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Drei Fragen zur Insolvenz

Themenstarteram 31. Dezember 2009 um 9:07

Hi, leider hat die Sufu zum Thema nicht viel ausgespuckt, ist ja wohl auch gerade nicht gut drauf, die Suche... Von daher möchte ich meine drei Fragen direkt stellen und bitte um Nachsicht wenn die Antwort zwei Seiten weiter steht.

Mein Händler ist insolvent. Ich habe drei Fragen:

1) Eingelagerte Sommerreifen - sollte ich die besser ASAP abholen?

2) Gewährleistung - im August wird mein Auto 2 Jahre alt, kann ich bei Gewährleistungsfällen auch zu einem anderen Händler gehen?

3) Zusatzgarantie - habe ich abgeschlossen, Neuwagenanschlussgarantie Europlus, ist selbige übertragbar?

Vielen Dank! Thomas

Beste Antwort im Thema

Ich würde die Reifen auch lieber abholen, um einfach proaktiv Ärger zu vermeiden.

Da dem Händler die Reifen ja nicht gehören, er sie nur als Dienstleistung einlagert, dürften die in keinem Fall Teil der Insolvenzmasse werden und "verschwinden". Aber da Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge sind, lieber gleich abholen. :)

18 weitere Antworten
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18 Antworten
am 31. Dezember 2009 um 9:10

Zitat:

Original geschrieben von thpo1

Hi, leider hat die Sufu zum Thema nicht viel ausgespuckt, ist ja wohl auch gerade nicht gut drauf, die Suche... Von daher möchte ich meine drei Fragen direkt stellen und bitte um Nachsicht wenn die Antwort zwei Seiten weiter steht.

Mein Händler ist insolvent. Ich habe drei Fragen:

1) Eingelagerte Sommerreifen - sollte ich die besser ASAP abholen?

2) Gewährleistung - im August wird mein Auto 2 Jahre alt, kann ich bei Gewährleistungsfällen auch zu einem anderen Händler gehen?

3) Zusatzgarantie - habe ich abgeschlossen, Neuwagenanschlussgarantie Europlus, ist selbige übertragbar?

Vielen Dank! Thomas

Moin...

würde zu allen drei Punkten ein "Ja" antworten...

1) wer weis ob du sonst noch jemanden erreichst...

2) diese übernimmt meines Wissens die BMW AG. ist also egal welcher Händler die Reparatur macht

3) Läuft über den Garantiegeber... somit würde ich auch hier sagen: egal welche anerkannte Werkstatt die Garantie Reparatur durchführt

Greetz

am 31. Dezember 2009 um 9:11

1.) Sofort hin und abholen

2.) Kein Problem, Gewährleistungsarbeiten kannst Du überall machen lassen

3.) EuroPlus ist problemlos beim garantiegebenden Händler auszuführen. Du kannst aber auch bei anderen Händlern Arbeiten ausführen lassen. Hier muß allerdings die EuroPlus vorher informiert werden!

Kurz gesagt, 3x JA :)

Ich würde die Reifen auch lieber abholen, um einfach proaktiv Ärger zu vermeiden.

Da dem Händler die Reifen ja nicht gehören, er sie nur als Dienstleistung einlagert, dürften die in keinem Fall Teil der Insolvenzmasse werden und "verschwinden". Aber da Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge sind, lieber gleich abholen. :)

Zitat:

Original geschrieben von thpo1

Hi, leider hat die Sufu zum Thema nicht viel ausgespuckt, ist ja wohl auch gerade nicht gut drauf, die Suche... Von daher möchte ich meine drei Fragen direkt stellen und bitte um Nachsicht wenn die Antwort zwei Seiten weiter steht.

Mein Händler ist insolvent. Ich habe drei Fragen:

1) Eingelagerte Sommerreifen - sollte ich die besser ASAP abholen?

2) Gewährleistung - im August wird mein Auto 2 Jahre alt, kann ich bei Gewährleistungsfällen auch zu einem anderen Händler gehen?

