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Durch Gewährleistung gedeckte Reparatur durchführen lassen

Themenstarteram 7. Mai 2022 um 11:54

Hallo,

wie genau läuft eine durch Gewährleistung gedeckte Reparatur ab, wenn man das Auto bei einem weit entfernten Händler gekauft hat und es bei einer nahegelegenen Werkstatt reparieren möchte? Genügt es, dass ich in der Werkstatt den Mangel beheben lasse oder muss ich den Händler erst von dem Mangel in Kenntnis setzen?

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57 Antworten
am 7. Mai 2022 um 11:57

Die Gewährleistung ist Sache des Verkäufers, du musst dich also zunächst an diesen wenden und ihm das Auto eventuell zur Reparatur bringen. Die Kosten trägt der Verkäufer, der Zeitaufwand bleibt an dir hängen.

https://www.123recht.de/.../...-Haendler-500km-entf-ist-__f156193.html

https://www.anwalt.de/.../...eg-transport-zahlt-verkaeufer_111509.html

usw.

Themenstarteram 7. Mai 2022 um 12:10

Danke. Wie soll das aber in der Praxis funktionieren, wenn z.B. der Käufer in Kiel lebt und der Händler in Konstanz? Bei einem schwerwiegenden Mangel müsste er dann das Auto eine weite Strecke transportieren lassen, was dann aber in vielen Fällen die Reparaturkosten übersteigen würde.

Das ist halt der Nachteil, wenn man ein Fahrzeug in Konstanz kauft, obwohl man in Kiel lebt.

Evtl gibt der Verkäufer ja auch die Freigabe, dassEeine Werkstatt vor Ort die Reparatur durchführen darf.

Vor jeglicher Reparatur ist auf alle Fälle der Verkäufer über den vermutlichen Gewährleistungsfall zu informieren.

Du kannst reparieren lassen, wo Du willst -Wenn Du es selbst zahlst!

Wer die Musik bestellt - der bezahlt sie auch!

 

Hast Du denn ein konkretes Problem oder ist die Frage nur hypothetisch?

Zitat:

@schaumkrone schrieb am 7. Mai 2022 um 13:54:00 Uhr:

Hallo,

wie genau läuft eine durch Gewährleistung gedeckte Reparatur ab, wenn man das Auto bei einem weit entfernten Händler gekauft hat und es bei einer nahegelegenen Werkstatt reparieren möchte? Genügt es, dass ich in der Werkstatt den Mangel beheben lasse oder muss ich den Händler erst von dem Mangel in Kenntnis setzen?

Drum ist es ja auch sinnvoller, Autos (die keine Werksgarantie mehr haben) nicht am Ende der Welt zu kaufen.

Zitat:

@schaumkrone schrieb am 7. Mai 2022 um 14:10:01 Uhr:

Danke. Wie soll das aber in der Praxis funktionieren, wenn z.B. der Käufer in Kiel lebt und der Händler in Konstanz? Bei einem schwerwiegenden Mangel müsste er dann das Auto eine weite Strecke transportieren lassen, was dann aber in vielen Fällen die Reparaturkosten übersteigen würde.

In der Regel ist es so das die Ausführende Werkstatt sich die Zusage für die Kostenübernahme vom Verkäufer holt.

MfG kheinz

Zitat:

@schaumkrone schrieb am 7. Mai 2022 um 14:10:01 Uhr:

Danke. Wie soll das aber in der Praxis funktionieren, wenn z.B. der Käufer in Kiel lebt und der Händler in Konstanz? Bei einem schwerwiegenden Mangel müsste er dann das Auto eine weite Strecke transportieren lassen, was dann aber in vielen Fällen die Reparaturkosten übersteigen würde.

Diese Gedanken macht man sich normalerweise vor dem Kauf in der Ferne:rolleyes:

Genau das sind nach Seriösität des Händler immer wieder Streitpunkte zwischen Käufer und Verkäufer. Aber Vorsicht, ist die Reparatur nicht durch die Gewährleistung abgedeckt, bleibst du auf den Transportkosten sitzen.

Themenstarteram 8. Mai 2022 um 15:59

Nein, ich habe kein konkretes Problem, allerdings frage ich mich, warum es nicht grundsätzlich ausreicht, den Mangel von einer regionalen Werkstatt oder vom TÜV bestätigen zu lassen und der Händler dann gezwungen ist, die Reparaturkosten zu übernehmen. Zudem hätte der Händler überhaupt gar kein Interesse daran, die Rolle des Sachverständigen zu übernehmen und den Mangel ausfindig zu machen.

am 8. Mai 2022 um 16:08

Du hast einen Vertrag mit dem Verkäufer, und dieser ist nach unserem geltenden Recht nun mal verpflichtet, aber auch berechtigt, den Mangel zu beheben. Sonst wäre dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Erst wenn das fehlschlägt (Details kannst du googeln) kannst du die nächste Stufe zünden.

