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Driften im Straßenverkehr erlaubt oder verboten?
Heute hatte ich die Situation das wir an einer Ampel vor der Autobahnauffahrt standen.
Vor uns stand ein Nissan Silvia mit einer riesigen Frittentheke. Als die Ampel dann auf grün schaltete legte die Silvia richtig los, erst Burnout und mit schlingernden Hecke auf die Kurve zu und die ganze Autobahnauffahrt im Querflug gemeistert. Das sah schweinegeil aus und nun würde ich gerne wissen (ich will es gar nicht selber machen) ob das auch legal ist.
Auch wenn ich mir vorstellen kann das § 1,2 und 30 der StVO diesbezüglich von der Rennleitung heran gezogen werden können, würde ich gerne wissen ob es ein Gesetz gibt, was das kontrollierte Querfahren explizit verbietet, denn ich habe diesbezgl. nichts in der StVO gefunden.
Danke im voraus für eure mithilfe zur Klärung der Sachlage!
LG
Geeeko
Beste Antwort im Thema
Wenn die Rennleitung bei der Kontrolle feststellt, daß der Walter hinter'm Steuer sitzt, werden sie wohl beide Augen zudrücken...
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163 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Geeeko
Auch wenn ich mir vorstellen kann das § 1,2 und 30 der StVO diesbezüglich von der Rennleitung heran gezogen werden können
und damit hast du die entspr. § auch direkt genannt, die hier dann angewendet werden.....ein wortwörtliches driften-is-verboten-gesetz gibt es nicht...
Ok Danke für die schnelle Antwort, aber dadurch ergibt sich für mich eine neue Frage.
Wenn es diesbezügl. keine einheitliche Regelung gibt, heißt das doch im Umkehrschluß das die Strafe eine Ermessenssache der Rennleitung ist und es keine auch keine einheitliche Bußgeldregelung dafür gibt.
Im Extremfall, nicht im worst case (also ohne Sachschaden) würden ja § 1 Absatz 1 & 2, § 2 Absatz 2 und § 30 Absatz 1 gleichzeitig greifen, wie würde dann das Bußgeld aussehen?
LG
Geeeko
§29 StVO
War mal einer da, der hatte was von einem Punkt und 50 Euro gefaselt...hab dazu nix weiter gefunden.
Hat man doch in diversen Freds hier schon gelesen: die Blauen prüfen doch eh quasi nur die Geschwindigkeitsübertretungen. Selbst ProVida-Fahrzeuge machen ja nur bei Überschreitung der zHg die Kamera an. Alles andere ist denen viel zu klageanfällig.
Ob explizit verboten oder nicht: geahndet wirds also eh nie bzw. nur dann, wenn man gerade einen besonders ordnungsliebenden Ordnungshüter vor sich hat.
Streng genommen ist nach StVO ja auch "sinnloses Hin- und Herfahren" verboten. Hab aber noch keinen von der blauen Minna gesehen, der je einen von den "Prollcruisern vor der Eisdiele" angehalten hätte, die bei uns hier ggf. 10x hintereinander sinnlos die RÜ rauf und runter fahren
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Streng genommen ist nach StVO ja auch "sinnloses Hin- und Herfahren" verboten.
Genau das meine ich - selbst das "zu laute" zuschlagen der Autotüren findet im StVO Beachtung (obwohl hier auch die Definition bzw. der db wert fehlt)
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Selbst ProVida-Fahrzeuge machen ja nur bei Überschreitung der zHg die Kamera an. Alles andere ist denen viel zu klageanfällig.
Ob explizit verboten oder nicht: geahndet wirds also eh nie bzw. nur dann, wenn man gerade einen besonders ordnungsliebenden Ordnungshüter vor sich hat.
Also eine ist eine Ermessenssache in Abhängigkeit von Laune und Charakter der jeweiligen Rennleitung, wobei der Beklagte wenn er im Bestiz einer RSV ist immer gute Chancen hat die Strafe abzuwenden.
Ich merke schon, ich werde viel Spaß im Studium haben bei solchen nicht einheitlich definierten Gesetzen
Zitat:
Original geschrieben von Geeeko
Also eine ist eine Ermessenssache in Abhängigkeit von Laune und Charakter der jeweiligen Rennleitung
Nein. Driften wird dir i.d.R. als "für die Fahrsituation unangemessene Geschwindigkeit" ausgelegt und mit drei Punkten in Flensburg vergütet.
Ob man die zulässige Höchstgeschw. eingehalten hat ist hierfür irrelevant.
Wenn die Rennleitung bei der Kontrolle feststellt, daß der Walter hinter'm Steuer sitzt, werden sie wohl beide Augen zudrücken...
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Zitat:
Original geschrieben von Geeeko
Also eine ist eine Ermessenssache in Abhängigkeit von Laune und Charakter der jeweiligen Rennleitung
Nein. Driften wird dir i.d.R. als "für die Fahrsituation unangemessene Geschwindigkeit" ausgelegt und mit drei Punkten in Flensburg vergütet.
Ob man die zulässige Höchstgeschw. eingehalten hat ist hierfür irrelevant.
Ich habe mal gehört (ist aber so eine Geschichte vom schwager der bruder die schwester bla bla bla) dass jemand ne Anzeige wegen Sachbeschädigung einkassiert hat! (wegen "Graffiti") hierbei ging es aber um einen Burnout auf der Straße!
mfg
Vermutlich hat der 'nen kompletten Donut auf die Straße gebrannt....
Das hat dann mit Driften allerdings nicht mehr wirklich etwas zu tun.
Ich hab in der Fahrschule gelernt, dass ich mein Fahrzeug immer unter Kontrolle haben muss. Wie dabei nun die genaue Fahrsituation (Drift, Wheelie, Stoppie) und Haltung (sitzend, stehend, liegend) aussieht, sollte egal sein. Aber der Polizist könnte ja unterstellen er hätte gesehen, man hätte das Fahrzeug dabei nicht unter Kontrolle gehabt.
Ich würde hier spontan auch ans Immissionsschutzgesetz denken.
Wegen dem Reifenabrieb?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wegen dem Reifenabrieb?
Unter Immisionen fallen auch Geräusche und Gerüche, beides beim Donut reichlich vorhanden.
Zitat:
Original geschrieben von MarkSawyer
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wegen dem Reifenabrieb?
Unter Immisionen fallen auch Geräusche und Gerüche, beides beim Donut reichlich vorhanden.
gegebenenfalls noch eine gute Marke Kupplungsgeruch