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Digitaler Tachograph - Pflichten und Rechte des Unternehmers
Servus,
unser Busunternehmen besitzt seit kurzem einen Bus der mit einem digitalen Tachographen ausgestattet ist, bislang hatten wir nur Tachoscheiben.
Fahrerkarte haben wir schon auch eine Unternehmenskarte. Wir wurden in keinster Weise geschult wie man die Karten handhaben bzw. auslesen kann. Im Moment improvisieren wir.
Man hat uns praktisch ins kalte Wasser geschmissen, die Bedienungsanleitung des Tachographen gibt auch nicht viel her.
Dazu könnt ihr euch sicher denken habe ich jetzt hier einige Fragen.
1. Welche Pflichten habe ich als Unternehmer und was brauche ich um die Fahrerkarte bzw. den Massenspeicher auszulesen?
2. Wie oft muss das geschehen? Bei Fahrer sowie Unternehmen
3. Wir fahren überwiegend unter der Woche Linienverkehr. Im Linienverkehr wäre keine Fahrerkarte notwendig, solange die Strecke unter 50 KM bleibt. Das ist bei uns der Fall aber wie mache ich diese Fahrten? Mit Out of scope oder einfach ohne Fahrerkarte?
4. Wie oft und welche Ausdrucke muss ich regelmässig machen?
Ich bitte Euch mir so genau wie möglich zu Antworten, weil das wirklich wichtig für uns ist.
Mit freundlichen Grüßen
Samiel
Beste Antwort im Thema
motorina hat schon Recht, dass Ersatzrollen für die Kontrollorgane mitgeführt werden müssen (Art. 14 Abs. 1/2 VO (EWG) 3821/85). Angesichts der neuen Richtlinie verliert sich aber die Bedeutung.
Wenn ein Kontrollör mich überprüfen will, frage ich ihn nach seiner technischen Ausrüstung. Hat er die nicht dabei, kann er entweder seine Kontrolle unterlassen oder mir das Papier bezahlen, das ja nicht gerade billig ist.
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20 Antworten
Hallo,
zuerst musst Du Dir eine Software besorgen und einen Downloadstick.
ist das Kennzeichen schon im Tachographen eingegeben worden??
Wenn nicht musst du es machen lassen in verbindung mit einer Fahrtenschreiberprüfung.
Du kannst es ganz einfach kontrollieren indem Du einen Ausdruck der Technischan Daten machst.
Desweiteren musst Du das Unternehmen anmelden, stecker hierzu die Unternehmerkarte in einen Kartenschacht, jetzt wirst Du dann gefragt ob Du das Unternehmen anmelden möchtest, dies mit Ja bestätigen, ansonsten kannst Du keine Daten runterladen......
Die Fahrerkarte sollte man alle 4 Wochen mit dem Lesegerät auslesen.
Beim TCO kann mn es auch machen, einfach die Unternehmerkarte stecken und dann den Downloadstick einstecken, jatzt lädt der TCO die relevanten Daten auf den Stick. Der Download ist beendet wenn beide LED´s grün leuchten das erste mal kann es bis zu 1std gehen.
Falls Du nur einen Fahrer auf dem Bus hast kannst Du die Fahrerkarte und den TCO gemeinsam auslesen, einfach alle 4 Wochen bei gesteckter Fahrerkarte die Unternehmerkarte in den Kartenschacht Fahrer 2 stecken und dann den Downloadstick stecken.
Ausdrucke musst Du nicht machen.
Als Unternehmer würde ich dir mal das Studium der wichtigsten Vorschriften u Grundlagen für ein Transportunternehmen ans herz legen - KBA (Kraftfahrbundesamt) und BAG bieten hierfür auf ihren Internetseiten viel InfoMat an (wichtig EU-Verordnung).
zu 1): Wie @Chrisss240 schon geschrieben hat; zusätzlich die Ein-/Unterweisung des Fahrpersonals im Umgang mit dem Kontrollgerät.
zu 2): Massenspeicher (spätestens alle 3 Monate auslesen), Fahrerkarte spätestens nach 28 Tagen; Archivierung 1 Jahr (nach dem Auslesen) (s. FPersV, insb. §2 Abs.).
zu 3): Out of Scope, ohne Fahrerkarte.
zu 4): s. @Chrisss240; als Fahrer würde ich für die eigene, private Archivierung mir einen täglichen Ausdruck erstellen, falls die Fa mir nicht einen Ausdruck der kopierten Dateien (von meiner Fahrerkarte) erstellt.
