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Drosselung bei neuem Roller: Ein paar Fragen eines Noobs
Hallo, ich hoffe ihr könnt einem Unwissendem etwas Erleuchtung verschaffen. Folgendes: Ich plane, mir einen Roller zu kaufen und diesen als Mofa anzumelden. Der Händler (Online) baut eine Drossel ein und ich erhalte dann ein Teilgutachten (laut Support) mit den anderen Unterlagen (COC). Wenn ich den Roller dann erhalte, was muss ich machen? Ich habe nur eine Mofa-Prüfbescheinigung, sonst keinen FS. Vor allem die Reihenfolge der Schritte ist mir nicht ganz klar: Versicherung -> TÜV -> Zulassungstelle ? Aber dann darf ich ja eigentlich noch nicht mit dem Roller zum TÜV fahren, oder? Bekomme ich überhaupt ein Versicherungskennzeichen bevor der TÜV das abgenommen hat?
Vielen Dank schonmal, sagt bitte Bescheid, wenn weitere Infos benötigt werden.
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24 Antworten
Die Versicherung prüft nichts selber nach, die kannst Du abschliessen, sobald Du die Fahrgestellnummer/Fahrzeugidentifikations-Nummer/FIN weisst (siehe CoC).
Hier ein Beispiel für einen Online-Antrag:
https://wgv-schwarz.de/versicherungen/mopedversicherung/angebot/
Danach Termin beim TÜV, einfach mit Mofa (nebst montiertem Versicherungstaferl) und Unterlagen hinfahren.
Zitat:
@tomS schrieb am 9. März 2017 um 15:23:54 Uhr:
Danach Termin beim TÜV, einfach mit Mofa und Unterlagen hinfahren.
Nur zur Sicherheit: Ist das rechtlich auch so in Ordnung? Weil in den Papieren ja noch nichts umgetragen ist und ich auf dem Weg zum TÜV auch noch keine Abnahme habe... Falls ich dann auf dem Weg zum TÜV angehalten werde, gilt es doch im Prinzip sofort als fahren ohne Fahrerlaubnis? Fahren ohne FS ist teuer und kann und will ich mir nicht leisten
Davon abgesehen schonmal danke, dass man nur die FG-Nummer brauch ist auf jeden Fall schonmal hilfreich...
Absolut korrekt ist das natürlich nicht. Eigentlich muß es praktisch (also gedrosselt) und theoretisch (entsprechende Betriebserlaubnis) stimmen.
Für eine Urlaubsfahrt usw. ist das auch verständlich.
Aber für einen Termin beim TÜV, wo der Zustand amtlich bestätigt werden soll?! Der Termin beweist ja schon, dass es keine Vergnügungsfahrt ist, sondern einmalig für eine amtliche Bestätigung.
Wenn Du auf der Fahrt mt 50 km/h erwischt wirst, bist Du natürlich fällig. War dann ja nicht vorschriftsmäßig gedrosselt.
Wenn der Polizist mißtrauisch ist, stellt er eine Mängelkarte aus und lässt sich nachträglich die erteilte Mofa Betriebserlaubnis zeigen. Auch alles ok.
Wenn er sich und dem Staatsanwalt viel Arbeit verschaffen will, macht er einen großen Aufriß. Also Roller sicherstellen (und vielleicht gar zu dem Sachverständigen/TÜV bringen, wo Du sowieso Termin hast) und Strafanzeige fertigen.
Tatsächliche Sachlage ist aber unverändert: Mofa.
Strafanzeige wird eingestellt, den Ärger hattest Du trotzdem.
Natürlich kannst Du auf Nummer sicher gehen und den Roller transportieren lassen.
Du musst selbst wissen, wie scharf die Polizisten in Deiner Gegend sind und wie (un)beliebt Du bei denen bist.
Ein Roller den ich als Mofa bestelle bekommt auch die Umschreibung dabei die vom Tüv beglaubigt ist.
ich kenne alleine 3 die sich diese umgeschriebenen geholt haben und brauchten nur ihr Schild holen .
Schau dir deine Papiere an die du bekommst,da müsste alles drin stehen.
Zitat:
@kranenburger schrieb am 9. März 2017 um 16:08:29 Uhr:
Ein Roller den ich als Mofa bestelle bekommt auch die Umschreibung dabei die vom Tüv beglaubigt ist.
ich kenne alleine 3 die sich diese umgeschriebenen geholt haben und brauchten nur ihr Schild holen .
Schau dir deine Papiere an die du bekommst,da müsste alles drin stehen.
Ich zitiere mal die Beschreibung des Händlers:
"Bitte beachten Sie, dass der Benzinverbrauch durch den Einbau einer Drossel steigt. Außerdem muss der Einbau von einem TÜV Prüfer abgenommen und eingetragen werden. Diese Abnahme und Eintragung ist nicht im Kaufpreis enthalten und muss durch den Käufer durchgeführt werden."
