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Die Vorfahrt nehm ich mir ....
Ich kann in letzer Zeit immer mehr beobachten das Autofahrer ohne Rücksicht auf Verlusste die Spur vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn wechseln.
Es wird anscheinend angenommen, dass der fließende Verkehr die Spur wechseln muss, um einen das Einfädeln zu ermöglichen. Dieser Spurwechsel ist aber von der StVO nicht vorgeschrieben, sondern jedem Autofahrer, unter Beachtung des rückwärtigen Verkehrs, selbst überlassen.
Derjenige, der auf die Autobahn auffahren möchte kann seine Geschwindigkeit durch Beschleunigen und Bremsen an den fließenden Verkehr anpassen und sich dann einfädeln. Ist ein Einfädeln nicht möglich, muss am Ende des Beschleunigungsstreifen angehalten werden und nicht mit aller Gewalt der Spurwechsel vollzogen werden.
Eure Meinung dazu?
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106 Antworten
Notfalls fährt man halt noch ein Stück auf dem Standstreifen weiter.
Die andere Alternative, am Ende der Standspur anzuhalten und von Tempo 0 aus auf den Fahrstreifen zu fahren, halte ich wegen den großen Geschwindigkeitsdifferenzen für gefährlicher.
Zitat:
Original geschrieben von VW-Hawky
Notfalls fährt man halt noch ein Stück auf dem Standstreifen weiter.
Die andere Alternative, am Ende der Standspur anzuhalten und von Tempo 0 aus auf den Fahrstreifen zu fahren, halte ich wegen den großen Geschwindigkeitsdifferenzen für gefährlicher.
Muss ich zustimmen!
Da würde ich (natürlich is es ja normal das man sich anpasst un die Lücke dann findet) aber auch lieber ein Stückchen auf dem Standstreifen weiterfahren würde!
Denn wirklich anhalten un dann losfahren .... naja .... ich glaub da is das Risiko wirklich höher! Würd ich auch nie machen .... einfach wie schon gesagt zu gefährlich!
Gruß Micha
Anhalten ist ja nun mal ganz falsch und wirklich gefährlich. Wenn es nicht möglich ist sich einzufädeln dann muss man eben rechtzeitig die Fahrt verlangsamen und sich nach einer Lücke umschauen.
Netterweise sollten die anderen Autofahrer trotzdem das Einfädeln ermöglichen indem sie die Spur wechseln oder leicht vom Gas gehen. Einige fahren extra dicht auf nur damit niemand sich einfädeln kann. Das finde ich nicht ok.
Zitat:
Original geschrieben von americanpatriot
Anhalten ist ja nun mal ganz falsch und wirklich gefährlich.
Ich habe in meinem obigen Beitrag versucht die gesetzlichen Möglichkeiten aufzuzeigen. Durch meine Recherchen im Internet musste ich festellen, dass das Verhalten am Ende des Beschleunigungsstreifens nicht eindeutig geregelt wird. Gelernt hatte ich in der Fahrschule, dass man am Ende anhalten muss. Das scheint auch auf den Prüfungsbögen die einzig richtige Lösung zu sein. Bezüglich Halten auf dem Beschleunigungsstreifen oder Befahren des Seitenstreifens gibt es diverse Meinungen.
Wer will, kann die gesamte Diskussion hier nachlesen.
Re: Die Vorfahrt nehm ich mir ....
Zitat:
Original geschrieben von Bleman
............................ muss am Ende des Beschleunigungsstreifen angehalten werden und nicht mit aller Gewalt der Spurwechsel vollzogen werden-----------------Eure Meinung dazu?
Aus welchem Gruselroman hast Du denn diese Meinung. Oder Träumst Du schlecht?
Natürlich muss NICHT am Ende des Beschleunigungssteifens angehalten werden. Du kannst getrost weiterfahren, bis Du von Rechtsfahr-2,00m- Abstand-Rambos reingelassen wirst.
Ansonsten besuch eine Nachschulung.
Gruß, Günni.
Re: Re: Die Vorfahrt nehm ich mir ....
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
Aus welchem Gruselroman hast Du denn diese Meinung. Oder Träumst Du schlecht?
Natürlich muss NICHT am Ende des Beschleunigungssteifens angehalten werden. Du kannst getrost weiterfahren, bis Du von Rechtsfahr-2,00m- Abstand-Rambos reingelassen wirst.
Ansonsten besuch eine Nachschulung.
Gruß, Günni.
Dann schau Dir meinen Beitrag über Deinen an und liefer mir die gesetzliche Grundlage.
