrad (600)

* neuer Airbag Beifahrer

* phyrotechnische Elemente (2x, oder saß hinten auch jemand?)

* neue Gurte

* neue Gurtschlösser

* Kotflügel(?)

* Radhäuser innen(?) (die letzten beiden Punkte sieht man nicht, da keine Totale)

Jede Menge Anpassungs- und Ein-/Ausbauarbeiten = jede Menge Stunden.

Ich habe mal ca. Preise dahinter geschrieben, wo ich sie einigermaßen weiß. Das sind alleine schon ~2650 € und das waren nur ein paar wenige Teile. Kannst ja bei autobudget.de den Zeitwert Deines S4 ermitteln und schon weißt Du, ob Du den Zeitwert erreichst und somit nach nem anderen schauen kannst. Hoffentlich hast Du ne VK!? Naja, der Gutachter wirds Dir sowieso sagen.

Wie groß war denn der Hund? Es ist nämlich möglich, dass der Vordermann eine dicke Teilschuld bekommt, wenn er z.B. wegen einem Dackel gebremst hat. Da geht nämlich die Gefahr für den Hintermann vor der Gefahr für den Hund. Wenn der den Hund platt fährt - so traurig das ist - passiert niemandem was. Wenn er aber deswegen bremst und der Hintermann deswegen auffährt, ist sicherlich eine dicke Teilschuld drin. Die Versicherung sagt da klipp und klar, dass man da halt über den Hund fahren muss, wenn man andere sonst gefährdet.

Gruß

Rainer

Themenstarteram 13. April 2009 um 23:27

Hmm also Restwert inkl. Mwst ist bei ungefährt ~31k Fr, also etwa 20k€.

Vor allem mit den teuren Arbeitsstunden in der Schweiz denke ich nicht dass sich eine Reparatur lohnen wird. Wenn ich die benötigten Teile jetzt einfach mal ganz grob schätze komm ich auf 9-12k€ an Ersatzteilen, wenn nicht noch was mehr kaputt ist oder gar der Rahmen verzogen ist. (hinten sass niemand, vorne rechts übrigens auch nicht)

Die Polizei war vor Ort und meinte nur weil ein Hund die Strasse kreuzt sei es noch lange kein Grund dass ich ihm hinten reinfahre, ich habe immer so viel Abstand zu halten dass ich rechtzeitig bremsen kann. Was ja auch stimmt. Ich hab einfach gepennt, dazu kamm die Sonne wodurch ich die Bremslichter vielleicht nicht sofort sah. Pech gehabt. Wir haben auch den Hundebesitzer getroffen der sogar ne Hundehaftpflicht hat, aber auch da meinte der Polizist dass da nichts kommen wird. Der Hund hat ja in dem Sinne nichts angestellt.

Morgen weiss ich vom Gutachter mehr.

Wat???

Du Ärmster! Bei Beileid...

Aber wieso lernt man in der Fahrschule, dass man für Tiere nie Bremsen sollte, wenn man sich nicht vorher vergewissert hat, dass keiner hinter jemandem fährt. Sprich zuerst gucken, dann bremsen oder mindestens Mitschuld wenn nicht volle Schuld beim "Bremser" falls ihm einer hinten rein kracht.

Man geht davon aus, dass der Auffahrende die Situation nicht so erwarten konnte und aufgrund des Autos vor ihm auch nicht das eventuelle Hindernis erfassen konnte. Ich bin mir nicht sicher bei der Rechtslage, wenn es sich um einen Hund handelt, aber bei "Kleinkram" bis hin zu Katzen ist das genau so. Anders sieht es natürlich bei einem Hirsch auf der Fahrbahn aus, wo der Auffahrende wohl genug Möglichkeit hatte das Tier auch zu sehen und dann ja der Abstand ausreichen sollte.

Auf jeden Fall nachhaken, denn die Umstände (wenn denn so passiert) sprechen eindeutig für dich. Unerwartetes Bremsen des Vordermanns aufgrund eines Kleintiers unter schlechten Lichtbedingungen und bei genügend Abstand dürfte auch ein Gutachter kaum als deine volle Schuld betrachten.

Sollte der olle Köter dabei sein Herrchen auf die Straße gerissen haben, sieht die Geschichte natürlich wieder ganz anders aus.

 

Druck ich dir die Daumen!

Gruß Hans

Zitat:

Original geschrieben von hanspassat

lernt man in der Fahrschule, dass man für Tiere nie Bremsen sollte, wenn man sich nicht vorher vergewissert hat, dass keiner hinter jemandem fährt. Sprich zuerst gucken, dann bremsen oder mindestens Mitschuld wenn nicht volle Schuld beim "Bremser" Gruß Hans

Hans, deine Aussage trifft allenfalls bei solchen Kleintieren zu, die ein gefahrloses Überfahren zulassen (Maus, Frosch)! Kein Gesetz kann verlangen, dass man sehenden Auges sein Fahrzeug beschädigt, nur weil ein Hintermann vorhanden ist, also:

@all: Selbstverständlich darf man auch für Kleintiere wie Fuchs, Hase, Katze und Dackel bremsen. Man darf ihnen als PKW-Fahrer nur nicht ausweichen.

