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Die Polizei, dein Freund und Raser??

Themenstarteram 19. Oktober 2004 um 9:18

Moin moin Jungens und Mädels,

ich wusste gar nicht das die Polizei einem ohne der Verwendung von Blaulicht und Horn auf einer innerstätischen Strasse überholen darf.

Als ich mit meinem Golfi auf dem Weg nach Hause war (1:30 Uhr) auf einer innerstädtischen Strasse, in der normalerweise 50 gefahren werden soll. Meine Geschwindigkeit war nicht mehr als 55 kmh. In meinem Rückspiegel sah ich das ein Van mit nem Affenzahn auf mich zu gerast kam. Zu nächst dachte ich mir, ach wieder n Taxi der es ziemlich eilig hatte. Dann setzt dieser Van auch zum überholen an... Mich reitzte es einwenig auf die Tube zu drücken und dem mal zu zeigen das man meinen Golf nicht so sang und klanglos über holen kann.

Der zweite Blick in den Rückspiegel rette mich vor diesem unsinn, als ich den weissen Schriftzug "POLIZEI" auf der

Motorhaube erkannte. Als sie auf gleicher höhe mit meinem Fahrzeug waren guggte ich die nur erstaunt an .

Sie beschleunigten und fädelten sich in meine Spur ein. Statt fahrt weg zu nehmen nahmen Sie nur fahrt auf und rasten ohne BLAULICHT oder SINGAL in die Stadt hinein....

Mich wundert es das die Polizei mitten in der Nacht so auf die Tube drücken darf ohne die Umwelt davor zu warnen das sie im Einsatz sind....

Normalos dürfen in der nacht nicht rasen aber der lange arm des Gesetzes scheinbar doch...

Na ja versteh einer mal die Polizei...

Mfg

Golf-O-Saurus-III

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23 Antworten

bei denen wundert mich nix mehr. ich bin in den letzten beiden wochen fast zweimal von denen übern haufen gefahren worden; einmal haben sie sich entschuldigt weil sie nicht ordentlich geguckt hatten ob jemand kommt, und einmal haben sie mir einfach die vorfahrt genommen und wären mir fast voll reingefahren wenn ich nicht gebremst hätte!

bei der ersten aktion hab ich denen nen scheibenwischer gezeigt, das hat sie aber nict gestört da der selber genau wußte was für einen mist er da gebaut hatte.

bei der zweiten aktion hab ich nur noch gehupt wie'n blöder, weil ich das sowas von megadreist fand das ich mir das nicht gefallen hab lassen!

Zitat:

bei der ersten aktion hab ich denen nen scheibenwischer gezeigt

Würde mal sagen, Schwein gehabt - egal was die Grünen da angestellt haben.

Weiterhin besitzen die Grünen Sonderrechte im Straßenverkehr die sie wahrnehmen dürfen, also auch das überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit-allerdings muss dieses begründet sein. Und, unter uns, Gründe fallen den bestimmt viele ein.

wenn euch grad irgendwo jemand bedroht oder sonst wie ne gefaehrliche situation ist dann seid vielleicht mal froh wenn die sich etwas beeilen..

am 19. Oktober 2004 um 10:53

Es gibt auch so genannte "stille" Alarmfahrten, zu denen man ohne Alarm und Horn fährt, um z.B. den Einbrecher nicht zu verschrecken... Trotzdem nehmen die sich teilweise echt ne Menge raus....

So sind se halt die Grün-Weißen.

Zitat:

Original geschrieben von Simalox

Es gibt auch so genannte "stille" Alarmfahrten, zu denen man ohne Alarm und Horn fährt, um z.B. den Einbrecher nicht zu verschrecken... Trotzdem nehmen die sich teilweise echt ne Menge raus....

So sind se halt die Grün-Weißen.

Also bei uns fährt die Rennleitung nur mit sonderrechten wenn es auf Feierabend zugeht, oder wenn die tägliche Fressensfahrt zum Mc-Doof ansteht!

*gg*

Zitat:

Original geschrieben von levalt

wenn euch grad irgendwo jemand bedroht oder sonst wie ne gefaehrliche situation ist dann seid vielleicht mal froh wenn die sich etwas beeilen..

