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Digitaler Fahrtenschreiber

Themenstarteram 30. November 2008 um 11:16

Wer kann mir weiterhelfen ? Wir haben in der Firma einen VW Crafter 3,5 t mit Anhängerkupplung bekommen , leider hat er einen digitalen Fahrtenschreiber kann uns jemand helfen ob wir den auch ausbauen können. Wir haben mal einen vom Ford Transit gesehen der hatte auch nur 3,5t und er hatte keinen Fahrtenschreiber. Wo wir das noch nicht wußten das er einen Fahrtenschreiber hat konnte jeder das Fahrzeug fahren auch ich mit meinem Führerschein Klasse B und meine Kollegen mit DDR Führerschein aber was ist dann .

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16 Antworten

klares NEIN zum Ausbauen

Wie wird der Crafter verwendet? welche Branche, welcher Umkreis? Was wird angehängt? eventuell gibts eine Ausnahme zur Aufzeichnungspflicht für euer Unternehmen

Kannst du machen. Einfach die Stecker herausziehen und wie ein Radio ausbauen.

Im Gegenzug muss aber auch die AHK abgebaut und das Fahrzeug auf 2.8to abgelastet werden (wegen der Aufzeichnungspflicht ab >2800kg).

Viel Spaß beim Schrauben !

mit B und DDR-Lappen darfst du doch problemlos mit 3,5 Tonnen inkl. (nicht dazu rechnen, 3,5 Tonnen MIT) 750 Kg Hänger fahren, ists gewerblich unterliegst du und jeder deiner anderen Kollegen abgesehen von Ausnahmeregeln der Aufzeichnungspflicht, Und ist das eben dann per Digi dann braucht jeder Fahrer eine Fahrerkarte. Das bedeutet dass die DDRPappen und die RosaScheine in Plastik getauscht werden müssen

Und du wirst um ein umprogramieren von VW auch nicht rumkommen da der Fahrtenschreiber auf den Datenbus des Fahrzeuges zugreift.

ablasten auf 2,8 musst du meines wissens nicht. da der tacho erst ab 3,5 ist und somit ist er nur dafür da das wenn du einen hänger dran hast. aber wo ist denn das problem? müssen sich deine kollegen eben eine fahrerkarte bei Tüv oder ähnlichem beantragen, kriegst du doch auch mit altem B lappen, weil die fahrer der 7,5 tonner die die mit dem B fahren dürfen brauchen ja auch eine.

gruss jo

Guck mal hier , §1, Abs.1. Dort steht "ab 2800kg".

 

Was willst du dann wegprogrammieren ? Das Wegsignal ?

das mit dem Ablasten ist Blödsinn, ab 2,8 Tonnen besteht aufzeichnungspflicht in Deutschland, ist kein Gerät verbaut wird dies handschriftlich gemacht, hat er nun 2,8 Tonnen und nen Hänger dran muss Nachweis erbracht werden

Ist ein Gerät verbaut muss dieses auch genutzt werden

Deswegen hatte ich ja geschrieben, daß die AHK dann auch runter muss.

Wer zwischen den Zeilen lesen kann, stellt fest, daß man keine sinnvolle Alternative zur Fahrerkarte bei genanntem Fahrzeug hat.

Erst mal sollte die Nutzung und Branche geklärt sein denke ich

 

 

neben der Fahrerkarte wird auch der Nachweis von 28 Tagen für so manchen Fahrer ein Problem werden. Hat einer die Karte Sauber und fährt morgends zur Arbeitsstätte und Abends kann und mag er nicht fahren, hat der nächste Kollege der zwar Karte hat und fahren könnte ein Problem wenn er die letzten paar Tage eben nur Beifahrer war

 

@ Mike hab ich doch glatt überlesen :-D

jo, dann hab ihr jetzt ein Problem, wenn niemand von euch eine Fahrerkarte besitzt, dann dürft ihr diese Fzg. gewerblich nicht nutzen. Ihr könnt das Fzg. erst gewerblich bewegen wenn ihr eine Fahrerkarte habt.