Die erste Aussage des Polizeibeamten ist nicht zu beanstanden. Der Hintermann haftet grundsätzlich, der Vordermann haftet nur mit, wenn er grob fahrlässig den Unfall verursacht hat (grundloses Bremsen, etc.), was hier nicht der Fall ist.

Die zweite Aussage ist allerdings eine Vorlage für einen guten Juristen, denn der Unfall geschah nicht etwa durch Wildquerung (höhere Gewalt), sondern durch einen schlecht erzogenen Haushund, dessen Besitzer selbstverständlich dafür haftbar ist, wenn ein Haustier frei auf einer Bundesstraße herumläuft!

@TE: Also such dir einen Anwalt, der was kann halt! ...wie es so schön im Song von Reinhard Fendrich heißt :) - und knöpf dir den Besitzer vor.

Moin,

ich muss 252003 da natürlich recht geben. Je nach Größe des Hundes ist das Bremsen schon gerechtfertigt und der Auffahrende hat natürlich Schuld. Der Hundebesitzer ist allerdings auch dafür verantwortlich, dass sein Hund nicht einfach über die Strasse rennt, schon gar nicht, wenn es eine Bundesstraße ist. Ich kenne die Strecke sehr gut, komme ursprünglich aus Andernach und war viel in der Eifel unterwegs, hauptsächlich mit dem Motorrad. Die B258 ist weitgehend sehr gut und breit ausgebaut und da würde ich als Hundehalter schon wissen, dass ich meinen 4-Beiner nicht einfach rumrennen lassen kann. Also einen Teil des Schadens wirst Du vermutlich jemandem aufdrücken können. Das weiß aber der Gutachter allerhöchstens aus Erfahrung, ein Jurist ist der nicht. Ich würde tatsächlich einen findigen Verkehrsanwalt einschalten.

Letztlich ist das aber nicht Deine Frage hier gewesen. Da ging es um den Schaden. Und bei den geschätzten Teilekosten wirst Du die 20 K€ schnell erreichen. Somit ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das blöde ist, dass sie Dir den Restwert vom Zeitwert abziehen und Du dann vermutlich keinen vergleichbaren Wagen ohne Drauflegen finden wirst. Gut für Dich, dass die Preise für solche großmotorigen Autos generell und für ~5-jährige Autos allgemein im Moment ziemlich im Keller sind durch die Sch.....s Abfuckprämie.

Je nachdem, wie das Gutachten ausfällt, solltest Du Dir gut überlegen, ob Du

* ... Dir einen anderen vergleichbaren suchst

* ... das Geld der VK nimmst und günstig reparieren lässt, evtl. mit Eigenarbeit (Abbau defekte Teile z.B.)

Die Versicherungen rufen manchmal utopische Summen auf, was den Restwert angeht. Da gibt es manchmal angeblich Händler, die zahlen das Doppelte, was Dir Dein :) für den Unfallwagen zahlt. Da wäre ich vorsichtig! Ich hatte mal einen wirtschaftlichen Totalschaden an einer Gold Wing. Mein :) bot mir beim Kauf einer neuen GW für die Unfallmaschine 3500 DM an. Die (gegnerische) Versicherung wollte mir 6000 DM abziehen. Auf Nachfrage nannte sie mir einen Händler, der das geboten hätte. Ich sagte "ok, rufen wir den doch mal an". Dieser Händler meinte dann, dass dieses Angebot doch schon 2-3 Wochen her wäre und dass er jetzt kein Interesse mehr hätte. Die Versicherung hat mir dann nur den Restwert abgezogen, den mir mein Händler für die Maschine geboten hat. Wenn die Versicherung Dir also einen zu hohen Restwert abziehen will, dann lass Dir das Geld von dem anbietenden Händler geben. ;)

Wieso ist eigentlich der Beifahrer-Airbag raus, wenn da keiner saß? Da ist doch ne Sitzbelegungserkennung drin, oder liege ich da falsch? Oder hattest Du was auf dem Sitz rumliegen?

Gruß

Rainer

Ich habe einen Hund und so weit ich weiß, bin ich in den allermeisten Fällen haftbar, wenn mein Hund und einen Schaden verursacht. Mir wurde sogar schon erzählt, daß ich für den Schaden am Fahrzeug aufkommen muß, wenn mein Hund gut sichtbar auf der Straße steht und angefahren wird.

Zum Thema für Wild bremsen, ist mein Kenntnisstand auch, daß Du für einen Hasen keine Vollbremsung auf der Landstraße machen darfst.

