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Durchgestrichenes Tempozeichen auf 2-spur. Landstr = Vollgas erlaubt ? Oder max. 130 km/h
Hallo !
Eigentlich sagt man ja, daß unbegrenzte Geschwindigkeit nur auf der Autobahn erlaubt wäre.....
Aber was gilt dann, wenn auf einer doppelspurigen Schnellstraße ein Schild mit einer Tempoaufhebung steht ? Das Gleiche ? Oder gilt auf Landstraßen generell max. 130 km/h ?
Sorry, aber ich war schon länger nicht mehr in der Fahrschule
Steht die Frage hoffentlich im richtigen Forenzweig ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Die Frage war hoffentlich nicht ernst gemeint...
warum nicht ? Ich beschäftige mich doch normalerweise gar nicht mit solchen Sachverhalten. Das wissen bestimmt auch viele andere Leute nicht zweifelsfrei.
Wenn du es besser weißt, dann Glückwunsch, aber ich brauche mich wegen der Frage nicht auslachen zu lassen.
Üblicherweise sagt man es doch so, daß nur auf entsprechenden Autobahnabschnitten das Tempolimit aufgehoben ist und nur noch die Richtgeschwindigkeit gilt.
Da wird man doch noch fragen dürfen, ob auf 2-spurigen Schnellstraßen unter bestimmten Umständen, d.h beim selben Schild, das Gleiche zutrifft oder nicht.
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113 Antworten
Dann schau mal in die Autobahnrichtgeschwindigkeitsverordnung. Da steht genau drin, wo die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt.
Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen
1.
auf Autobahnen (Zeichen 330.1),
2.
außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und
3.
außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben,
nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen.
Kleiner Hinweis: Mit Mittelstreifen ist nicht eine weiße Linie gemeint.
Wenn du eine 4-spurige Kraftfahrtstrasse meinst, geht u. U. Vollgas:
Zitat:
Wenn du eine 4-spurige Kraftfahrtstrasse meinst, geht u. U. Vollgas:
Ja, das meinte ich eigentlich hauptsächlich.
Unser Insignia Firmenwagen hat 110 PS, damit kann man ohnehin nicht extrem schnell fahren, aber in letzter Zeit hab ich in den unbegrenzten Abschnitten meist erst mal draufgetreten, da ich mich auf der Arbeit auch beeilen soll.
Auf den genannten Strecken hab ich immer besorgt nach Blitzern Ausschau gehalten, da ich mir nicht sicher war. Aber andere Leute sind einfach mal 160 km/h gefahren, dann hab ich bald das Gleiche gemacht.
OK, danke, dann kann ich ja, sofern es die Verkehrslage zulässt, genauso weitermachen.
Noch schneller als 160 km/h fahre ich dann allerdings auch nicht, aufgrund der relativ kurzen Abschnitte erscheint mir das kaum sinnvoll.
Sowieso, hinter Freiburg sind es weniger als 4 km ohne Limit und bei Appenweier Höhe der A5 ist es nur 1km. Eigentlich kann man da auch gleich bei 130 km/h bleiben, aber die Fahrten sind halt auch ein wenig kurzweiliger, wenn man mal kurz ein wenig drauftritt.
MfG
Zitat:
@martinkarch schrieb am 27. April 2017 um 20:00:42 Uhr:
[...] Oder gilt auf Landstraßen generell max. 130 km/h ? [...]
Die Frage war hoffentlich nicht ernst gemeint...
Meines Wissens nach herrscht auf Landstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h und auf Autobahnen Richtgeschwindigkeit von 130.
http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/.../...gsstellen-verkehrszeichen.php
So mal Klartext...auf Landstrassen gilt wenn nicht anders beschildert 100 km/h!!!
So wie du das schreibst 2 Spuren in jede Richtung gilt RICHTGESCHWINDIGKEIT 130.
Im Klartext. Wenn jemand so verrückt ist und das richtige Fahrzeug sein Eigen nennet sind auch 300 und mehr zulässig
Dann solltest du dein Wissen überarbeiten. Die Voraussetzungen, unter denen auch auf Landstraßen schneller gefahren werden darf, stehen oben.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 27. April 2017 um 21:06:55 Uhr:
*kann weg*
Zitat:
Die Frage war hoffentlich nicht ernst gemeint...
warum nicht ? Ich beschäftige mich doch normalerweise gar nicht mit solchen Sachverhalten. Das wissen bestimmt auch viele andere Leute nicht zweifelsfrei.
Wenn du es besser weißt, dann Glückwunsch, aber ich brauche mich wegen der Frage nicht auslachen zu lassen.
Üblicherweise sagt man es doch so, daß nur auf entsprechenden Autobahnabschnitten das Tempolimit aufgehoben ist und nur noch die Richtgeschwindigkeit gilt.
Da wird man doch noch fragen dürfen, ob auf 2-spurigen Schnellstraßen unter bestimmten Umständen, d.h beim selben Schild, das Gleiche zutrifft oder nicht.
@Mischkolino: Fehlendes Wort ergänzt.
Ich find an der Frage auch nicht merkwürdiges. Wäre ebenso schön wie unwahrscheinlich, dass jeder alles weiß.
Zitat:
@martinkarch schrieb am 27. April 2017 um 21:17:24 Uhr:
[...] Da wird man doch noch fragen dürfen, ob auf 2-spurigen Schnellstraßen unter bestimmten Umständen, d.h beim selben Schild, das Gleiche zutrifft oder nicht.
Diese Frage hat mich auch nicht verwundert sondern ausschließlich "Oder gilt auf Landstraßen generell max. 130 km/h ?". Entweder liegt eine Verwechslung in der Wortwahl vor oder der Irrglaube, daß auf Landstraßen 130 gefahren werden darf. Letzteres wäre sehr bedenklich...
Edit: Da auch in der Überschrift die Frage nach den 130km/h vorkommt, scheinst Du ernsthaft zu glauben, daß dies die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften ist, oder?
OK, ich habe mich evtl. falsch ausgedrückt
Ich bezog meine Frage ausschließlich auf doppelspurige "Schnellstraßen"
Aber ich meine, das Zeichen mit der durchgestrichenen Geschwindigkeit auch schon auf einspurigen Bundesstraßen gesehen zu haben, wie z.B auf der B36
Vielleicht bringe ich ja die Begriffe Schnellstraße, Bundesstraße und Landstraße durcheinander, allerdings geriet mir das noch nie zum Problem. Geblitzt wurde ich bisher nur in Bereichen mit klar erkennbarer Begrenzung, meist würd ich sagen im 70er, den Führerschein hatte ich allerdings noch nie weg. Sind halt gelegentlich kleine Bußgelder.
Zitat:
@martinkarch schrieb am 27. April 2017 um 21:51:32 Uhr:
[...] Aber ich meine, das Zeichen mit der durchgestrichenen Geschwindigkeit auch schon auf einspurigen Bundesstraßen gesehen zu haben, wie z.B auf der B36[...]
Und? Wieviel km/h sind dort erlaubt?
Das steht doch überhaupt nicht zur Debatte!
Man kann auch alles aufbauschen.
TS hat eine Frage und am Ende ist man beim Weltuntergang angekommen.
Echt nervig hier.