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Deutsche Zulassung Golf mk2 Westmoreland

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 29. März 2020 um 13:18

Hallo ihr allwissenden,

 

Ich habe bereits vor einer Zeit paar Fragen zu meinem Golf hier gestellt, nochmal die Daten:

Golf mk2 Westmoreland (also sonder US-Bau)

1,6L Diesel

Von 1986

 

Wurde vor Jahren nach Deutschland importiert aber weiter auf Ami Kennzeichen

 

Ich möchte ihn jetzt endlich hier zulassen weil er soweit gemacht ist.

 

Und damit zu meiner Frage:

Ich kenne da jemanden bei Dekra der auch direkt bei mir ist, jedoch muss er so sagte er eine EG-TÜV-Genehmigung haben, was ich nicht weiß ob der Westmoreland diese hat.

 

Kurz gesagt was brauche ich alles für Papiere um ihn anzumelden und wie ist die Reihenfolge von Ämtern und Prüfungen und was muss ich beachten im Bezug auf Besonderheiten im Gegensatz zu neueren US-Importen

 

 

Ich danke euch im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Beim Golf gibt es da nicht so viele Dinge umzurüsten.

- Die US Tachos haben alle MPH + km/h (kleines Ziffernblatt)

- Fahrtrichtungsanzeiger hinten sind gelb

- die integrierten Rückstrahler werden seit neuestem Import-Merkblatt bei dem Baujahr akzeptiert

- die gelben vorderen, und die roten hinteren (in der Schlussleuchte integrierte) Seitenmarkierungsleuchten sind auch okay

- einzig, wie mein Vorredner schon schrieb, müssen die Scheinwerfer getauscht werden, die sind beim US-Golf rechteckig, ab 1987 waren es dann Jetta Scheinwerfer

- Für die Scheinwerfer gibt es aber 1:1 tauschbare EG-Konforme Scheinwerfer (aber weiße Begrenzungsleuchten müssen dann noch nachgerüstet werden)

-> Also Scheinis tauschen, Datenblatt besorgen und ab zur Abnahme. Am besten gleich noch die Oldtimerbegutachtung gem. §23 StVZO mit anschließen. Das lohnt sich bei dem Diesel.

(600€ zu 194€ Steuer!)

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Ein US-Fahrzeug hat keine EG-Typgenehmigung, weil die US-Vorschriften mit den EG-Vorschriften einfach nicht kompatibel sind. Außerdem gab es 1986 auch überhaupt noch keine EG-Typgenehmigung für vollständige Fahrzeuge.

Dein Bekannter bei DEKRA ist vermutlich "nur" Prüfingenieur, d.h. er kann dir wirklich nur bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung weiterhelfen.

Du brauchst aber ein Gutachten für eine Einzelgenehmigung (sogenannte Vollabnahme nach §21 StVZO), das dürfen nur aaS und USB. Als Grundlage für dieses Gutachten musst du dir zunächst mal ein Datenblatt beschaffen. Das gibt es z.B. beim TÜV-Süd. Da steht dann auch drin, welche deutschen Vorschriften dein Fahrzeug einhält, wo ggf. umgerüstet werden muss und wo weiter Prüfungen erforderlich sind.

Ich würde erstmal davon ausgehen, dass du die Scheinwerfer auf "europäisch" umrüsten musst, und vermutlich die Schlussleuchten einschließlich Rückstrahler ebenfalls. Wenn dein Tacho keine km/h-Skala hat, muss der ggf. auch angepasst werden. Zu klären wäre, ob das Abgasverhalten im Datenblatt als nachgewiesen gilt, andernfalls brauchst du auch noch ein Abgasgutachten. Das ist für ein Fahrzeug mit diesem Baujahr auch lange nicht so teuer wie für neuere Fahrzeuge, aber es beinhaltet natürlich immer das Risiko, dass es negativ ausgeht.

...diese Antwort erweckt keinerlei Zweifel an der Kompetenz des Autors. Nur wundert mich, dass die Umrüstung auf einen km-Tacho nötig sein soll, jedenfalls, wenn dort auch die km/h eingetragen sind, was ich bei einem deutschen Fabrikat auf dem US-Markt stark vermuten würde.