Und auf Nachfrage beim Support habe ich folgende Antwort erhalten:
"Wenn Sie den Roller mit 25km/H wählen, bekommen Sie zu Ihren COC-Dokumenten auch das teilgutachten, dies bezieht sich auf die Begrenzung von 25km/H. Vorab von uns wird diese Umschreibung nicht getätigt."
Grundsätzlich wüsste ich gerne vorher, wie die Sachlage ist, da der TÜV 12km weg ist und ein Transport auf einem Hänger kaum möglich ist (für mich). Nicht das der geliefert wird und ich steh dann da Oder verstehe ich die beiden Passagen vom Händler dermaßen falsch?
Zitat:
@kranenburger schrieb am 9. März 2017 um 16:08:29 Uhr:
Ein Roller den ich als Mofa bestelle bekommt auch die Umschreibung dabei die vom Tüv beglaubigt ist.
Oder so, ja.
Dazu müsste die Beglaubigung auch individuell sein, also genau zu dieser FIN passen. Sonst wurde sie schon 1000x kopiert und verliert an Glaubwürdigkeit.
Für einen Hersteller kein Problem, der stellt sowieso die CoC mit individueller FIN aus.
Für einen Händler als nachträgliche Änderung zur CoC schon eher problematisch, aber auch der kann ja den TÜV regelmäßig im Haus haben.
Zitat:
@gamiel schrieb am 9. März 2017 um 16:13:10 Uhr:
"Wenn Sie den Roller mit 25km/H wählen, bekommen Sie zu Ihren COC-Dokumenten auch das teilgutachten, dies bezieht sich auf die Begrenzung von 25km/H. Vorab von uns wird diese Umschreibung nicht getätigt."
Grundsätzlich wüsste ich gerne vorher, wie die Sachlage ist, da der TÜV 12km weg ist und ein Transport auf einem Hänger kaum möglich ist (für mich). Nicht das der geliefert wird und ich steh dann da
Ich würde sagen: Du stehst dann da.
Lass halt einen Kumpel fahren und Du kommst mit dem Bus hinterher.
Oder gib Deinem Kumpel eine Vollmacht mit.
Oder lass den Händler machen (jeder "echte"/große Händler hat sowieso regelmäßig den TÜV im Haus).
Wenn Dein Verkäufer aber nur ein Online-Versandhandel ist, Geiz ist geil, ist der Service natürlich sehr eingeschränkt. Die echten Probleme kommen dann nachher...
Nein ,wenn das so da steht ist ein Tüv besuch zwingend.
Aber du kannst zur Versicherung mit deinen Papieren und ein Schild holen,anbauen und zum Tüv.
Ok vielen Dank ihr beiden, habt mir sehr geholfen Ich werde es dann einfach riskieren mit dem Roller zum TÜV zu fahren (mit Versicherung und Drossel natürlich).
Darf man fragen was der Händler als Aufpreis genommen hat?
Zitat:
@kranenburger schrieb am 9. März 2017 um 16:26:43 Uhr:
Darf man fragen was der Händler als Aufpreis genommen hat?
Für die Drossel? 100€ bei dem Roller den ich im Auge habe
Zitat:
@gamiel schrieb am 9. März 2017 um 16:34:52 Uhr:
Zitat:
@kranenburger schrieb am 9. März 2017 um 16:26:43 Uhr:
Darf man fragen was der Händler als Aufpreis genommen hat?
Für die Drossel? 100€ bei dem Roller den ich im Auge habe
Ok, da kann dann auch kein Tüv bei sein.
Zitat:
@gamiel schrieb am 9. März 2017 um 15:13:28 Uhr:
Der Händler (Online) baut eine Drossel ein und ich erhalte dann ein Teilgutachten (laut Support) mit den anderen Unterlagen (COC).
Die COC-Unterlage ist die Betriebserlaubnis. Wenn der Händler die 25km/h COC mitliefert, damit einfach zur Versicherung gehen, Kennzeichen kaufen, dranbauen -fertig.
Wahrscheinlich ist es so wie SH schreibt, im ungünstigen Fall kriegst du eine Conformität ( CoC ) für den 45er Roller
und einen separaten Drosselsatz für den eine CoC erstellt ist, die dokumentiert, dass sie für den spezifischen Roller
zum Drosseln erstellt ist.
Somit bräuchtest du nur eine Einbaubescheinigung, wenn überhaupt, von einer Werkstatt.
Alle 3 Dokumente ( 2x COC und Werkstatt- Einbaurechnung ) immer dabei.
Diese Dokumente reichen auch für das Versicherungskennzeichen.
Einen Fahrzeugschein für 25/50 ccm kenn ich nicht.
Aber da der TÜV nichts anderes ist als ein Dienstleister, wird er auf Wunsch gerne ein Dokument ausstellen,
mit dem du den Nachweis hast, dass du ein geprüftes Mofa hast. Du zahlst. Du schaffst an.
