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Dringend! TÜv Macht Nicht Mit

BMW
Themenstarteram 1. Juni 2007 um 16:50

Hallo, Alle und schonmal ein schönes Wochenende!

...meins wird evtl nicht so schön. War vor ner Stunde beim TÜV und bin wieder heim geschickt worden. Scheinweiten-Regulierung geht nicht!

Früher noch leichter, heute schwerer Mangel. Arschlöcher.

Also gibt´s morgen einen Samstag am Auto.

Scheinwerfer stehen beide ganz unten, Nieveau steht auf ganz hoch.

-Was kann das sein?

-Kann mir jemand bitte seine Erfahrungen schreiben?

Wie komm ich am Besten wo dran?

Welches Prinzip hat die Regulierung beii einem E30 318i Cabrio Nov.91

Wie kann ich den TüV bescheißen? darf ich die Scheinwerfer festmachen, wenn ich sie auf korrekter Höhe hab?

 

...wäre für ne schnelle Antwort dankbar, damit ich morgen nicht so lange rumsuchen und ausprobieren muss.

Beste Grüße aus Südhessen,

Marco

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30 Antworten

die SR beim E30 funktioniert hydraulisch.Vom Schalter gehen 2 Schläuche ab,einer zu jedem Scheinwerfer und diese enden an einem Kolben,der rein und raus gedrückt wird.Das System ist geschlossen und wenn es mal undicht ist( bei 99%der E30 der Fall) kann nur ausgetauscht werden.Neu kostet es ca.110€ bei BMW und wenn du es erneuerst kannst du froh sein,wenn es bis zum nächsten TÜV in 2J.noch funktioniert.

Themenstarteram 1. Juni 2007 um 17:17

Danke! Scheiße!

Wie umgehe ich das? Kann ich die irgendwie "fest einstellen" ? Macht der TüV das mit?

am 1. Juni 2007 um 18:19

Nein macht er nicht mit. Seit 93 ist eine LWR vorgeschrieben. Feststellen bringt dir nix. Entweder baust du eine neue ein, ca 4-5 Stunden arbeit wenn du es richtig machst...und ich kann dir sagen das macht kein Spass, oder du baust auf ne elektrische Variante um. Da musst du dir allerdings was basteln. Gibt aber ne menge Anleitungen dazu im Netz.

am 1. Juni 2007 um 18:23

das kannst du machen, indem du die LWR verschwinden lässt. Schläuche ab und raus mit allen Dingen, die auf die Hydraulik zeigen (eine Fußverkleidung vom Schrott ohne die Ausbuchtung für den Schalter) und die Scheinis in einer Werkstatt korrekt einstellen lässt.

Dann ohne die Mängelliste zu einem andern TÜV oder DEKRA und halt noch mal die volle Summe zahlen.

Ansonsten Umbau auf elektrisch mit den Teilen vom e34 oder Ford Fiesta bzw. die komplette Anlage von BMW.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Schläuche neu zu befüllen inkl. Entlüftung. Ist aber eine Fieselarbeit :D

Gruß Jochen

edit: der TÜV muss einen Umbau auf starr mitmachen, da bei Bj. 91 die LWR nicht Standard war!

Und was nicht ist, kann auch nicht beanstandet werden.

am 2. Juni 2007 um 10:32

Hast recht Jochen...

Hab ich total überlesen das es Bj. 91 ist.

Normalerweise solltest du aber auch zum selben TÜV fahren können, wenn du das Teil ausbaust und die Scheinwerfer einstellen lässt, da sie ja wie Jochen sagt keine rechtliche Handhabe haben. Ich würde einfach mal mit dem Prüfer reden ob du es so machen darfst. Ansonsten würde ich auch über ein anderen TÜV fahren und die Sachen verschwinden lassen.

Themenstarteram 2. Juni 2007 um 14:21

Danke!

 

Danke, Männer! Super!

genau so wer ich´s machen! Ich erzähl Euch wie die Sache ausging!!!!

 

Schönes Wochenende!

Marco

Themenstarteram 4. Juni 2007 um 12:02

AAALSOOOO!

LWR ist schon seit 1990 Pflicht....

wir haben die Scheinwerfer festgemacht und richtig eingestellt. Mein Kumpel ist dann heute Morgen zum TÜV gefahren und hat die Plakette "durchgeboxt" ....er kennt den TüV-Prüfer.

Glück gehabt, scheiß Verein!

und nochmal danke für Eure Hilfe!

