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DIN 1451 Kennzeichen mit H Zulassung
Hallo in die Runde !
Ich drehe langsam am Rad !!
Habe 2018 einen Landy ( Bj. 1983 ) mit H-Kennzeichen ( DIN 1451 ) in Hanover von
Privat gekauft. Der Wagen wurde in Münster auf meinen Namen umgemeldet und ich bekam
ein neues Kennzeichen (ebenfalls H ) zugeteilt. Habe mir ebenfalls H-Kennzeichen in DIN Norm
machen lassen ( man kann`s ja mal versuchen ) und war 3 Tage später wieder beim StvA , um sie
abstempeln zu lassen .
Jetzt kommt der Hammer !!! : Mit meinem Hinweis auf die DIN Kennzeichen vom Vorbesitzer ,
hat man das auch gemacht ohne Diskusionen und Formalitäten ( ich konnte es nicht glauben ! ).
Der Wagen hat mitlerweile zum dritten Mal die TÜV Plakette auf die Schilder gekriegt .
Da ich den Wagen in Zustand 1 bringen möchte , war er selten auf der Straße ( was sich demnächst
ändern soll). Ich glaube , der Mitarbeiter vom StvA war nicht ganz bei der Sache damals !?.
Jetzt meine Frage : Kann ich ruhigen Gewissens weiter mit den Kennzeichen fahren oder muss ich
das Gefühl haben , die Sache ist nicht legal ??
Immerhin sind die Nummernschilder offizielle , besiegelte Urkunden .
Habe die unterschiedlichsten Meinungen gehört !!!!!!
Liebe Grüße
Lightweight
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22 Antworten
Also die alten Kennzeichen bis 99 sind hier gemeint
Machen manche Zulassungsstellen bei H so, daher keine Bedenken
Nur wenn man das kennzeichnen weiter führt. Wird es zwischendurch einmal entwertet, wird das alte Kennzeichen nicht mehr gesiegelt.
Dann wurde da aber offenbar nicht korrekt gehandelt.
Zitat:
@Lightweight schrieb am 29. Januar 2025 um 08:46:58 Uhr:
Der Wagen wurde in Münster auf meinen Namen umgemeldet und ich bekam
ein neues Kennzeichen (ebenfalls H ) zugeteilt.
Also statt H-XY 1234 H jetzt MS-XY 1234 H
Legal fahren kann man damit wohl, aber - vergleichbar vorschriftswidrig zugeteilten kleinen Kennzeichen, wie hier schon ausgiebig diskutiert - der Fehler kann jederzeit von Amts wegen zur Korrektur einbestellt werden.
Bei sonem alten Landy wird es aber nicht so direkt auffallen wie ein kleines Kennzeichen hinten auf einem tieffliegenden Golf 6 ... oder so.
Besten Dank erstmal !
Meine H-Nummer hat bis auf das H nichts mit der Nummer des Vorbesitzers gemeinsam .
Bin mir nicht sicher , ob man aus der Tatsache , daß ich das Kennzeichen schon 7 Jahre am Auto habe ,
eine Art Gewohnheitsrecht ableiten kann ( bzw. Duldung ) ?
Warte innerlich eigentlich schon darauf , zwecks Umtausch zum StvA zitiert zu werden.
Dann sind da noch diejenigen , die mein Kennzeichen anführen könnten , um auch eins zu kriegen !
( warum der und ich nicht ? ). Verkehrskontrollen mit übereifrigen Polizisten ( die teilweise auch nicht
in der Materie zu Hause sind ) , machen es dann auch nicht unbedingt leichter . Möchte das Kenn-
zeichen unbedingt behalten , habe aber auch keine Lust auf Dauerstress . Glaube kaum , daß das
StvA mir dafür eine mit zu führende Bescheinigung ausstellt ?!
LG
Lightweight
Was willst du denn machen?