Ich renne nicht gleich zum Anwalt, aber in dem Fall würde ich wirklich meine rechtliche Lage genau überprüfen. Tatsache ist, daß der Schaden nicht passiert wäre, wenn der Hund nicht über die Straße gelaufen wäre.

Meine Erfahrung ist auch, daß die Herren in grün es sich ganz gerne mal einfach machen und einer Seite die ganze Schuld zuweisen und auch überzzeugend darlegen, daß es sich nicht lohnt nachzuhaken.

Ebenfalls: Anwalt!

Ist halt blöd gelaufen da du den Hund durch den Vordermann wahrscheinlich eher nicht wahrnehmen konntest. Dann auch noch die Sonne... blöd.

Würde aber auch den Hundehalter mit ins Boot holen! Haben wir in D nicht eine Leinenpflicht???

Bei uns sprang mal ein Postbote übers Gartentor (wieso ers nicht geöffnet hat und durch gegangen ist weiß ich nicht) weil er meinen Hund gesehen hat. Da durfte ich auch gleich mal 2500 Euro berappen für sämtliche Verletzungen + Arbeitsausfall, obwohl der Mann meines Erachtens selbst fahrlässig gehandelt hat (Körpergewicht ~120kg springt über Zaun...).

Drum denk ich mir dass hier schon ein Auge auf den Hundehalter, der sein Tier nicht unter Kontrolle hat, geworfen wird!

Aber ob der Schaden wirklich so krass ist? Was macht denn da dann ein "normaler A4" der möglicherweise noch einen geringeren Zeitwert hat?

Wäre ich der Vordermann gewesen hätte ich allerdings zeitgleich mit der Bremse auch noch gehupt und eher keine Vollbremsung hingelegt...

Hi,

eine generelle Leinenpflicht gibt es in D nicht. Jede Gemeinde/Stadt/Kreis kocht da sein eigenes Süppchen.

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass der Hundehalter da nicht so ohne weiteres davon kommt. Auch Polizisten wissen nicht alles. Viele glauben denen nur alles was sie erzählen!

Von daher: Anwalt. Zumindest mal beraten lassen, was man tun soll......

Seh ich genauso mit den Grünen. Viele haben da noch "alte Meinungen" und sind nicht up2Date.

Aber ich würd nicht unbedingt sagen dass ich grad von der NS gekommen bin :D (Raser... ;) ).

ja ja so ist das mit der Tiere.... hab vor kurzem eine katze auf autobahn erwischt stosstange unterboden usw.. kaputt. schaden ca: 1000E gutachter war dar (von der versicherung)und was sagt er. wir zahlen diesen schaden nicht weil das eine katze war, katze ist nicht versichert bei teilkasko. na super überlege gerade ob ich die kündige.:mad:

Zitat:

Original geschrieben von DENN77

ja ja so ist das mit der Tiere.... hab vor kurzem eine katze auf autobahn erwischt stosstange unterboden usw.. kaputt. schaden ca: 1000E gutachter war dar (von der versicherung)und was sagt er. wir zahlen diesen schaden nicht weil das eine katze war, katze ist nicht versichert bei teilkasko. na super überlege gerade ob ich die kündige.:mad:

Solche Sachen sind bei den allermeisten Versicherungen nicht mit drin. Wenns nicht grad Wild war was man überfährt siehts bei tierischen Schäden meist nicht gut aus.

Zitat:

Original geschrieben von pplapp

Am Freitag hats mich erwischt. Auf dem Rückweg von der Nordschleife lief ein Hund über die B258, von hinten kommende starke Sonne und ein klitzekleiner Moment der Unachtsamkeit und ich war im bremsenden Vordermann drinnen.

Bei mir ist die Front im Arsch und die Airbags sind auf. Wird das heutzutage noch repariert oder kann ich mich von meinem Freund verabschieden? :-( Der 3er ist wohl ganz durch, scheint verzogen.

Morgen sollte wohl der Gutachter mehr sagen können...

Hi,

also ich würde es nicht aufmir sitzen lassen und würde zum rechtsanwalt an deiner stelle dackeln!!

gruß

S-Line Audi A4

@Rainer

Sitzbelegungserkennung gabs imho erst im B7, wo sich elektronisch ja einiges getan hat mit verbessertem ESP, zweistufigem Airbag usw. - ne Menge Dinge, die wir noch nachrüsten können :D

@TE

Das Naheliegendste, was ich zur ungeklärten Frage, für welches Hindernis man wie stark bremsen darf, gefunden habe ist:

"Ein Gesetz, wo drinsteht ob man innerhalb oder außerhalb einer Ortschaft ein Tier, egal welcher Größe, überfahren darf, gibt es nicht. Im konkreten Fall wird immer nicht nur die Unfallursache, sondern auch die Vermeidbarkeit des Unfalls untersucht."

Klär uns doch bitte auf, nachdem du mit deinem Anwalt gesprochen hast.

Joker

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