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Deutsches Zugfahrzeug, spanischer Hänger unter 750 KG! Problem?
Hallo...
Wer kann helfen? Darf ich mit meinem deutschen Zugfahrzeug einen spanischen Hänger unter 750 Kilo in Deutschland und Frankreich ziehen?
In Spanien werden die Hänger unter 750 Kilo mit demselben Kennzeichen vom Zugfahrzeug gezogen. Erst ab 750 Kilo bekommen Sie ein eigenes, Rotes Kennzeichen und das Kennzeichen vom Zugfahrzeug.
Danke Euch.
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9 Antworten
. . . ich dachte früher; sowas geht . . . das der trailer über das zugfahrzeug mitversichert ist . . . aber denkste . . . die ziehen dich hoch wegen "verstoss gegen das pflichtversicherungsgesetz . . . 700€ busse . . . wenigstens den trailer versichern mit vorläufiger deckung . . . da bleibt noch genug ärger . . . ??
Google konnte ich auch benutzen! Bin mir aber nicht sicher, ob das noch so aktuell ist.
Mir geht es darum, das ich zwar ein spanische Auto habe, aber mit dem Deutschen 2. Auto gerne nach Deutschland möchte um ggf. nochmal den TÜV zu verlängern.
In Spanien kannst Du keinen Trailer unter 750 Kilo einzeln versichern! Der läuft ausschließlich über das Zugfahrzeug!
Ich habe übrigens ein "Sportgerät" in Deutschland gekauft, was den Zweck wieder ändert.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Wenn du Google benutzen kannst, dann stellt sich die Frage, ob du das denn auch gelesen hast, was du vermeintlich auch gefunden haben willst.
Dort steht drin, dass du aufgrund des bestehenden Abkommens nur dann einen nicht zugelassenen Anhänger mit Wiederholungskennzeichen und Nationalität-Kennzeichen (hier: E, ist aber auf den Euroschildern mit drauf) bewegen darfst, wenn dies im Land der Zulassung des Zugfahrzeugs legal ist. Da das Zugfahrzeug keine spanische Zulassung in diesem Fall hat, sondern eine deutsche, ist der Betrieb nicht legal in Staaten, indem es die entsprechenden Regel für Anhänger bis 750 kg nicht gibt, insbesondere also in Deutschland.
Ganz genau... und deshalb eben mein Hinweis zu dem sportlichen Zweck: Ich will einen neuen Jetski abholen, was ja eigentlich ein Sportgerät ist.
Zitat: Unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 4 FZV entfällt die Zulassungspflicht für bestimmte Arten von Anhängern (z.B. im forst- und landwirtschaftlichen Betrieb, im Schaustellergewerbe oder für Spezialanhänger zur Beförderung zu Sportzwecken).
Dann verstehe ich es so, das es möglich wäre! Aber: Dann müsste ein grünes Kennzeichen dran!
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens setzt ja allein schon den dauerhaften Standort in Deutschland voraus, so dass es natürlich kein deutsches, grünes Kennzeichen für den Anhänger geben kann. Ich sehe aber auch ein Problem darin, dass der Anhänger vielleicht für den Transport von Sportgeräten gebaut ist, ein solcher Transport aber ja eben nicht bei der Überführung des Anhängers von Spanien nach Deutschland erfolgt. Damit allein wäre die Sache schon hinfällig.
Ich hatte erst vor gehabt, den Anhänger in DE zu kaufen. Leider kocht Spanien sein eigenes Ding und ich hätte den Anhänger importieren müssen, was am Ende schnell 600€ gekostet hätte. Deshalb wollte ich einen Anhänger hier in ES kaufen und dann mit dem neuen Auto (Was ich beim letzten mal in DE gekauft hatte mit Export Kennzeichen) auf spanische Nummer nochmal nach DE fahren.
Jetzt im Nachhinein kam mir der Gedanke, vielleicht doch noch mit dem anderen deutschen Auto den Tüv zu verlängern und die 5000 KM auf den ollen Hobel zu fahren.
Dann ist das wohl keine Idee und ich werde mit dem neuen Auto fahren müssen, ohne böse Überraschungen.
Die Buße (Ordnungswidrigkeit) wäre mir egal, aber eine Stilllegung irgendwo wäre nervig.
Muss ich mal schauen, wie es in Frankreich aussieht. In Deutschland hätte ich nur 10 Kilometer zu fahren....
Zitat:
@Bernddasbrot2008 schrieb am 23. September 2024 um 16:47:17 Uhr:
Google konnte ich auch benutzen! Bin mir aber nicht sicher, ob das noch so aktuell ist.
Dann stelle den Suchzeitraun entsprechend ein. Du sagst doch, du kannst googlen.
Wenn du ein spanisches rotes Kennzeichen hättest, könnte es gehen, aber das geben die unter 750kg nicht aus.
Mit der Beschlagnahme könnte es schwierig werden, weil das bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn ich den Link richtig gelesen habe.