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Distanz zwischen Bremssattel und Alufelge (vorne) / Einpresstiefe? / Spurverbreiterung?

Themenstarteram 21. Februar 2016 um 15:43

Hallo,

ich fahre einen Peugeot 107 und habe mir neue Alufelgen + Reifen für den Sommer gekauft. Bei den Felgen handelt es sich um: DBV Bali II 5.0 x 15 4/100 ET38

Habe sie nur probehalber mal montiert, sie müssen noch beim TÜV abgenommen und eingetragen werden. Jetzt habe ich festgestellt, dass vorne zwischen Bremssattel und Felge vielleicht gerade mal noch ein Blatt Papier dazwischen passt (siehe Bilder). Schleifgeräusche sind aber nicht zu hören.

Ein Telegutachten liegt den Felgen für mein Fahrzeug bei. Aber ich vermute, dass wird beim TÜV Probleme geben oder? Wenn ja, kann man das Problem mit Distanzscheiben beheben?

Vielen Dank schonmal!

Daniel

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17 Antworten

Moin, Moin!

Wenn der TüV dem zustimmt, ja.

G

HJü

Themenstarteram 21. Februar 2016 um 15:56

Wenn der TÜV was zustimmt? Dass die Felgen so bleiben können, oder das ich Distanzscheiben drauf mache?

Warscheinlich zu eng. 5mm Platten drauf. Aber wenn nix schleift, kannst ja mal vorbei fahren und es besprechen. Wieviel Platz ist denn noch nach außen, bis Lauffläche aus dem Radkasten guckt?

Bleibt noch die Frage, ob fünf mm auch mit neuen Bremsklötzen noch ausreichend sind.

TÜV mind. Abstand sollten 2mm sein

 

also passt es net

Zitat:

Ein Telegutachten liegt den Felgen für mein Fahrzeug bei.

Auflagen gelesen?

ist dein fahrzeug überhaupt in den unterlagen aufgeführt?

Die ABE dient als Grundlage für die Montagezulässigkeit. Hab ich die korrekte ABE gefunden?

http://shop.dbv.eu/pdf/gutachten/48749501.pdf

Die Platzverhältnisse sind schon außergewöhnlich. Hab ich so auch noch nicht gesehen. Inwieweit das Horn des Schwimmsattel freigängig ist (und bleibt bei ggf Wartungsstau und schwergängigen Schwimmen der Bremsen) sieht man schlecht.

Wenn Du Besonderheiten/Abweichungen feststellst, ist ein Prüfer / Ingenieur für Kraftfahrzeugtechnik Dein Ansprechpartner. Reifenforums und Ferndiagnosen können keine Begutachtung (wenn erforderlich) ersetzen.

Themenstarteram 21. Februar 2016 um 18:31

Zitat:

@Knetekasper schrieb am 21. Februar 2016 um 17:04:55 Uhr:

Warscheinlich zu eng. 5mm Platten drauf. Aber wenn nix schleift, kannst ja mal vorbei fahren und es besprechen. Wieviel Platz ist denn noch nach außen, bis Lauffläche aus dem Radkasten guckt?

Nach außen ist noch Platz genug, das wäre nichts das Problem.

Zitat:

@romanusko schrieb am 21. Februar 2016 um 19:04:25 Uhr:

Die ABE dient als Grundlage für die Montagezulässigkeit. Hab ich die korrekte ABE gefunden?

http://shop.dbv.eu/pdf/gutachten/48749501.pdf

Die Platzverhältnisse sind schon außergewöhnlich. Hab ich so auch noch nicht gesehen. Inwieweit das Horn des Schwimmsattel freigängig ist (und bleibt bei ggf Wartungsstau und schwergängigen Schwimmen der Bremsen) sieht man schlecht.

Wenn Du Besonderheiten/Abweichungen feststellst, ist ein Prüfer / Ingenieur für Kraftfahrzeugtechnik Dein Ansprechpartner. Reifenforums und Ferndiagnosen können keine Begutachtung (wenn erforderlich) ersetzen.

Ja, das sind die richtigen Unterlagen. Das hier keine genauge Diagnose möglich ist, ist mir auch klar. Ich wollte bloß wissen, ob sowas bei anderen "normal" ist oder ob das jetzt schon ein Extremfall ist. ich werde auf jeden Fall zum TÜV fahren und dann sehe ich ja, was der Prüfer sagt.

Das kann so auf gar keinen Fall richtig sein. Im Betrieb verwinden sich die Fahrwerksteile und dann werden aus 1mm schnell mal Unfall.

Moin, Moin!

Wenn der TüV den Platten zustimmt; 1 mm Zwischenraum ist zu gering.

G

HJü

Zitat:

@Chaosman97 schrieb am 21. Februar 2016 um 16:43:05 Uhr:

Hallo,

ich fahre einen Peugeot 107 und habe mir neue Alufelgen + Reifen für den Sommer gekauft. Bei den Felgen handelt es sich um: DBV Bali II 5.0 x 15 4/100 ET38

Habe sie nur probehalber mal montiert, sie müssen noch beim TÜV abgenommen und eingetragen werden.

Ein Telegutachten liegt den Felgen für mein Fahrzeug bei.

Hallo,

die Felgen haben ein Gutachten + ABE 50308

und sind "TÜV- und eintragungsfrei" > siehe Auflage 11B ;

sofern sich Fahrwerks-und Bremsenteile im Serienzustand befinden > siehe Auflage 11G.

http://shop.dbv.eu/pdf/gutachten/48749501.pdf

Für die Verwendung von "Spurverbreiterungen" benötigst Du wiederum

ein Gutachten +ABE bzw. ein Teilegutachten

unter Beachtung der dort aufgeführten Auflagen.

Dennoch ist das abgebildete Spaltmaß zwischen Bremssattel und Felge zu gering! Folglich ist aus technischer Sicht der Wurm drin. ;-)

Moin, Moin!

Ich sehe das genauso. Wenn das anfänglich aufgeführte "Foto echt ist", kann es dafür keine Freigabe geben.

(...) wenn der TüV das billigt, würde ich mir ein Sachverständigen- Gutachten holen und es dem TüV vorlegen.

G

HJü

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