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Durchfahrbreiten Autobahnbaustellen z.T. max. 2m

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 20. Dezember 2011 um 23:32

Angeregt durch die in letzter Zeit öfters auftauchenden Berichten über Kontrollen der Einhaltung der max. Fahrzeugbreiten bei Benutzung der linken Spuren in Autobahnbaustellen (oftmals max. 2m erlaubt) habe ich mal ein paar Daten verglichen.

Die Problematik mit den großen Fahrzeugbreiten (mit Aussenspiegeln) der neueren Fahrzeugen ist mir zwar durchaus bewusst, da meine Eltern sich für einen neuen Golf VI interessiert haben und ich u.a. die geringere Breite (mit Spiegeln) des Golf VI Plus als Vorteil, z.B. in engen Parkhäusern oder Garagen identifiziert habe. Dass aber der Passat B6 NICHT unter das Kriterium Breite mit Spiegeln >2m fällt hatte mich durchaus überrascht!

Bei Umrüstung auf die B7 Spiegel ist das also vielleicht auch zu berücksichtigen, da der B7 bereits deutlich breiter als 2m mit Spiegeln ist!

 

Nun also mal ein paar Daten mit / ohne Spiegel:

(Übrigens sind in den Fahrzeugpapieren ausschließlich die Daten OHNE Spiegel vermerkt)

Up: mit: 1,910m / ohne: 1,641m

Fox: mit: 1,902m / ohne: 1,640m

Polo neu: mit: 1,901m / 1,682m

Golf V Limousine: mit: 2,003m / ohne: 1,759m

Golf VI Limousine: mit: 2,048m / ohne: 1,786m

Golf V&VI Variant: mit: 2,003m / ohne: 1,781m

Golf V&VI Plus: mit: 1,946m / ohne: 1,759m

Beetle alt: mit: 1,897m / ohne: 1,721m

Beetle neu: mit: 2,021 / ohne: 1,808m

Scirocco: mit: 2,080m / ohne: 1,810m

Tiguan alt&neu: mit: 2,041m / ohne: 1,809m

Touran FL: mit: 2,047m / ohne: 1,794m

Touran neu: mit: 2,081m / ohne: 1,794m

Passat B6: mit: 1,991m / ohne: 1,820m

Passat CC alt&neu: mit: 2,090m / ohne:1,855m

Passat B7: mit: 2,062m / ohne: 1,820m

Eos alt&neu: mit: 2,009m / ohne: 1,791m

Sharan alt: mit 2,142m / ohne: 1,810m

Sharan neu: mit: 2,081m / ohne: 1,904m

Touareg alt: mit:2,217m / ohne: 1,928m

Touareg neu: mit:2,208m / ohne: 1,940m

Phaeton alt: mit: 2,129m / ohne: 1,903m

Phaeton neu: mit: 2,118m / ohne: 1,903m

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. Dezember 2011 um 23:32

Angeregt durch die in letzter Zeit öfters auftauchenden Berichten über Kontrollen der Einhaltung der max. Fahrzeugbreiten bei Benutzung der linken Spuren in Autobahnbaustellen (oftmals max. 2m erlaubt) habe ich mal ein paar Daten verglichen.

Die Problematik mit den großen Fahrzeugbreiten (mit Aussenspiegeln) der neueren Fahrzeugen ist mir zwar durchaus bewusst, da meine Eltern sich für einen neuen Golf VI interessiert haben und ich u.a. die geringere Breite (mit Spiegeln) des Golf VI Plus als Vorteil, z.B. in engen Parkhäusern oder Garagen identifiziert habe. Dass aber der Passat B6 NICHT unter das Kriterium Breite mit Spiegeln >2m fällt hatte mich durchaus überrascht!

Bei Umrüstung auf die B7 Spiegel ist das also vielleicht auch zu berücksichtigen, da der B7 bereits deutlich breiter als 2m mit Spiegeln ist!

 

Nun also mal ein paar Daten mit / ohne Spiegel:

(Übrigens sind in den Fahrzeugpapieren ausschließlich die Daten OHNE Spiegel vermerkt)

Up: mit: 1,910m / ohne: 1,641m

Fox: mit: 1,902m / ohne: 1,640m

Polo neu: mit: 1,901m / 1,682m

Golf V Limousine: mit: 2,003m / ohne: 1,759m

Golf VI Limousine: mit: 2,048m / ohne: 1,786m

Golf V&VI Variant: mit: 2,003m / ohne: 1,781m

Golf V&VI Plus: mit: 1,946m / ohne: 1,759m

Beetle alt: mit: 1,897m / ohne: 1,721m

Beetle neu: mit: 2,021 / ohne: 1,808m

Scirocco: mit: 2,080m / ohne: 1,810m

Tiguan alt&neu: mit: 2,041m / ohne: 1,809m

Touran FL: mit: 2,047m / ohne: 1,794m

Touran neu: mit: 2,081m / ohne: 1,794m

Passat B6: mit: 1,991m / ohne: 1,820m

Passat CC alt&neu: mit: 2,090m / ohne:1,855m

Passat B7: mit: 2,062m / ohne: 1,820m

Eos alt&neu: mit: 2,009m / ohne: 1,791m

Sharan alt: mit 2,142m / ohne: 1,810m

Sharan neu: mit: 2,081m / ohne: 1,904m

Touareg alt: mit:2,217m / ohne: 1,928m

Touareg neu: mit:2,208m / ohne: 1,940m

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Phaeton neu: mit: 2,118m / ohne: 1,903m

