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Diebstahl des Radios, Vers. will nicht zahlen!

Themenstarteram 3. Mai 2005 um 10:35

Tach!

Leider wurde mir vor genau einer Woche mein Auto aufgebrochen und das Radio entwendet.

Den Schaden am Fahrzeug zahlen sie mir, allerdings stellen die sich beim Radio und dem Wechsler quer. Da es privat verkauft wurde und keine Originalrechnung mehr vorliegt, soll nur eine Pauschale (50€) gezahlt werden. Eine 'Rechnung' Privat an Privat akzeptiert die Vers. nicht! Dabei hab ich doch sogar noch das Bedienteil, ich kann also 'beweisen', dass das Radio in meinem Besitz war! Das hat der Gutachter extra noch fotografiert und hat es in sein Gutachten eingebunden.

Ist DAS rechtens? Kann jawohl nicht wahr sein!

Hoffe auf konstruktive Hilfe! Danke!

frossi

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43 Antworten
am 3. Mai 2005 um 10:39

...gezahlt wird Wiederbeschaffungswert, nicht Kaufpreis oder irgendwas andres.

Du musst als Geschädigter den Schaden beweisen - idealerweise mit Rechnung, andernfalls mit Foto und/oder Gutachten.

Einfach nochmal anrufen, vielleicht isses ein Missverständnis.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 3. Mai 2005 um 10:59

Hi!

Danke für deine schnelle Antwort!

Da ich mit der guten Dame fast ne halbe Stunde telefoniert habe, glaub ich kaum, dass es ein Missverständniss war.... :-/

Reicht das Bedienteil nicht aus um den Besitz beweisen zu können? Ich könnte auch etliche Zeugenaussagen besorgen von Freunden, Freundin, etc.....

Hast du zu deiner Aussage vielleicht einen Paragraphen/Gerichtsurteil/etc...? Würde meine Position erheblich verbessern.

WIE wird dieser Wiederbeschaffungswert errechnet?

Wie lebt es sich mit in den Bauch gefragten Löchern? :-))

am 3. Mai 2005 um 11:26

*lol*

Ist normal ;)

Zum Radio: Es wundert mich doch arg, dass derart gemauert wird.

Hast du evtl. Bilder vom eingebauten Zustand?

Was steht denn zum Radio genau im Gutachten?

Wiederbeschaffungswert:

Dafür gibts (analog zum Auto selbst) Listen - quasi nach dem Leitsatz "was kostet es heute, das gleiche Modell mit exakt den gleichen Eigenschaften zu erstehen?"

Angenommen wurde mal 1% Wertminderung je Monat - hast du also ein 5 Jahre altes Radio, würdest noch 40% bekommen - so in der Drehe rum.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 3. Mai 2005 um 12:18

Und nach welchen Kriterien wird diese Liste geführt? Niedrigster erzielter Preis oder UVP?

Das Radio wird nicht mehr gebaut, ist vor ca. 5 Jahren erstmals auf den Markt gekommen zu einer damaligen UVP von 2000 Mark. Kaufpreis (inkl. Wechsler) vor ca. 1,5 Jahren: 1100 €

'Echter' Kaufpreis und Kaufdatum unbekannt. Der Verkäufer ist nicht mehr auffindbar.

Das Radio steht zwar nicht als Text im Gutachten (obwohl er mir das zugesagt hatte!), aber er hat Bilder vom übriggebliebenen Einbaurahmen und Kabel (im Auto) und ein Foto des Bedienteils, auf dem man Marke + Typ so halbwegs erkennen kann. Verd***t! Das muss doch reichen. Vom Wechsler hab ich leider keinerlei Fotos, keine Beweise! Den muss ich wohl abschreiben! Sehr Sehr ärgerlich bei ehemals 1800 Mark!

am 3. Mai 2005 um 12:25

Irgendwie nachweisen musst du schon, welche Geräte genau entwendet wurden. Wenn du selbst sagst, dass du noch nicht mal mehr weisst, wann du selbst die Sachen von wem zu welchem Preis erworben hast, finde ich es ehrlich gesagt wenig überraschend, dass sich bei der Versicherung der Anfangsverdacht einschleicht, hier sollten Geräte abgerechnet werden, die gar nicht verbaut waren.

Wenn du im Recht bist und selbst Chancen siehst, das zu beweisen (und seien es nur Zeugen), und es sich um einen tatsächlich nicht ganz unerheblichen Streitwert handelt (was ich aus den genannten Werten mal so grob abschätzen würde), dann wird der beste Weg sein, dass du einen Anwalt mit der Durchsetzung deiner Ansprüche beauftragst. Sprich mit dem vorher aber genau seine Vergütung ab, wenn du selbst keine Rechtsschutz-Versicherung hast.

am 3. Mai 2005 um 12:31

Den Nachweis über das entwendete Gerät und dessen Alter muss der VN allein führen.