... und ich verstehe nicht ganz, weshalb die Fa, die die Digi-Geräte verbaut hat, keine Schulungen/Einweisung anbietet. In deiner Region kenne ich derartige Schulungen von ght (Nbg).
Grüsse, motorina.
Da sehe ich schon Probleme kommen!
Also was ich sicher sagen kann ist das Du jedes mal einen Ausdruck machen musst wenn Du unter die Lenk-/Ruhezeitverordnung kommst. Wenn alle Fahrzeuge Digittacho hätten bräuchte man keine Ausdrucke zu machen.
Das mit dem out of scop... kann ich Dir nicht sagen weil ich selber nicht unter ARV falle aber trotzdem immer die Karte drin habe. Ich frage mich jetzt nur wie will die Polizei kontrollieren ob Du wirklich Linien gefahren bist als der Tacho auf out of Scop... gestanden hat....? Vielleicht hat da jemand mehr Infos bereit.
Bezüglich Schulung kann ich nur beipflichten, da weiss keiner so genau was Sache ist. Im 2007 waren wir bei uns in der Umgebung einer der ersten die sowas hatten. Da wusste keine Sau wie das funktionieren soll. Ich sollte jeden Tag einen Ausdruck machen und der war knapp ein Meter lang. Nach 8 Tagen würde das schon Rollen tauschen bedeuten.
Achja und Reserverollen musst Du auch immer genügend dabei haben sonst wird es teuer.
kienzle bietet auch info-seminare in nürnberg an find ich immer noch die beste lösung. dort kannst dann auch gleich fragen was wieviel kostet software etc. und wie es genau gehandhabt wird.
Hier ein klein wenig genauer, @peach:
Bei Unregelmässigkeiten (also wenn Bestimmungen nicht eingehalten worden sind o.ä.) dann macht man sofort einen Ausdruck u vermerkt auf der Rückseite den Grund (Unterschrift nicht vergessen!).
Bei Fahrtantritt kann man nachtragen, was man in der Zeit von der letzten Entnahme der Fahrerkarte bis zum jetzigen erneuten Stecken der Karte getan hat (Pause, Ruhezeit, anderen Arbeiten ...).
... und apropos Reserverollen: In der Bestimmung steht nur, dass man für die Kontrollorgane genügend Papier(rollen) zum Ausdruck bereitzustellen hat - also 1 in Reserve ist gut genug.
Gerüsse, motorina.
Sofern man auch Fahrten durchführt, welche unter die Sozialvorschriften fallen, muss man das Lenken von Fahrzeugen, die nicht unter die Aufzeichnungspflicht fallen, als andere Arbeiten aufzeichnen. MIt dem digitalen Kontrollgerät kann man nach einer "Out of Scope" OOS-Fahrt, die Karte stecken und die Fahrt nachtragen lassen.
Nirgendwo steht, dass Ersatzrollen für die Kontrollorgane mitgeführt werden müssen. Vielmehr müssen die über das notwendige technische Equipment zu Auswertung der Geräte verfügen. Das Papier wird allerdings gebraucht, wenn Ausdrucke erstellt werden müssen, die von den Regelwerken gefordert sind.
Ich habe ja auch nicht gesagt dass man 10 Rollen bereit halten muss. Es heisst einfach das man genügend Papier dabei haben muss. Jetzt was heisst das. Wenn der Polizist 10 Ausdrucke macht hast Du mit einer Rolle zu wenig.... (theoretisch und überspitzt formuliert).
Nur wenn ein Tagesadruck fast einen Meter lang ist tut man gleich ein paar Rollen ins Auto..... (1 Rolle = 8 Meter).
Das man Sachen per Handschrift auf der Rückseite nachtragen sollte weiss ich.