Meine bisher drei Fahrzeuge mit Meilentacho musste ich jedenfalls nicht umrüsten. Es waren ein Mini und ein rhd Jaguar XJ. Klar, die hatten keine US-Spezifikationen. Aber ich fuhr auch schon einen Saab in US-Ausführung, dessen Tacho ebenfalls nicht umgerüstet werden musste.

(Der hatte übrigens eine Erstzulassung an einem 01. Januar, weil er nicht durch eine deutsche Behörde zuerst zugelassen wurde. Diese Eintragung, die ja in allen späteren Papieren übernommen wird, dürfte recht selten anzutreffen sein.)

Edit: wäre ja jammerschade, wenn man diesen Golf wie aufgeführt umrüsten müsste. Da ginge ja gerade der spezifische Charme verloren.

Zitat:

@NOMON schrieb am 29. März 2020 um 17:48:54 Uhr:

Nur wundert mich, dass die Umrüstung auf einen km-Tacho nötig sein soll, jedenfalls, wenn dort auch die km/h eingetragen sind, was ich bei einem deutschen Fabrikat auf dem US-Markt stark vermuten würde.

Deswegen hatte ich ja auch geschrieben Wenn dein Tacho keine km/h-Skala hat, muss der ggf. auch angepasst werden. ;)

Zitat:

Edit: wäre ja jammerschade, wenn man diesen Golf wie aufgeführt umrüsten müsste. Da ginge ja gerade der spezifische Charme verloren.

Die Diskussion über die Sinnhaftigkeit solcher Umbauten kann man ja durchaus führen, zumal das Fahrzeug ja vermutlich schon seit Jahren mit gelben Begrenzungsleuchten, roten hinteren Blinkern, fehlenden Rückstrahlern usw. auf deutschen Straßen unterwegs war, und das möglicherweise sogar legal.

Allerdings müsste man die Diskussion mit dem Gesetzgeber führen, nicht mit dem Prüfer (und selbst die Zulassungsstellen sind bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen eigentlich an das Importmerkblatt gebunden)

Beim Golf gibt es da nicht so viele Dinge umzurüsten.

- Die US Tachos haben alle MPH + km/h (kleines Ziffernblatt)

- Fahrtrichtungsanzeiger hinten sind gelb

- die integrierten Rückstrahler werden seit neuestem Import-Merkblatt bei dem Baujahr akzeptiert

- die gelben vorderen, und die roten hinteren (in der Schlussleuchte integrierte) Seitenmarkierungsleuchten sind auch okay

- einzig, wie mein Vorredner schon schrieb, müssen die Scheinwerfer getauscht werden, die sind beim US-Golf rechteckig, ab 1987 waren es dann Jetta Scheinwerfer

- Für die Scheinwerfer gibt es aber 1:1 tauschbare EG-Konforme Scheinwerfer (aber weiße Begrenzungsleuchten müssen dann noch nachgerüstet werden)

-> Also Scheinis tauschen, Datenblatt besorgen und ab zur Abnahme. Am besten gleich noch die Oldtimerbegutachtung gem. §23 StVZO mit anschließen. Das lohnt sich bei dem Diesel.

(600€ zu 194€ Steuer!)

Richtig, ab Modelljahr 1984 können serienmäßig verbaute Rückstrahler mit SAE-Kennzeichnung akzeptiert werden, wenn die Anbaulage stimmt.

Hatte der Golf bei dem Baujahr noch SB-Scheinwerfer? Dafür sollte es ECE-genehmigte Einsätze geben, ggf. auch gleich mit Standlicht drin. Andernfalls sollten ja direkt die Scheinwerfer vom europäischen Modell passen.

Sidemarker sind eh kein Problem, wenn die hinteren in den Schlussleuchten sind dürfen die ja auch ganz ohne Ausnahmegenehmigung rot sein...

Themenstarteram 30. März 2020 um 7:16

Danke für die zahlreichen sinnvollen und informativen Antworten

 

Ja mein Golf hat Meilen + km/h

 

Die Scheinwerfer sind schon bestellt

 

Die Blinker hatten ja vorher Standlicht drin, ist schon abgeändert!