Eine Zeugenaussage wird da nicht helfen können, da diese ja auch nur das Vorhandensein am Tag X "beweist" und nicht z.B. das Alter des Gerätes.

Ein Bedienteil kann man sich auch anderweitig besorgt haben.

Vielleicht hat der Freund noch Unterlagen zur Anlage oder kann sich erinnern, wo er sie gekauft hat. Dann ggfs. Zweitschrift ausstellen lassen.

Manche Versicherungen lassen sich auch auf den Nachweis mit einer originalen Bedienungsanleitung ein. Oder evtl. noch Codekarte o.ä. vorhanden?

Irgendwas muss doch vorhanden sein, ohne irgendeine Unterlage wirst du das Gerät doch nicht privat gekauft haben.

Foto reicht definitiv nicht aus, meiner Meinung nach.

Themenstarteram 3. Mai 2005 um 12:42

Tja, ich weiss wie das aussieht!

Das war ein Verkauf an eBay vorbei. Er hat das Angebot rausgenommen, weil er fürchtete nicht genug zu kriegen, ich hab ihn daraufhin angeschrieben und wir haben einen Preis ausgehandelt. Ich weiss wie das klingt, aber es ist die Wahrheit! Es existieren auch keine eMails mehr oder sonstiges. Ich geb zu, das war selten dämlich!

Tja, was solls? Das Bedienteil (+Rahmen+Kabel) hab ich ja noch, der Gutachter hat es selber gesehen und selber fotografiert. Mir will nicht ganz in den Kopf, warum das nicht ausreichen sollte....?

Den Wechsler hab ich im Grunde schon abgeschrieben, das kann ich überhaupt nicht beweisen! F**K!!!!!

am 3. Mai 2005 um 12:50

Da sieht man mal wieder wo wir mit Geiz ist Geil hinkommen, von Kulanz der Vertragspartner keine Spur.

Normal sollte es reichen, wenn das Bedienteil mit einer Zeugenaussage abgegeben wird. Die Versicherung beauftragt dann einen Sachverständigen, welcher sich auf dem deutschen Markt nach gleichartigen/ -wertigen Geräten umschaut und benennt der Versicherung einen Wert, welcher dann auch zu ersetzen ist.

Die Gesellschaft darf und kann sich nicht daran aufhängen, dass 2 Jahre alte Belege nicht mehr vorhanden sind auch ein Kauf von privat befreit die Gesellschaft nicht von der Zahlung.

Wenn der Zeuge sagt, du hast das Radio gehabt und das auch vor Gericht beschwört, reicht es nicht, dass deine Versicherung behauptet, dass er lügt.

Meinem Bruder wurde aus seinem 20 Jahre alten Golf eine 2.500 DM Anlage gecklaut ( ;) ) und die Gesellschaft hat ohne zu murren aufgrund eines Fotos, meiner Zeugenaussage und den vorhanden Kabeln gezahlt.

Gut versichert oder billig versichert, dass ist hier die Frage.

 

Christo

Themenstarteram 3. Mai 2005 um 13:01

Tja, so billig sind die auch nicht: Es ist die Gothaer.

Zumal ich die versicherte Summe der Anlage auf 5000€ hab erhöhen lassen (schon seit über 2 Jahren!).

Leider hab ich sonst gar nix über das Radio! Das war mein Traumradio (seit Jahren) und auch der Wechsler ist ne absolute Rarität, da hat mich sowas wie ne Anleitung oder ne Codekarte nicht die Bohne interessiert. Tja, selber Schuld!

Dann sollen die einfach den Preis nehmen, wie er zum Erscheinungszeitpunkt war oder den niedrigsten oder sonstwas. Am liebsten wäre mir ein o.g. SV, der dann nämlich feststellen wird, dass solche Radios immer noch ca. 400-500€ (bis Ende offen :-)) kosten. Von dem Wechsler mal ganz zu schweigen.

Von mir aus sollen die mir ein gebrauchtes Ersteigern und gut. Ich würde noch immer nur dieses eine haben wollen!

Ich hab leider keine Hieb und Stichfesten Beweise, aber das kann es doch jetzt wirklich nicht sein, oder?

am 3. Mai 2005 um 13:10

Tja, nimm drei Versicherungen und jede reguliert halt unterschiedlich...