Und zu AndyRe.

Der Digi. hat extra ein 2 Einschub für den Beifahrer.

und ihr müsst für jeden nicht gearbeiteten Samstag nochmals eine extra Bescheinigung austellen. Mir fällt jetzt grad nicht der Name ein. Irgendwas nach Paragr. ????

das ist mir wohl bewusst aber was machst du wenn 3 Leute im Wagen fahren ? und auch nicht jeden tag die Selben miteinader fahren? Für jeden Handwerker und jeden möglichen Tag eine neue Bescheinigung, nach dem Grundsatz "Er könnte ja fahren müssen"? Dann fährt mal ein Kollege mit der sonst nur nen Kombi fährt und muss einspringen, mag sein dass der vorsorglich ne Karte hat aber nichts auf der Karte ist und auch der Chef davon ausging dass Mitarbeiter A das auto auch wieder selbst Heim bringt. Und wenn Mitarbeiter A gerade schwerst beschäftigt ist und Mitarbeiter B anordnet was schnell noch nach zu holen gibts auch probleme

wie gesagt erst mal auf mehr Infos vom TE warten

so wie ich geschrieben habbe, wenn A fährt, dann kann A eben nur fahren außer B hat eine Bescheinigung bei. so ist es leider. DAS IST DEUTSCHLAND. :)

Themenstarteram 1. Dezember 2008 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von nestor1502

Wer kann mir weiterhelfen ? Wir haben in der Firma einen VW Crafter 3,5 t mit Anhängerkupplung bekommen , leider hat er einen digitalen Fahrtenschreiber kann uns jemand helfen ob wir den auch ausbauen können. Wir haben mal einen vom Ford Transit gesehen der hatte auch nur 3,5t und er hatte keinen Fahrtenschreiber. Wo wir das noch nicht wußten das er einen Fahrtenschreiber hat konnte jeder das Fahrzeug fahren auch ich mit meinem Führerschein Klasse B und meine Kollegen mit DDR Führerschein aber was ist dann .

Themenstarteram 1. Dezember 2008 um 17:24

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi

Kannst du machen. Einfach die Stecker herausziehen und wie ein Radio ausbauen.

Im Gegenzug muss aber auch die AHK abgebaut und das Fahrzeug auf 2.8to abgelastet werden (wegen der Aufzeichnungspflicht ab >2800kg).

Viel Spaß beim Schrauben !

ja so kann ich ihn ja fahren aber ohne Hänger aber wenn der eine Fahrer Krank ist Bsp. dann kann doch der andere oder ich nicht fahren mit Hänger Zulässigesgesamtgewicht 3t wenn man nur eine Karte bekommt oder kann ich wenn ich sollte den BE Führerschein machen auch das Fahrzeug mit Hänger 3t fahren

naja mit b darfst du den Hänger nicht fahren das hat nichts mit Karte und Schreiber zu tun

mit BE kannst du dann bei durchgehender Bremsanlage bis zu 1,5x des zulässigem Gesamt Gewichts vom Zugfahrzeug anhängen

wie gesagt nenne bitte auch mal deine Branche und den Wirkkreis

Ansonsten wenn der eine Krank wird und ihr nicht die Fahrerlaubniss für das Gespann habt, Hänger anhängen und stehen lassen und es das Problem vom Chef sein lassen wie der Anhänger heim kommt

das 2, 3 mal gemacht und dann kann man mit dem Chef auch über einen Zuschuß zum Führerschein reden

 

Wie gesagt das hat nichts mit dem Digi zu tun mit B darf man das Gespann schlicht nicht fahren egal ob das Ding im Wagen ist oder nicht und dein Chef ist auch dran wenn er das anordnet

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Freiheitsstrafe: bis 1 Jahr oder Geldstrafe

Punkte in Flensburg: 6

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