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Drohung mit Anwalt wegen defektem Tacho
Hallo zusammen,
ich hab am 1. Februar 2018 einen alten Mercedes verkauft.
Das Fahrzeug hatte eine defekten Tacho bzw. es wurden keine Km Wegstrecke mehr gezählt.
Das Problem war dem Käufer auch bewusst und sollte kein Problem für Ihn darstellen da er das Fahrzeug fahren will und nicht als Wertanlage haben möchte. Nun wurde ich vor ein paar Wochen angerufen das er nun das Fahrzeug verkaufen will und Probleme wegen dem nicht zählenden Tacho hätte und der dadruch falschen Laufleistung. Ich habe Ihm darauf gesagt das es Ihm beim Kauf doch bewusst war und ich da nichts machen kann.
Nun droht er mir mit einem Anwalt weil das Fahrzeug seiner Meinung deutlich mehr Km als auf dem Tacho drauf hätte. Dummerweise steht im Kaufvertrag die Km Anzahl wie vom Tacho abgelesen, aber nicht das dieser defekt ist und nicht mehr zählt. Vertrag ist der Standart von Mobile.de
Habe ich hier etwas zu befürchten? Nach der ganzen Zeit, bald 1 Jahr kann ich mir schwer vorstellen das er bei einem Verfahren Recht bekommen würde. Der Tacho kann ja auch bei Ihm kaputt gegangen sein, rein rechtlich gesehen.
Einfach zurücklehnen und es drauf ankommen lassen? Kenne mich mit der Rechtslage in solch einem Fall nicht aus.
Danke für Ratschläge!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Astra1.6_16V schrieb am 26. November 2018 um 10:35:09 Uhr:
Da würde ich erst wieder nen Gedanken dran verschwenden, wenn
Post vom Anwaltda ist!
Post vom Gericht. Das vom Anwalt kann man getrost ignorieren.
Aber es ist natuerlich schon etwas doof, dass die bekannten Maengel nicht im Kaufvertrag aufgenommen sind und die km, die ziemlich sicher nicht korrekt sind, dafuer aufgenommen wurden...
Also so ganz auf der Sicheren Seite wuerde ich mich da nicht fuehlen. Es aber bei wohl eher sehr geringen Streitwert darauf ankommen lassen.
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46 Antworten
Da würde ich erst wieder nen Gedanken dran verschwenden, wenn Post vom Anwalt da ist!
Zitat:
@Astra1.6_16V schrieb am 26. November 2018 um 10:35:09 Uhr:
Da würde ich erst wieder nen Gedanken dran verschwenden, wenn
Post vom Anwaltda ist!
Post vom Gericht. Das vom Anwalt kann man getrost ignorieren.
Aber es ist natuerlich schon etwas doof, dass die bekannten Maengel nicht im Kaufvertrag aufgenommen sind und die km, die ziemlich sicher nicht korrekt sind, dafuer aufgenommen wurden...
Also so ganz auf der Sicheren Seite wuerde ich mich da nicht fuehlen. Es aber bei wohl eher sehr geringen Streitwert darauf ankommen lassen.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 26. November 2018 um 11:19:19 Uhr:
Zitat:
@Astra1.6_16V schrieb am 26. November 2018 um 10:35:09 Uhr:
Da würde ich erst wieder nen Gedanken dran verschwenden, wenn
Post vom Anwaltda ist!Post vom Gericht. Das vom Anwalt kann man getrost ignorieren.
Aber es ist natuerlich schon etwas doof, dass die bekannten Maengel nicht im Kaufvertrag aufgenommen sind und die km, die ziemlich sicher nicht korrekt sind, dafuer aufgenommen wurden...
Also so ganz auf der Sicheren Seite wuerde ich mich da nicht fuehlen. Es aber bei wohl eher sehr geringen Streitwert darauf ankommen lassen.
Ja das war wirklich dumm von mir das ich es nicht im Vertrag aufgenommen hatte.
Da es ja kein Problem für den Käufer war zu dem Zeitpunkt.