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Themenstarteram 20. Dezember 2011 um 23:32

Angeregt durch die in letzter Zeit öfters auftauchenden Berichten über Kontrollen der Einhaltung der max. Fahrzeugbreiten bei Benutzung der linken Spuren in Autobahnbaustellen (oftmals max. 2m erlaubt) habe ich mal ein paar Daten verglichen.

Die Problematik mit den großen Fahrzeugbreiten (mit Aussenspiegeln) der neueren Fahrzeugen ist mir zwar durchaus bewusst, da meine Eltern sich für einen neuen Golf VI interessiert haben und ich u.a. die geringere Breite (mit Spiegeln) des Golf VI Plus als Vorteil, z.B. in engen Parkhäusern oder Garagen identifiziert habe. Dass aber der Passat B6 NICHT unter das Kriterium Breite mit Spiegeln >2m fällt hatte mich durchaus überrascht!

Bei Umrüstung auf die B7 Spiegel ist das also vielleicht auch zu berücksichtigen, da der B7 bereits deutlich breiter als 2m mit Spiegeln ist!

 

Nun also mal ein paar Daten mit / ohne Spiegel:

(Übrigens sind in den Fahrzeugpapieren ausschließlich die Daten OHNE Spiegel vermerkt)

Golf V Limousine: mit 2,003m / ohne 1,759m

Golf VI Limousine: mit 2,048m / ohne 1,786m

Golf V&VI Variant: mit: 2,003m / ohne: 1,781m

Golf V&VI Plus: mit: 1,946m / ohne: 1,759m

Passat B6: mit: 1,991m / ohne 1,820m

Passat B7: mit: 2,062m / ohne: 1,820m

Nach allem was mir bekannt ist und wie ich es verstehe, gehts hier aber auch um Abzocke! 2m stimmen und es gibt auch Autos die breiter sind, keine Frage, aber bei einer Kontrolle messen ist dann für mich Abzocke.

Oder ich versteh was falsch!?

Auszug aus der StVZO:

 

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

 

B. Fahrzeuge

 

III. Bau- und Betriebsvorschriften

 

§32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen

 

Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:

 

Befestigungs- und Schutzeinrichtungen für Zollplomben,

 

Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfür,

 

vorstehende flexible Teile eines Spritzschutzsystems im Sinne der Richtlinie 91/226/EWG des Rates vom 27. März 1991 (ABl. EG Nr. L 103 S. 5),

 

lichttechnische Einrichtungen,

 

Ladebrücken in Fahrtstellung, Hubladebühnen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung, sofern sie nicht mehr als 10 mm seitlich über das Fahrzeug hinausragen und die nach vorne oder nach hinten liegenden Ecken der Ladebrücken mit einem Radius von mindestens 5 mm abgerundet sind; die Kanten sind mit einem Radius von mindestens 2,5 mm abzurunden,

 

Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,

 

Reifenschadenanzeiger,

 

Reifendruckanzeiger,

 

ausziehbare oder ausklappbare Stufen in Fahrtstellung und

 

die über dem Aufstandspunkt befindliche Ausbauchung der Reifenwände.

Ja, Fabian, das ist richtig, hie rliegt aber eine Diskrepanz zwischen StVZO und StVO vor, es handelt sich hier ums Vorschriftzeichen Nummer 264, das als Anlage zur StVO gilt. Dieses Zeichen sagte aus: Verbot für Fahrzeuge, deren Tatsächliche Breite (Einschliesslich Ladung, Spiegeln...) die angegebene Breite überschreitet.

Theoretisch etwas fies, aber leider wahr....

Ach so, also wieder nicht richtig, oder genug gelesen!

Danke dir!!

Wenigstens fangen einige Bundesländer an Baustellen mit 2,10 einzurichten......

am 21. Dezember 2011 um 8:08

Ich finde es auch nicht ok es diese Unterscheidung gibt.

Aber ich sehe es nicht als Abzocke das es geprüft wird.

Wir hatten/ haben hier die letzte Zeit einige Baustellen und was ich da gesehen habe wie Leute versucht haben mit großen Wagen an nem LKW vorbei zu kommen, es aber dann nicht geschafft haben weil kein Platz war, vielleicht auch Unsicher oder Ängstlich, und dann auch diese Spur blockiert war nimme schön.

Mit dem Passat könnte ich zwar in der 2m Bahn fahren, ziehe es aber lieber vor rechts zu fahren wenns Eng wird.

