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Diebstahl ohne (Kasko) Vertrag
Hallo Motor Talker,
ich brauche bitte eure Hilfe oder euren Rat. Folgendes ist passiert. Ich habe einen gebrauchten Piaggio Sfera 125 Motorroller erworben. Ich habe mir bei der Allianz diese eVB nummer unter einer 0800er Nummer geben lassen. Dort habe ich hinterfragt wie es weitergeht. Mir wurde gesagt in 4-6 Wochen melden wir uns wegen den Details. Bin ich auf der sicheren Seite habe ich nachgehakt ( Der Roller war in einem Neuzustand mit gerade mal 9000 KM auf der Uhr obwohl er 21 Jahre alt war). Machen Sie sich bitte keine Sorgen kam als Antwort. 1 Woche später wurde der Roller geklaut. Ich habe den regulären Weg eingehalten. Anzeige erstellt, Roller abgemeldet, der Versicherung den Schaden gemeldet. Die Ermittlungen sind mittlerweile eingestellt. Da kein unterschriebener Vertrag vorliegt weigert die Versicherung zu zahlen. Was habe ich falsch gemacht ? Ist sowas rechtens ? Wieso bin ich jetzt der Dumme ? Hat jemand sowas schon mal erlebt und kann mir Tipps geben ?
MFG Martin
Beste Antwort im Thema
Regulär wird die eVB nur für die Haftpflicht ausgestellt. Als VN sollte man darauf bestehen, dass die eVB mit dem gewünschten Versicherungsschutz, in diesem Fall TK, ausgestellt wird.
Hier eine Falschberatung nachzuweisen wird wohl schwierig.
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27 Antworten
Ist die EVB Nummer nicht bloß als Nachweis für eine Haftpflicht Versicherung?
Regulär wird die eVB nur für die Haftpflicht ausgestellt. Als VN sollte man darauf bestehen, dass die eVB mit dem gewünschten Versicherungsschutz, in diesem Fall TK, ausgestellt wird.
Hier eine Falschberatung nachzuweisen wird wohl schwierig.
Ja, so hat es mir die Versicherung auch mitgeteilt. Obwohl ich nie vorhatte den Roller nur Haftpflicht zu versichern. Ich weiß das es eine skurile Situation ist, weil ich damals mit dem Vers.-Menschen über mögliche Schadensfälle gesprochen habe. Mir wurde halt gesagt, mache Sie sich keine Sorgen. Danke für die Antwort
Du hattest von der Allianz nix schriftlich? Keine E-Mail, keinen Brief? Nur die eVB telefonisch erhalten?
Wenn die Zulassung mit der eVB geklappt hat, dann wurde das bei der Versicherung registriert. Die eVB enthält grundsätzlich nur Haftpflichtdeckung, außer die Versicherung sagt vorläufige Deckung in der Kasko zu. Das erfolgt aber nur dann, wenn man es wirklich so beauftragt und dann sollte es einen Nachweis in irgendeiner Form geben. Die HUK24 schickt einem z. B. eine E-Mail.
Wenn Du keinen "Beleg" über die vorläufige Kaskodeckung hast, dann wird das extrem schwierig mit der Forderung. Telefongespräche werden zwar häufig aufgenommen. Es ist nur fraglich, ob die Versicherung damit rausrückt ohne rechtlichen "Nachdruck".
Wie hoch ist der Schaden?
Die Kaskozusage sollte man sich bei so einem Gespräch zusagen lassen. Der Mitarbeiter kann eine entsprechende Notiz im Vorgang hinterlegen
dies ist scheinbar leider nicht geschehen....
Vielleicht gibt es ja ein Beratungsprotokoll?
schön wäre es...
Ich habe auch so meine Zweifel, ob der 21 jährige Roller überhaupt eine Kaskoversicherung erhalten hätte.
Der technische Zustand wäre dabei sekundär.
Zitat:
@MartinArn schrieb am 30. September 2019 um 12:01:49 Uhr:
Hallo Motor Talker,
ich brauche bitte eure Hilfe oder euren Rat. Folgendes ist passiert. Ich habe einen gebrauchten Piaggio Sfera 125 Motorroller erworben. Ich habe mir bei der Allianz diese eVB nummer unter einer 0800er Nummer geben lassen. Dort habe ich hinterfragt wie es weitergeht. Mir wurde gesagt in 4-6 Wochen melden wir uns wegen den Details. Bin ich auf der sicheren Seite habe ich nachgehakt ( Der Roller war in einem Neuzustand mit gerade mal 9000 KM auf der Uhr obwohl er 21 Jahre alt war). Machen Sie sich bitte keine Sorgen kam als Antwort. 1 Woche später wurde der Roller geklaut. Ich habe den regulären Weg eingehalten. Anzeige erstellt, Roller abgemeldet, der Versicherung den Schaden gemeldet. Die Ermittlungen sind mittlerweile eingestellt. Da kein unterschriebener Vertrag vorliegt weigert die Versicherung zu zahlen. Was habe ich falsch gemacht ? Ist sowas rechtens ? Wieso bin ich jetzt der Dumme ? Hat jemand sowas schon mal erlebt und kann mir Tipps geben ?
MFG Martin
Wirklich dumm gelaufen! Leider machen die meisten Diebe auch gar keine Verträge, bevor sie einen beklauen. Was steht in so einem Diebstahlsvertrag eigentlich drin? Gibt´s da irgendwo ein Muster?
Zitat:
@Bloedbaer schrieb am 30. September 2019 um 15:10:40 Uhr:
Zitat:
@MartinArn schrieb am 30. September 2019 um 12:01:49 Uhr:
Hallo Motor Talker,
ich brauche bitte eure Hilfe oder euren Rat. Folgendes ist passiert. Ich habe einen gebrauchten Piaggio Sfera 125 Motorroller erworben. Ich habe mir bei der Allianz diese eVB nummer unter einer 0800er Nummer geben lassen. Dort habe ich hinterfragt wie es weitergeht. Mir wurde gesagt in 4-6 Wochen melden wir uns wegen den Details. Bin ich auf der sicheren Seite habe ich nachgehakt ( Der Roller war in einem Neuzustand mit gerade mal 9000 KM auf der Uhr obwohl er 21 Jahre alt war). Machen Sie sich bitte keine Sorgen kam als Antwort. 1 Woche später wurde der Roller geklaut. Ich habe den regulären Weg eingehalten. Anzeige erstellt, Roller abgemeldet, der Versicherung den Schaden gemeldet. Die Ermittlungen sind mittlerweile eingestellt. Da kein unterschriebener Vertrag vorliegt weigert die Versicherung zu zahlen. Was habe ich falsch gemacht ? Ist sowas rechtens ? Wieso bin ich jetzt der Dumme ? Hat jemand sowas schon mal erlebt und kann mir Tipps geben ?
MFG Martin
Wirklich dumm gelaufen! Leider machen die meisten Diebe auch gar keine Verträge, bevor sie einen beklauen. Was steht in so einem Diebstahlsvertrag eigentlich drin? Gibt´s da irgendwo ein Muster?
ein äußerst hilfreicher Beitrag, der den Weg zu den Top 10 der hilfreichsten Beitrage des Monats finden sollte
Hier kann man wohl wirklich sagen: Nomen est Omen.
Oder: Der Name ist Programm.
Oder: "Was ich mit meinem Nick (nicht) sagen wollte."
oder, einfach eine passende Überschrift wählen