1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Deutsche TÜV-Prüfung für ausländische Fahrzeuge?

Deutsche TÜV-Prüfung für ausländische Fahrzeuge?

Themenstarteram 4. Oktober 2022 um 9:03

Guten Tag,

ist es möglich, dass ein in Deutschland befindliches ausländisches Fahrzeug der deutschen TÜV-Prüfung unterzogen wird?

Ähnliche Themen
23 Antworten

Wenn man die Gebühren dafür bezahlt, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen soll. Nur, was hat man davon?

Ansonsten hab ich mal geläutet, da keine Kaufberatung.

Verschoben zu V&S.

Zitat:

@kine050683 schrieb am 4. Oktober 2022 um 12:08:29 Uhr:

Wenn man die Gebühren dafür bezahlt, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen soll. Nur, was hat man davon?

Ansonsten hab ich mal geläutet, da keine Kaufberatung.

Wenn es aus einem Land der EU kommt hat man was davon.

Dafür gibt es eine EU Richtlinie die besagt das es egal ist in welchem EU Land die Prüfung stattfindet wenn nach dieser Richtlinie geprüft wird.

https://www.wfeb.de/.../Anerkennung_auslaendischer_TUEV-Pruefungen.pdf

https://mobilverzeichnis.de/.../article?id=4230%3Ahauptuntersuchung

Beim TÜV Süd werden täglich LKW aus Litauen geprüft. Aber dazu gibt es eine gesonderte Abmachung.

Zitat:

@kine050683 schrieb am 4. Oktober 2022 um 12:08:29 Uhr:

Wenn man die Gebühren dafür bezahlt, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen soll. Nur, was hat man davon?

Ansonsten hab ich mal geläutet, da keine Kaufberatung.

Wozu denn Alarm wenn jemand so eine Frage stellt ?

Tut nicht Not .

 

 

Zitat:

@ME1200 schrieb am 4. Oktober 2022 um 17:25:31 Uhr:

 

Wozu denn Alarm wenn jemand so eine Frage stellt ?

Tut nicht Not .

Wenn einer 3 Themen gleich hintereinander im falschen Forum aufmacht, tuts meines Erachtens schon not.

Du hast was von Kaufberatung geschrieben und darauf Alarm gemacht .

Und ob jemand mehrere Themen im falschen Forum aufmacht kann ich nicht wissen da ich keinem Kontrollzwang gegenüber dem TE unterliege .

Zitat:

@ME1200 schrieb am 4. Oktober 2022 um 17:25:31 Uhr:

 

Wozu denn Alarm wenn jemand so eine Frage stellt ?

Tut nicht Not .

-

Die Foren leben auch davon, das auf falsche Themen in Rubriken hingewiesen wird.

Die Moderatoren können nicht jeden Post überwachen.

Es ist also durchaus genehm, wenn sowas auch mal gemeldet wird, damit wir das richtig einsortieren können.

So bekommt auch der TE i.d.R. die Info, die er braucht. ;)

Gruß Olli

MT-Moderation.

Zitat:

@schaumkrone schrieb am 4. Oktober 2022 um 11:03:15 Uhr:

ist es möglich, dass ein in Deutschland befindliches ausländisches Fahrzeug der deutschen TÜV-Prüfung unterzogen wird?

Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat und dieser Genehmigung auch noch entspricht (also nicht technisch verändert wurde) ist das erstmal kein Problem.

Es wird dann wie ein abgemeldetes Fahrzeug behandelt.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 4. Oktober 2022 um 17:13:46 Uhr:

 

Dafür gibt es eine EU Richtlinie die besagt das es egal ist in welchem EU Land die Prüfung stattfindet wenn nach dieser Richtlinie geprüft wird.

Das ist so pauschal gesprochen immer noch falsch.

Für die Untersuchung von im Verkehr befindlichen Fahrzeugen gelten die Regeln des Zulassungsstaates (die sich im Rahmen der EU-Regeln bewegen müssen, was Intervalle und Umfang der Prüfungen angeht).

Lediglich bei der Ummeldung von einem EU-Staat in einen anderen sollte die letzte Untersuchung im alten Zulassungsstaat (bezogen auf die im neuen Zulassungsstaat vorgeschriebenen Intervalle!) anerkannt werden. Für Deutschland ist das in §7 Absatz 2 (und 3...) FZV geregelt.

