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Die Grünen und ihre Kenntnisse

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 15. Oktober 2003 um 6:54

Hallo!

Hatte gestern das Vergnügen von der Polizei angehalten zu werden.

Grund: Ich sei mit Nebellampen gefahren!

Gegenargument von mir: Das sind Tagfahrleuchten und keine Nebellampen ( wurde hier schon mal geschrieben ).

Ein Polizist wurde stuzig und sagte ehrlich er sei damit überfragt. Der andere bestand darauf das die durch die Dekra abgenommen werden müssen.

Hab ihm darauf den Originalkarton unter die Nase gehalten wo groß draufsteht "TÜV-frei". Das interessierte den überhaupt nicht. Auch die Vorführung, daß die Lampen bei eingeschaltetem Licht automatisch ausgehen überzeugt ihn nicht.

Ich meinte außerdem das HELLA als Markenfirma keine teile in den Umlauf bring die nicht zugelassen sind. Darauf wieder der eine Polizist ist egal ob sie bei HELA ( ist eine Baumarkt bei uns) gekauft haben. Ich konnte nur noch lachen......

Letztendlich durfte ich doch weiterfahren. Der andere Polizist war die ganze Zeit ganz ruhig.

Der krönende Abschluß war noch die Frage von dem Grünen ob das ein Golf 4 oder Golf 5 wäre ( PS: Hab Klarglasrückleuchten dran, die er nicht bemängelte).

Ist zum Totlachen.....

Werde mich nun beim KBA erkundigen ob das E-Prüfzeichen ausreicht ohne TÜV-Prüfung.

Gruß

PS: Demnächst beraten unsere Politiker dies Lampen zur Pflicht zu machen.....

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34 Antworten
am 19. Oktober 2003 um 9:41

Auch wenn da "TÜV-frei" drauf steht, muss man nicht trotzdem ne BEscheinigung vom Hersteller mitführen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man was anbaut, wo man einfach so mit fahren darf. Wir sind hier immerhin in Deutschland - da geht nix ohne Genehmigung! ;-)

Ist nur ein bissel peinlich für die Kollegen... Aber von Weitem hat man bestimmt nicht erkennen können, dass es keine NSW sind. Ich nehme an Standlicht ist aus wenn die Tagfahrleuchten an sind, oder?

Scheinst an grüne EXPERTEN geraten zu sein *ggg*

Aber fakt ist, dass NSW nicht eingetragen werden müssen.

Es muss nur eine Prüfnummer drauf sein ( z.B. ein E oder ECE oder KBA ) eines dieser Dinge.

Und dann musst du sie richtig einbauen.

Sie müssen sich z.b. ausschalten wenn du Fernlicht anmachst.

Dann kann man dir nichts sagen, außer, dass sie bei gutem Wetter " also kein Regen, Schnee oder Nebel " nicht an sein dürfen, falls du sie doch an hast ( so wie ich ) dann kostet das 10 Euro, alles was die dir mehr abknöpfen wollen, wäre Betrug ( wahrscheinlich auf der Basis der Unwissenheit ).

Steht auch so im Katalog 10 Euro, übrigens ohne Blinker abbiegen kostet auch 10 Euro ist der gleiche Absatz.

 

Und du darfst die NSW auch am Tag anhaben " auch bei gutem Wetter " dann musst du sie aber so schalten, dass dein Abblendlicht aus ist.

beides glecihzeitig ist nicht erlaubt, sonst wieder 10 Euro.

Meinst du jetzt wirklich mit NSW Nebelscheinwerfer oder vielleicht doch diese TFL (Tagfahrleuchten)?

Wo steht denn, dass man NSW am Tag (ohne Sichtweite unter 50 Meter bei Nebel, Regen oder Schneefall) anschalten darf? Und wenn, dann darf man das nicht mit Standlicht, denn mit Standlicht fahren ist nicht erlaubt. Außer ich hab TFL, schalte das Abblend- und Standlicht aus. Das sollte gehen, sofern die Lampen "legal" sind.

am 20. Oktober 2003 um 6:09

Der Schnittlauch (außen Grün und innen Hohl) mit Kentnissen im KFZ Bereich.....das wäre mir neu..jedenfalls bei uns..