Habe leider auch keine Rechtschutzversicherung
War es zufällig ein W123? Dann ist die Ursache für das Aussetzen des Zählers bekannt, und die Lösung auch. Aber ich würde 1 Jahr nach Übergabe auf Post vom Gericht warten. Die wird nicht kommen.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 26. November 2018 um 15:01:14 Uhr:
War es zufällig ein W123? Dann ist die Ursache für das Aussetzen des Zählers bekannt, und die Lösung auch. Aber ich würde 1 Jahr nach Übergabe auf Post vom Gericht warten. Die wird nicht kommen.
Ein W124 dort sind die Probleme aber auch bekannt.
Sehe es aber auch so das ich mir da keine Sorgen machen muss, aber man weiß ja nie.
Die Gewährleistung wurde ja ausgeschlossen (Mobile-Vertrag). Spätestens vor Gericht wird sich der Käufer die Frage gefallen lassen müssen, warum er den Mangel erst 9 Monate nach Kauf beim Verkäufer reklamiert. Also alles ganz entspannt. Da passiert zu 99% gar nichts.
Die Frage ist auch ... wielange der Zähler schon defekt ist bzw. wieviel du damit gefahren bist? Wenn so nämlich 150.000 km "vergessen" wurden, ist die Sachlage eine ganz andere, als wenns nur 1.500 km waren. Bei ersterem Fall würde ich nicht in der Haut des Verkäufers stecken wollen, das kann man durchaus als Betrug werten. Letzteres ist dagegen eher ein Witz ...
Zitat:
@Lennart230 schrieb am 26. November 2018 um 15:40:38 Uhr:
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 26. November 2018 um 15:01:14 Uhr:
War es zufällig ein W123? Dann ist die Ursache für das Aussetzen des Zählers bekannt, und die Lösung auch. Aber ich würde 1 Jahr nach Übergabe auf Post vom Gericht warten. Die wird nicht kommen.
Ein W124 dort sind die Probleme aber auch bekannt.
Sehe es aber auch so das ich mir da keine Sorgen machen muss, aber man weiß ja nie.
Mit einen Anwalt drohen kann man pörinzipiell immer
Aber erstmal nen Anwalt finden der son Blödsinn mitmacht (oder der ist dann so abgezockt das der blos an die Kohle denkt,der taugt dann aber eh nix).
Die Frage ist ja schon ganz am Anfang: Auf WAS will er Dich verklagen? Betrug / Arglistige Täuschung geht nicht, da Du Ihm das Problem ja geschildert hast. Er wußte also davon. Selbst wenn er Steion udn Bein schwört nix gewußt zu haben: er ist mit dem Auto fast 1 Jahr herumgefahren. da hätte es Ihm auiffallen müssen.
Was will er sonst als Begründung geben? Ohne begründung keine Klage, Ohne Klage keine Post vom Gericht.
P.S. Ein Awaltschreiben würde ich nicht pauschal ignorieren. Auf jeden fall durchlesen und eventuell gesetzte Fristen beachten. Aber auf keinen Fall, unter keinen Umständen irgendwelche vergleiche annehmen oder zahlungen tätigen (Nach dem Motto, dann zahl ich eben X e und hab dann Ruh). Wenn Du dich daran hälst kann dir wirklich zu 99% nix passieren und sollte doch was kommen, giebt es die Möglichkeit des Einspruch.
Zitat:
@Knergy schrieb am 26. November 2018 um 17:29:26 Uhr:
Die Frage ist auch ... wielange der Zähler schon defekt ist bzw. wieviel du damit gefahren bist? Wenn so nämlich 150.000 km "vergessen" wurden, ist die Sachlage eine ganz andere, als wenns nur 1.500 km waren. Bei ersterem Fall würde ich nicht in der Haut des Verkäufers stecken wollen, das kann man durchaus als Betrug werten. Letzteres ist dagegen eher ein Witz ...
Die Frage ist wie will der Käufer denn überhaupt nachweisen wie lange der Tacho bereits nicht zählt?
Und wie viel Km das Fahrzeug tatsächlich hat. Wurde ja alles geklärt beim Kauf nur leider nicht vertraglich festgehalten, aber man lernt nie aus...
Zitat:
@StephanRE schrieb am 26. November 2018 um 18:37:09 Uhr:
Zitat:
@Lennart230 schrieb am 26. November 2018 um 15:40:38 Uhr:
Ein W124 dort sind die Probleme aber auch bekannt.
Sehe es aber auch so das ich mir da keine Sorgen machen muss, aber man weiß ja nie.
