Dicke Rechnung trotz Garantie
Hallo,
habe mir vor 3 Monaten einen gebrauchten 530d Touring Bj 12/2004 gekauft. Dieser hatte beim Kauf zwar schon 190tsd Km, was aber bei der Motorisierung eigentlich kein Problem darstellen sollte. Außerdem handelt es sich hierbei um ein Langstreckenfahrzeug.
Zudem stammt das Fahrzeug vom BMW Händler, bei welchem ich auch eine Gebrauchtwagengarantie abschloß.
Nach Kauf des Fahrzeugs mußte ich noch 2 Wochen auf den Wagen warten, da laut Verkäufer der Wagen noch komplett durchgecheckt , in Ordnung gebracht und aufbereitet werden sollte.
Nun 3 Monate und 9tsd Kilometer später fällt der PDC aus.
Daraufhin rief ich beim Händler an und machte einen Termin. Für mich war klar, PDC bzw Sensor ist kein Verschleißsteil, das muß auf Garantie gehen. Haste gedacht.... nix Garantie. Ich soll angeblich wo draufgefahren sein und hierbei sei ein Sensor kaputtgegangen. = Blödsinn !!
Aber das war noch lange nicht alles, bevor ich mich richtig darüber aufregen konnte kamen die nächsten hiopsbotschaften.
Es sei außerdem der Krümmer gerissen, eine Glühkerze defekt, wobei man hier alle wechseln sollte und der Partickelfilter sei zu.
Kosten Krümmer 750 € ohne Einbau
Kosten Partickelfilter 1200 € ohne Einbau
Kosten Glühkerzen 120€ ohne Einbau.
Also alles in allem ca. 3000 € und mein PDC geht immer noch nicht
und nichts davon geht auf Garantie.
Ist das in Ordnung?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von redzack5
Also ich denke ich werde nicht drumherum kommen hier einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Hi redzack5, wenn ich mich mal kurz einmischen darf ...
1. Spar Dir -vorerst- den Gang und das Geld und renne nicht gleich zum Anwalt
2. Aus Punkt 1 - DU hast nämlich nicht richtig gelesen!
3. Also - (mein Tipp). Informiere Dich erst einmal bei www.recht.de - die Jungs & Mädels sind wirklich fit
4. Jetzt schon: Buche es -auch wenn's schwer fällt- unter Lebenserfahrung ab!
.... generell: Informiere Dich VORHER, und glaub nicht alles was man Dir erzählt!
Good luck
angeldust
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26 Antworten
Also wenn du die >Euro Plus Garantie hast dann fällt das alles darunter. Besorg dir das Heftchen und Halt es deinem Händler unter die Nase.
Bei den Glühkerzen weisst ihn bitte auf das Gewährleistungsrecht hin.
Lass dich nicht abzocken die Auto kosten eine Menge Kohle und dann lass dir die Kohle nicht aus der tasche ziehen .
Mich würde der Kaufpreis interessieren gernne kannst du mir auch per Pn schreiben <Lg zinnik
Der Kaufpreis lag bei 15000€. Was die Garantie angeht, so handelt es sich um die "Hausgarantie Premium Spezial" Ihr Spezialist für Garantieversicherung. (Real Garant der Zürich Gruppe).
Was hat es denn mit dem Gewährleistungsrecht auf sich?
Zitat:
Original geschrieben von redzack5
Hallo,
habe mir vor 3 Monaten einen gebrauchten 530d Touring Bj 12/2004 gekauft. Dieser hatte beim Kauf zwar schon 190tsd Km, was aber bei der Motorisierung eigentlich kein Problem darstellen sollte.
Doch! Hättest dich mal vorher informieren sollen.
Zu den Schäden:
Was steht denn in deinen Garantiebedingungen?
Im Übrigen würde ich auch auf Gewährleistung pochen. So viele Ausfälle kurz nach dem Kauf sollten auf Händlerkosten abgewickelt werden.
War vor zwei Jahren bei mir ähnlich, hatte 7 Monate nach Kauf einen Turboschaden. In den Garantiebedigungen war der leider nicht aufgeführt und so bin auf den Kosten (1300€) sitzgeblieben.
