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Design-Paket VW Individual - nicht geliefert!

Themenstarteram 30. Juni 2005 um 10:57

Hi,

hat schon jemand einen Golf Mj06 mit der Option Designpaket VW Individual bekommen?

Mein Golf mit dieser bestellten Option ist gestern beim Händler angekommen, morgen ist die Übergabe. Alles was ich bestellt habe ist drin oder dran - außer o.a. Option.

Weiß jemand ob das erst beim Händler angebaut wird/werden soll, oder haben die das im Werk schlicht und einfach vergessen?

Tatsache ist, das der Händler auch keine Teile mitgeliefert bekam, er ist augenblicklich auch ratlos. Klärt das natürlich bis morgen ab.

Ich meine das es zwar nicht soo schlimm ist, weil man das ja problemlos nachrüsten kann, schlimmer wäre z.B. ein fehlendes Schiebedach, aber komisch ist das schon. Weil absolut keine Infos vom Werk oder Spediteur dabei waren.

Ansonsten geiles Auto! :D

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24 Antworten

also der golf v individual ist ja im grunde genommen nix anderes als ein sportline der von der firma individual nochmals individualisiert wird... soweit mir bekannt, geht das auto nach dem vw werk zur firma individual... dein händler sollte also das auto komplett bekommen...

klar, das ganze ist soweit kein problem umzubauen... problematischer wäre es wenn du auch keine individual sitze bekommen hast und die auch nochmal nachträglich eingebaut werden müssten oder hast du einfach nur nen golf v sportline mit der individual heck und frontschürze geholt oder das komplette individualpaket mit anderen sitzen, anderen felgen, andere schürzen....

Das Individual Packet beinhaltet die Änderung der Front und der Heckpartie. Ist geschmackssache aber für 650€ Aufpreis kann man nichts sagen.

Ich würde da mal definitv in Wolfsburg anrufen, denn ich glaube die habens einfach vergessen.

1. Auf dem Kaufvertrag schauen (vielleicht hats der Händler verrafft)

2. 0800 - VOLKSWAGEN anrufen

3. Anbauen lassen oder Gutschrift

Themenstarteram 30. Juni 2005 um 12:17

Was es beinhaltet weiß ich, habs ja selbst bestellt ;) >

1. ergo auf dem Kaufvertrag und Auftragsbestätigung drauf

2. nö, dafür ist der Händler zuständig, und bis morgen hat er ja noch Zeit

3. anbauen lassen! weil: siehe erste Zeile :)

Bis Morgen wird es wohl kaum schaffen

1.Teile bestellen

2. Teile lackieren

3. Teile anbauen

Weiß Dein Freundlicher denn schon das 'was fehlt ?

Themenstarteram 30. Juni 2005 um 12:28

mit zuständig meine ich, nachfragen, abklären und anbauen, auch wenns dann erst, was weiß ich, nächste Woche wird.

Wenn ich bei VW anrufe, was dann? : Oh, das weiß ich jetzt nicht, ich muss mal schauen, da kann ich Ihnen jetzt keine Auskunft geben, fragen sie doch mal Ihren Händler, bla bla bla etc. etc.

Wetten? :D

Hallo,

wenn ein Auto nicht so geliefert wird wie ich es bestellt habe und es bestätigt wurde ist das ein Problem des :). Er muss den Wagen bei VW direkt nach Abnahme bezahlen und wäre ein schlechter Kaufmann wenn er das "ohne" Zutun des Kunden nicht regelt.

Der Kunde ist nicht verplfichte fehlerhafte Ware abzunehmen.

Ich habe das mal mit fehlenden elektrischen Aussenspiegeln praktiziert. Es waren nur manuelle dran und nach Aussage von VW nachträglich keine Umrüstung auf elektrische möglich. Ich habe gedroht die Abnahme zu verweigern und dann hats geflutscht.

Tschau

Vadder

Ich würde so immer ziemlich locker sehen. Du hast ja die Auftragsbestätigung und das Geld in der Hand.

Wenn der Händler nicht auf der Karre sitzen bleiben will, wird er sich schon anstrengen und versuchen die Teile möglichst bald zu haben.

du musst den wagen erstmal so annehmen... der wagen ist aber bei fehlender sonderausstattung mangelhaft... das ganze wird dann über die sachmängelhaftung geklärt... aber abnehmen musste das teil erstmal...

keine sorge: wird sich schon alles klären... zumal du ja das alles schriftlich hast...

bei 0800 volkswagen brauchste erst net anzurufen... da bekommste tatsächlich die von dir genannte aussage

am 30. Juni 2005 um 15:36

Wie verhält man sich bloß, wenn man das mal in WOB hat? Ich meine etwas ist bestellt und dann nicht vorhanden?

Bezahlt ist der Wagen ja dann schon, bevor man ihn in WOB abholt.

Zitat:

Original geschrieben von Corrado-HH

[löschen kann man wohl hier nix]

wer lesen kann ....

der wagen steht beim händler !!!

mfg

am 30. Juni 2005 um 15:47

Bitte was?

am 30. Juni 2005 um 16:11

§ 433 BGB

 

Hallo,

§ 433 Abs. 1 BGB sagt: ...Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Liefert er keine Sache, welche frei von diesen Mängeln ist, erfüllt er auch nicht seine aus dem Vertrag entstandene Pflicht.

Bei Nichtabnahme des Fahrzeuges kommt man daher nach h. M. auch nicht in Annahmeverzug gem. § 293 BGB, auch wenn eine Abnahme möglich wäre um das Problem dann nachträglich über die Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung zu regeln.

Gruß

am 1. Juli 2005 um 3:46

@gtimynextcar

Da wäre ich skeptischer, denn ein "Sachmangel" im Sinne des BGB, der den Käufer von einer Annahmepflicht entbindet, muss dazu geeignet sein, den Gebrauch der Sache "wesentlich und in seiner vorgesehenen Funktion zu beeinträchtigen".

Bei der fehlenden Individual-Schürze hat man da wohl schlechtere Karten, als etwa bei einer defekten Frontschürze...

Der Gebrauch als solcher ist ja nicht beeinträchtigt, höchstens subjektiv.

am 1. Juli 2005 um 6:14

Der Verkäufer muß auf jeden Fall das liefern, was im Kaufvertrag vereinbart wurde.

Die andere Frage ist, ob die gelieferte Frage mängelfrei ist. Aber zuerst muß mal geliefert werden.

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