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- E-Auto Prämie wird zu 25% abgelehnt! [Korrektur siehe Seite 2]
E-Auto Prämie wird zu 25% abgelehnt! [Korrektur siehe Seite 2]
Hab gerade einen Artikel gelesen dass die Behörden scheinbar 25% der Anträge auf die E-Auto Prämie ablehnen!
https://www.spiegel.de/.../...b-a-2bbd44b9-5949-41ba-b0bf-6d38a70072cf
Leider werden keine Gründe genannt warum. Daher meine Frage: Kennt ihr Fälle in denen die Förderung abgelehnt wurde oder wisst warum das passieren kann?
Eigentlich ist die Sache doch relativ klar, es gibt ja sogar eine Liste mit allen förderfähigen Modellen und die Händler sollten im Zweifel auch weiterhelfen können.
Mit so einer hohen Ablehnungsquote hätte ich echt nicht gerechnet.
____
[Edit von Motor-Talk: Bitte die Korrektur der Meldung auf Seite 2 ab hier beachten!]
Beste Antwort im Thema
Nach meinem Kenntnisstand basierend auf Berichten in einschlägigen eAutoforen gibt es zwei Hauptursachen für die Ablehnungen:
- Hersteller schafft es nicht, seine Fahrzeuge korrekt bei der BAFA anzumelden, so dass diese nicht auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen, konkret vor allem Kia und Hyundai betroffen, insbesondere bei Änderungen der Modelljahre und/ oder Basispreise
- Händler schafft es nicht, eine korrekte Rechnung mit Ausweis des Nettopreises des Basismodells sowie der angerechneten Herstellerrabatte und Umweltbonus durch Hersteller auszustellen
Sicherlich mag es auch eine Anzahl von anderen Formfehlern bei der Beantragung geben, aber die beiden oben genannten Punkte dürften sicherlich für den Hauptteil der Ablehnungen verantwortlich sein.
Spannend finde ich dann immer die Schilderungen der User, dass sie jetzt mit Anwalt gegen die BAFA vorgehen, obwohl das Problem meist eben nicht bei der BAFA liegt, sondern dem Hersteller und/ oder Händler.
Wenn die Rechnung die einzelnen Summen nicht korrekt ausweist, kann die BAFA gar nicht anders als ablehnen und der Händler ist in der Pflicht.
Genauso kann es keine Förderung geben, wenn das Fahrzeug nicht auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge auftaucht, weil der Hersteller das nicht geregelt bekommt.
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27 Antworten
Versuche, die Prämie 2x zu kassieren?
Eigentlich sollte die Förderung ja klar sein, und auch bei Neuwagenkäufen zumindest vom Händler geprüft werden, ob ein KFZ förderfähig ist.
Ein Problem sehe ich in der Gebrauchtwagenförderung. Gefördert werden die ja auch, aber eben nur "junge Gebrauchte" mit Erstzulassung ab 5.11.2019 und Zweitzulassung nach 3.6.2020. Da könnte man vielleicht ins Unglück rennen, wenn man sich vorher nicht richtig informiert hat.
Oder aber, typisch deutsch, die Anträge werden wegen Formfehlern abgelehnt. Die Formulare sind ja nicht gerade einfach auszufüllen...
Nach meinem Kenntnisstand basierend auf Berichten in einschlägigen eAutoforen gibt es zwei Hauptursachen für die Ablehnungen:
- Hersteller schafft es nicht, seine Fahrzeuge korrekt bei der BAFA anzumelden, so dass diese nicht auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen, konkret vor allem Kia und Hyundai betroffen, insbesondere bei Änderungen der Modelljahre und/ oder Basispreise
- Händler schafft es nicht, eine korrekte Rechnung mit Ausweis des Nettopreises des Basismodells sowie der angerechneten Herstellerrabatte und Umweltbonus durch Hersteller auszustellen
Sicherlich mag es auch eine Anzahl von anderen Formfehlern bei der Beantragung geben, aber die beiden oben genannten Punkte dürften sicherlich für den Hauptteil der Ablehnungen verantwortlich sein.
Spannend finde ich dann immer die Schilderungen der User, dass sie jetzt mit Anwalt gegen die BAFA vorgehen, obwohl das Problem meist eben nicht bei der BAFA liegt, sondern dem Hersteller und/ oder Händler.
Wenn die Rechnung die einzelnen Summen nicht korrekt ausweist, kann die BAFA gar nicht anders als ablehnen und der Händler ist in der Pflicht.
Genauso kann es keine Förderung geben, wenn das Fahrzeug nicht auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge auftaucht, weil der Hersteller das nicht geregelt bekommt.
