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Drivepilot überholt rechts obwohl schneller als 80 km/h

Mercedes E-Klasse W213
Themenstarteram 7. Juli 2016 um 10:15

Hallo,

mir ist jetzt schon zweimal passiert, dass auf einer mehrspurigen Autobahn und aktiviertem Drive Pilot der Wagen rechts überholt hat. Tempo war so ca. 110 km/h. Laut Anleitung dürfte das doch nur bei Geschwindigkeiten unter 80 km/h gehen, oder?

Gruß,

P.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Legolas schrieb am 8. Juli 2016 um 09:48:04 Uhr:

Danke für die aufschlussreichen Belehrungen über das rechts überholen, aber wie sagte mein Deutsch Lehrer früher so schön: Thema verfehlt, 6, setzen ;)

Das ist nicht fair gegenüber "Pandatom" hier. Das hat sehr wohl mit dem Thema zu tun. Wenn Du Der Meinung bist du kannst bis 100km rechts überholen, dann ist das eben nicht so. Du hast doch den Threat gestartet. Und genau die "Belehrung" von Pandatom hilft doch einzuordnen, ob sich das Auto an die StVo hält.

Und wenn Mercedes mit teilautonomen Fahren wirbt, dann wäre es schon, trotz Fahrerverantwortung, schön, das Auto würde nicht die Regeln der StVo übertreten. Das gilt übrigens auch für die Rettungsgasse, die der Staupilot nicht bilden kann/will.

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rechts ab einem in der Mittelspur fahrenden PKW vorbeigezogen?

habe ich das richtig verstanden?

meiner Auffassung nach sollte das überhaupt nicht gehen egal bei welcher Geschwindigkeit da Rechtsüberholen außer in ein in der Kolonne ja verboten ist wenn ich mich nicht irre.

... wäre interessant das genau erklärt zu bekommen , was genau passiert ist.

Hast du das Comand an Bord? Ansonsten geht es glaub ich sowieso nicht, weil der Drive Pilot z.B. bei Garmin keine Information über den Typ der Straße (Autobahn, etc.) bekommt. Edit: Mein Drive Pilot überholt nämlich eigentlich nicht rechts.

Mein ACC ist dann schneller als 80 wenn es eine Beschleunigungsspur neben sich sieht, unabhängig davon auf welchem Streifen ich gerade fahre. Das Verhalten kann auch ok sein, wenn ich noch am LKW vorbei beschleunige um vor ihm einzufädeln.

Eventuell ist das Verhalten beim Drivepilot identisch.

Ja der w213 macht das auch bei mir . Der w212 hat das nicht gemacht .

Ist mir auch schon aufgefallen

Themenstarteram 7. Juli 2016 um 22:53

siehe dazu auch in der online BA:

http://moba.i.daimler.com/.../...c22a1cdd56354ae3655a55df41-de-DE.html

"

Fahrzeuge mit Fahrassistenz-Paket: Der Abstands-Pilot DISTRONIC verhindert in Verbindung mit Navigationssystemen unerlaubtes Rechtsüberholen bei Geschwindigkeiten von mehr als 50mph (80km/h) bei Rechtsverkehr oder Linksüberholen bei Linksverkehr auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Bundesstraßen.

"

Funktioniert bei mir nicht wirklich. Comand Online natürlich vorhanden.

Gruß,

P.

Themenstarteram 7. Juli 2016 um 22:57

Zitat:

@EntspannterBenz schrieb am 7. Juli 2016 um 16:45:42 Uhr:

rechts ab einem in der Mittelspur fahrenden PKW vorbeigezogen?

habe ich das richtig verstanden?

meiner Auffassung nach sollte das überhaupt nicht gehen egal bei welcher Geschwindigkeit da Rechtsüberholen außer in ein in der Kolonne ja verboten ist wenn ich mich nicht irre.

... wäre interessant das genau erklärt zu bekommen , was genau passiert ist.

Ja, genauso passiert. Ich war bislang der Auffassung, dass rechts überholen bis 100km/h ok ist.

Ist in der Rush-Hour im Rhein-Main-Gebiet bei den 3 o. 4 spurigen Autobahnen auch so gelebte Praxis.

Gruß,

P.

