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Direkt Versicherung Ja/Nein
Hallo Leute,
bei mir steht ein Autokauf an und ich wollte daher mal fragen welche Erfahrungen ihr mit den günstigen direkt Versicherungen gemacht habt?! Empfehlenswert?
Bei mehreren Vergleichen fand ich immer die Sparkasse direkt recht günstigt, vielleicht hat da ja schonmal jemand
Erfahrungen im Fall einer Regulierung machen dürfen....?!?
PS: Weiß jemand wie das funktioniert wenn man zuvor beispielsweise über die günstigen Prozente vom Vater (als Zweitwagen) verischert war und nun selbst Versicherungsnehmer beim nächsten Auto werden will??? Die Provinzial sagt, erst auf den Vater anmelden dann auf den Sohn...Superlösung :-(...direkt einen Halter mehr im Schein!!
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28 Antworten
Nur mal so ein Hinweis, Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen nicht die gleiche Person sein.
Daher ist es möglich das Auto auf den Sohn anzumelden und der Vater ist der Versicherungsnehmer. Das ganze muß nur vor Zulassung auf der Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) von der Versicherung vermerkt werden.
Ob nun Direktversicherung oder nicht, kannst nur du entscheiden.
Brauchst du Service?
Legst du Wert auf Beratung und persönlichen Ansprechpartner?
Kennst du die genaue Bedeutung der Tarifmerkmale die du für günstig hälst?
Was die Regulierung an geht, kommt es immer auf den Einzelfall an.Es soll Fälle geben, da ist der Kunde schuld das es länger als nötig dauert.
mmh..ob man Service braucht ist immer so eine Sache...man hofft immer keinen zu brauchen aber wenn man ihn braucht will man natürlich den super Service schlechthin. wichtig ist mir eigentlich nur das die Versicherung sich nicht soooo super kleinlich anstellt im Falle einer Regulierung, oder das dann alles reibungslos abläuft....
Mit dem Halter ist ein guter Hinweis, vielen Dank!
Re: Direkt Versicherung Ja/Nein
Zitat:
Original geschrieben von Bergstürmer
Hallo Leute,
bei mir steht ein Autokauf an und ich wollte daher mal fragen welche Erfahrungen ihr mit den günstigen direkt Versicherungen gemacht habt?! Empfehlenswert?....
Hallo Bergstürmer,
bei Unfällen gibt es immer Schuldige und Geschädigte. Und jeder Verkehrsteilnehmer kann in beide Situationen geraten.
Jüngst waren zwei meiner Fahrzeuge schuldlos in Unfälle verwickelt.
In dem einen Fall war das "gegnerische" Fahrzeug bei einer Versicherung mit dem Anfangsbuchstaben "A" ( einer der DAX-Werte) versichert.
Die Schadensabwicklung war hervorragend. Kein Schriftwechsel nötig. Alles wurde telefonisch abgesprochen und die Absprachen eingehalten.
Im Gegensatz dazu die Abwicklung mit einer "gegnerischen" Direkt- Versicherung.
Es wurde ein "Restwerteaufkäufer" vorgegeben- übers Internet ermittelt-, der einen hohen Preis ( Restwert ) zu zahlen bereit war, um das Fahrzeug aufzukaufen.
Da ich aber nur den Wiederbeschaffungs- minus Restwert erhalte, mindert der hohe Preis des Restwerteaufkäufers meine materielle Entschädigung.
Jeder Versicherungsnehmer sollte daran denken: Morgen kannst Du der Geschädigte sein.
Viele Grüße
quali
Zitat:
Da ich aber nur den Wiederbeschaffungs- minus Restwert erhalte, mindert der hohe Preis des Restwerteaufkäufers meine materielle Entschädigung.
Ich hoffe Du hast den Fall einem guten Rechtsanwalt übergeben. Über die (Un-)Zulässigkeit von überregionalen Geboten aus dem Internet gibt es einige BGH Urteile zugunsten des Geschädigten.
Es stand bestimmt schon 1000mal im Forum, will der Fzg.-Halter das Fahrzeug weiter selbst nutzen und reparieren, darf der Restwert nicht in Abzug gebracht werden.
Bitte Suchfunktion nutzen. Aus diesem Grund braucht man nicht unbedingt einen RA bevollmächtigen.
Aber leicht verdientes Geld ist auch schön.
Direktversicherer sind nicht unbedingt günstiger als Versicherer mit Vertreter vor Ort.
Vor allem lohnt sich der Leistungsvergleich, gerade in der Kasko.
Grüße
Andreas
@Lochimauspuff,
vielleicht ist das auch richtig:
Direktversicherer sind nicht unbedingt teurer als Versicherer mit Vertretern vor Ort.
okay also heißt es mal wieder alles schön vergleichen...die Tarif Vergleiche im Internet sind (soweit ich weiß) ja alle auf "Direkt" Versicherer ausgelegt und ermöglichen daher keinen Vergleich mit Ortsansässigen Angeboten...oder hat einer einen Link bei dem auch ein solcher Vergleich möglich ist?