3) Zusatzgarantie - habe ich abgeschlossen, Neuwagenanschlussgarantie Europlus, ist selbige übertragbar?

Vielen Dank! Thomas

1) Reifen sid zwar dein Eigentum, aber um Probleme zu vermeiden würde ich sie schnellstens abholen.

2) Läuft über BMW

3) Läuft über BMW

Ich kenne gerade die Strukturen im BMW Konzern nicht so exakt, wie bei VAG, aber bei VAG ist es so, dass die Fälle über die VVD (eigene Tochtergesellschaft im Konzern) läuft. Der :) ist dann nur derjenige, der die Reperaturen vornimmt.

Hallo,

Mein Händler ist auch insolvent ( vielleicht sogar der selbe?) und meine Sommerräder lagern auch noch dort. Deswegen hab ich auch schon überlegt wegen den Rädern holen. So wie es sich hier anhört wär das also zu empfehlen um eventuellen späteren Ärger zu vermeiden ......

Thomas

am 1. Januar 2010 um 19:14

Der Ärger ist vorprogrammiert, da viele schöne Räder "Beine" bekommen und einfach weg sein werden.

Da ist nicht mehr viel mit "haftbar" machen. Ist einer Bekannten passiert, unschön!

Themenstarteram 1. Januar 2010 um 23:05

Vielen Dank, ich rufe gleich morgen an und hole die Räder dann ab.

@thhr: Händler mit drei Standorten in 01xxx. Die Homepage sagt nix darüber aus das die insolvent sind, auch auch die Serviceberater die schon gekündigt haben sind noch aufgeführt.

Traurige Sache, habe selbst mit EUR 7500 brutto Unfallschäden und ein paar Einkäufen (Winterräder etc) für ein bissel Umsatz gesorgt. Ich drück denen die Daumen, es soll sich wohl noch ein Investor finden!

Zitat:

Original geschrieben von thpo1

Vielen Dank, ich rufe gleich morgen an und hole die Räder dann ab.

@thhr: Händler mit drei Standorten in 01xxx. Die Homepage sagt nix darüber aus das die insolvent sind, auch auch die Serviceberater die schon gekündigt haben sind noch aufgeführt.

Traurige Sache, habe selbst mit EUR 7500 brutto Unfallschäden und ein paar Einkäufen (Winterräder etc) für ein bissel Umsatz gesorgt. Ich drück denen die Daumen, es soll sich wohl noch ein Investor finden!

Ja dann reden wir vom selben Händler ......

Hab bei Denen auch schon mal angerufen und Sie auf die Insolvenz und meine Räder angesprochen. Der Serviceberater meinte wenn ich möchte kann ich meine Räder jederzeit abholen, ich könne sie aber auch ganz beruhigt da lagern lassen weil ich ja einen Nachweiß für die Räder und die Einlagerung habe. Außerdem würde der Insolvenzverwalter erstmal alles so weiter führen so das sich für die Kunden erstmal nix ändert. Ich hatte mir ja auch schon mal ein Angebot für Sommerräder ( größere als ich jetzt habe ) machen lassen und das würden auch weiter so gelten wenn ich die neuen Räder so haben möchte.

Ich denke aber nach den Meinungen hier wird es doch wohl besser sein die eingelagerten Räder zu holen. Werd das dann mal in der nächsten Woche in angriff nehmen .......

