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Dodge Ram LKW Zulassung auf PKW Zulassung ?
Moin Moin
ich beabsichtige, mir einen Dodge RAM 1500 zu kaufen.
Viele Dodge sind als LKW zugelassen. Für mich wäre es besser auf PKW Zulassung zu fahren.
Geht die "Umtypisierung " Probleme dabei ?
Vielen Dank für Eure Bemühungen
Gruß aus dem hohen Norden
bulli41
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@buckdanny99 schrieb am 14. März 2019 um 12:56:57 Uhr:
Kommt aufs Baujahr an, bei aktuellen wird es am Fussgängerschutz scheitern, da für Pkw ab 2005 entsprechendes nachgewiesen werden muss. Selbst wenn der Ram das packen würde müssten entsprechende Crashtest durchgeführt werden
Das ist doch Blödsinn! Kein US Auto muss Crashtests nachweisen.
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21 Antworten
Meines Wissens nach kannst du Doppelkabienen sowieso nur noch als Pkw Zulassen
Das stimmt nicht immer.
Ist aber wahrscheinlich wieder von Stelle zu Stelle verschieden.
Bei meinem 1995er Ram musste ich :
-- hintere Scheiben abdunkeln
-- hintere Sitzbank raus
-- hintere Gurte raus und Löcher für Gurtbefestigung zuschweissen
und dann lief er als LKW
Für die Zulassung als PKW dürfte es ausreichend sein beim TÜV Dir Fahrzeugaet ändern zu lassen.
Besteuert wird er wahrscheinlich eh la PKW, egal was in den Papieren steht.
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ob das so einfach geht ? zum TÜV und ändern ?
Mir geht es darum, dass der Begriff LKW aus den Papieren geht, damit die Versicherung nicht auf die Idee kommt
das Fahrzeug dann also LKW zu versichern.
Gruß bulli41
Kommt aufs Baujahr an, bei aktuellen wird es am Fussgängerschutz scheitern, da für Pkw ab 2005 entsprechendes nachgewiesen werden muss. Selbst wenn der Ram das packen würde müssten entsprechende Crashtest durchgeführt werden
Hier Niederrhein hast du eigentlich immer das Problem, Versicherung versichert als LKW = teuer und der Zoll sagt, ne das ist ein PKW also noch die hohe Steuer drauf. Beides PKW klappt hier, wirklich hier aus Hessen hört man wieder anderes, wenn die Versicherung mit macht.
Versuch's frag an, ich hätte gerne geht das?
Ich kenne da wie mit den roten Blinkern, kleinem Kennzeichen, keine einheitliche Regelung
Zitat:
@buckdanny99 schrieb am 14. März 2019 um 12:56:57 Uhr:
Kommt aufs Baujahr an, bei aktuellen wird es am Fussgängerschutz scheitern, da für Pkw ab 2005 entsprechendes nachgewiesen werden muss. Selbst wenn der Ram das packen würde müssten entsprechende Crashtest durchgeführt werden
Das ist doch Blödsinn! Kein US Auto muss Crashtests nachweisen.
Zitat:
@bulli41 schrieb am 14. März 2019 um 12:40:40 Uhr:
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ob das so einfach geht ? zum TÜV und ändern ?
Mir geht es darum, dass der Begriff LKW aus den Papieren geht, damit die Versicherung nicht auf die Idee kommt
das Fahrzeug dann also LKW zu versichern.
Gruß bulli41
Ab zum TÜV und fragen, ist der beste und wohl einfachste Weg!
Versicherung ist bei solchen Autos sowieso individuell.
Na ja, was man am Ende alles so glauben mag...
Mein 1500'er Ram aus 2016 ist von Grund auf neu als PKW zugelassen worden, wird als PKW versichert und ja, auch versteuert. Handelt sich um die CrewCab Version mit kurzer Ladefläche und ich lege gar keinen Wert auf irgendwelchen LKW-Zulassungsrumgeeiere. Kostet als PKW in der Versicherung erstens nicht wirklich mehr, hat aber zweitens auch keine mit den typischenen LKW-Zulassungen verbundenen Einschränkungen hinsichtlich Kasko und verbundener Gefahrenausschlüsse. Lediglich die Steuer ist am Ende halt etwas höher, wobei eh oft trotz LKW-Zulassung als PKW versteuert wird (je nach Kabinen-Ladeflächenmaß). Also drauf geschi**en...
Wie das Umschlüsseln eines gebrauchten Ram mit LKW-Zulassung auf PKW Zulassung geht, dürfte sich bei jedem TÜV relativ einfach erfragen lassen.
