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Die richtigen Schritte nach Unfallschaden - Gutachter - Anwalt - Quotenvorrecht?

Themenstarteram 16. April 2022 um 9:30

Hallo Zusammen,

Folgendes ereignete sich auf meinem Grundstück: Meinen Wagen fuhr ich rückwärts aus der Garage und hielt davor an, von wo aus ich sie per Funk schloss. In diesem Moment fuhr ein Paketzustellfahrzeug rückwärts auf meinen Wagen auf.

Der Fahrer behauptete, dass ich ihm aufgefahren war. Die Polizei nahm den Unfall auf, die Schuldfrage blieb ungeklärt. Den Schaden habe ich bei meiner Versicherung und der des Gegners gemeldet und jeweils eine Schadennummer erhalten.

Offensichtlich beschädigt wurden an meinem Fahrzeug Stoßfänger, Heckklappe, Rückleuchte. Der umlaufende Rand der Kofferraumöffnung (auf der die Dichtung sitzt) wurde durch den hochgedrückten Stoßfänger etwas eingedrückt, der Kofferraumdeckel steht links etwas höher als rechts. Die Seitenwand ist im Bereich des herausgedrückten Rücklichtes etwas verkratzt. Mehr konnte ich nicht erkennen.

Mein Wagen ist VK (300 Euro SB, Rabattschutz) versichert, bei derselben Versicherung habe ich Rechtschutz (150 Euro SB).

Meine Versicherung riet mir, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, allerdings dürfe bis der versicherungseigene Gutachter einen Blick auf den Schaden geworfen hat, nichts abgebaut werden. Zum Gedanken, den Unterboden anzusehen und auch eine Vermessung in Betracht zu ziehen, bekam ich keine Aussage. Das Hinzuziehen eines Anwalts wurde empfohlen. Von einer Teilschuld sei auszugehen.

Von der Möglichkeit des Quotenvorrechts habe ich gelesen und, dass ein öffentlich vereidigter SV manchmal eine andere Sicht hat, als ein von der Versicherung geschickter.

Welche Schritte sollten nun der Reihe nach eingehalten werden, um Zeit, Nerven und Geld zu sparen?

Danke für Input.

Schaden seite
Schaden hinten
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46 Antworten

Gutachten, Anwalt, Reparatur, abwarten.

Und ein Moderator möge das bitte in das V-Forum verschieben :)

Danke an die Moderation.

Ein Anwalt macht in dieser Konstellation auf jeden Fall Sinn und ist ja bei bestehender RSV kein Problem. Abgerechnet wird dann später nach Quote, das gilt dann auch m. W. für das SV-Gutachten eines vereidigten und öffentlich bestellten SV. Ein Anwalt wird aber i. d. R. eine bessere Quote rausholen.

Bei den Paketzustellern kommt es darauf an, wem das Auto gehört. Bei den großen Playern wie DHL scheinen die Firmen da wenig drauf zu achten, so wie ein Freund (Jurist) das bei eigenen Schäden beobachten konnte. Wenn es kleinere Sub-Unternehmer sind, können die schon mehr Elan aufwenden um die Quote in ihrem Interesse zu bewegen.

Themenstarteram 17. April 2022 um 21:34

Danke für die Antworten.

Noch nicht ganz eindeutig für mich:

Zum Anwalt - sollte man diesen umgehend einschalten oder warten, bis eine Quote von der Versicherung bekanntgegeben wird? Ist der Zeitpunkt des Einschaltens relevant, wenn über das Quotenvorrecht im Anschluss die SB des Rechtsschutzes bei der Haftpflicht des Gegners geltend gemacht wird?

Weil das Nutzen des Quotenvorrechts über die VK im Raum steht - ist es besser einen unabhängigen Anwalt (Verkehrsrecht) zu suchen (über den ADAC ist die Erstberatung ebenfalls kostenlos) oder einen, den die Versicherung empfiehlt? Die Maklerin bot an, den Kontakt zu einem Versicherungs-bekannten zu vermitteln, der sich regelmäßig um solche Fälle kümmert.