Meiner Meinung nach etwas übertrieben die Räder gleich abzuholen! Die Räder sind dein Eigentum und wenn diese verschwunden sein sollten handelt es sich um einen Diebstahl, die müssten aber versichert sein. Fragt halt einfach nach ob eine Versicherung besteht, wenn ja würde ich mir keine Gedanken machen. Der Insolvenzberater wird euch schon rechtzeitig informieren wenn da wirklich schluss sein sollte, dann könnt ihr sie immer noch abholen. Die Winterräder würde ich allerdings unter diesen umständen auch nicht mehr einlagern, du weißt ja nicht ob diese Leistung über die gesamte Saison erbracht werden kann!

am 2. Januar 2010 um 11:01

Nicht der Insolvenzverwalter legt fest, was zur Insolvenmasse gehört, sondern das Gericht. Prinzipiell gehört alles zur Insolvenzmasse, was sich im Besitz des Schuldners befindet. Man beachte hier den kleinen aber feinen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Und da sich die Reifen im Besitz des Schuldners befinden, gehören sie theoretisch auch zur Insolvenzmasse. Ich würde die Reifen sicherheitshalber holen. Alle Angaben ohne Gewähr - ist nämlich Rechtsberatung ;)

OK, ich bin kein Rechtsberater! Das würde ja dann auch theoretisch bedeuten wenn ich meinen Wagen dort zur Unfallinstandsetzung am Montag abgebe und die am Dienstag Insolvenz anmelden das er auch in der Insolvenzmasse drinsteckt.

Echt übel auf was man heute alles achten muss. Manche Rechtssprechungen sind für den Laien einfach nicht nachvollziehbar!

am 2. Januar 2010 um 12:08

Im Prinzip schon. Aber in der Praxis wird das nicht vorkommen. Da wird man dann eher das Problem haben, dass die vereinbarten Arbeiten nicht durchgeführt werden, sofern der Betrieb von heute auf morgen dicht macht. Die Fahrzeuge sind ja zugelassen und wenn der Insolvenzrichter diese Fahrzeuge veräußern will, wäre das ja Diebstahl. Bei "anonymen" Gegenständen wie Neufahrzeuge, nicht zugelassener Fahrzeuge oder halt auch die eingelagerten Reifen könnte das aber zum Problem werden. Wäre ja nicht das erste mal, dass jemand sein Neufahrzeug trotz unterschriebenen Kaufvertrag und Vorauszahlung nicht bekommt, weil der Betrieb insolvent ist. Würde mich nicht wundern, wenn's bei den eingelagerten Reifen genauso ist. Aber wie gesagt - Angabe ohne Gewähr. Kann mich auch irren ;)

 

Nur in einem Land, wo die letzten Monatsgehälter zurückgefordert werden können, wenn man bis zur letzten Minute im eigenen insolventen Betrieb bleibt, würde ich mich nicht auf den Einlagerungsschein meiner Reifen verlassen - um es mal stammtischkompatibel zu formulieren :D

Themenstarteram 2. Januar 2010 um 13:47

Hole nächste Woche meine Reifen ab!

@Wolle: Du hast ja im Prinzip recht, aber wie schrieb jemand schon hier - Recht habe und bekommen... Ausserdem sind die Mitarbeiter im Fall der Fälle dann vermutlich mit anderen Dingen beschäftigt ausser Räder austeilen.

@thhr: Also da wir von Auto M****r reden, aus welcher Region kommst Du? Ich bräuchte im Fall der Fälle zwischen Dresden und Bautzen ne neue Werkstatt, ggf. auch Pirna. Niederlassung DD oder Me1kus? Ideal wäre natürlich wenn Sie weitermachen, obwohl schon einige Leute gegangen sind...

Hallo zusammen,

ich würde bei einer Betriebsinsolvenz, gleich welcher Art, umgehend (!) mein Eigentum sichern.

Nicht, daß ein gefrusteter Mitarbeiter auf die Idee kommt, als Ersatz für die entgangenen Lohnzahlungen Sachwerte mitzunehmen und zu Geld zu machen.

Dies ist zwar ganz klar ein Diebstahl, aber gar nicht so selten, insbesondere wenn in den Insolvenzturbulenzen der Überblick etwas verlorengeht.

In diesem Fall schaust Du vermutlich in die Röhre, da die Versicherungsbeiträge in letzter Zeit wohl auch nicht mehr bezahlt wurden und aus der Insolvenzmasse wirst Du kaum noch was rausholen können.

Grüsse

Sportline100

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