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Diesel-"skandal" - Was passiert mit chipgetunten Fahrzeugen?

Audi A3 8PA Sportback
Themenstarteram 3. Oktober 2015 um 19:14

Hallo,

mich würde mal interessieren, was mit dem Chiptuning bzw. der geänderten Software auf dem MSG passiert, wenn mein Wagen (und ja, er ist betroffen) in die Werkstatt geht bei der nächsten Inspektion. Ich vermute mal, dass man dort eine neue Software aufspielt. Ist das Fahrzeug danach wieder auf dem "Urzustand"?

Beste Antwort im Thema

Spätestens dann, wenn die Prüforganisationen angehalten werden, verschärfte Abgasnormen bei der AU mit einem neuen Prüfzyklus zu testen, gibt es für die hier angesprochene Klientel ein Problem, wenn sie ihre Fahrzeuge weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr bewegen wollen.

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Einfach Bescheid sagen, die sollen die Finger vom MSG lassen und gut.

Themenstarteram 3. Oktober 2015 um 20:28

Zitat:

@adi1204 schrieb am 3. Oktober 2015 um 22:16:09 Uhr:

Einfach Bescheid sagen, die sollen die Finger vom MSG lassen und gut.

Wie soll das gehen? Ich dachte die Software auf dem MSG muss überschrieben werden, damit das vermeintliche Problem weg ist. Oder gibt es da verschiedene "Bereiche", auf die die neue Software gespielt wird?

Zitat:

@steffmaster78 schrieb am 3. Oktober 2015 um 22:28:55 Uhr:

Zitat:

@adi1204 schrieb am 3. Oktober 2015 um 22:16:09 Uhr:

Einfach Bescheid sagen, die sollen die Finger vom MSG lassen und gut.

Wie soll das gehen? Ich dachte die Software auf dem MSG muss überschrieben werden, damit das vermeintliche Problem weg ist. Oder gibt es da verschiedene "Bereiche", auf die die neue Software gespielt wird?

Wer zwingt dich dahin zu gehen und das machen zu lassen?

Zitat:

@steffmaster78 schrieb am 3. Oktober 2015 um 22:28:55 Uhr:

 

 

Wie soll das gehen? Ich dachte die Software auf dem MSG muss überschrieben werden, damit das vermeintliche Problem weg ist. Oder gibt es da verschiedene "Bereiche", auf die die neue Software gespielt wird?

Welches Problem konkret hast du denn? Dein Problem ist, dass du mediengeschädigt bist und glaubst handeln zu müssen, weil es um deine vierrädrige Existenz geht.

Schalt mal dein Hirn an und du wirst feststellen, welche Probleme wir in Deutschland wirklich haben und was hier noch auf uns zukommt.

Es zeigt doch ganz deutlich, wenn es um des Deutschen liebstes Kind geht, setzt ganz spontan die komplette Verblödung ein.

wie bei der Merkel-Prämie damals... :-))

Themenstarteram 4. Oktober 2015 um 7:56

Zitat:

@mgor schrieb am 3. Oktober 2015 um 22:47:24 Uhr:

Zitat:

@steffmaster78 schrieb am 3. Oktober 2015 um 22:28:55 Uhr:

 

 

Wie soll das gehen? Ich dachte die Software auf dem MSG muss überschrieben werden, damit das vermeintliche Problem weg ist. Oder gibt es da verschiedene "Bereiche", auf die die neue Software gespielt wird?

Welches Problem konkret hast du denn? Dein Problem ist, dass du mediengeschädigt bist und glaubst handeln zu müssen, weil es um deine vierrädrige Existenz geht.

Schalt mal dein Hirn an und du wirst feststellen, welche Probleme wir in Deutschland wirklich haben und was hier noch auf uns zukommt.

Es zeigt doch ganz deutlich, wenn es um des Deutschen liebstes Kind geht, setzt ganz spontan die komplette Verblödung ein.

Nanana, wer wird denn da gleich unhöflich? Ich habe kein Problem, ich hab ne einfache Frage gestellt, wenn du keine Antwort darauf hast, dann verschone mich doch bitte mit deinen unqualifizierten Beiträgen.

Aber nochmal extra für dich: ich habe mich lediglich erkundigt, ob Handlungsbedarf besteht. Ich habe dem Werkstattfuzzi auch mitgeteilt, dass es mir ehrlich gesagt am Arsch vorbei geht, ob die Software gepimpt ist oder nicht. Nur leider muss ich mit dem Wagen irgendwann mal in die Werkstatt. Und wenn die merken, so Aussage des Mitarbeiters aus selbiger, MUSS der Wagen mit der neuen Software versehen werden, sonst darf er nicht mehr an den Kunden rausgegeben werden.

Kleiner Tip: nicht gleich stänkern und sich vorher mal ein Bisschen informieren, worum es eigentlich geht. Lass deinen Ärger dort ab, wo er erhört wird. Aber bitte nicht hier.