In den gängigen Onlinevergleichen sind schon auch klassische Versicherer berücksichtigt. Nur kommen die beitragsmäßig nicht auf die vorderen Plätze.
Ich denke, Lochimauspuff will auf Rabatte hinaus, die der Vertrieb vor Ort bei manchen Versicherern geben kann. Die 30%, die ein Vertreter bestimmter Gesellschaften einräumen kann werden im Onlinerechner natürlich nicht berücksichtigt.
I.d.R. kommen die günstigsten Angebote dennoch von Internetversicherern.
Wenn man als Kunde keinen Schimmer von Versicherungen hat (Stichwort erstes Auto und noch nie mit Kfz-Versicherung beschäftigt) sollte man sich aber 2x überlegen ob man die 5-10% Beitragsunterschied nicht für die persönliche Breatung in Kauf nimmt!
Zitat:
Original geschrieben von KSV
Ich hoffe Du hast den Fall einem guten Rechtsanwalt übergeben. Über die (Un-)Zulässigkeit von überregionalen Geboten aus dem Internet gibt es einige BGH Urteile zugunsten des Geschädigten.
Hallo KSV,
vielen Dank für die Antwort. Ein diesbezügliches BGH- Urteil habe ich über das Forum erhalten und der Direkt- Versicherung des Unfallgegners als Bezug mitgeteilt.
Die Direkt-Versicherung ging nicht auf das BGH- Urteil ein, sondern überwies nur den Differenzbetrag von Wiederbeschaffungswert minus den, von der Versicherung über überregionale Gebote aus dem Internet, ermitteltelten Preis, den ein Restwertaufkäufer offenbar zu zahlen bereit war.
Nun werde ich - unter Fristsetzung- die Direkt- Versicherung des Unfallgegners auffordern, den vom Gutachter angesetzten ( wesentlich geringeren ) Restwert zu akzeptieren.
Momentan denke ich noch, daß bei einer klaren Rechtslage - wie in diesem Fall- die Regreßabwicklung auch ohne Anwalt funktionieren müsste.
Siehe auch den Beitrag von Beukeod. Vielen Dank hiermit auch an ihn.
Ansonsten muß ich wohl einen Anwalt bemühen.
Viele Grüße
quali
Zitat:
Original geschrieben von Wuge
In den gängigen Onlinevergleichen sind schon auch klassische Versicherer berücksichtigt. Nur kommen die beitragsmäßig nicht auf die vorderen Plätze.
Ich denke, Lochimauspuff will auf Rabatte hinaus, die der Vertrieb vor Ort bei manchen Versicherern geben kann. Die 30%, die ein Vertreter bestimmter Gesellschaften einräumen kann werden im Onlinerechner natürlich nicht berücksichtigt.
I.d.R. kommen die günstigsten Angebote dennoch von Internetversicherern.
Wenn man als Kunde keinen Schimmer von Versicherungen hat (Stichwort erstes Auto und noch nie mit Kfz-Versicherung beschäftigt) sollte man sich aber 2x überlegen ob man die 5-10% Beitragsunterschied nicht für die persönliche Breatung in Kauf nimmt!
Dem kann ich voll zustimmen!
Zumal ich bisher im letzten halben Jahr bei keinem Kunden den Fall hatte, daß wirklich ein Direkt- oder Internetversicherer günstiger war als mein Angebot!
Die ist jetzt keine Werbung, ich komme sicher nicht vorbei ;-) , soll nur mal dazu anregen, doch öfter mal den Versicherer vor Ort anzufragen, das kann oft einige € sparen (und ich rede nicht von 10 oder 20 €)...
Gruß, Jens
Zitat:
Original geschrieben von Wuge
Ich denke, Lochimauspuff will auf Rabatte hinaus, die der Vertrieb vor Ort bei manchen Versicherern geben kann. Die 30%, die ein Vertreter bestimmter Gesellschaften einräumen kann werden im Onlinerechner natürlich nicht berücksichtigt.
Dies ist ein Aspekt. Allerdings sind die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für mein Fahrzeug bei dem Vertreter vor Ort ohne Rabattierung schon günstiger als bspw. bei der HUK24.
Dass da nochmal 20% dazukommen auf Grund mehrerer Versicherungspolicen bei einer Gesellschaft ist da noch Bonus.
Und dazu kommen dann noch die Leistungsunterschiede der Kasko-Versicherung, wenn bspw. Betriebsstoffe versichert sind, Versicherungssummen höher sind und Ausschlüsse nicht vorliegen.
Grüße
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Es stand bestimmt schon 1000mal im Forum, will der Fzg.-Halter das Fahrzeug weiter selbst nutzen und reparieren, darf der Restwert nicht in Abzug gebracht werden.
Bitte Suchfunktion nutzen. Aus diesem Grund braucht man nicht unbedingt einen RA bevollmächtigen.
Aber leicht verdientes Geld ist auch schön.
du meinst sicherlich den Restwert aus der Börse. Wenn überhaupt kein Restwert abgezogen würde, wäre das ja wie Weihnachten und Ostern auf eine Tag