Digitalen Servicebericht eintragen
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27 Antworten
Hallo zusammmen!
Also mein W204 180CGI hatte seinen ersten Service B fällig. Und bekannterweise gilt ja mittlerweile die Regelung das man nicht unbedingt zur autorisierten MB-Fachwerkstatt fahren muss! Jetzt ist mir aber aufgefallen das Mercedes ja mittlerweile einen digitalen Servicebericht anlegt in ihrer Datenbank. Folglich bekommt man davon auch einen Ausdruck den man mitführen muss.
Aber wie passt das denn damit zusammen das man in eine ''freie'' Werkstatt fahren kann? Die können ja keinen digitalen Servicebericht anlegen!? Wie wird das denn gehandhabt??? Gibts die Möglichkeit den bei Mercedes nachtragen zu lassen?
Wäre sehr dankbar über kundige Antworten
Achja ist Bj. 2010, also noch in der Garantie!
Hallo !
Ja immer zum MB-Service wer soll dir sonst in der Historie deines Fzg. einen Eintrag machen. Wird bei MB zur Fahrgestellnummer gespeichert und das geht nur org. also MB-Vertagswerkstatt, sonst ist mal mit Garantie und evt. Kulanz sehr schlecht!
MfG
Hallo.
Möchte Dich nicht beleidigen, aber bist Du wirklich so naiv.
Vielleicht trägt der Herr Zetsche die Daten in die Service-Datenbank ein.
In der Garantiezeit läßt man den Service bei einer autorisierten MB-Werkstatt machen.
Das "s..teure" Motoröl zahlt man auch Zähne knirschend.
Dafür Garantie und Mobilitätsgarantie.
Service in "freier" Werkstatt heißt Garantie weg, denn Garantie kann mit Auflagen
verbunden sein. Kulanz wirst Du auch keine bekommen, ist ja auch eine freiwillige
Leistung.
MB gewährt i.d.R. nur Kulanz, wenn alle Service's und Reparaturen bei autorisierten
MB-Werkstätten durchgeführt wurden.
Gruß
Novo
Garantie >Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt?
.....während der Garantie käme ich niemals auf die Idee mein Auto zu einer freien
Werkstatt....Tanke..oder ATU oder ähnliches.....zur Inspektion zu bringen.
UND NACH DER GARANTIE AUCH NICHT!!!
Die höheren Werkstattkosten sollten einem schon beim Kauf bewusst sein......
"Ich kauf mir nun einen MERCEDES.....die Wartung kann ich ja an der Tanke machen"
= sparen am falschen Ende!
Veyron
fakt ist das man in der garantie laut EU verordnung freie werkstatt wahl hat und die Garantie verfällt nicht
fakt is das jeder selbst endscheiden muss was ok ist für ihn
beides hat vorteile und nachteile muss man halt abwägen
Wie sieht das denn aus bei der Durchrostungsgarantie...? ist in diesem Fall, MB Werkstatt pflicht?
Bei Ford ist das so, dass Ford bei Durchrostung keine Grantieleistung abwickelt, wenn die Rostschutzuntersuchung einer Markenfremden Werkstatt stattgefunden hat.
Und da liegen die sehr viel Wert drauf...
Zitat:
Original geschrieben von Epex121
Wie sieht das denn aus bei der Durchrostungsgarantie...? ist in diesem Fall, MB Werkstatt pflicht?
Bei Ford ist das so, dass Ford bei Durchrostung keine Grantieleistung abwickelt, wenn die Rostschutzuntersuchung einer Markenfremden Werkstatt stattgefunden hat.
Und da liegen die sehr viel Wert drauf...
EU RECHT die können nicht das EU recht außer kraft setzen
ausser man hat woll beim kauf sowas unterschrieben
Zitat:
Original geschrieben von Epex121
Wie sieht das denn aus bei der Durchrostungsgarantie...? ist in diesem Fall, MB Werkstatt pflicht?