Mit einen Anwalt drohen kann man pörinzipiell immer
Aber erstmal nen Anwalt finden der son Blödsinn mitmacht (oder der ist dann so abgezockt das der blos an die Kohle denkt,der taugt dann aber eh nix).
Die Frage ist ja schon ganz am Anfang: Auf WAS will er Dich verklagen? Betrug / Arglistige Täuschung geht nicht, da Du Ihm das Problem ja geschildert hast. Er wußte also davon. Selbst wenn er Steion udn Bein schwört nix gewußt zu haben: er ist mit dem Auto fast 1 Jahr herumgefahren. da hätte es Ihm auiffallen müssen.
Was will er sonst als Begründung geben? Ohne begründung keine Klage, Ohne Klage keine Post vom Gericht.
P.S. Ein Awaltschreiben würde ich nicht pauschal ignorieren. Auf jeden fall durchlesen und eventuell gesetzte Fristen beachten. Aber auf keinen Fall, unter keinen Umständen irgendwelche vergleiche annehmen oder zahlungen tätigen (Nach dem Motto, dann zahl ich eben X e und hab dann Ruh). Wenn Du dich daran hälst kann dir wirklich zu 99% nix passieren und sollte doch was kommen, giebt es die Möglichkeit des Einspruch.
Ja danke, ich sehe es auch ehr unrealistisch. Vorallem nach der Zeit. Es war ja auch kein Problem für den Käufer nur jetzt wo er den Wagen selbst verkaufen will bekommt er Probleme und will diese auf mich abwenden was mal total idiotsch ist. Meiner Meinung.
War der Tacho denn überhaupt defekt bei Übergabe? Kannst du dich jetzt gar nicht mehr dran erinnern, genauso wie der Käufer sich offensichtlich nicht mehr daran erinnern kann, dass genau der Umstand eigentlich besprochen war und er ihn akzeptiert hat.
Und schon biste raus, soll dir mal jemand nachweisen, dass der Tacho bei Übergabe schon defekt war und du davon wusstest und du es dem Käufer arglistig verschwiegen hast. Kommt der dir dumm, kommst du ihm dumm!
Egal wie der Käufer es drehen und wenden wird, er wird keine wirkliche Handhabe gegen dich haben.
Ich würde da wie bereits erwähnt, keinen weiteren Gedanken mehr dran verschwenden.
Zitat:
@Astra1.6_16V schrieb am 27. November 2018 um 08:23:45 Uhr:
War der Tacho denn überhaupt defekt bei Übergabe? Kannst du dich jetzt gar nicht mehr dran erinnern, genauso wie der Käufer sich offensichtlich nicht mehr daran erinnern kann, dass genau der Umstand eigentlich besprochen war und er ihn akzeptiert hat.
Und schon biste raus, soll dir mal jemand nachweisen, dass der Tacho bei Übergabe schon defekt war und du davon wusstest und du es dem Käufer arglistig verschwiegen hast. Kommt der dir dumm, kommst du ihm dumm!
Egal wie der Käufer es drehen und wenden wird, er wird keine wirkliche Handhabe gegen dich haben.
Ich würde da wie bereits erwähnt, keinen weiteren Gedanken mehr dran verschwenden.
Ich danke Dir das ist ein guter Tipp
Kleine, aber nicht unwichtige Ergänzung:
Zitat:
Dummerweise steht im Kaufvertrag die Km Anzahl wie vom Tacho abgelesen
Das war natürlich denkbar blöd. Ein im Kaufvertrag angegebener km-Stand zählt als "vereinbarte Beschaffenheit". Wenn der Käufer nachweisen kann, dass dieser nicht stimmt, dann hätte er die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 27. November 2018 um 08:44:58 Uhr:
Kleine, aber nicht unwichtige Ergänzung:
Zitat:
@franneck1989 schrieb am 27. November 2018 um 08:44:58 Uhr:
Zitat:
Dummerweise steht im Kaufvertrag die Km Anzahl wie vom Tacho abgelesen
Das war natürlich denkbar blöd. Ein im Kaufvertrag angegebener km-Stand zählt als "vereinbarte Beschaffenheit". Wenn der Käufer nachweisen kann, dass dieser nicht stimmt, dann hätte er die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern
Genau wenn er das nachweisen kann, aber wie?