Zitat:

Original geschrieben von VRRULEZ

Der Schnittlauch (außen Grün und innen Hohl) mit Kentnissen im KFZ Bereich.....das wäre mir neu..jedenfalls bei uns..

dann lass dich mal in castrop rauxel anhalten*lol*

die sind da extrem gut geschult!! (wegen vw-forum)

die machen da zu der zeit das geschäft ihres lebens:-)

Themenstarteram 20. Oktober 2003 um 6:47

Also es sind definitiv TAGFAHRLEUCHTEN die ich da angebaut habe.

E-Prüfzeichen ist vorhanden und die Leuchten funktionieren nur im "hellen",d.h. wenn ich das Abblendlicht anmache gehen (müssen) die aus.

In der Zwischenzeit hab ich mir zusätzlich ne ABE von Hella besorgt (6 Seiten).

Beim nächsten Mal halte ich denen den Wisch unter die Nase.

Außerdem sind da nur 6 Watt Lampen drin und nicht 55 Watt wie bei Nebellampen üblich.

Gruß

am 20. Oktober 2003 um 7:07

Das ist weit weit weg von mir.

i komm aus Regensburg im schönen Bayern!

Bei uns ham die absolut Null Ahnung...mein Kumpel hat in nem II einen VR drin gehabt (nicht eingetragener weise)...dann hamse uns Nachts aufgehalten...Führerschein Fahrzeugschein (vom 72Ps Golf)...so und dann wollten se die Fahrgestellnummer überprüfen....meim Kumpel hat dann so richtig Farbe gekriegt wie der die Mot. Haube aufgemacht hat und die sechser Ansaugbrücke zum Vorschein kam...der Beamte hat dann mit seiner Taschenlampe nach der Fahrgestellnummer gesucht..gefunden..verglichen...und gut wars...die Haube wieder geschlossen und heimgefahren.

So viel zum Fachwissen der Beamten...

am 20. Oktober 2003 um 9:14

@Dirk.W

Hallo,

könntest Du mal die Downloadadresse der ABE für die Hella Tagfahrlichter hier reinstellen ?

Mit freundlichen Grüßen

Werner Sommer

@ Digifant

Also ich selbst weis leider nicht, was Tagfahrleuchten sind???

Kleine Birnchen mit Leuchtstärke fast 0???

Egal

Ich weis, ( da ich mir selbst vor 2 Wochen NSW eingebaut habe ) das man auch Tag- Nacht- umt wann sonst noch dazwischen mit NSW fahren darf.

Ich habe mir selbst die TÜV-Bestimmungen geholt und nach den Bestimmungen, die NSW eingebaut.

Es kommt nämlich darauf an, wie die eingebaut werden.

Wenn du sie z.B. mit dem normalen Abblendlicht anschalten willst ( darfst du bei Regen, Schnee oder Nebel immer, egal ob Sichtweite unter oder über 50m ),

musst du die Scheinwerfer so einbauen.

-Abstand vom Boden min. 25cm,aber höchstens bis Unterkante der Hauptscheinwerfer.

-Abstand von der Seite maximal 40cm, wenn sie weiter zur Wagenmitte angebracht sind ( gibts auch werksmäßig ) ist es nicht erlaubt sie einzeln zu benutzen.

-Elektrisch müssen die so geschaltet werden, das sie ausgehen, wenn du das Fernlicht anmachst.

 

Stimmt wirklich.

Du darfst nur die Nebelschlussleuchten erst anmachen, wenn die Sicht schlechter als 50m ist, also die roten an dem Heck.

Übrigens heist dein Avantar, dass du einer von den grünen bist???? oder einer werden willst???

Wenn ja, dann bist du wohl auf der Suche, wie du neue Strafzettel begründen kannst, oder???!!! :D:D:D

Dein scharfes Auge hat ganze Arbeit geleistet!