 

Ja es gibt SB-Scheinwerfer die waren mir aber gerade zu teuer

 

H-Kennzeichen ist aufjedenfall geplant

 

An Rückleuchten muss ich hoffentlich nix ändern

 

Aber das mit dem Datenblatt, es stand ja vom tüv Süd ich komme aus köln also nrw hier ist ja tüv Rheinland zuständig der müsste es auch habe

Gel?

 

Ansonsten vielen lieben Dank ich halt den Chat aufm stand einfach als Erfahrungsbericht

ist egal von welchem TÜV das Datenblatt kommt. Eine der TÜV-Organisationen hat da eine größere Datenbank.

Das Monopol des "zuständigen TÜV" gibt es nicht mehr (bzw. fast nur noch für Führerscheinprüfungen).

Die Vollabnahme (Gutachten nach §21, für das H-Kennzeichen dann gleich in Kombination mit dem Oldtimer-Gutachten nach §23) kann inzwischen neben dem ex-Monopolisten auch ein Technische Dienst machen, dessen Unterschriftsberechtigte findet man bei vielen Prüfstellen der Überwachungsorganisationen.

Dabei ist es relativ egal, ob das benötigte Datenblatt von der selben Organisation kommt oder von einer anderen. Die bekannteste Quelle ist eigentlich der TÜV Süd, aber auch der genannte TÜV Rheinland bietet einen Datenblattservice an (wobei ich mir nicht so sicher bin, ob die Datenblätter dann nicht auch vom TÜV Süd kommen?).

Themenstarteram 30. März 2020 um 15:03

Hey zählt dazu auch die Dekra?

Zitat:

@Golfmk2brumbrum schrieb am 30. März 2020 um 09:16:05 Uhr:

Danke für die zahlreichen sinnvollen und informativen Antworten

 

H-Kennzeichen ist aufjedenfall geplant

 

An Rückleuchten muss ich hoffentlich nix ändern

Ich bin mir nicht sicher, aber das H-Kennzeichen könnte problematisch werden. Soweit ich weiß, zählt die deutsche Erstzulassung.

Bei DEKRA weiß ich auswendig nicht so genau, wie die es mit den TD-Dingen handhaben.

 

Für das H-Kennzeichen zählt die Erstzulassung unabhängig davon wo auf der Welt die war.

Zitat:

@hk_do schrieb am 30. März 2020 um 17:16:16 Uhr:

Bei DEKRA weiß ich auswendig nicht so genau, wie die es mit den TD-Dingen handhaben.

 

Für das H-Kennzeichen zählt die Erstzulassung unabhängig davon wo auf der Welt die war.

Ich überlege grade. Das würde ja bedeuten, dass, wenn ich mir vor 30 Jahren einen neuen, sagen wir mal Mercedes SL gekauft und diesen ohne Zulassung eingemottet hätte, ich kein H-Kennzeichen bekommen könnte. Ist das so?

Im Prinzip Ja. Eigentlich ist nicht mal eine normale Zulassung mehr möglich, da Sicherheitsstandards und Abgasnorm nicht mehr für "Neu"fahrzeuge erlaubt sind.

Grundsätzlich gibt es aber Möglichkeiten so ein Museumsstück angemeldet und eine H-Abnahme zu bekommen. Google <nie zugelassen oldtimer>.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 30. März 2020 um 18:45:09 Uhr:

 

Ich überlege grade. Das würde ja bedeuten, dass, wenn ich mir vor 30 Jahren einen neuen, sagen wir mal Mercedes SL gekauft und diesen ohne Zulassung eingemottet hätte, ich kein H-Kennzeichen bekommen könnte. Ist das so?

Wenn er nie eine Erstzulassung hatte würde er die heutigen Abgasnormen nicht mehr bestehen, heißt nicht mehr zulassungsfähig sein.

Das Thema wurde hier schon mal ausführlich behandelt.

Da ging es um einen PKW der wohl schon länger bei einem Händler stand mit igendwas Euro 4 ?, gekauft wurde aber wegen der neuen dann gültigen Mindestanforderung bei Erstzulassung von Euro 5 ? nicht mehr zulassungsfähig war.

Auch gab es da viele Händler die bis zum Stichtag 31.12. ihre PKW´s noch mit einer Tageszulassung versehen haben damit sie noch in die alte Regelung reinvielen, da sie ab 01.01. die neuere Abgasnorm nicht mehr einhalten konnten.

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