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Diverse Mängel nach 3,5 Monate nach dem Kauf entdeckt

BMW
Themenstarteram 6. Mai 2010 um 20:09

Hallo,

ich habe vor ca. 3,5 Monate mein BMW 520i Bj 99 von Privat gekauft, ein bekannte mit genommen und das Auto am Nacht besichtigt Probefahrt gemacht und abgeholt.

Vorgestern war bei ATU zur Kontrolle des Radlagers, da das Auto Geräusche hat. Die Radlagern sind in Ordnung, aber der Hinterachsgetriebe ist total fertig sagte der Meister, total durchgerostet, tropft Öl, und die Geräusche kommt von hier aus, Reparatur kostet mindesten 1500 EUR sagte Er.

Der Nette Meister hat mir weitere Schreckliche Mängel gezeigt;

1- Beide Türen links sind durchgerostet, ganze Unterkannte der Fahrertür und über hälfte Unterkannte der Hinteren Tür Links (mit Rostblasen), hohe 1 bis 2 Cm.

2- Der Motor Verliert stark öl, Abdeckung unter dem Motorraum ist ganz Nass, und Tropft Öl.

 

Der Verkäufer sagte uns (mit eine bekannte) mehrmals mündlich dass, das Auto ohne Mängel ist.

Aber jetzt, die Reparatur wird den Einkaufspreis (3250 EUR) überschreiten.

Was würden Sie in dem Fall machen? gehe ich gegen der Verkäufer Rechtlich vor, oder ist es nach 3,5 Monate zu Spät?

LG

S. Samir

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen, @samir,

was willst Du den für den Preis verlangen? Wenn Du ein top Fahrzeug haben willst,mußt Du schon das 3-fache ausgeben und selbst da mußt Du mit Folgekosten rechnen. Laß Dich bloß nicht zu einem Rechtsstreit überreden, sondern steck das Geld lieber in Dein Auto. Es gibt da eine Karikatur, auf der sind zwei Bauern zusehen, welche sich um eine Kuh streiten. Der eine zieht vorne der andere am Schwanz und sie brüllen sich gegenseitig an. Und auf dem Melkschemel sitzt der Advokat (Rechtsanwalt) und melkt die Kuh mit einem Grinsen im Gesicht. Soviel dazu. Dir muß doch klar sein, daß Du mindestens nochmal 1500 - 2000 € investieren mußt bevor Du zu Deinem Auto "Du" sagen kannst!

Das ist erfahrungsgemäß bei jedem Auto in dieser Preisklasse so. Mein Rat, reg Dich nicht auf, sondern sieh zu, daß Du die Fehler abstellst.

MfG Thomas

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31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von S.Samir

Hallo,

ich habe vor ca. 3,5 Monate mein BMW 520i Bj 99 von Privat gekauft, ein bekannte mit genommen und das Auto am Nacht besichtigt Probefahrt gemacht und abgeholt.

Vorgestern war bei ATU zur Kontrolle des Radlagers, da das Auto Geräusche hat. Die Radlagern sind in Ordnung, aber der Hinterachsgetriebe ist total fertig sagte der Meister, total durchgerostet, tropft Öl, und die Geräusche kommt von hier aus, Reparatur kostet mindesten 1500 EUR sagte Er.

Der Nette Meister hat mir weitere Schreckliche Mängel gezeigt;

1- Beide Türen links sind durchgerostet, ganze Unterkannte der Fahrertür und über hälfte Unterkannte der Hinteren Tür Links (mit Rostblasen), hohe 1 bis 2 Cm.

2- Der Motor Verliert stark öl, Abdeckung unter dem Motorraum ist ganz Nass, und Tropft Öl.

 

Der Verkäufer sagte uns (mit eine bekannte) mehrmals mündlich dass, das Auto ohne Mängel ist.

Aber jetzt, die Reparatur wird den Einkaufspreis (3250 EUR) überschreiten.

Was würden Sie in dem Fall machen? gehe ich gegen der Verkäufer Rechtlich vor, oder ist es nach 3,5 Monate zu Spät?

LG

S. Samir

Zitat:

Original geschrieben von S.Samir

Hallo,

ich habe vor ca. 3,5 Monate mein BMW 520i Bj 99 von Privat gekauft, ein bekannte mit genommen und das Auto am Nacht besichtigt Probefahrt gemacht und abgeholt.

Vorgestern war bei ATU zur Kontrolle des Radlagers, da das Auto Geräusche hat. Die Radlagern sind in Ordnung, aber der Hinterachsgetriebe ist total fertig sagte der Meister, total durchgerostet, tropft Öl, und die Geräusche kommt von hier aus, Reparatur kostet mindesten 1500 EUR sagte Er.