Meine Erfahrung ist, das Gebrauchtgarantien keinen wirklichen Schutz bieten, die wenn sie überhaupt greifen und wie in deinem Fall bei 200.000 km sowieso nur einen Bruchteil der Kosten übernehmen.
Der Partikelfilter ist ein Verschleissteil und muss nach ca. 200.000 km gewechselt werden, siehst du auch im Servciemenü oder im Serviceheft.
Ist eine Sauerei, wenn dich die Händler beim Kauf nicht darauf hingewiesen hat.
Nach meinem Gefühl ist der Partikelfilter in der Tat ein Verschleissteil und fällt nicht unter die Garantie. Hier könnte man aber versuchen über die Gewährleistung des Händlers etwas zu erreichen, vielleicht teilt Ihr den Spass?! PDC + Krümmer ist definitiv kein Verschleissteil...über die Glühkerzen könnte man streiten. Es gibt ziemlich eindeutige Urteile in denen recht klar definiert wird, das als Verschleissteil nur das Bauteil zählt, welches im Rahmen regelmäßiger Wartungsarbeiten getauscht wird also z. B. Keilriemen, Bremsbeläge usw..
Also beim Händler beiße ich da wohl auf Granit. Dieser wird freiwillig hier wohl nichts übernehmen. Ich finde es nur unverschämt das einem vor dem Kauf erzählt wird es würde an dem Fahrzeug ALLES gemacht, das man den Eindruck bekommt man hat danach einen Neuwagen. Da hätte ich eigentlich erwartet das bei der Kilometerlaufleistung Dinge wie Glühkerzen auf jeden Fall gewechselt werden. Ich kann mich noch genau an die Worte des Verkäufers erinnern als er sagte jetzt haben sie die nächsten 30 tsd Kilometer Ruhe.
Also ich denke ich werde nicht drumherum kommen hier einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Hallo,
lass Dich bitte nicht ins Bockshorn jagen. Du hast zwei Ansprüche:
- die Garantieversicherung, die Du abgeschlossen hast
- die Gewährleistung, die Dir der Händler geben muss !!!!! (wenn Du privater Käufer bist)
Die gesetzliche Gewährleistung tritt nicht für Verschleiss ein. Ansonsten deckt sie aber alle Mängel ab. Und innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf müsste Dir ein Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Verkauf vorhanden war.
Partikelfilter und Glühkerzen fallen unter Verschleiß. Allerdings könnte der Händler hier wenigstens den Arbeitslohn auf Kulanz übernehmen. PDC und Krümmer sicherlich nicht. Wobei die PDC, wenn sie beim Verkauf i.O. war, möglicherweise auch rausfällt.
Aber wenn der Händler rumzickt, geh zu einem Anwalt. Der will sich offensichtlich um seine Gewährleistung herumdrücken.
Grüße
Kai
Zitat:
Original geschrieben von redzack5
Also ich denke ich werde nicht drumherum kommen hier einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Hi redzack5, wenn ich mich mal kurz einmischen darf ...
1. Spar Dir -vorerst- den Gang und das Geld und renne nicht gleich zum Anwalt
2. Aus Punkt 1 - DU hast nämlich nicht richtig gelesen!
3. Also - (mein Tipp). Informiere Dich erst einmal bei www.recht.de - die Jungs & Mädels sind wirklich fit
4. Jetzt schon: Buche es -auch wenn's schwer fällt- unter Lebenserfahrung ab!
.... generell: Informiere Dich VORHER, und glaub nicht alles was man Dir erzählt!
Good luck
angeldust
Such mal bei den gängigen Suchmaschinen unter Sachmängelhaftung. Da ist vieles erklärt und damit musst du den Händer konfrontieren. Er wird nicht herum kommen denn so wie es aussieht, hat er dir ein nicht mängelfreies Auto verkauft.
Gruß,
Sascha
Ein 530 Bj 2004 mit 190000 km ist kein Neuwagen mehr! das sagt schon der gesunde Menschenverstand. Das so ein Auto eine Geldvernichtsmaschine werden kann muß sich jeder klar sein der sowas kauft. Man kann Glück haben und noch viele Jahre ohne große Reperaturen so ein Fahrzeug fahren oder man hat halt Pech. Immerhin bist Du ja auch schon 9000 km damit gefahren wer weiß was Du mit dem Auto schon alles angestellt hast. Ich würde mal ganz genau meine Garantieunterlagen durchlesen. Bei der Kilometerleistung gibt es sicherlich einige Einschränkungen.