Natürlich ist kein Staat (egal ob innerhalb oder außerhalb der EU) daran gehindert, für seinen Zuständigkeitsbereich weitere Anerkennungen festzulegen. Siehe das Beispiel mit Litauen (wobei ich meine, die würden eine spezielle Untersuchung bekommen und keine normale "deutsche HU"?)

Deutschland hat das aber z.B. nicht getan, ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug muss nach deutschen Regeln (und auch in Deutschland) geprüft werden. Wenn einzelne Zulassungsstellen oder auch nur einzelne Mitarbeiter das abweichend handhaben, dann steht das nicht im Einklang mit dem Bundesrecht.

RICHTLINIE 2009/40/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 6. Mai 2009

über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

Artikel 3

(2) Jeder Mitgliedstaat erkennt den in einem anderen Mit

gliedstaat erteilten Nachweis darüber, dass ein im Hoheitsgebiet

des betreffenden anderen Mitgliedstaats zugelassenes Kraftfahr

zeug, ein Kraftfahrzeuganhänger oder ein Sattelanhänger einer

technischen Untersuchung, die mindestens den Anforderungen

dieser Richtlinie entspricht, mit positivem Ergebnis unterzogen

worden ist, in der gleichen Weise an, als hätte er diesen Nach

weis selbst erteilt.

https://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A32009L0040&from=CS

Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhägern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG Text von Bedeutung für den EWR

Artikel 8

(3) Unbeschadet des Artikels 5 erkennt jeder Mitgliedstaaten im Fall einer erneuten Zulassung eines bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugs die von jenem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Prüfbescheinigung im gleichen Maße an, als wenn er die Bescheinigung selbst ausgestellt hätte, sofern diese Prüfbescheinigung hinsichtlich des für regelmäßige technische Überwachung festgelegten Zeitraums in dem Mitgliedstaat, in dem die erneute Zulassung erfolgen soll, noch gültig ist. In Zweifelsfällen können die Mitgliedstaaten, in denen die erneute Zulassung erfolgen soll, die Gültigkeit der Prüfbescheinigung vor einer Anerkennung überprüfen. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission vor dem 20. Mai 2018 eine Beschreibung der Prüfbescheinigung. Die Kommission setzt den in Artikel 19 genannten Ausschuss darüber in Kenntnis. Dieser Absatz gilt nicht für Fahrzeuge der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32014L0045

OK,Deutschland hat nicht zugestimmt.

Ist hier aber nicht relevant wenn das Fahrzeug aus der EU kommt.

Wenn dieses Land zugestimmt hat wäre der deutsche TÜV dort gültig.

Eventuell eingeschränkt durch andere nationale Fristen im betreffendem Land.

Hier gab es schon einige Beiträge zu diesem Thema,die Richtlinie ist ja auch auf dem entsprechendem TÜV Bericht aufgeführt.

Um es kurz zu machen:

- Ist eine HU an einem ausländ. Fz. in Deutschland möglich?

Ja. (ohne Plakette, wie abgemeldet) (nur wenn Fz. eine EG-BE, EBE, ABE o.ä. aufweist)

(wie @hk_do schon geschrieben hat)

- Ist eine HU eines in Deutschland zugelassen Fz. im Ausland zulässig?

Ja. Wird aber in Deutschland nicht anerkannt. HU muss in Deutschland durchgeführt werden.

- Ist eine ausländische HU innerhalb der EU bei Ummeldung in Deutschland anerkennbar?

Ja. Wenn die Durchführung gem. Richtlinie 2014/45/EU durchgeführt wurde.

@TE @schaumkrone, gibt es dazu noch Details?

Zitat:

@hk_do schrieb am 4. Oktober 2022 um 18:33:25 Uhr:

 

Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat und dieser Genehmigung auch noch entspricht (also nicht technisch verändert wurde) ist das erstmal kein Problem.

Es wird dann wie ein abgemeldetes Fahrzeug behandelt.

Hilf mir bitte auf die Sprünge. Wo ist geregelt, dass das nur für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung gilt?

Richtiger ist natürlich die Aussage von @MZ-ES-Freak:

Neben der EGTG würde auch eine nationale (deutsche!) ABE oder EBE gehen. Was bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen halt eher selten ist.

Ohne in Deutschland gültige BE kann eine HU aber nicht positiv abgeschlossen werden und hat dann in Bezug auf die Vorschriftsmäßigkeit nur eine sehr begrenzte Aussagekraft. Auch bei einer nationalen deutschen BE wäre das so in Bezug auf den Zulassungsstaat.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit