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DIN-Kennzeichen übernehmen?

Themenstarteram 23. Juli 2024 um 19:39

Hallo! Ich habe ein Auto aus einem anderen Landkreis erworben - mit DIN-Kennzeichen (ist noch angemeldet!). Nun kann man ja inzwischen das Kenneziechn aus anderen Landkreisen übernehmen. Daher meine Frage: Gilt der Bestandsschutz in diesem Falle? Kann ich sie weiternutzen?

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23 Antworten

Klares ja

Ich kenne es nur so, wenn man als Halter in einen anderen Landkreis zieht, wo man ein anderes Kennzeichen benötigen würde, kann man dort dann sein altes Kennzeichen im neuen Landkreis um/anmelden.

Wenn man das Auto aber in einem anderen Landkreis gekauft hat, gilt dies nicht. Nur so ist es mir bekannt.

Würde für mich auch keinen Sinn ergeben, wenn ich als Hamburger ein Fahrzeug in München kaufen würde und die Münchner Nummer nach Ummeldung in Hamburg fahren dürfte.

Themenstarteram 23. Juli 2024 um 20:17

auf Bussgeldkatalog.org steht folgendes:

-Kfz ummelden und das Kennzeichen behalten: Bei einem Halterwechsel ebenfalls möglich

Seit dem 1. Oktober 2019 können Sie auch dann ein Auto ummelden und das Kennzeichen behalten, wenn sich der Halter des Kfz ändert. Dies funktioniert in der Regel bundesweit. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass das Fahrzeug noch angemeldet sein muss.-

Zitat:

@Malcolm-zodiac

Würde für mich auch keinen Sinn ergeben, wenn ich als Hamburger ein Fahrzeug in München kaufen würde und die Münchner Nummer nach Ummeldung in Hamburg fahren dürfte.

Genau das hat ein Freund von mir gemacht. Einen Audi in München gekauft und an seinem Wohnort in Brandenburg mit Kennzeichen aus München umgemeldet und das Kennzeichen behalten...

Zitat:

@matzi99 schrieb am 23. Juli 2024 um 22:36:51 Uhr:

Zitat:

@Malcolm-zodiac

Würde für mich auch keinen Sinn ergeben, wenn ich als Hamburger ein Fahrzeug in München kaufen würde und die Münchner Nummer nach Ummeldung in Hamburg fahren dürfte.

Genau das hat ein Freund von mir gemacht. Einen Audi in München gekauft und an seinem Wohnort in Brandenburg mit Kennzeichen aus München umgemeldet und das Kennzeichen behalten...

Genau das habe ich gesagt. Warum diese Wiederholung? Bringt nix

Zitat:

@Dome87 schrieb am 23. Juli 2024 um 22:17:35 Uhr:

auf Bussgeldkatalog.org steht folgendes:

-Kfz ummelden und das Kennzeichen behalten: Bei einem Halterwechsel ebenfalls möglich

Seit dem 1. Oktober 2019 können Sie auch dann ein Auto ummelden und das Kennzeichen behalten, wenn sich der Halter des Kfz ändert. Dies funktioniert in der Regel bundesweit. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass das Fahrzeug noch angemeldet sein muss.-

Ja, dann wird das wohl so sein. Meine An/Ummeldung, als ich das Kennzeichen aus einem anderen Landkreis mitgenommen habe, ist auch ein paar Tage älter als das neue Gesetz. Dann haben die das wohl nach meinem Umzug geändert.

Zitat:

@_Tuono_

Genau das habe ich gesagt. Warum diese Wiederholung? Bringt nix

Steter Tropfen hölt den Stein. :) und vielleicht hilft ja ein erfolgreiches Praxisbesipiel mehr als " klares Ja"

Zitat:

@Dome87 schrieb am 23. Juli 2024 um 21:39:09 Uhr:

Hallo! Ich habe ein Auto aus einem anderen Landkreis erworben - mit DIN-Kennzeichen (ist noch angemeldet!).

Bitte mal um Präzisierung, um es sich um ein Kennzeichen aus DIN (Dinslaken) handelt, oder ob es um die Normung DIN handelt, welche umgangssprachlich bis im Jahr 2000 ausgegeben wurden?

Zitat:

@Malcolm-zodiac schrieb am 23. Juli 2024 um 23:01:49 Uhr:

Zitat:

@Dome87 schrieb am 23. Juli 2024 um 22:17:35 Uhr:

auf Bussgeldkatalog.org steht folgendes:

-Kfz ummelden und das Kennzeichen behalten: Bei einem Halterwechsel ebenfalls möglich

Seit dem 1. Oktober 2019 können Sie auch dann ein Auto ummelden und das Kennzeichen behalten, wenn sich der Halter des Kfz ändert. Dies funktioniert in der Regel bundesweit. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass das Fahrzeug noch angemeldet sein muss.-

Ja, dann wird das wohl so sein. Meine An/Ummeldung, als ich das Kennzeichen aus einem anderen Landkreis mitgenommen habe, ist auch ein paar Tage älter als das neue Gesetz. Dann haben die das wohl nach meinem Umzug geändert.

Beim Umzug ohne Halterwechsel ging das seit 1.1.15 bundesweit

Themenstarteram 23. Juli 2024 um 21:31

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 23. Juli 2024 um 23:22:24 Uhr:

Zitat:

@Dome87 schrieb am 23. Juli 2024 um 21:39:09 Uhr:

Hallo! Ich habe ein Auto aus einem anderen Landkreis erworben - mit DIN-Kennzeichen (ist noch angemeldet!).

Bitte mal um Präzisierung, um es sich um ein Kennzeichen aus DIN (Dinslaken) handelt, oder ob es um die Normung DIN handelt, welche umgangssprachlich bis im Jahr 2000 ausgegeben wurden?

Es geht um ein altes Kennzeichen. Deshalb fragte ich ja nach Bestandsschutz - beim Euro-Kennzeichen gibt es sowas nicht soweit ich weiß?

Zitat:

@Dome87 schrieb am 23. Juli 2024 um 23:31:20 Uhr:

Es geht um ein altes Kennzeichen. Deshalb fragte ich ja nach Bestandsschutz - beim Euro-Kennzeichen gibt es sowas nicht soweit ich weiß?

Naja Bestandsschutz kann auch das Kennzeichen aus Dinslaken sein. Deshalb die Frage. Und klar geht das beim Euro Kennzeichen, da schreibst du in Rätseln.

 

Aber ich denke, @windelexpress ist hier der beste Ansprechpartner.

Da beim Halterwechsel die Vorlage der Kennzeichen nicht erforderlich ist, verbleibt das Kennzeichen am Fahrzeug, auch wenn es eins ohne EURO ist.

Themenstarteram 23. Juli 2024 um 21:43

Es ist ein Fahrzeug mit Kennzeichen von 1987. Aus dem Landkreis CE und ich wohne in H. Es ist noch angemeldet und ich melde es dann in meinem Kreis H um. Ich möchte also die alten Kennzeichen nach DIN-Norm aus dem Landkreis CE weiternutzen, obwohl ich woanders wohne.

Vielleicht hätte ich es direkt so schreiben sollen.

Das hätte Sinn gemacht.

Und so lange die alten CE Kennzeichen lesbar sind, nicht verloren gehen, beschädigt und ersetzt werden müssen oder der Wagen abgemeldet wird, können die weiterhin so genutzt werden.

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