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Dienstwagen - Lohnt es sich? Wenn ja, welche Methode?
Hi Forum,
ich stehe vor der Möglichkeit einen Dienstwagen / Firmenwagen zu bekommen. Das Internet ist voll von Infos, ich weiss also wie ich rechnen muss um auf den geldwerten Vorteil zu kommen. Allerdings fand ich nirgends die Möglichkeit die Methoden zu vergleichen (0,03 oder 0,002) und außerdem wird kaum erwähnt dass man ja die Pendlerpauschale gegenrechnen kann.
Vielleicht finde ich hier jemanden der mir sagen kann ob der angehängte Screenshot auf Basis einer von mir erstellten Excelliste richtig ist!
Sollten meine Excelberechnungen richtig sein, stelle ich die XLS auch gerne zur Verfügung.
Einige Fragen ergeben sich dann dennoch:
1. Ist es richtig dass für die Ermittlung des geldwerten Vorteils immer der kürzeste Weg zur Arbeitsstätte genommen werden darf (obwohl er zeitlich länger sein kann als der schnellste)?
2. Ist es richtig dass dies bei der Pendlerpauschale zugunsten des AN andersrum sein darf?
Bin gespannt auf eure Antworten,
danke.
lG Mirko
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Seichobob
1. Ist es richtig dass für die Ermittlung des geldwerten Vorteils immer der kürzeste Weg zur Arbeitsstätte genommen werden darf (obwohl er zeitlich länger sein kann als der schnellste)?
Ja.
Zitat:
2. Ist es richtig dass dies bei der Pendlerpauschale zugunsten des AN andersrum sein darf?
Auch wenn dies der ein oder andere so macht - ich würde es nicht tun. Es funktioniert nur so lange, wie es keine Querinformation seitens der Finanzämter gibt. Zwar ist dies unwahrscheinlich, aber ein Betriebsprüfer könnte Deinem FA mal einen Prüfhinweis geben und wenn es dann unterschiedliche km sind, könnte es Probleme geben.
Nach meinem Verständnis kann man nur die Kosten absetzen, die einem auch tatsächlich entstanden sind. Und wenn Dir 31 km als geldwerter Vorteil versteuert werden, können m. E. nicht 39 km als Pendlerpauschale abgesetzt werden. Wie gesagt, solange es keiner merkt, kann dies gut gehen - mir wäre es das Risiko nicht wert.
Gruß
Der Chaosmanager
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17 Antworten
Wie kommst du aus deinem Arbeitsweg und den Anwesenheitstagen auf 250€ Spritkosten? Das wären ja fast 32l Super auf 100km.
Zitat:
Original geschrieben von towe96
Wie kommst du aus deinem Arbeitsweg und den Anwesenheitstagen auf 250€ Spritkosten? Das wären ja fast 32l Super auf 100km.
Wahrscheinlich weil er mit dem Auto nicht nur an den paar Tagen zur Arbeit fährt ...
Grüße
Der Chaosmanager
hi,
nein, ich rechne natürlich nicht nur die Spritkosten für den Arbeitsweg aus sondern eben auch für alle Privatfahrten. Auch Privaturlaube etc, das wird ja dann alles vom AG dann bezahlt. Die Box soll mehr oder weniger zeigen was mich ein Auto für 50.000,- EUR aktuell im Monat kosten würde wenn ich es privat fahren und selber zahlen müsste...
@chaosmanager: Ich will mich mit der Liste ja nicht selbst bescheissen...und euch auch nicht. Deine Vermutung ist also falsch...
Ich will lediglich wissen ob ich einen Denkfehler in der Liste habe... Oder ob das sonst so alles gesetzeskonform stimmt...
Zitat:
Original geschrieben von Seichobob
@chaosmanager: ... Deine Vermutung ist also falsch...
Du bist ja ein richtiger Scherzkeks. Einerseits bestätigst Du im ersten Absatz genau, was ich gemeint hatte, um dann im zweiten Absatz zu schreiben, ich läge falsch ...