Einfach fahren und freuen so lange es dauert. Vielleicht für immer vielleicht auch nicht für immer wer weiß.
oder willst du den Wagen auf ewig in einer Garage verstecken damit ja kein Polizist das Kennzeichen sieht
Schlafende Hunde wegen und nachfragen ob man da eine Sondererlaubnis kriegt würde ich nicht, es gibt keinen Bestandsschutz für Fehler auf der Zulassungsstelle.
PS : Es handelt sich nicht um kleine Kennzeichen, sondern die alte DIN 1451 !
Hätten nicht gesiegelt werden dürfen.
Ich glaube, dass nicht einmal jeder Polizist und jeder Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung weiß, dass die Kennzeichen so nicht vergeben werden durften. Deshalb würde ich weiter damit rumfahren und schon gar nicht nach einer Bescheinigung zur Führung bei der Zulassungsstelle anfragen.
Wenn mich jemand fragen würde, warum ich so ein H-Kennzeichen habe -weil er auch so eins haben will - würde ich sagen, dass ich die vom Vorbesitzer übernommen habe. Das ist ja seit einigen Jahren möglich.
Wir hatten hier doch mal ein Thema weil einer an einem Käfer ein kleines zweizeiliges Schild sich hat siegeln lassen und jetzt den Befehl zum Umtausch bekommen hat,
ergo, Fehler der Zulassungsstelle können korrigiert werden.
Es soll ja speziell für DIN 1451 H Kennzeichen Ausnahmen geben ?
Werde die Schilder nach 7 Jahren am Auto einfach weiter dran lassen und positiv denken !
Zitat:
@Incommunicado schrieb am 29. Januar 2025 um 16:05:34 Uhr:
Wir hatten hier doch mal ein Thema weil einer an einem Käfer ein kleines zweizeiliges Schild sich hat siegeln lassen und jetzt den Befehl zum Umtausch bekommen hat,
ergo, Fehler der Zulassungsstelle können korrigiert werden.
Hier ist der Thread. Da hat die Zulassungsstelle den Fehler aber bemerkt und ist altiv geworden. Beim TE hier ist ja noch nichts passiert. Also, solange fahren bis Post oder ein kundiger Kontrolleur kommt.
Zitat:
@Lightweight schrieb am 29. Januar 2025 um 13:50:20 Uhr:
PS : Es handelt sich nicht um kleine Kennzeichen, sondern die alte DIN 1451 !
Das haben wir schon verstanden. Die Analogie zu den kleinen Tafeln an gewissen Fahrzeugen ist, dass sie so nicht vergeben/gesiegelt werden gedurft hätten, wie schon mehrfach angemerkt.
Zitat:
@Lightweight schrieb am 29. Januar 2025 um 13:40:54 Uhr:
Besten Dank erstmal !
Meine H-Nummer hat bis auf das H nichts mit der Nummer des Vorbesitzers gemeinsam .
.....
eine Art Gewohnheitsrecht ableiten kann ( bzw. Duldung ) ?
Warte innerlich eigentlich schon darauf , zwecks Umtausch zum StvA zitiert zu werden.
....Verkehrskontrollen mit übereifrigen Polizisten ( die teilweise auch nicht
in der Materie zu Hause sind ) ..... Möchte das Kenn-
zeichen unbedingt behalten , habe aber auch keine Lust auf Dauerstress.
Du bist also der Meinung mit einer Ausnahmegenehmigung hast du weniger Dauerstress?
Ich würde fahren bis jemand mich darauf aufmerksam macht und mich zwingt das Kennzeichen zu wechseln, so lange einfach ruhig sein.
Hätte nicht auch schon 2003, bei Erteilung des H, gar kein DIN Kennzeichen mehr ausgegeben werden dürfen?
Bei BJ 1983 dürfte das "H" 2013 zugeteilt worden sein. Aberja, da waren DIN-Kennzeichen auch schon nicht mehr neu zulässig. Wahrscheinlich hatte das Fahrzeug ein DIN-Kennzeichen und das "H" wurde nach zusätzlich zugeteilt.