Ich bin einer von den Grünen.

Aber macht euch mal nicht in die Hose, ich bin hier im Forum wegen meiner Leidenschaft zum Auto (Hach, wie romantisch), und nicht um irgendwelchen fremden Leuten Einen rein zu würgen.

Was hätte ich auch davon?

Nun ja, bin ja auch kurz davor, mir einen Leitz-Ordner anzulegen für die Rennleitung...

Fahrzeugschein und Führerschein sollte nun jeder dabei haben und ich hätte auch kein Verständnis, wenn die Papiere fehlen...

Aber neben den benannten Papieren brauche ich zum Beispiel noch die ABE für die Winter-Alus, Dokument bezüglich der Befreiung meiner Seitenblinker vom TÜV-Eintrag, nach der ersten HU und AU auch noch die jeweiligen Prüfberichte - @ Digifant, warum reichen eigentlich die Plaketten nicht ??? - und so weiter und so fort....

 

Greetz

Oha, das sagst du leider dem Falschen!

Diese beschissenen Gesetze machen die klugen Köpfe im Ministerium. Da sitzen scheinbar Vögel der Nacht, die absolut keine Ahnung haben, aber trotzdem die Lizenz zum Schwachsinn verzapfen haben...

Ist so.

Wenn ich dir erzähle, wie lange ich schon über so nem Scheiß Sachverhalt für Verkehrsrecht sitze und immer noch nicht fertig bin...

So viele Regelungen ist einfach nur Wahnsinn! Wer soll das alles noch in der Birne haben, bzw. reinkriegen? Unmöglich.

Und dann wird ja noch laufend was geändert.

Hab Nachsicht mit den Kollegen! Solange sie freundlich sind jedenfalls.

@digifant

Nun ja, die machen auch nur ihre Arbeit, und in der Regel wars auch immer ganz nett in der Verkehrskontrolle - bei mit gibts ja auch nur einen nüchternen Fahrer mit einem Auto in tadelllosem Zustand. Nur das eine Mal hatte der Herr Verkehrspolitist wohl einen schlechten Tag. Nun ja, war eigentlich alles ganz in Ordnung, angehalten, Scheibe runter Hallo hier Hallo da, haben Sie was getrunken. Ich verneinte und durfte erst einmal pusten: 0,0. Dann meine er, wer denn die im Fahrzeugschein genannte Dame sei, worauf ich sagte, das sein meine Mutter - Aber das könne ja nicht sein, die hätte ja einen ganz anderen Namen. Daraufhin frage er halt nach dem kompletten Dokumentenprogramm, was ich ihm freundlch gab. Nach diversen Blätteraktionen konnte ich es mir nicht verkneifen und wies ihn daraufhin, dass ich darüber hinaus ihm noch ein lückenlos geführtes Scheckheft anbieten könne. Dann motze er rum, ich könnne ihm eh nichts vor machen, denn für eine Frau wäre das ja ein zu sportliches Auto (siehe Signatur, alles Originalzustand..) hmmmm

Irgendwann durfte ich dann weiter, alles in allem fast eine halbe Stunde in der Kälte nassgeschwitzt nach der Disco. Hust Schnupf...

 

Viele Grüße!

Ich denke mal, dass dieser ganze Papierkram von Leuten kommt, die nicht so denken wie du.

Solche Leute, die immer nur Ärger machen, Ärger wollen, ihn provozieren und was weiß ich.

Deswegen ist man als Polizist immer misstrauisch. Ist auf jeden Fall besser als andersrum. Sicher liegt man mal daneben, aber dafür habe ich damit in vielen anderen Situationen bessere Karten.

Wie du schon sagst, die machen auch nur ihren Job. Und wenn sie den ordentlich machen, kann man nichts sagen. Und wenn man wegen irgendwas Ärger bekommen sollte, ist man ja auch selbst schuld. Der Polizist ist ja nicht besoffen gefahren.

Beide Seiten sollten sich respektvoll behandeln und dann is alles in Butter find ich.

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