Was die Gewährleistung anbelangt: Diese greift nur, wenn der Händler das Fahrzeug direkt verkauft hat, und nicht als "Vermittler", wie das viele Händler mittlerweile tun....
Zitat:
Original geschrieben von L-Spatz
Ein 530 Bj 2004 mit 190000 km ist kein Neuwagen mehr! das sagt schon der gesunde Menschenverstand. Das so ein Auto eine Geldvernichtsmaschine werden kann muß sich jeder klar sein der sowas kauft. Man kann Glück haben und noch viele Jahre ohne große Reperaturen so ein Fahrzeug fahren oder man hat halt Pech. Immerhin bist Du ja auch schon 9000 km damit gefahren wer weiß was Du mit dem Auto schon alles angestellt hast. Ich würde mal ganz genau meine Garantieunterlagen durchlesen. Bei der Kilometerleistung gibt es sicherlich einige Einschränkungen.
Aus diesem Grund gibt es ja die Beweislast. In den ersten sechs Monaten liegt die beim Händler, danach beim Kunden. Mit Garantie hat dass nichts zu tun. Die Verkauft der Händler natürlich gerne mit, um sich hinterher vor den Kosten zu drücken. Also: Innerhalb der ersten sechs Monate hat der Händler das Problem und nicht der Käufer. Egal wie alt und egal wieviele km.
Gruß,
Sascha
Zitat:
Original geschrieben von spohl
Zitat:
Original geschrieben von L-Spatz
Ein 530 Bj 2004 mit 190000 km ist kein Neuwagen mehr! das sagt schon der gesunde Menschenverstand. Das so ein Auto eine Geldvernichtsmaschine werden kann muß sich jeder klar sein der sowas kauft. Man kann Glück haben und noch viele Jahre ohne große Reperaturen so ein Fahrzeug fahren oder man hat halt Pech. Immerhin bist Du ja auch schon 9000 km damit gefahren wer weiß was Du mit dem Auto schon alles angestellt hast. Ich würde mal ganz genau meine Garantieunterlagen durchlesen. Bei der Kilometerleistung gibt es sicherlich einige Einschränkungen.
Aus diesem Grund gibt es ja die Beweislast. In den ersten sechs Monaten liegt die beim Händler, danach beim Kunden. Mit Garantie hat dass nichts zu tun. Die Verkauft der Händler natürlich gerne mit, um sich hinterher vor den Kosten zu drücken. Also: Innerhalb der ersten sechs Monate hat der Händler das Problem und nicht der Käufer. Egal wie alt und egal wieviele km.
Gruß,
Sascha
So ist es - das ist nun mal Recht in Deutschland. Genau davon kann man ausgehen und alles andere ist nicht wirklich relevant.
Gruß,
Frank
Hallo,
Was in vielen Gebrauchtwagengarantien drin steht, das man bis 100.000km alles gezahlt bekommt und dann wird die Staffelung sehr zu deinem Nachteil gehen. Und dann ist natürlich die Frage, was Verschleißteil und was nicht ist.
Aber falls dein Autohaus in der Kfz-Innung ist, dann gibt es einen Tipp von mir.
Geh zu dieser Innung (musst halt schauen welche zuständig ist) und dann erzählste mal die Aktion der Schiedsstelle.
Das sind normalerweise Fachleute wie KfZ-Meister usw... (kenne da jemanden) und dann setzen die sich normalerweise mit dir und dem Autohaus an einen Tisch und versuchen das Problem für beide gut zu lösen.
Kostet dich denke ich mal nichts.
Außer du hast Privatrechtschutz und fragst mal beim Anwalt nach was da geht.
Aber die ersten 6 Monate ist der Händler in der Pflicht dir was zu beweisen. (Hat mein Anwalt heute auch wieder gesagt) und danach bist du der arme Sack der dem Autohaus was beweisen muss.... ;-)
Grüße