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die ersten Winterreifen für Opel Astra H 1.8
Guten Tag zusammen,
ich hab mir einen Opel Astra H 1.8 H, 125 PS Benziner gekauft und brauch für den neue Winterreifen, weil ich beim Kauf keine dazu bekommen habe.
Jetzt hab ich in der Serienbereifung von opel gelesen, dass ich mein Auto mit zwei Reifengrößen: 205/55R16 91H und 195/65R15 91H fahren darf. (ich hoffe das stimmt)
(Zwischenfrage: im Fahrzeugschein 1 steht nur die Reifengröße 95/65R15 91H drin, darf ich dann nur mit dieser Reifengröße fahren?)
Mit welcher Reifengröße soll ich meine Winterreifen jetzt kaufen? bzw. mit welche Reifengröße ist besser zum Fahren oder fürs Auto?
Welche Winterreifen sind im Preis-Leistungs-Verhältnis zu empfehlen? Adac empfiehlt für 2015 Continental ContiWinterContact TS850
PS: Ich bin ein Fahranfänger und das ist mein erstes Auto
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19 Antworten
Was sagt denn das Budget? Bei deinem Wagen fände ich wenns meiner wäre 205/55 16 besser... Fährt sich satter. Auswahl ist groß und Preise sind okay... wenn die 195er auch günstiger wären...
Das Preis-Leistungs-Verhältnis sollte stimmen. Das Optimum wäre günstig mit guter Qualität. Aber ich lege mehr Wert auf Sicherheit beim Fahren im Winter. Daher sollte die Qualität der Reifen schon stimmen
Zitat:
(Zwischenfrage: im Fahrzeugschein 1 steht nur die Reifengröße 95/65R15 91H drin, darf ich dann nur mit dieser Reifengröße fahren?)
In der, zu den Fahrzeugpapieren gehörenden, EWG-Übereinstimmungsbescheinigung stehen alle erlaubten Opel-Rad-/Reifenkombinationen.
Auf dem Astra dürften die 205er auch die bessere Wahl sein.
Ich würde den Goodyear UG9 und Dunlop Wintersport 5 in die Waagschale werfen
Zitat:
@WarteSchlange schrieb am 6. Oktober 2015 um 17:47:15 Uhr:
Jetzt hab ich in der Serienbereifung von opel gelesen, dass ich mein Auto mit zwei Reifengrößen: 205/55R16 91H und 195/65R15 91H fahren darf. (ich hoffe das stimmt)
(Zwischenfrage: im Fahrzeugschein 1 steht nur die Reifengröße 95/65R15 91H drin, darf ich dann nur mit dieser Reifengröße fahren?)
Ich nehme an, dass dein Astra nach dem 1.10.2005 erstmals zugelassen wurde? Dann darfst du alle im Serienreifenkatalog für deine Modell-Motor-Kombination aufgelisteten Reifengrößen fahren. Ansonsten stehen die zulässigen Größen auch in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity).
Wie schon erwähnt wurde, wären 195er günstiger. Ob die subjektiven Eindrücke sich stark von 205er unterscheiden hängt sich von der eigenen Wahrnehmung ab.
Mit den bereits erwähnten Winterreifen von Continental und Goodyear machst du jedenfalls nichts falsch. Der Semperit Speed-Grip 2 wäre eine günstige Alternative.
Der Astra H ist vom BJ 03.2004 und eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung wurde mir vom Verkäufer (privat) nicht mitgegeben.
Vielleicht hat der Vorbesitzer die Bescheinigung oder den alten Fahrzeugbrief noch? Ansonsten darfst du tatsächlich nur die im Fahrzeugschein eingetragene Größe fahren.
Eine neue EG-Übereinstimmungsbescheinigung gibt's bei Opel, kostet allerdings ein paar Taler. Wenn der Opelhändler nett ist, bekommst du sie vielleicht umsonst. Eine weitere Möglichkeit wäre, unter Vorlage des Serienreifenkatalogs die entsprechenden Größen beim TÜV nachtragen zu lassen. Die Kosten dürften ähnlich hoch sein, wie bei einer neuen EG-Bescheinigung.