Das die Fahrerkarte trotz out of scop.. drin sein sollte würde ich noch verstehen. Damit kann der Polyp nachvollziehen wie was wo...
Mittlerweile ist geklärt, dass die Kontrollorgane über das notwendige technische Equipment verfügen müssen, wenn sie die Daten des Kontrollgerätes auswerten wollen. Die Ersatzrollen sind nicht für die Kontrollorgane vorgesehen, sondern dafür, dass der Fahrer erforderliche Ausdrucke erstellen kann.
Wird das dann auch so in der Praxis gehandhabt?
Es wäre noch viel verboten oder anders vorgesehen und trotzdem wird es nicht einghalten. Darum frage ich...
Die Papierrollen waren ein Thema, als die Kontrollorgane noch nicht für die digitalen Kontrollgeräte ausgerüstet waren. Heute sollten alle ausgerüstet sein oder sie können keine Überprüfung vornehmen.
Um das zu verdeutlichen wurde die R 2006/22/EG geschaffen, die auch mittlerweile ratifiziert wurde. In Artikel 4 werden die Straßenkontrollen behandelt. In Abs. 5 Bst. vii muss dem Kontrollbeamten eine Standardausrüstung nach Anhang II für den Kontrolleinsatz zur Verfügung gestellt werden.
In Anhang II dieser Richtline steht:
1. Ausrüstung, die es ermöglicht, Daten vom Fahrzeuggerät und der Fahrerkarte des digitalen Fahrtenschreibers herunterzuladen, zu lesen und zu analysieren und/oder zur Analyse an eine zentrale Datenbank zu übertragen.
Dieser Text ist auch in dem Dokument S 36/7376.7/1 vom 02.02.07, womit die Richtlinie in Deutschland ratifiziert wurde in Punkt 4 Abs. 5 zu finden.
Tja, @ScaniaChris, damit wird die techn. Ausrüstung zum Auslesen des Digis angesprochen.
Ich konnte allerdings bisher noch nirgends entdecken, dass in 3821/85 der §14 Abs. Satz 2 gestrichen wurde:
Ist ein Fahrzeug mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I B ausgerüstet,
tragen der Unternehmer und der Fahrer dafür Sorge, daß im Fall
einer Kontrolle der Ausdruck gemäß Anhang I B unter Berücksichtigung
der Dauer des Dienstes auf Anforderung ordnungsgemäß
erfolgen kann....
Und wie schaut´s dann bei Auslandsfahrten aus?
Aber ist ja eigentlich egal:
Für die eigenen Ausdrucke (bei Bedarf/Unregelmässigkeiten) braucht man die Rollen auf alle Fälle.
Grüsse, motorina.
motorina hat schon Recht, dass Ersatzrollen für die Kontrollorgane mitgeführt werden müssen (Art. 14 Abs. 1/2 VO (EWG) 3821/85). Angesichts der neuen Richtlinie verliert sich aber die Bedeutung.
Wenn ein Kontrollör mich überprüfen will, frage ich ihn nach seiner technischen Ausrüstung. Hat er die nicht dabei, kann er entweder seine Kontrolle unterlassen oder mir das Papier bezahlen, das ja nicht gerade billig ist.
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
Wenn ein Kontrollör mich überprüfen will, frage ich ihn nach seiner technischen Ausrüstung. Hat er die nicht dabei, kann er entweder seine Kontrolle unterlassen oder mir das Papier bezahlen, das ja nicht gerade billig ist.
Dann dauert die Kontrolle sicher noch viel länger als geplant.....
Inspektions beim TÜV, Waage, Ladungssicherung, etc... . Im ersten Moment wirst Du gewinnen, aber am Schluss lacht der Polyp. Is leider meistens so.
Habe soeben im Netz folgende Übersicht gefunden.
Es ist ein Handblatt, eine Übersicht ... man kann bei genauer Durchsicht+Gegenüberstellung der jeweiligen Gesetzestexte/Bestimmungen bei einigen Punkten anderer Meinung sein.
Als Übersicht bzw. to-do-list jedenfalls eine hilfreiche Stütze.
Grüsse, motorina.