Der Nette Meister hat mir weitere Schreckliche Mängel gezeigt;

1- Beide Türen links sind durchgerostet, ganze Unterkannte der Fahrertür und über hälfte Unterkannte der Hinteren Tür Links (mit Rostblasen), hohe 1 bis 2 Cm.

2- Der Motor Verliert stark öl, Abdeckung unter dem Motorraum ist ganz Nass, und Tropft Öl.

 

Der Verkäufer sagte uns (mit eine bekannte) mehrmals mündlich dass, das Auto ohne Mängel ist.

Aber jetzt, die Reparatur wird den Einkaufspreis (3250 EUR) überschreiten.

Was würden Sie in dem Fall machen? gehe ich gegen der Verkäufer Rechtlich vor, oder ist es nach 3,5 Monate zu Spät?

LG

S. Samir

Bei nacht schaut man sich kein Auto an das weiss doch jeder!!!!

Kommt auf den Kaufvertrag, an steht dort etwas von Keine Garantie.

Mfg

Hallo Samir !

Da ich in meinem Studium auch Privat und Handelsrecht hab, kenn ich mich zivilrechtlich ganz gut aus mit sowas:

Als erstes : Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag ? Wurde dort Mängelfreiheit zugesichert ? War der Verkäufer Privatmann oder Gewerbetreibender ? Ich frage weil sich viele als Privatverkäufer zu erkennen geben um die gesetzliche Gewährleistungspflicht zu umgehen, aber in Wirklichkeit gewerblich mit Fahrzeugen handeln. Der Hinweis " Verkauf von Privat unter Ausschluss jeder Garantie und Gewährleistung "würde nämlich nur bei einem wirklichen Privatmann zum Ausschluss der gesetzlich normierten Gewährleistungspflicht von 12 Monaten führen. Ein Gewerbetreibender muss 12 Monate Gewährleistung geben und in dieser Zeit für Mängel die in die Gewährleistung fallen haften, allerdings nicht für Verschleißteile wie Bremsen oder Stoßdämpfer oder Ähnliches.

Problem wird aber nach wie vor sein, dass es für solche Fälle keine Umkehr der Beweislast gibt, d. h. dass du mittels Gutachter samt Gutachten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachweisen müsstest, dass der Mangel an der Kaufsache schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen hat. Das kann teuer sein und auch zeitraubend, da anschließend höchstwahrscheinlich ein Prozess von Nöten sein wird um deine Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB durchzusetzen.

Solltest du von einem Privatmann gekauft haben, hast du schlechte Karten. Zum einen hättest du den Mangel viel früher bemerken müssen und rechtzeitig innerhalb bestimmter Fristen sofort monieren müssen. Ein Privatmann haftet nicht in so einem Fall. Das einzige Mittel wäre dem Verkäufer nachzuweisen, dass ihm diese Mängel bekannt waren bzw. bekannt sein mussten und er diese absichtlich wieder besseren Wissen verschwiegen hat um dich arglistig zu täuschen. Das dürfte aber nach 3,5 Monaten nicht mehr beweisbar sein, da der Verkäufer im Zweifelsfalle behaupten wird, dass zum Kaufzeitpunkt kein derartiger Mangel vorlag und er nicht wisse was du in dieser Zeit mit dem Auto gemacht hast und das Auto kein Neuwagen mehr ist und angesichts des Alters solche Mängel durchaus auftreten können.

 

Rechtsfolge: Bei Privatmann als Verkäufer----- keine Chance

Bei Gewerbetreibenden -----------gute Chancen, wenn Mangel beweisbar, ansonsten langer Streit mit ungewissem Ausgang

Hallo,

ich würde den Wagen auch mal in einer anderen Werkstatt, DEKRA oder TÜV vorstellen. Die Jungs von ATU müssen ihr Geld hart verdienen und neben den wirklich notwendigen Reparaturen werden auch manche Dinge etwas hochgespielt ... .

Die verölte Motorabdeckung könnte z.B. von einem undichten Servoschlauch rühren - lässt sich dann evtl. mit einer neuen Schlauchschelle reparieren. Durchgerostetes Hinterachsgetriebe kann ich mir nicht vorstellen.

Forderungen an den Verkäufer werdet ihr kaum durchsetzen können. Türen gibt es wahrscheinlich günstig von Verwerter ebendso ein Differential.

Gruß Steffen

jupp, para graf hat recht. Wenn man ein Auto von Privat kauft sollte man noch genauer hinschauen.