Zitat:
@feetonfire1988 schrieb am 6. Oktober 2015 um 18:52:28 Uhr:
Hey,
Contis sind gut haben aber hohen Verschleiß.
Da sind Michelin besser...
Werbelink entfernt..
gamsrocklIch hab die 195er gekauft.
Welche da besser sind weiß ich nicht.
Bei Michelin hast du grad ne Aktion wenn du die Rechnung einsendest bekommst du nen 30€ Tankutschein.
Mfg Patrick
Die Conti TS850 haben einen äußerst geringen Verschleiß Kollege... Wo hast du nur solche Infos her
Zitat:
@WarteSchlange schrieb am 6. Oktober 2015 um 20:56:23 Uhr:
Der Astra H ist vom BJ 03.2004 und eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung wurde mir vom Verkäufer (privat) nicht mitgegeben.
Ich hatte auch einen Opel in 03/2004 erstmals zugelassen.
Zu dem Zeitpunkt gab es noch keine CoC, es wurde noch der gute alte Fahrzeugbrief ausgestellt.
Zitat:
@aequalis schrieb am 6. Oktober 2015 um 21:07:04 Uhr:
Vielleicht hat der Vorbesitzer die Bescheinigung oder den alten Fahrzeugbrief noch? Ansonsten darfst du tatsächlich nur die im Fahrzeugschein eingetragene Größe fahren.
Ich sag mal so,
das ist sicherlich nicht richtig.
Ich habe auch keine CoC da damals noch mit Brief zugelassen, und mittlerweile in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II ist jeweils nur 185/60 R15 eingetragen.
Ich fahre aber die originale werkseitige 17 Zoll Felge mit 205/45 R17.
Weder bei den zweijährigen TÜV Besuchen, noch bei der Eintragung der Spurverbreiterungen war dies ein Thema.
Die Prüfer schauen in ihre Unterlagen, sehen was in den Serienreifenkatalogen vom Hersteller freigegeben ist und gut.
Es wollte bisher auch keiner den alten, entwertenden Fahrzeugbrief sehen.
Nachtrag:
Ich mußte auch die Größen nicht eintragen lassen, da ab Werk freigegeben.
Zitat:
@Karliseppel666 schrieb am 6. Oktober 2015 um 21:24:45 Uhr:
Zitat:
@feetonfire1988 schrieb am 6. Oktober 2015 um 18:52:28 Uhr:
Hey,
Contis sind gut haben aber hohen Verschleiß.
Da sind Michelin besser...
Ich hab die 195er gekauft.
Welche da besser sind weiß ich nicht.
Bei Michelin hast du grad ne Aktion wenn du die Rechnung einsendest bekommst du nen 30€ Tankutschein.
Mfg Patrick
Die Conti TS850 haben einen äußerst geringen Verschleiß Kollege... Wo hast du nur solche Infos her
Schau dich bitte mal im Forum etwas genauer um.
Es haben sich schon einige über die "langlebigkeit" der Contis beschwert.
Desweiteren haben 2 Arbeitskollegen von mir die gleiche Erfahrung gemacht.
Also bei uns im Gebirge halten die net lang durch.
Die Zulassungsbescheinigung im Prinzip der Nachweis einer gültigen Betriebserlaubnis. Das heißt, dass das Fahrzeug eigentlich nur mit der eingetragenen Reifengröße der Betriebserlaubnis entspricht.
So lässt sich das zumindest aus der StVZO, der FZV und dem Internet nachlesen.
Der TÜV kontrolliert das meistens nicht, das stimmt. Und vermutlich wird sich daran überhaupt niemand stören. Oft rührt das Fehlen der Reifengrößen auch schlicht daher, dass sie nicht aus dem alten Fahrzeugbrief übertragen wurden.