Bei einem Sportauspuff mit CoC musst du auch keine TÜV Abnahme machen, aber du darfst.
Mal so nebenbei: ein guter Händler läßt die Kundschaft nicht mit halbfertigen Papieren auf den Insitutionen auflaufen, sondern gibt einem alle nötigen Unterlagen mit, gegen Zahlung der Versicherungsprämie schraubt der sogar ein Kennzeichen an den Mofa-Roller...
Mal abwarten, was an Papierkram zum Roller dazu kommt.
Früher gab es viel mehr Mofa-Roller ab Werk, bei mir war es ein Kymco ZX50-25 und ein Zip25 vom Italiener. Das scheint aus der Mode, man läßt lieber den Händler die Umrüsterei machen, den TÜV die Rechtmäßigkeit begutachten und das Amt neue 25er Betriebserlaubnisse ausstellen. Da leben alle gut und der Kunde zahlt...
Nun wird hier regelmäßig einiges durrcheinandergebracht und keiner räumt auf. Ich will mal nicht so sein, auch wenn ich hier nicht die Juristin bin:
Zitat:
@yurimassa schrieb am 9. März 2017 um 20:51:13 Uhr:
Wahrscheinlich ist es so wie SH schreibt, im ungünstigen Fall kriegst du eine Conformität ( CoC ) für den 45er Roller...
Definitiv ja, weil es ja ein 45er ab Importeur ist.
Zitat:
@yurimassa schrieb am 9. März 2017 um 20:51:13 Uhr:
...einen separaten Drosselsatz für den eine CoC erstellt ist, die dokumentiert, dass sie für den spezifischen Roller zum Drosseln erstellt ist.
Der Drosselsatz kommt mit einem Teilegutachten. Das ist kein CoC-Papier, sondern bestätigt für exakt diesen Roller dass dieser bei korrekt eingebautem Drosselkit quasi zum Mofa wird.
Zitat:
@yurimassa schrieb am 9. März 2017 um 20:51:13 Uhr:
Somit bräuchtest du nur eine Einbaubescheinigung, wenn überhaupt, von einer Werkstatt.
Jein, Du darfst auch gern selbst den Drosselsatz einbauen...
Zitat:
@yurimassa schrieb am 9. März 2017 um 20:51:13 Uhr:
Alle 3 Dokumente ( 2x COC und Werkstatt- Einbaurechnung ) immer dabei.
Bis hierher hast Du aber nach deiner Theorie aber nur EIN CoC-Papier und ein Teilegutachten des Herstellers der Mofa-Drossel... Die Werkstatt-Einbau-Rechnung nützt hier nichts, das ist keine Mofa-Betriebserlaubnis.
Zitat:
@yurimassa schrieb am 9. März 2017 um 20:51:13 Uhr:
Alle 3 Dokumente ( 2x COC und Werkstatt- Einbaurechnung ) immer dabei.
Diese Dokumente reichen auch für das Versicherungskennzeichen.
Es kann gut sein, dass eine Versicherung den Roller so versichert. Gerade bei den heute üblichen Online-Abschlüssen trägt man einfach die 25km/h als VMax ein -fertig. Dann fährt der umgebaute Roller aber immer noch ohne gültige Betriebserlaubnis. Denn im Teilegutachten vom Umbausatz zum Mofa steht, dass der Fahrzeughalter nach dem Umbau zum Mofa unverzüglich die Berichtigung der Betriebserlaubnis zu beantragen hat. Natürlich kann man einfach so herumfahren, solange man nicht in eine Polizeikontrolle gerät oder ein Unfall passiert...
Zitat:
@yurimassa schrieb am 9. März 2017 um 20:51:13 Uhr:
Einen Fahrzeugschein für 25/50 ccm kenn ich nicht.
Klar, 50er sind ja zulassungsfrei. Aber wenn das Amt eine neue Mofa-Betriebserlaubnis ausstellt, dann sieht sie je nach Behörde sogar so aus, wie ein Fahrzeugschein, aber es steht nicht Zulassungsbescheinigung drauf, sondern Betriebserlaubnis.
Zitat:
@yurimassa schrieb am 9. März 2017 um 20:51:13 Uhr:
Aber da der TÜV nichts anderes ist als ein Dienstleister, wird er auf Wunsch gerne ein Dokument ausstellen,
mit dem du den Nachweis hast, dass du ein geprüftes Mofa hast. Du zahlst. Du schaffst an.
Der TÜV stellt keine Betriebserlaubnis aus, er erstellt ein Gutachten und bescheinigt den korrekten Umbau zu einem Mofa. Darin gibt er für die Behörden die Daten an, mit welchen die Behörde eine neue Betriebserlaubnis ausstellen kann und womit der Roller dann endlich zum Kleinkraftrad Mofa bis 25km/h wird.