Hallo TE,

Rechts überholen auf der AB ist grundsätzlich untersagt. Es gibt nur 3 Ausnahmen:

  • Bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr. Konkret: Wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt.(§ 7 Abs. 2, 2a, die Geschwindigkeiten stammen aus der Rechtsprechung)
  • Auf dem Beschleunigungsstreifen (z.B. Autobahn), aber nicht auf dem Verzögerungsstreifen, ist rechts überholen erlaubt.(§ 42 Abs. 6 Buchst. e)
  • Im Bereich eines Autobahnkreuzes, wenn Breitstrich und Richtungstafeln vorhanden sind, ist das Überholen der Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn erlaubt.(§ 42 Abs. 6 Buchst. f)

Quelle

Auch wenn also dein Drivepilot lt. Hersteller solche Manöver zulässt, die Verantwortung dafür bleibt beim Fahrer. ;)

Sagt Fr. Maier zu Fr. Müller: "Als mich mein Auto letztens zum Friseur fuhr ist es tatsächlich einen Umweg von einer halben Stunde gefahren. Das ist doch kein Fortschritt." - Daraufhin Fr. Muller zu Fr. Maier: "Das ist doch gar nichts. Ich muss regelmäßig 2 mal im Monat wegen zu schnellen Fahrens Strafzettel bezahlen. Ich muss das Auto unbedingt mal in die Werkstatt bringen, damit sie ihm das abgewöhnen."

;)

Themenstarteram 8. Juli 2016 um 7:48

Danke für die aufschlussreichen Belehrungen über das rechts überholen, aber wie sagte mein Deutsch Lehrer früher so schön: Thema verfehlt, 6, setzen ;)

Zitat:

@Legolas schrieb am 8. Juli 2016 um 09:48:04 Uhr:

Danke für die aufschlussreichen Belehrungen über das rechts überholen, aber wie sagte mein Deutsch Lehrer früher so schön: Thema verfehlt, 6, setzen ;)

Das ist nicht fair gegenüber "Pandatom" hier. Das hat sehr wohl mit dem Thema zu tun. Wenn Du Der Meinung bist du kannst bis 100km rechts überholen, dann ist das eben nicht so. Du hast doch den Threat gestartet. Und genau die "Belehrung" von Pandatom hilft doch einzuordnen, ob sich das Auto an die StVo hält.

Und wenn Mercedes mit teilautonomen Fahren wirbt, dann wäre es schon, trotz Fahrerverantwortung, schön, das Auto würde nicht die Regeln der StVo übertreten. Das gilt übrigens auch für die Rettungsgasse, die der Staupilot nicht bilden kann/will.

... nur ruhig, denke das ist durchaus auch gut mal die rechtliche Seite zu wissen.

Aus dem System des W205 kenne ich es so.

Das Fahrzeug fährt zwar auch rechts an dem in der Mittelspur befindlichen Fahrzeug heran, überholt aber definitiv nicht Rechts!

Themenstarteram 8. Juli 2016 um 9:02

Sorry, aber mich interessiert, ob eine in der Betriebsanleitung beschriebene Funktion bei anderen Fahrern auch nicht funktioniert - nicht ob das in der StVO zulässig ist oder nicht.

Dafür kann ja gerne ein neuer Thread aufgemacht werden.

Zitat:

@Legolas schrieb am 8. Juli 2016 um 11:02:14 Uhr:

Sorry, aber mich interessiert, ob eine in der Betriebsanleitung beschriebene Funktion bei anderen Fahrern auch nicht funktioniert - nicht ob das in der StVO zulässig ist oder nicht.

Dafür kann ja gerne ein neuer Thread aufgemacht werden.

Das eine hat doch was mit dem anderen zu tun.

Wenn du so gereizt darauf reagierst,dann starte doch erst gar kein Thead.

Er wollte dir doch nur helfen

Themenstarteram 8. Juli 2016 um 9:41

ICH BIN NICHT GEREIZT!

Spass beseite - sicherlich wollte er nur helfen. Aber es hilft ja nicht, oder? Meine Frage wurde damit nicht beantwortet - was eigentlich auch nicht schlimm ist, was aber nervt ist, dass noch nicht mal der Versuch gemacht wurde die Frage zu beantworten sondern mir erklärt wird was ich machen darf und was nicht (die von PandaTom zitierte Website ist übrigens Stand 2009 und die Rechtssprechung ist da sicherlich in den Urteilen bzgl. Geschwindigkeit schon weiter).

Aber ok - erweitern wir das Themenfeld um den "rechtlichen" Aspekt.

Glaubt wirklich jemand im Ernst, dass MB in einer gedruckten (!!) Betriebsanleitung und in der elektronischen BA wirklich ein Feature beschreibt, was GEGEN die StVO verstößt? Klar nicht undenkbar und kann passieren, aber die BA besteht ja gefühlt aus mehr Disclaimern und Gefahrenhinweisen, etc. - da kann ich mir nicht vorstellen, dass MB sich so weit aus dem Fenster lehnt und einen Fehler begeht. Natürlich bin ich als Fahrer letztendlich dafür verantwortlich, dass ich nicht rechts überhole - aber ich bin auch als Fahrer dafür verantwortlich während der Fahrt mich nicht durch Suchen von z.B. POIs in der Comand Online App ablenken zu lassen - letzteres verhindert das Comand ja auch mit entsprechenden Hinweis. Insofern gehe ich gutgläubig erstmal davon aus, dass die in der BA beschriebene Funktion auch ähhh... funktioniert (!) und darüberhinaus auch, dass sie den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Nix für ungut.

P.

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