Hast du evtl. eine genaue Typbezeichnung? Wenn ja, kannst du mir gern eine PN schicken. Ich würde mal in die Autoradio-Schwacke schaun, was ich dort finde.

Hast du evtl. bei Erhöhung der Versicheurngssumme extra für diese Anlage irgendwelche Angaben gemacht, um welche Anlage es sich dabei handelt?

am 3. Mai 2005 um 13:12

Zitat:

Original geschrieben von dermusicfreak

Tja, so billig sind die auch nicht: Es ist die Gothaer.

Billig ist nicht immer eine Frage des Preises. ;)

Über die Zahlungsmoral der Gothaer hört man ja nicht viel gutes, angeblich haben die so ihre Problemchen. Bei uns ist noch eines von vier Büros übrig.

Ruf am besten nochmal dort an und lass dir einen oder den Gruppenleiter geben, wenn dieser der Meinung der Sachbearbeiterin ( welche leider oft nicht viel Ahnung von Autos haben ) folgt, würde ich dem Rat von ytna folgen und mir nen RA nehmen.

Welches Radio war es denn, hab so ein paar im Keller. :D

 

Christo

Themenstarteram 3. Mai 2005 um 13:18

Die Typenbezeichnung ist "Pioneer DEX-P99R". Der Wechsler heisst "Pioneer MD-P100" und den findest du unter MiniDisc-Wechslern. Wie gesagt: Ein Exot! Das Radio dürftest du auf jeden Fall finden. Echt supernett!

Ich wurde damals nicht nach den Komponenten der Anlage gefragt, zumal sich da ständig was getan hat. Das wurde dargestellt, als sei das dann alles kein Problem mehr!

RA ist leider keine echte Option, da nicht Rechtsschutz veriscchert und als Student (seit 4 Wochen jetzt) hab ich leider nicht mehr die Kohle wie zu meiner Angestelltenzeit! Zumal ich den Ausgang ja selber anzweifele, die ganze Sache 'klingt' ja nunmal merkwürdig.....

am 3. Mai 2005 um 13:44

Zitat:

Original geschrieben von dermusicfreak

Die Typenbezeichnung ist "Pioneer DEX-P99R". Der Wechsler heisst "Pioneer MD-P100" und den findest du unter MiniDisc-Wechslern. Wie gesagt: Ein Exot! Das Radio dürftest du auf jeden Fall finden. Echt supernett!

Nicht schlecht !

Dann nimm dir den Gruppenleiter vor, den Mehrbeitrag haben se ja auch ohne zu fragen genommen.

Christo

am 3. Mai 2005 um 14:01

Neupreis des Radios 1.022 Euro, des Wechslers 664 Euro.

Du hast beides vor 1,5 Jahren gekauft, so dass man wahrscheinlich unterstellen kann, dass beides wenigstens 3 Jahre alt ist.

WBW des Radios nach 3 Jahren: 370 Euro (nach zwei Jahren 475 Euro)

WBW des Wechslers nach 3 Jahren: 260 Euro (nach zwei Jahren gibt´s in der Schwacke keine Notierung)

Anmerkung: Musste die Schwacke von 2004 nehmen, die neue erscheint immer zum 01.05. und liegt mir noch nicht vor. Es wird sich aber nicht viel nehmen, ist halt ein Richtwert.

Zum einen meine ich, dass du vor 1,5 Jahren mit 1100 Euro deutlich zuviel gezahlt hast. Nun regelt ja aber auch immer die Nachfrage den Preis, von daher ist es relativ.

Desweiteren wurde das Radio mal incl. des Gerätepasses verkauft, beim Wechsler gab´s lediglich eine Garantiekarte. Dass du so überhaupt keine Unterlagen beim Kauf bekommen hast, ist eine schwache Leistung vom Verkäufer und am Ende auch von dir, weil du dich darauf eingelassen hast. Könnte also durchaus auch Hehlerware sein, wenn man´s mal auf die Spitze treiben will. Dass du dann keinerlei Eigentumsrechte hättest, liegt auf der Hand.

So, wie ich das sehe, kannst du nur auf Kulanz hoffen. Mach ein nettes Schreiben, incl. Zeugenaussagen (schaden ja zumindest der Sache nicht), verweis auf das Gutachten mit Bedienteil und darauf, dass du eine Mehrwertversicherung extra abgeschlossen hast. Die würde ja keinen Sinn machen, wenn man nur ein Billigteil verbaut hätte. Dann kannst du nur hoffen, dass man bereit ist, sich mit dir zu einigen.

Es wäre auch hilfreich, wenn du bei der Gesellschaft evtl. noch mehr Verträge hättest, die nicht gerade schadenträchtig sind.

Viel Glück.

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