Kopfschüttelnde Grüße
Der Chaosmanager
Ah, ok, sorry...ich hatte dich falsch verstanden... hatte es so verstanden dass ich "nicht nur an den paar Tagen zur Abriet fahre" DIE ICH IN DER LISTE ANGEGEBEN HABE sondern an mehr Tagen... Du hattest wohl aber wirklich das gleiche gemeint wie ich...also nicht nur Arbeitsfahrten...
NBix für ungut, mein Bock!
Hat denn jemand ne Antwort auf die Ausgangsfrage??
lg
Ist die Anzahl deiner Arbeitstage vertraglich festgelegt oder kommt die geringere Anzahl zustande, weil du Home-Office-Tage/Geschäftsreisen o.ä. selbst aus der Berechnung ziehst? Wenn letzteres der Fall ist, dann prüfe bitte vorab, ob deine Firma da mitspielt und dir alle Tage deiner Abwesenheit schriftlich bestätigen würde.
In der Firma meine Mannes gibt es in den Vereinbarungen zum Firmenfahrzeug einen Absatz, der nur die Pauschalversteuerung zulässt.
Beachten solltest du auch, dass du bei einem Privatfahrzeug alle Risiken selbst trägst. Selbst wenn du Garantien, Wartungsverträge inkl. Einschluss von Verschleißteilen berücksichtigt hast, bist du niemals so abgesichert wie mit einem Firmenwagen. Weder musst du dich bei Aus-/Unfall um ein Ersatzfahrzeug kümmern, noch müssen dich Versicherungsveränderungen oder -erhöhungen interessieren und wenn du vier Steinschläge in einem Jahr hast, dann lässt du eben vier Mal eine neue Windschutzscheibe einbauen.
Ich würde also immer zum Firmenwagen greifen, wenn ich die Möglichkeit hätte. Gegebenenfalls könnte man ja auch ein günstigeres Fahrzeug wählen, man ist ja in der Regel nicht gezwungen, das Limit des Arbeitgebers auch auszureizen.
Zitat:
Original geschrieben von Seichobob
1. Ist es richtig dass für die Ermittlung des geldwerten Vorteils immer der kürzeste Weg zur Arbeitsstätte genommen werden darf (obwohl er zeitlich länger sein kann als der schnellste)?
Ja.
Zitat:
2. Ist es richtig dass dies bei der Pendlerpauschale zugunsten des AN andersrum sein darf?
Auch wenn dies der ein oder andere so macht - ich würde es nicht tun. Es funktioniert nur so lange, wie es keine Querinformation seitens der Finanzämter gibt. Zwar ist dies unwahrscheinlich, aber ein Betriebsprüfer könnte Deinem FA mal einen Prüfhinweis geben und wenn es dann unterschiedliche km sind, könnte es Probleme geben.
Nach meinem Verständnis kann man nur die Kosten absetzen, die einem auch tatsächlich entstanden sind. Und wenn Dir 31 km als geldwerter Vorteil versteuert werden, können m. E. nicht 39 km als Pendlerpauschale abgesetzt werden. Wie gesagt, solange es keiner merkt, kann dies gut gehen - mir wäre es das Risiko nicht wert.
Gruß
Der Chaosmanager
@Emma_P: Ja, HomeOffice, so kommen die Tage zustande, dazu noch sehr viel Reisetätigkeit.
Grundsätzlich würde mich eben aber vor allem interessieren ob die Liste überhaupt so richtig rechnet und ob man das mit der Pendlerpauschale dagegen stellen kann so wie ich es gemacht habe...
@Chaosmanager: Zu 1: Es gäbe noch einen kürzeren Weg, der schließt allerdings Waldwege mit ein! Die dürfen aber trotzdem befahren werden. Von mir zu meiner Arbeitsstelle könnte ich quer durch den Wald fahren, dann wäre die Strecke nochmals deutlich kürzer. Wie verhält es sich damit? :-)
Zitat:
Original geschrieben von Seichobob
@Chaosmanager: Zu 1: Es gäbe noch einen kürzeren Weg, der schließt allerdings Waldwege mit ein! Die dürfen aber trotzdem befahren werden. Von mir zu meiner Arbeitsstelle könnte ich quer durch den Wald fahren, dann wäre die Strecke nochmals deutlich kürzer. Wie verhält es sich damit? :-)
Solange es sich um eine Strecke handelt, deren Befahren zulässig ist, kann Dir kein Finanzbeamter vorschreiben, dass Du diese Strecke nicht fahren darfst.