Bei Ford ist das so, dass Ford bei Durchrostung keine Grantieleistung abwickelt, wenn die Rostschutzuntersuchung einer Markenfremden Werkstatt stattgefunden hat.
Und da liegen die sehr viel Wert drauf...
Mobilo bzw MobiloLife fordert einen Mercedes-Service Stützpunkt, wobei bei Mobilo ein Wiedereinstieg möglich ist
Gesetzliche Gewährleistung besteht auch bei Service in freier Werkstatt. Aber Kulanz und an MB-Service gebundene Garantien wie z.B. Rost sind eine freiwillige Leistung des Herstellers. Hier und da fließen ja auch Änderungen oder Nachbesserungen im Rahmen von Kundendienstmaßnahmen ein, die nur in der Vertragswerkstatt durchgeführt werden können.
Nach der Gewährleistung wegen Problemen zum kommen, die z.B. durch ein KDM-Update zu beheben gewesen wären, zahlste dann am Ende selber. Nix Kulanz.
Mal ein kleines Beispiel zu der so gelobten "Kulanz" von MB. Bei meinem, nur in der MB Werkstatt gewarteten C 250 CDI gab mit 48000 die Kupplung den Geist auf (bin ich ja nicht der einzige, gibt ja genug gleiche Fälle im Forum). Kulanz gleich null !! Der Wagen war 3 Monate aus der Garantie.
auf Kulanz gibts ebent kein anspruch drauf tztz
wer da mit spekuliert sollte besser zu fuss gehen
...der Erste, der hier was von Naivität ruft ist der mit Abstand Naivste aller Schreiber in diesem Fred!
Wie Hawk500 bereits geschrieben hat, es verfällt GAR NICHTS wenn man einige Dinge bei der Wahl der freien Werkstatt beachtet.
Einzig und allein die Kulanzansprüche sinken gegen Null!
Und die die hier was von wegen "Wegen der Kulanz würde ich sowas nie machen" rufen und im gleichen Satz was von wegen "Bei Mercedes ist der Service eben teurer, das weiß man..." sagen möchte ich mitteilen:
EBEN! Ich habe mir einen Mercedes gekauft, ich ERWARTE dass ich niemals Kulanz brauchen werde, weil ist ja ein Mercedes!
...
Zitat:
Kulanzansprüche ....
... so etwas gibt es NICHT!, da:
Zitat:
Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht. Speziell umfasst sie das Gewähren von Reparatur- und Serviceleistungen bei Handelsgütern auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen.
Wichtig in diesem Zusammenhang:
Gewährleistung aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zitat:
Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.
In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
Bitte die Begrifflichkeiten nicht vermengen - danke
Zitat:
Original geschrieben von Hawk500
EU RECHT die können nicht das EU recht außer kraft setzen
ausser man hat woll beim kauf sowas unterschrieben
Die Durchrostungs Garantie ist aber eine Freiwillige Leistung
des Herstellers!
Und damit die gilt, kann er seine eigenen Spielregeln aufstellen.
Wenn der Rost innerhalb der Gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung
auftritt, ist es in der Tat egal wo der Wagen gewartet wurde.
Weitere darüber hinaus laufende Garantien sind immer freiwillig!
Gerade Ford ist bei der Durchrostgarantie extrem pingelig.
Schon ein Fehlender Stempel im Wartungsheft kann reichen
und man bleibt auf dem Schaden sitzen!
Allerdings reicht es wenn der Wagen nur zwecks Rostdurchsicht
zu einer Autorisierten Ford Werke gebracht wird, (kostet etwa 20€)
eine Inspektion kann dennoch immer woanders durchgeführt werden!
Die Rostprüfung und die Inspektion sind in diesem Fall
2 Paar Schuhe. Daher gibt es auch 2 Stempel einen für die
Wartung und einen für die Rostkontrolle.
MfG
Surfkiller20