Zum SV-Gutachten - kann ich jederzeit zu einem öffentlich vereidigten SV gehen und kann diese Kosten im Anschluss des Quotenvorrechts zu 100% über die Haftpflicht des Gegners abrechnen, oder wird hier über Quote abgerechnet?

Bei vorhandener RSV solltest Du umgehend Deckungszusage einfordern und dann einen kompetenten Anwalt konsultieren. Abwarten wäre die falsche Strategie.

Kleiner Nachtrag:

RSV helfen gern bei der Vermittlung zum richtigen Anwalt, Habe ich selbst schon positiv genutzt. Es steht Dir aber frei, einen eigenen Anwalt auszusuchen.

Themenstarteram 18. April 2022 um 6:27

Danke dir. In meinem Fall sind RSV und KFZ beim selben Versicherer. Daher der zweifelnde Gedanke. Ansonsten ist es Neuland und jeder Anwalt ist so gut oder schlecht für mich, wie jeder andere.

Zitat:

@grisu4 schrieb am 18. April 2022 um 08:27:16 Uhr:

In meinem Fall sind RSV und KFZ beim selben Versicherer. Daher der zweifelnde Gedanke.

Das mögen vom Namen her der gleiche sein, es sind aber rechtlich zwei voneinander völlig eigenständige Gesellschaften.

Ist sogar gesetzlich verankert.

Themenstarteram 18. April 2022 um 16:00

Dann wird das der nächstmögliche Schritt.

Stellt sich die Frage, inwieweit bei Aussage gegen Aussage die Quote verschoben werden kann. Man wird sehen.

Habe ich hier schon öfter gepostet:

Zitat:

OLG Frankfurt vom 01.12.2014 - 22 U 171/13: „Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Direkt zum Anwalt! Immer! Versicherungen zahlen grundsätzlich nix und machen Ärger. Quotenvorrecht oder nicht oder wie auch immer wird dir ein fähiger Anwalt sagen. Kommt auf die Schadenshöhe an.

Solche Schäden sind meistens 50/50. Ich würd den Schaden über die gegnerische Haftpflicht abwickeln und den Rest einfach so zahlen. Dafür die Kasko zu bemühen ist etwas übertrieben.

Zitat:

@a_v_s schrieb am 19. April 2022 um 14:49:55 Uhr:

Direkt zum Anwalt! Immer! Versicherungen zahlen grundsätzlich nix und machen Ärger. Quotenvorrecht oder nicht oder wie auch immer wird dir ein fähiger Anwalt sagen. Kommt auf die Schadenshöhe an.

Solche Schäden sind meistens 50/50. Ich würd den Schaden über die gegnerische Haftpflicht abwickeln und den Rest einfach so zahlen. Dafür die Kasko zu bemühen ist etwas übertrieben.

Die Reparaturkosten betragen mindestens € 3.000,-- und dann soll sich die Inanspruchnahme der VK nicht lohnen?

P.S. Die Sachverständigengebühren, eine Wertminderung und die Selbstbeteiligung sind auf Grund des Quotenvorrechts, zu 100% zu erstatten.

Zitat:

@germania47 schrieb am 19. April 2022 um 15:26:44 Uhr:

Die Reparaturkosten betragen mindestens € 3.000,-- und dann soll sich die Inanspruchnahme der VK nicht lohnen?

P.S. Die Sachverständigengebühren, eine Wertminderung und die Selbstbeteiligung sind auf Grund des Quotenvorrechts, zu 100% zu erstatten.

Wie siehts aus, wenn er eine Vollkasko mit 1.000 oder 2.500 Euro Selbstbeteiligung hat?

Genauso. Daher ist in dem Fall z.B. ein Rabattretter keine hilfreiche Sache, weil dann auch kein Stufungsschaden erstattungsfähig ist. Hier eine gute Erklärung, was der Quote unterliegt und was zu 100% übernommen werden muss, auch wenn am Schluss die Quote nur 10% beträgt: https://...anwaltskanzlei-roethig.de/.../

Einzige Stolperfalle ist Grenze für quotenbevorrechtigte Abrechnung durch die gegnerische Versicherung, so dass diese nie mehr zahlen muss als bei direkter Regulierung gemäß Quote.

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