Wenn man ein paar Meter die Standspur mitbenutzt wird sicher keiner was sagen, aber die Rechtslage ist eindeutig:
Benutzung des Standstreifens verboten und der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorrang.
Denke aber anhalten am Ende des Streifens ist die denkbar schlechteste Lösung. Wenn dann deutlich früher anhalten um Platz zum beschleunigen zu haben oder bei vorhandener Standspur diese ein paar Meter mitzubenutzen.
Gruß Meik
Uns wurde damals in der Fahrschule gesagt, man soll nach 2/3 stehen bleben, damit man noch etwas Anlauf hat...
Ist Euch eigentlich schonmal aufgefallen, dass oft im Bereich von Auffahrten durch die Spurmarkierung das Wechseln von der rechten auf die mittlere/linken Spur verboten ist?
Aus gutem Grund: Es gibt kaum Unfälle beim Einfädeln und wenn, dann durch die plötzlichen und unachtsamen Spurwechsel zum reinlassen.
Gibt Länder, da ist es deswegen verboten, um jemanden reinzulassen auf die linke Spur zu fahren.
(Italien, Schweiz?? Weiss nicht mehr genau, stand in einer ADAC Reiseinfo)
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Aus gutem Grund: Es gibt kaum Unfälle beim Einfädeln und wenn, dann durch die plötzlichen und unachtsamen Spurwechsel zum reinlassen.
Gibt Länder, da ist es deswegen verboten, um jemanden reinzulassen auf die linke Spur zu fahren.
(Italien, Schweiz?? Weiss nicht mehr genau, stand in einer ADAC Reiseinfo)
Gruß Meik
In der DDR wars früher verboten, zum Beispiel...
Klar, bei dem immesen Verkehrsaufkommen... Wenn da mal nen Trabbi mit 180 von hinten ankommt
Wusst ich nicht, danke für den Hinweis. Wär durchaus mal eine Überlegung wert, dies auch in D einzuführen. Was denkt ihr darüber? Wie könnte man das Einfädeln sicherer und/oder einfacher gestalten?
Gruß Meik
Dort wo das Einfädeln riskant ist wird der Spurwechsel ja meist mit einer durchgezogenen Linie verhindert oder die Geschwindigkeit herabgesetzt. Man kann nur an die Vernunft der Autofahrer appelieren sich an die Regeln zu halten und miteinander zu fahren anstatt gegeneinander.
Zitat:
Natürlich muss NICHT am Ende des Beschleunigungssteifens angehalten werden. Du kannst getrost weiterfahren, bis Du von Rechtsfahr-2,00m- Abstand-Rambos reingelassen wirst.
Klar genau und wenn dich die Bullen erwischen darfst du schön latzen ... natürlich darf man die Linie am Ende NICHT überfahren (wie sinnig oder unsinnig das ist muß jeder selbst wissen) ... aber nu weis ich auch wiso die A40 und die A42 immer so dicht sind wenn da alle Dortmunder so viel Ahnung von Verkehrsregeln haben ...
Naja siehe auch :
Die Standspur dient nicht dem normalen Fahrverkehr. Sie ist nicht Bestandteil der Fahrbahn (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 StVO). Zweck: Kfz-Abstellen bei Not-und Unfällen (§ 16 OWiG)
Befahren der Standspur ist nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa um Pannenfahrzeuge ohne unnötige Behinderung des fließenden Verkehrs von der AB zu entfernen oder durch Polizei und Rettungsfahrzeuge.
auch interessant und immer wieder schön zu beobachten :
Trotz Trennung durch Z. 295 StVO gilt für die Standspur § 41 Abs. 3 b aa StVO nicht (Kommentierung Hentschel StVR, 35. Auflage, RN 14 zu § 18 StVO). Langsamfahrer dürfen sie nicht mitbenutzen. Ohne polizeiliche Weisung darf auch bei Stau nicht auf der Standspur an der stockenden Kolonne vorbeigefahren werden, um die nächste Ausfahrt zu erreichen (Kommentierung Hentschel, aaO).
Man darf, wenn es nicht anders möglich ist und man gezwungen sein sollte anzuhalten, weiter ein Stück über den Standstreifen fahren und einfädeln. Hämmert mich nicht auf irgendwelche Gesetzestexte fest, bin kein Jurist, aber weiss das es erlaubt ist.
Wer auf einer stark befahrenen BAB ohne Tempolimit am Ende der Beschleunigungsspur anhält um mit 55PS aus dem Stand zu beschleunigen damit ja niemand hinten drauf fährt, der ist für mich lebensmüde.
Gruß
Ercan