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Diebstahl und nun Totalschaden

Themenstarteram 28. Mai 2006 um 17:13

Hallo

uns wurde der Wagen gestohlen und die Diebin hat damit Volltrunken einen Unfall gehabt,und sich dan bei der Polizei gestellt.

Meiner Freundin hat Sie den Schlüssel aus der Jackentasche gestohlen.

Was geschieht nun ? Wir haben Sie natürlich wegen Diebstahl angezeigt,aber die Polizei meinte das es sein kann das wir auf unserem Schaden sitzen bleiben ,da bei ihr wohl nix zu holen ist.

Wer weiß da Rat?

gruß

Toddi

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24 Antworten

Die Teilkasko zahlt.

am 28. Mai 2006 um 19:03

Könnte ein Fall für die Teilkasko sein...

Näheres beantwortet bestimmt jeder freundliche Rechtsanwalt. Der Diebstahl ist sowieso an die Versicherung zu melden. Dann gehen die Ermittlungen los: Habt ihr fahrlässig gehandelt (hat die Freundin gewußt, das der Schlüssel in Jackentasche ist? hat die Freundin bereits schon mehrmals sowas gemacht und habt ihr das gewußt? etc...)

Sollte euch grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden=Pech=null Kohle von Versicherung. Ein Rechtsanwalt wäre hier sehr empfehlenswert.

am 28. Mai 2006 um 20:57

Generell sind sowohl der Diebstahl als auch die daraus resultierenden Folgeschäden (Totalschaden) im Versicherungsumfang der Teilkaskoversicherung enthalten.

Ob die Teilkasko aber wirklich zahlt oder ggf. aufgrund "grober Fahrlässigkeit" die Entschädigung verweigert, wird stark davon abhängen, wie die Diebin in den Besitz der Schlüssel gekommen ist und ob mit dem Verhalten der Diebin "gerechnet" werden mußte.

Allerdings ersetzt die Teilkasko (wenn sie zahlt) nur den reinen Fahrzeugschaden abzüglich SB. Weitere Folgekosten (z.B. Zulassungskosten, Mietwagen etc) sind über die Teilkasko nicht abgedeckt. Hier müßte die Diebin direkt in Anspruch genommen werden, was aber wohl aussichtslos ist, wenn diese keine entsprechenden finanziellen Mittel hat.

Falls keine Kaskoversicherung besteht, sieht´s natürlich erst recht mau aus.

Ein eventueller Fremdschaden (an anderen Fahrzeugen oder Mauern oder Zäunen etc) ist über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

am 28. Mai 2006 um 23:14

Hab mal gehört das man in solchen Fällen wo keine Teilkasko exsistiert, allenfalls über den Weissen Ring Hilfe bekommt.

Ich würde da mal nachfragen.

Themenstarteram 29. Mai 2006 um 7:50

Inwiefern kann man uns denn Fahrlässigkeit nachweisen ?

Wo soll ich denn den Schlüssel sonst deponieren wenn nicht in meiner Jacke,und obendrein hatte ich die Jacke ja auch noch an. Sicherer gehts doch eigentlich gar nicht oder?

am 29. Mai 2006 um 8:16

Hi,

na immer mit der Ruhe und der Versicherung einfach wahrheitsgemäß melden.

Zu der Schlüsseldiebstahlproblematik gibts zig Urteile - und in einigen Versicherungsbedingungen ist gar nur der Vorsatz ausgeschlossen - insofern hält sich sicherlich alles im Rahmen.

IM Übrigen ist der Weiße Ring für sowas nicht zuständig - die Verkehrsopferhilfe bezieht sich auch nur auf Personenschäden.

Insofern - Teilkasko oder Haftung des Gegners....

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 29. Mai 2006 um 10:27

So hab eben endlich mit der Versicherung gesprochen,und die sagen meine TK kommt nur für Glas-und Wildschäden auf .

Gibt es sowas?????

am 29. Mai 2006 um 13:02

Wenn ich Deine Versicherung wäre, hätte ich das auch gesagt.

Frag mal schriftlich nach....

am 29. Mai 2006 um 17:01

Zitat:

Original geschrieben von Toddi44

So hab eben endlich mit der Versicherung gesprochen,und die sagen meine TK kommt nur für Glas-und Wildschäden auf .

Gibt es sowas?????

Was hast Du denn abgeschlossen (also was steht im Versicherungsschein und was steht in den Bedingungen)?

Wenn es eine "übliche" Teilkasko ist, ist auch der Diebstahl mit versichert. Hast Du aber vielleicht eine "abgespeckte" Version abgeschlossen, kann dies natürlich schon so sein, wie die Versicherung sagt. Also krame mal Deine Unterlagen hervor und sieh mal dort nach.

am 29. Mai 2006 um 17:36

Hi,

nunja - wir haben den versicherten Diebstahl (der ja aber keiner mehr ist, weil Fahrzeug wieder da) - und wir haben die Schäden.

Geklaut wurde offensichtlich ja nix und das Fahrzeug ist wieder da - beim "Einbruch" selbst ist ja auch nix passiert, weil Schlüssel...

Also ich seh (allerdings erst beim zweiten Hinsehen, das muss ich ja zugeben - hatte nich gleich erfasst dass das Auto wieder da ist) hier nich wirklich n großen Ansatzpunkt für die TK...

Hab ich grad nen Denkfehler? Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.

Grüße

Schreddi

am 29. Mai 2006 um 17:45

Versicherungstechnisch nennt sich das ganze wohl eher "unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen", ist aber dennoch vom Versicherungsschutz der "üblichen" Teilkasko umfaßt, sofern man nicht irgendeine besondere Variante abgeschlossen hat.

Eine Prüfung, ob die Umstände, durch die die "Diebin" in den Besitz der Schlüssel gelangte, als grob fahrlässig zu bewerten ist und die Teilkasko somit leistungsfrei ist, wird aber wohl dennoch erfolgen.

am 29. Mai 2006 um 17:48

Hi,

jep - das mit dem betriebsfremden meinte ich - exakt, danke dir.

Ist das allgemein üblicher Geltungsbereich?

Grüße

Schreddi

am 29. Mai 2006 um 17:56

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Ist das allgemein üblicher Geltungsbereich?

Sofern man eine "klassische" Teilkasko abgeschlossen hat, sollte es allgemein mitversichert sein ("sollte" deshalb, weil ich nicht ausschließen kann, daß die eine oder andere Gesellschaft vielleicht doch ihr eigenes Süppchen kocht).

Hat man aber keine "klassische" Teilkasko, sondern nur bestimmte Risiken abgedeckt (geht mittlerweile bei manchen Versicherern wohl), hängt´s natürlich ganz konkret davon ab, was beantragt wurde.

Gruß Schusti.

am 29. Mai 2006 um 18:00

Hi,

jep, so meinte ich das, war auch der Meinung, dass es nur bei den neuerlichen Billigtarifen noch abweicht.

Grüße

Schreddi

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