Zitat:
@querys schrieb am 15. März 2019 um 15:34:42 Uhr:
Zitat:
@buckdanny99 schrieb am 14. März 2019 um 12:56:57 Uhr:
Kommt aufs Baujahr an, bei aktuellen wird es am Fussgängerschutz scheitern, da für Pkw ab 2005 entsprechendes nachgewiesen werden muss. Selbst wenn der Ram das packen würde müssten entsprechende Crashtest durchgeführt werden
Das ist doch Blödsinn! Kein US Auto muss Crashtests nachweisen.
Das sehe ich ganz genauso!
Zitat:
@MT-Nord schrieb am 15. März 2019 um 23:09:19 Uhr:
Zitat:
@querys schrieb am 15. März 2019 um 15:34:42 Uhr:
Das ist doch Blödsinn! Kein US Auto muss Crashtests nachweisen.
Das sehe ich ganz genauso!
Dem schließe ich mich an, frage mich allerdings, wie man auf solche Aussagen überhaupt kommt. Auch in den USA wird kein Fahrzeug ohne entsprechende Crashtests zugelassen und deren Tests sind teilweise noch mal nen Tacken schärfer als bei uns. Rein von der Realitätsnähe her, auch wenn sich darüber hervorragend diskutieren ließe. LKW oder PKW-Zulassung spielen da zunächst mal keine Rolle.
Gerade so Standardfahrzeuge wie Ram, F150 & Co sind hier in Deutschland schon zu Hunderten zugelassen, als LKW wie auch als PKW. Das sollte also machbar sein, falls der TE einen gebrauchten ins Auge fasst und die Relationen des Fahrzeuges stimmen. Bei einem Neuen ist es meist sowieso kein Thema.
Im Grunde steht der Zulassung als Pkw eigentlich nicht viel im Wege. Von den Abmessungen kann es ja sowohl als Pkw als auch als Lkw zugelassen werden.
Wenn ich mich noch recht entsinne, darf jedoch nicht die Zulassungsstelle entscheiden, ob als Lkw oder Pkw zugelassen wird. Dazu bedarf es eines entsprechenden Prüf-Berichtes eines TÜV-Sachverständigen. Ich kann nun aber nicht sagen, ob diese Änderung einer Vollabnahme gleich kommt. Beim Oldtimer ist es beispielsweise immer so, dass zur Zulassung eines Oldtimers eine Vollabnahme notwendig ist, von der Zulassung des Oldtimers auf eine reguläre Zulassung ebenfalls wieder eine Vollabnahme.
Am besten beim TÜV-Sachverständigen (kein TÜV-Prüfer, sondern ein Sachverständiger der TÜV-Nord, -Süd oder -Rheinland) nachfragen, der erklärt dir alles dazu.
Normalerweise ist in solchen Fällen ein "Downgrade" auf den nächst-teureren Besteuerungsfall kein Problem. Hat der Wagen halt nicht mehr 5/6, sondern nur noch 2/3 Sitzplätze.
Und was die Geschichte mit dem Fußgängerschutz angeht: Dafür ist ja nun wirklich nicht der Halter, sondern der Hersteller verantwortlich. Bestimmte technische Anlagen haben maximal zurückgebaut zu werden, beispielsweise massive Bullenfänger oder die typischen texanischen Kuhhörner auf der Haube
LG - Maik
Na komm, die typisch texanischen Kuhhörner auf der Haube erfüllen ja schließlich auch ihren Zweck beim Thema Fußgängerschutz. Kann sich die Oma immerhin dran festhalten, wenn sie über den Zebrastreifen dackelt...
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 15. März 2019 um 21:44:01 Uhr:
Na ja, was man am Ende alles so glauben mag...
Mein 1500'er Ram aus 2016 ist von Grund auf neu als PKW zugelassen worden, wird als PKW versichert und ja, auch versteuert. Handelt sich um die CrewCab Version mit kurzer Ladefläche und ich lege gar keinen Wert auf irgendwelchen LKW-Zulassungsrumgeeiere. Kostet als PKW in der Versicherung erstens nicht wirklich mehr, hat aber zweitens auch keine mit den typischenen LKW-Zulassungen verbundenen Einschränkungen hinsichtlich Kasko und verbundener Gefahrenausschlüsse. Lediglich die Steuer ist am Ende halt etwas höher, wobei eh oft trotz LKW-Zulassung als PKW versteuert wird (je nach Kabinen-Ladeflächenmaß). Also drauf geschi**en...
Wie das Umschlüsseln eines gebrauchten Ram mit LKW-Zulassung auf PKW Zulassung geht, dürfte sich bei jedem TÜV relativ einfach erfragen lassen.