Wenn ich schon lese "gezwungen" ist. krieg ich nen Hals.

Die meisten der angeblichen Gewährleistungsfälle sind eh strittig.

Und genau wegen sowas verkaufe ich nur im Umkreis von 100 km. Klar könnte der Kunde auch weit entfernt liegenbleiben, aber das kann ein Kunde aus dem Nachbardorf ja auch. Da kann ich zur Not hinfahren, es abholen oder im Bestcase kenn ich in der Nähe ne vertrauenswürdige Werkstatt.

 

 

Zitat:

@schaumkrone schrieb am 8. Mai 2022 um 17:59:29 Uhr:

Nein, ich habe kein konkretes Problem, allerdings frage ich mich, warum es nicht grundsätzlich ausreicht, den Mangel von einer regionalen Werkstatt oder vom TÜV bestätigen zu lassen und der Händler dann gezwungen ist, die Reparaturkosten zu übernehmen. Zudem hätte der Händler überhaupt gar kein Interesse daran, die Rolle des Sachverständigen zu übernehmen und den Mangel ausfindig zu machen.

Ich hatte 120 km entfernt einen Golf gekauft und nach kurzer Zeit waren Kühlwasserflecken am Boden. <--- Kühler undicht.

Ich hab mit dem Händler telefoniert und er hat mir "erlaubt", das in einer freien Werkstatt bei mir zuhause reparieren zu lassen , 100,- plus Einbau.

Den Betrag hat er mir anstandslos erstattet. Allerdings bestand eine Gebrauchtwagenversicherung, evtl. hat er darüber alles oder einen Teil abgerechnet.

Naja, dass wäre ja ein Traum für jeden Händler, wenn einfach Rechnungen von vermeintlichen Gewährleistungen einfliegen. Die meisten meinen ja mit ner alten Karre zur Vertragswerkstatt fahren zu müssen, wenn man vermeintlich die Rechnung nicht selbst zahlen muss. Und hier wird ja gerne alles mögliche bemängelt.

Und ein Händler hat ja vielleicht selbst eine Werkstatt oder eine Kooperation, wo ganz andere Summen abgerechnet werden.

Und das ist ja der Grund, warum viele doch noch gute Fahrzeuge in den Export geworfen werden.

Viele denken, der Händler müsste für jeglichen Verschleiß Gewährleistung geben.

Zitat:

@schaumkrone schrieb am 8. Mai 2022 um 17:59:29 Uhr:

Nein, ich habe kein konkretes Problem, allerdings frage ich mich, warum es nicht grundsätzlich ausreicht, den Mangel von einer regionalen Werkstatt oder vom TÜV bestätigen zu lassen und der Händler dann gezwungen ist, die Reparaturkosten zu übernehmen. Zudem hätte der Händler überhaupt gar kein Interesse daran, die Rolle des Sachverständigen zu übernehmen und den Mangel ausfindig zu machen.

Ich sags mal so....

Du verkaufst ein iPhone (oder etwas x-beliebig anderes). Jetzt kommt das beim Käufer an und dieser sagt: Hey, das Ding ist kaputt. Ich lass das beim Händler reparieren. Blöd an der Sache ist, der Händler und der Käufer sind echt gute Kumpels und da ist gar nichts kaputt. Zahlen sollst du aber eine fiktive Reparatur und blöderweise hattest du vergessen als privater Verkäufer die Gewährleistung auszuschliessen.

Findest du das gut, oder würdest du das iPhone nicht doch lieber selbst nochmal kontrollieren wollen?

 

Der Verkäufer hat das Recht, das Fahrzeug bei sich auf dem Hof begutachten zu können. Sofern es ein Gewährleistungsfall ist muss er die Transportkosten tragen (dabei aber bitte nicht per Se ein fahrbereites Fahrzeug per Spedition anliefern lassen.... die Kosten würde nicht ersetzt). Sehr viele seriöse Händler lassen sich darauf ein, dass eine andere Markenwerkstatt den Schaden untersucht und behebt... dazu aber vorher unbedingt die (schriftliche) Einwilligung des Verkäufers einholen.

Man man Mann, man kann doch ganz einfach das Sachmangel-Recht im BGB nachlesen, da steht doch drin wie das geht.

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