Ich hab mir vor 2 Wochen einen 530 i gekauft. Nach einer Woche kam die Airbaglampe, höchstwahrscheinlich die Sitzbelegungsmatte vom Beifahrersitz.

Dann als es diese Woche so geregnet hat zeigt meine Geschwindigkeitsanzeige beim Anfahren keine Geschwindigkeit am Tacho an, erst als ich ungefähr 50 km/h drauf hatte ist die Nadel hochgesprungen.

Hab dann daraufhin beim Händler angerufen und der wird sich ohne weiteres darum kümmern.

Achja weil ich grad einen angehenden Juristen bei der Hand hab.

In meinem Kaufvertrag steht drin dass ich mir eine Werkstatt selber aussuchen kann wenn ich mehr als 50 km vom Händler entfernt bin. Kannn ich sowas verlangen? Es wären immerhin einfach 150 km!

Oder kann ich mir das Spritgeld geben lassen?

Gruß

gut, besser, BMW

Zitat:

Original geschrieben von Paulaner Gruppe

j

In meinem Kaufvertrag steht drin dass ich mir eine Werkstatt selber aussuchen kann wenn ich mehr als 50 km vom Händler entfernt bin. Kannn ich sowas verlangen? Es wären immerhin einfach 150 km!

Oder kann ich mir das Spritgeld geben lassen?

Gruß

gut, besser, BMW

Hi Paulaner !

Also wenn eine solche Regelung im Kaufvertrag enthalten ist und du das schriftlich hast, kannst du die vertragliche Vereinbarung auch in Anspruch nehmen. Grds. hat der Verkäufer die Verpflichtung die Mängel die in die Gewährleistungspflicht bzw. evtl. Gebrauchtwagengarantie fallen, auf seine Kosten zu beseitigen. Dazu gehört auch dir diejenigen Aufwendungen zu ersetzen die dir wegen eines solchen Mangels entstanden sind. Also Spritgeld kannst du verlangen, ich würde den üblichen Satz des Einkommensteuerrechts § 9 ESTG ( Pendlerpauschale ) verlangen der liegt bei 30 Cent pro gefahrenem Kilometer für die einfache Strecke. Aber um Ärger und Unklarheiten zu vermeiden würd ich den Händler vorher anrufen und ihn fragen ob das für ihn in Ordnung ist.

Ist so eine Geste die guten Willen zeigt, auch wenn rechtlich nicht nötig, verstehst du was ich meine ?

MFG Para Graf ( mein Fachbereich ist eigentlich Steuerrecht, aber nach etlichen Semestern Handels und Privatrecht bin ich da auch fit :D )

Vielen dank für deine Antwort,

ich fands schonmal sehr gut dass er ohne zu murren gesagt hat, dass er die Mängel auf jeden Fall beseitigt. Ich bin jetzt auch kein unmensch und sag ich geh zu BMW. aber 160km mal 2 sind 320 bei einem Spritverbrauch von 11 Liter sind ungefähr 40€. Bei dem Gespräch hat er gemeind dass ich vorher noch den Fehlerspeicher auslesen lassen soll, gemacht getan...bei BMW angerufen: Kostenpunkt 45 € nur für eine simples Kabel anzuschliesen und dann den Speicher ausdrucken! Find ich jetzt wieder total überteuert. Kann ich ihm das auch in Rechnung stellen?

gut, besser, BMW

am 6. Mai 2010 um 22:20

Da geht man auchn ned zu ATU, laut denen ist sogar ein Neuwagen ein Totalschaden....

Differential durchgerostet....hahaha wie geil...klar:D

Hi Paulaner !

Hmm, da bin ich mir nicht ganz sicher. War das nötig um den Fehler zu beseitigen?

Im Zweifelsfall würd ich ihm die Rechnung zuschicken und nen Vermerk anbringen " Wie besprochen Fehlerspeicher auslesen lassen ".

Ich denke wenn er kulant ist nimmt er das auch so ohne Murren, sind ja nur 45 Euro. Sowas wird in der Regel im Preis miteinkalkuliert, deswegen kostet ein Auto beim Händler auch mehr als von Privat. :):p

 

MFG Para Graf

am 7. Mai 2010 um 8:37

Ich weis jetzt auch noch nicht genau was es ist. Nur um andere Sachen auszuschleißen, werd ich trotzdem den Speicher auslesen lassen. Hab heut auch shcon einen andere BMW Filliale gefunden die nur 30€ will ;-). Vll find ich ja noch eine die des kostenlos macht.

Danke derweil

gut, besser, BMW

am 7. Mai 2010 um 10:04

Hallo,

Fehlerspeicher auslesen, macht der Bosch-dienst für 20 Euro!