Zitat:

Original geschrieben von Steff2005

Ich finde es auch nicht ok es diese Unterscheidung gibt.

[...] und dann auch diese Spur blockiert war nimme schön.

Genau das ist der Punkt!

Angenommen, ein LKW fährt in einer 80km/h Baustelle mit 50 km/h, und ein PKW mit der Breite knapp über 2m traut sich nicht zu überholen und fährt dann auch rechts, so wird es für einen PKW unter 2m Breite es wohl auch nicht erlaubt sein den besagten PKW auch zu überholen, da meistens bei den Baustellen das Verkehrszeichen (Z 276) für das Überholverbot von Kraftfahrzeugen gilt.

 

Gilt in den Baustellen die 2m-Spur als Überholspur, oder wie in geschlossener Ortschaft einfach eine zweite Spur auf der man beruihgt cruisen darf?

Zitat:

Original geschrieben von iLoveMyCar

.....

Gilt in den Baustellen die 2m-Spur als Überholspur, oder wie in geschlossener Ortschaft einfach eine zweite Spur auf der man beruihgt cruisen darf?

Vorteil Innerorts: Das Rechtsüberholen ist gestattet.

Vor/In den meisten Baustellen gilt ein Überholverbot für Kraftfahreuge über 7,5t, Pkw+Anhänger und Busse...

Mal eine ganz andere Frage, die aber auch mit 2 Meter zu tun hat...

Die Videomautspur am Tauerntunnel ist ja auch auf 2 Meter Breite begrenzt...

Was mache ich da wenn ich einen Golf6, PassatB7 oder in meinem Fall Insignia fahre...

Kennt sich da jemand aus...?

Themenstarteram 21. Dezember 2011 um 18:56

Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k

Zitat:

Original geschrieben von iLoveMyCar

.....

Gilt in den Baustellen die 2m-Spur als Überholspur, oder wie in geschlossener Ortschaft einfach eine zweite Spur auf der man beruihgt cruisen darf?

Vorteil Innerorts: Das Rechtsüberholen ist gestattet.

Vor/In den meisten Baustellen gilt ein Überholverbot für Kraftfahreuge über 7,5t, Pkw+Anhänger und Busse...

Leider falsch. Dachte ich bislang auch, kostet aber 30 EUR

Hallo NEO,

zunächst einmal vielen Dank für diese Infos.

Ich bin ebenfalls überrascht, dass der Passat 3C < 2.00 m breit ist

(wenn auch nur ganz knapp).

Bei 1,82 m "netto" hätte ich wohl gewettet, dass er die 2m-Marke

überschreitet - so kann man sich täuschen.

Nun hat man aber die Sicherheit, dass man in besagten Baustellen

links fahren darf.

Wie ist denn dieser Wert so exakt ermittelt wordern?

Gruß MO

Themenstarteram 21. Dezember 2011 um 19:51

Über die Katalogangaben bei den technischen Daten. Bei den älteren Prospekten war eine Angabe für Fahrzeugmitte bis Aussenspiegel links und Fahreugmitte bis Aussenspiegel rechts angegeben, bei den etwas jüngeren Prospekten war dann eine Maßskizze vorhanden. Selbige habe ich mir gleichmal ausgedruckt ;)

Zu finden ist das alles bei www.vw.de -> Modelle -> Passat Variant -> Infomaterial und Zubehör -> Produktbroschüren -> Erfahren Sie mehr Details über den Passat Variant. Kataloge sowie Technik- und Preislisten können Sie hier bequem als PDF herunterladen. Möchten Sie unser Infomaterial zugesandt bekommen, klicken Sie bitte hier.

(Kannst also auch gleich auf den link klicken)

-> Passat Variant anklicken, unten "Produktinformationen zu älteren Modellen berücksichtigen:" auf o Ja anklicken und auf den Button "Weiter", dann nochmal "Ältere Modelle berücksichtigen" anklicken und da sind sie schon:

 

 

https://volkswagen.de/.../passat_variant_td.pdf

https://volkswagen.de/.../techdaten_passat_variant_200710_.pdf

https://volkswagen.de/.../technik_preise_passat_variant.pdf

https://volkswagen.de/.../td_passat_variant.pdf

Neuer Passat B7:

https://volkswagen.de/.../passat_passatvariant_tup.pdf

Habe mich gerade über <2.00m gewundert und gefreut, aber der CC ist ja 3.5 cm an der Karosse breiter und über die Spiegel 2.09m :( Egal, werde trotzdem überholen, wenn möglich und nötig.

 

Gruß Eike

Die Preiliste mit den techn. Daten habe ich schon x-mal gelesen,

aber nie auf die "Garagenmaße" geachtet.

Vielleicht sollte man diese Liste im Bordbuch mitführen, falls die

"Rennleitung" im Falle eines Falles die tatsächliche Breite mal

anzweifeln sollte.

Immer mit eingeklapptem rechten Aussenspiegel fahren dann passts, der ist keine Vorschrift .

Und bei meinen ersten Autos war der "Sonderausstattung"

Gruss

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