 

Gruß, Marco

am 4. Juni 2007 um 12:30

Glückwunsch! Jetzt ist erst mal Ruhe für 2 Jahre :p

Gruß Jochen

Zitat:

Original geschrieben von marco_E30_M40

AAALSOOOO!

LWR ist schon seit 1990 Pflicht....

wir haben die Scheinwerfer festgemacht und richtig eingestellt. Mein Kumpel ist dann heute Morgen zum TÜV gefahren und hat die Plakette "durchgeboxt" ....er kennt den TüV-Prüfer.

Glück gehabt, scheiß Verein!

und nochmal danke für Eure Hilfe!

 

Gruß, Marco

Was soll diese Ausdrucksweise hier im Forum??

Die TÜV-Prüfer sind dafür da,solche Kisten wie Deine aus dem Verkehr zu ziehen!

am 4. Juni 2007 um 17:10

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power

Was soll diese Ausdrucksweise hier im Forum??

Die TÜV-Prüfer sind dafür da,solche Kisten wie Deine aus dem Verkehr zu ziehen!

entschuldige, aber was soll das denn?

Warum sollte ein Fahrzeug mit korrekt eingestellten Scheinis aus dem Verkehr gezogen werden?

Ich habe mit mehreren Prüfern über diese Problematik gesprochen und alle waren der Meinung, dass solche Verordnungen über das Ziel hinaus schießen.

Was bitte, nützt eine funktionierende, manuelle LWR, wenn sie vom Fahrer nicht betätigt wird?

Dass eine vollautomatische LWR funzen muss, steht außer Frage! Genauso wie andere elektronische Bauteile, auf welche der Fahrer keinen Einfluss mehr hat.

Ich würde erst mal das Gehirn einschalten und nicht einen Schwachsinn posten; auch wenn im Beitrag der Herr vom TÜV etwas dumm und eigenwillig bezeichnet wurde.

Gruß Jochen

ETWAS dumm?

Ich lese da "Arschlöcher", "wie kann ich den bescheissen", "Scheiß Verein"

Benehmen ist Glückssache und der Einwand bzg. Ausdrucksweise gerechtfertigt.

In anderen Foren werden solche Verbalinjurien automatisch zensiert...

Nur wer sich einen neuen T5 leisten kann, sollte uns doch deshalb unsere Youngtimer noch gönnen?!

Spaß beiseite:

Ich habs genauso gemacht. Und wenn, werd ich komischerweise nur von den tollen neuen modernen Xenons geblendet, weil die ja alle ne Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben haben, damit die Dinger nicht blenden (Die blenden wirklich wennse dreckig sind).

Machen die aber auch nur, wenn diese bedient wird... Im Sommer ist das eher selten, also blenden die Dinger...

Eine tolle, aber sinnlose TÜV-Richtlinie...

Da ist mir mein alter, blendfreier E30 wesentlich lieber im Gegenverkehr... Egal ob mit LWR oder ohne...

Naja,eine Verordnung ist eben eine Verordnung.Der Job eines Prüfers ist nicht über Sinn oder Unsinn zu entscheiden,sondern er muß sehen,daß sie eingehalten wird.

Wenn ich weiß,daß mein Fzg Mängel hat,von denen einige als gravierend eingestuft werden und ich ,statt diese zu beheben, den Verein als "Arsch..." bezeichne nur weil sie ihren Job tun und mir die Plakette verweigern,wer ist dann das eigentliche "Arsch...."?

Und wenn eine LWR schon seit 1990 Pflicht ist,hat diese auch zu funktionieren.Vielleicht sollte man sich lieber bei BMW bedanken,daß sie dem E30 so eine labile LWR verpasst haben,statt auf den TÜV zu schimpfen

am 4. Juni 2007 um 20:38

Naja,eine Verordnung ist eben eine Verordnung.Der Job eines Prüfers ist nicht über Sinn oder Unsinn zu entscheiden,sondern er muß sehen,daß sie eingehalten wird.

Sowie ich es mitbekommen habe, hat ein Tüv Prüfer einen gewissen Ermessensspielraum.

Und da gibt es nette und weniger nette. Bei manchen von den wenigen Netten ist es durchaus angebracht so über Sie zu denken.

Sie so zu nennen, verbietet der Anstand. Wenn man es demjenigen auch noch gegenüber äussert ist es sogar ein Delikt.

Und ich denke auch mal, dass ein Tüv Prüfer, der schon länger dabei ist ein solches Auto noch kennen sollte.

Schliesslich ist ein 3 er Bmw kein Brezel Käfer oder ein Porsche 906. Wie bereits eingangs erwähnt, hier hat der Tüv Prüfer eben als nicht so nett erwiesen.

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