Grüße
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Seichobob
@Emma_P: Ja, HomeOffice, so kommen die Tage zustande, dazu noch sehr viel Reisetätigkeit.
Grundsätzlich würde mich eben aber vor allem interessieren ob die Liste überhaupt so richtig rechnet und ob man das mit der Pendlerpauschale dagegen stellen kann so wie ich es gemacht habe...
Die Pendlerpauschale kannst du natürlich gegenrechnen, aber selbstverständlich mit dem gleichen Fahrtweg, der auch für die Besteuerung angesetzt wird. Wie du ja schreibst, wird für den geldwerten Vorteil zu deinen Gunsten der kürzeste Weg angenommen. Das Finanzamt hat bestimmt nichts dagegen, dass du freiwillig mehr Kilometer angibst.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
[...]
Nach meinem Verständnis kann man nur die Kosten absetzen, die einem auch tatsächlich entstanden sind. Und wenn Dir 31 km als geldwerter Vorteil versteuert werden, können m. E. nicht 39 km als Pendlerpauschale abgesetzt werden. Wie gesagt, solange es keiner merkt, kann dies gut gehen - mir wäre es das Risiko nicht wert.
[...]
Stimme Chaosmanager vollumfänglich zu. Wenn man sich mit einer Institution nicht anlegen darf, dann ist es das Finanzamt
M. E. liegen die bei der Vernetzung der Daten, die sie über uns in den einzelnen Ämtern und Zweigstellen haben, im Steinzeitalter. Aber wenn das mal geändert wird bzw. eine der großen Unternehmensberatungen mal auf die Idee kommt, denen irgendeinen Big Data / Data Mining-Schwachsinn zu verkaufen, dann bist du am A...
ok...alles verstanden soweit...trotzdem konnte mir noch niemand sagen ob die Liste grundsätzlich überhaupt richtig ist...
Zitat:
Original geschrieben von Seichobob
ok...alles verstanden soweit...trotzdem konnte mir noch niemand sagen ob die Liste grundsätzlich überhaupt richtig ist...
Grundsätzlich ist die Berechnung des geldwerten Vorteils richtig (ich habe allerdings die Multiplikationen und Additionen nicht nachgerechnet).
Was ich nicht nachvollziehen kann, sind die sog. "Monatlichen Fixkosten vom AG übernommen". Erstens fehlt der wichtigste Kostenblock, nämlich die Anschaffung des Fahrzeugs - entweder mit der Leasingrate oder mit der AfA anzusetzen.
Zudem fehlt noch die KFZ-Steuer, die zugegebenermaßen nicht sehr hoch sein dürfte.
Zu den Fixkosten zählt man üblicherweise die Leasingrate/AfA sowie Steuer und Versicherung. Diese sind fix, d. h. sie fallen an egal wieviel mit dem Auto gefahren wird. Sprit, Wartung etc. zählt man zu den variablen Kosten, da sie in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Fahrleistung stehen.
Wenn Du die Kosten eines Privatwagens mit dem Dienstwagen vergleichst, musst Du ggf. berücksichtigen, dass Du für die dienstlich mit dem Privatwagen gefahrenen Kilometer eine Vergütung erhältst - es sei denn, Du würdest für Dienstfahrten ein Poolfahrzeug nutzen.
Das wäre so das wichtigste, was mir aufgefallen ist.
Viele Grüße
Der Chaosmanager
MMMMMMMMMMMhhhhh verstehe ich etwas falsch???
Wieso setzt Du in der Methode 2 eine 1% Regelung an? Die Methode 2 wäre doch Fahrtenbuch, oder nicht?
Entweder / Oder ist doch die Regelung.
Privatfahrten werden über das Fahrtenbuch pro / KM abgerechnet. Diese stellen den geldwerten Vorteil dar, und sind mit Betrag X pro Km anzusetzen, oder nicht??