Wenn sie nicht gerade mit Sonderrechten fahren gelten für die grünen aber die gleichen Regeln wie für die normalos!

@Simalox

Meinst du ne "Stille" Alarmfahrt, ist auch ganz ohne Zeichen (wie angeschaltetes) Blaulicht? Denn meiner meinung nach würden sie so den Verkehr dann doch recht gefährden, weil ja keiner davon ausgehen kann, das sie sich gerade auf so einer Alarmfahrt befinden...

Zitat:

Original geschrieben von Beru

Also bei uns fährt die Rennleitung nur mit sonderrechten wenn es auf Feierabend zugeht, oder wenn die tägliche Fressensfahrt zum Mc-Doof ansteht!

*gg*

Das die Rennleitung au mal mit Sonderrechten zu solch fragwürdigen Einsätzen fährt, steht wohl ausser Frage, sind ja au nur Menschen, die auch ma nen Fehler machen dürfen :D

Re: Die Polizei, dein Freund und Raser??

 

Zitat:

Original geschrieben von GolfoSaurusIII

Mich reitzte es einwenig auf die Tube zu drücken und dem mal zu zeigen das man meinen Golf nicht so sang und klanglos über holen kann.

Wenn du dir sehr viel Ärger ersparen willst würde ich an deiner Stelle meine Einstellung dazu schleunigst ändern!

Wenn jemand unbedingt überholen will, mach ihm platzt und lass ihn vorbei, aber dann noch Gas zu geben...ist das letzte !

Re: Re: Die Polizei, dein Freund und Raser??

 

Zitat:

Original geschrieben von BadBull

Wenn jemand unbedingt überholen will, mach ihm platzt und lass ihn vorbei, aber dann noch Gas zu geben...ist das letzte !

So nen Verhalten is auf jeden Fall das letze... Nur mal ne Frage so am Rande ist das beschleunigen, wenn man gerade überholt wird, egal wo, so oder so nicht verboten?

glaub shcon, bin mir net ganz sicher ob es wirklich verboten is, ich kann mch nur dran errinnern das mein fahrlehrer gesacht hat as man das nicht machen soll

Re: Re: Re: Die Polizei, dein Freund und Raser??

 

Zitat:

Original geschrieben von thommen

So nen Verhalten is auf jeden Fall das letze... Nur mal ne Frage so am Rande ist das beschleunigen, wenn man gerade überholt wird, egal wo, so oder so nicht verboten?

Es ist so oder so verboten!

Auszug aus dem § 5 STVO:

"6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muss seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen."

Wusst ichs doch, machen aber leider trotzdem viel zu viele...

(meinen Erfahrungen nach zum grössten Teil etwas ältere Leute in ihren grossen Schiffen ;) )

Themenstarteram 20. Oktober 2004 um 14:47

@Badbull

Danke für die Belehrung :) Ich werd es beim nächsten Überholer beherzigen. ;) Sicher hast du gelesen das ich die Aktion sein lies. Dafür mir noch eine Reinzuwürgen find ich leider etwas armselig, oder wie findest Du es?? Das eben war kein persönlicher Angriff.

 

@Simalox

Stille Alarmfahrt??? Kennst Du vielleicht einen Grün Weissen der es verklickern könnte, denn ich find selbst das die Aktion ziemlich ins auge gehen könnte..

@all

Mir geht und ging es darum mich einwenig umzuhören wie es die anderen sehen, dass die Mehlhauben ohne Signal oder Ton mitten in der Nacht so durch Hauptstrassen preschen. Das fast eine Dummheit begangen habe ist mir auch klar.

 

Mfg

Golf-O-Saurus-III

also zu schnll fahren etc. darf auch die polizei nur, wenn sie mit sonderrechten fährt meines wissens nach. und wenn sie mit sonderrechten fährt, müssen diese durch horn und blaulicht kenntlich gemacht werden. so isses zumindest bei der feuerwehr. wenn wir zum einsatz fahren, ham wir sonderrechte, schalten horn und blaulicht an und dürfen schneller fahren etc. aber nur dann.

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