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Doppelt durchgezogene Linie ''Kosten''

Themenstarteram 16. August 2010 um 18:08

Hi,

was kostet es eine Doppelt durchgezogene Linie mit einem Auto zu passieren?

bg

Beste Antwort im Thema
am 17. August 2010 um 8:40

Zitat:

Original geschrieben von Cuberino

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

Kann sein das eine Situation besteht wo es nicht

anderst geht , dann kostet es nix.

Gib mal ein Beispiel für so eine Situation.

Wenn dann sind entweder gelbe Baustellenstreifen oder Einsatzkräfte die dir das erlauben. Von selbst darfst du das nicht entscheiden.

Beispiel wäre aus meiner Sicht ein falsch geparktes Fahrzeug auf der Fahrbahn. Mag sein, dass der eine oder andere Regelerotiker dahinter warten würde, bis Polizei, Abschleppdienst und möglichst noch der Papst da waren. Ich würde aber wohl eher nur warten, bis kein Gegenverkehr da ist und die Linie überfahren.

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Zitat:

was kostet es eine Doppelt durchgezogene Linie mit einem Auto zu passieren?

Genauso viel wie bei einer einfach durchgezogenen Linie.

35,-€ wenn ich mich nicht irre - mit Gefährdng auch deutlich mehr

Themenstarteram 16. August 2010 um 18:36

wieviel punkte bekommt man?

am 16. August 2010 um 18:48

Zitat:

Original geschrieben von CLAMG

wieviel punkte bekommt man?

Bei 35 € werden dir nur 6 Punkte auf deiner Card gutgeschrieben

 

näheres hier:  www.deutschlandcard.de/Punkte-sammeln

 

:rolleyes:

Themenstarteram 16. August 2010 um 19:27

glaub ich nicht :p

Hallole zusammen

Diese Frage ist vom Ort und der Situation abhängig.

Pauschal ist das nicht zu beantworten da zuviele

Faktoren nicht bekannt sind.

Kann sein das eine Situation besteht wo es nicht

anderst geht , dann kostet es nix, kann sein das

bei einem illegalen Überholmanöver andere behindert

oder gefährdet wurden, dan gehst Du zu Recht

erstmal zu Fuß. erkläre die Situation ggf mit skitze , dann kann man auch beantworten. Jol.

Themenstarteram 16. August 2010 um 23:35

auf mein nachhauseweg kann ich mir dabei ein kleinen Umweg ersparren .

Wenn dich keiner sieht, kostet es nix. :D

am 17. August 2010 um 6:14

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

Kann sein das eine Situation besteht wo es nicht

anderst geht , dann kostet es nix.

Gib mal ein Beispiel für so eine Situation.

Wenn dann sind entweder gelbe Baustellenstreifen oder Einsatzkräfte die dir das erlauben. Von selbst darfst du das nicht entscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von CLAMG

auf mein nachhauseweg kann ich mir dabei ein kleinen Umweg ersparren .

Weil Regeln ja wieder mal nur für Andere gelten und so lange man Selbst was davon hat werden die gerne ignoriert :rolleyes:

am 17. August 2010 um 8:40

Zitat:

Original geschrieben von Cuberino

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

Kann sein das eine Situation besteht wo es nicht

anderst geht , dann kostet es nix.

Gib mal ein Beispiel für so eine Situation.

Wenn dann sind entweder gelbe Baustellenstreifen oder Einsatzkräfte die dir das erlauben. Von selbst darfst du das nicht entscheiden.

Beispiel wäre aus meiner Sicht ein falsch geparktes Fahrzeug auf der Fahrbahn. Mag sein, dass der eine oder andere Regelerotiker dahinter warten würde, bis Polizei, Abschleppdienst und möglichst noch der Papst da waren. Ich würde aber wohl eher nur warten, bis kein Gegenverkehr da ist und die Linie überfahren.

Themenstarteram 17. August 2010 um 22:39

beantwortet mir meine Frage ihr lieben. sonst....

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Beispiel wäre aus meiner Sicht ein falsch geparktes Fahrzeug auf der Fahrbahn. Mag sein, dass der eine oder andere Regelerotiker dahinter warten würde, bis Polizei, Abschleppdienst und möglichst noch der Papst da waren. Ich würde aber wohl eher nur warten, bis kein Gegenverkehr da ist und die Linie überfahren.

Bei einem falsch geparktem fahrzeug auf der fahrbahn darf man die fahrstreifenbegrenzung natürlich überfahren wenn man muß, dafür gibt es defintiv keine strafe, denn da fahre ich an dem hinderniss vorbei.

Wenn der verkehrsteilnehmer sich aber bewegt sprich fährt (auch wenn es noch so langsam ist) und ich dabei die fahrstreifenbegrenzung überfahre damit ich den seitenabstand einhalten kann, ist das verboten, weil das überholen ist.

@CLAMG

War dort überholverbot durch zeichen 276 oder 277 oder war nur die durchgezogene liene da bzw. hast du dabei jemand behindert (eventuell gegenverkehr) oder gefährdet?

Denn da sind im bußgeldkatalog große unterschiede.

Gruss

Maik

Zitat:

Original geschrieben von CLAMG

beantwortet mir meine Frage ihr lieben. sonst....

sonst was :confused:

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