Bussi

Spätestens dann, wenn die Prüforganisationen angehalten werden, verschärfte Abgasnormen bei der AU mit einem neuen Prüfzyklus zu testen, gibt es für die hier angesprochene Klientel ein Problem, wenn sie ihre Fahrzeuge weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr bewegen wollen.

Zitat:

@steffmaster78 schrieb am 4. Oktober 2015 um 09:56:56 Uhr:

Zitat:

@mgor schrieb am 3. Oktober 2015 um 22:47:24 Uhr:

 

Welches Problem konkret hast du denn? Dein Problem ist, dass du mediengeschädigt bist und glaubst handeln zu müssen, weil es um deine vierrädrige Existenz geht.

Schalt mal dein Hirn an und du wirst feststellen, welche Probleme wir in Deutschland wirklich haben und was hier noch auf uns zukommt.

Es zeigt doch ganz deutlich, wenn es um des Deutschen liebstes Kind geht, setzt ganz spontan die komplette Verblödung ein.

Aber nochmal extra für dich: ich habe mich lediglich erkundigt, ob Handlungsbedarf besteht. Ich habe dem Werkstattfuzzi auch mitgeteilt, dass es mir ehrlich gesagt am Arsch vorbei geht, ob die Software gepimpt ist oder nicht. Nur leider muss ich mit dem Wagen irgendwann mal in die Werkstatt. Und wenn die merken, so Aussage des Mitarbeiters aus selbiger, MUSS der Wagen mit der neuen Software versehen werden, sonst darf er nicht mehr an den Kunden rausgegeben werden.

das erscheint mir aus deren(!) Sicht nachvollziehbar. Genau wie bei einer Serviceaktion. Die muss auch zwingend erledigt werden, wenn eine V-Werkstatt dein Auto in die Finger bekommt.

steffmaster , bevor ich mich in der Werkstatt zu einer Überspielung verabreden würde , würde ich offen mit einem

Kundenberater darüber reden . Der kann dir genau sagen , was zu machen ist .

So würde ich es tun , Offenheit zahlt sich meistens aus , und ist besser und nervenschonender als herumzueiern.

Giovanni.

das andere thema ist doch die betriebserlaubnis / bauartgenehmigung.

wenn ich die maßnahme bei vw nicht durchführen lasse, erlischt diese, weil ein FZG bewegt wird, was so nicht der Freigabe entspricht, obwohl es eine Abstellmaßnahme gibt.

es gibt dann keinen versicherungsschutz bzw. die versicherung holt sich die kosten bei mir zurück.

wie verhält es sich den mit chiptuning?

da erlischt doch auch die betriebserlaubnis, oder nicht?

Aktuell müsste doch auch die Betriebswelaubnis von allen betroffenen FZG hinfällig sein, nur da es keine abstellmaßnahme gibt, wird wahrscheinlich kulanz von den behörden gewährt.

also rechtlich ist das hier noch nicht sauber betrachtet worden.

am 6. Oktober 2015 um 14:51

Das betrachte ich auch mit einem Grinsen.......

 

Sonst muss alles immer perfekt stimmen, sonst trifft einen die ganze Härte der Behörden und nun fahren da draussen Millionen Fahrzeuge rum die eigentlich nicht dürften. ;-D

 

So richtig weis man damit wohl noch nicht umzugehn.

 

Auf der einen Seite kann man nicht einfach Millionen unschuldigen Leuten das Auto stillegen, auf der anderen dürften sie aber eigentlich nicht fahren, wenn man denn alles so genau nehmen würde wie sonst auch.

Wenn ich meinen Fahrzeug ein "Chiptuning" verpassen lasse, das chippen mit dem Segen vom TÜV (oder andere Prüforganisation) in Form eines Gutachtens und Vorführung dort hat, muss ich dies auf bei der Kfz-Zulassungsstelle eintragen lassen. Dann bin ich sehr gut beraten, wenn ich es auch dem Versicherer melde. Am Versicherungstarif ändert sich in der Regel erst einmal nichts, jedoch bin ich damit abgesichert.

So hatte ich es seinerzeit beim Tuning von Wetterauer für meinen "Audi A4 Avant 2.5TDi Quattro" auch gemacht, um im Falle eines Falles keine Überraschungen zu erleben.

VW könnte doch auch die bauartgenehmigung im nachgang anpassen lassen bzw. neu beantragen.

dann könnte man sich doch das ganze rum geändere in der software sparen inkl. der rückruf-aktion.

vater statt bekommt weiterhin die gleiche steuer, weil steuer richtet sich doch nach co2 über 120 g?

klar, autos sind dann vllt nur noch euro 4 anstatt euro 5 und das geht dann zu lasten von umwelt und gesundheit.

aber das hat die letzten 10 Jahre auch keinen gestört...

und mir wäre das lieber als das rum geändere an meinem wagen...

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