 

Mfg Alex

Themenstarteram 7. Mai 2010 um 13:57

Zitat:

Original geschrieben von skylineGTR

 

Kommt auf den Kaufvertrag, an steht dort etwas von Keine Garantie.

Mfg

Hallo skylineGTR,

wir haben ein Standard Vertrag von mobile.de verwendet, steht drinn "Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der verkäufer nicht eine Garantie oder eine anders lautende Erklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmängelhaftung bleibt die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verlezung von Leben, Körper und Gesundheit."

LG

S. Samir

Hallo,

ich kenne viele Leute, die ihren Motorraum oder die Türunterkanten, geschweige denn den Unterboden nie anschauen. Bei zweijährigen Werkstatt- und HU-Intervallen kann da schon was vorkommen. Damit wären die Mängel (da nicht bekannt) noch nicht mal bösartig verschwiegen. Hatte der Wagen beim Kauf eine neue HU bekommen?

Gruß Steffen

Themenstarteram 7. Mai 2010 um 14:53

Lieber Para Graf,

Zitat:

Original geschrieben von Para Graf

 

Als erstes : Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag ?

Sicher.

 

Zitat:

Wurde dort Mängelfreiheit zugesichert?

Leider nicht.

Zitat:

War der Verkäufer Privatmann oder Gewerbetreibender ? Ich frage weil sich viele als Privatverkäufer zu erkennen geben um die gesetzliche Gewährleistungspflicht zu umgehen, aber in Wirklichkeit gewerblich mit Fahrzeugen handeln. Der Hinweis " Verkauf von Privat unter Ausschluss jeder Garantie und Gewährleistung "würde nämlich nur bei einem wirklichen Privatmann zum Ausschluss der gesetzlich normierten Gewährleistungspflicht von 12 Monaten führen. Ein Gewerbetreibender muss 12 Monate Gewährleistung geben und in dieser Zeit für Mängel die in die Gewährleistung fallen haften, allerdings nicht für Verschleißteile wie Bremsen oder Stoßdämpfer oder Ähnliches.

Mir ist das Spiel bekannt, aber der Verkäufer ist Sicher Privat, weil er besitzt das Auto schon seit 8 Jahren, Wie auf der Fahrzeugbrief steht.

 

Zitat:

Problem wird aber nach wie vor sein, dass es für solche Fälle keine Umkehr der Beweislast gibt, d. h. dass du mittels Gutachter samt Gutachten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachweisen müsstest, dass der Mangel an der Kaufsache schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen hat. Das kann teuer sein und auch zeitraubend, da anschließend höchstwahrscheinlich ein Prozess von Nöten sein wird um deine Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB durchzusetzen.

Solltest du von einem Privatmann gekauft haben, hast du schlechte Karten. Zum einen hättest du den Mangel viel früher bemerken müssen und rechtzeitig innerhalb bestimmter Fristen sofort monieren müssen. Ein Privatmann haftet nicht in so einem Fall. Das einzige Mittel wäre dem Verkäufer nachzuweisen, dass ihm diese Mängel bekannt waren bzw. bekannt sein mussten und er diese absichtlich wieder besseren Wissen verschwiegen hat um dich arglistig zu täuschen. Das dürfte aber nach 3,5 Monaten nicht mehr beweisbar sein, da der Verkäufer im Zweifelsfalle behaupten wird, dass zum Kaufzeitpunkt kein derartiger Mangel vorlag und er nicht wisse was du in dieser Zeit mit dem Auto gemacht hast und das Auto kein Neuwagen mehr ist und angesichts des Alters solche Mängel durchaus auftreten können.

Alle größeste Problem ist der Durchgerostete Türen, Rost taucht nicht innerhalb von 3,5 Monaten in gesamten Unterkanten von zwei Türen (Mit Rostblasen) auf, sondern ist ne Jahren geschichte.

Heute War bei BWM, meinte die Türen sollten ausgetauscht werden, und wird ca. 3000 EUR Kosten, sonst schleifen-Grundierung-Lackierung bringt nicht weil der Rost von Ihnen kommt.

Der Verkäufer mir 3 mal mündlich bestätigt dass, das Auto frei von alle art von Mängel ist.

Meine Bekannte war als Zeuger dabei, weiß ich nicht, wie weit kann helfen?

Wegen dem schlechtes Winterwetter war die Unterkanten fast immer dreckig, daher könnte ich die Blasen nicht bemerken. Stelle auch mein Auto in eine Dunkele Doppelgarage System mit unebene Unterboden, daher habe ich die Öl Tropfen auch bisher nicht bemerkt.

LG

S. Samir

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