Wäre mir letztes Jahr auch fast passiert, aber ich hatte scheinbar eine nette Dame bei der Bafa.
Das Problem: oft wird der Herstelleranteil der Förderung (3000 Euro) nicht explizit auf der Rechnung ausgewiesen, das ist aber zwingend erforderlich.
Habe gestern eine neue Zoe für meine Mutter geleast, und auch da war es so, das die 3000 Euro nirgendwo ausgewiesen waren.
Zitat:
@Christian Harm schrieb am 14. August 2020 um 11:09:28 Uhr:
Wäre mir letztes Jahr auch fast passiert, aber ich hatte scheinbar eine nette Dame bei der Bafa.
Das Problem: oft wird der Herstelleranteil der Förderung (3000 Euro) nicht explizit auf der Rechnung ausgewiesen, das ist aber zwingend erforderlich.
Habe gestern eine neue Zoe für meine Mutter geleast, und auch da war es so, das die 3000 Euro nirgendwo ausgewiesen waren.
Genau das meine ich. Ich wundere mich immer nur über die Unfähigkeit der Händler bzw. deren Verkäufer, denn so schwer kann das ja nicht sein und inzwischen sollte es auch nicht das erste Mal sein, dass man eine Rechnung stellt. Aber es ist ja so, dass das Fahrzeug schon verkauft und bezahlt ist, die Probleme mit der BAFA aber erst nach Zulassung auftauschen und der Kunde kann dann sehen, wie er eine korrekte Rechnung bekommt.
Ich fände es nur passend, wenn die Händler hier selber in der Pflicht wären und sich um diese Prämie bemühen müssten, da sie diese ja auch immer werbewirksam in ihre Angebote einrechnen. Dann hätten sie ein deutlich größeres Interesse daran, wenn es um ihr Geld geht. Also Kunde zahlt direkt ohne Prämie und Händler muss den Antrag stellen und selber auf das Geld warten.
Zitat:
@hydrou schrieb am 14. August 2020 um 11:08:12 Uhr:
- Händler schafft es nicht, eine korrekte Rechnung mit Ausweis des Nettopreises des Basismodells sowie der angerechneten Herstellerrabatte und Umweltbonus durch Hersteller auszustellen
Warum sollte der Nettopreis des Basismodells in der Rechnung ausgewiesen sein?
Im BAFA Merkblatt steht
"Die Meldung des BAFA-Listenpreises erfolgt vor Aufnahme auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge durch den Automobilhersteller."
...
"Somit ergibt sich der Schwellenwert, der für die Prüfung des Eigenanteils des Automobilherstellers am Umweltbonus maßgeblich ist. Wenn der Netto-Kaufpreis des Basismodells unter Berücksichtigung aller vom Automobilhersteller bzw. Händler gewährten Nachlässe und Rabatte den Schwellenwert unterschreitet, dann ist der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus nachgewiesen."
D.h. weder der Nettopreis des Basismodells noch der Eigenanteil des Herstellers müssen in der Rechnung explizit aufgeführt werden...
https://www.bafa.de/.../emob_merkblatt_2020-0708.pdf?...
Da habe ich von der Bafa eine andere Information. Mir wurde letztes Jahr per E-Mail mitgeteilt, das dies ausgewiesen werden müsste, da andernfalls mein Antrag abgelehnt würde.
Klar, vielleicht könnte man sich vor Gericht trefflich darüber streiten, aber ich hätte gerne mein Geld, und kein jahrelanges Gerichtsverfahren.
Hier ein paar Berichte aus einem anderen Forum zu meinem Statement:
https://www.goingelectric.de/forum/viewtopic.php?f=68&t=59183
https://www.goingelectric.de/forum/viewtopic.php?f=68&t=59189
Es ist in der Tat so, dass der Nettopreis unter 40000 liegen und dies aus der Rechnung auch ersichtlich sein muss. Ebenso ist die Höhe des Herstelleranteils an der Umweltprämie auszuweisen, das gibt insbesondere dann Probleme, wenn die Bestellung aus dem letzten Jahr mit dem niedrigeren Wert stammt und jetzt 3000 für die höhere Förderung ausgewiesen sein müssen.
s. dazu auch den folgenden Hinweis laut Veröffentlichung im Bundesanzeiger:
Zitat:
"...–der deutlich und nachvollziehbar ausgewiesene Eigenbetrag des Automobilherstellers am Umweltbonus, der mindestens dem in Nummer 4 dieser Richtlinie festgelegten Betrag entspricht ( 3000 Euro ) , sodass die Antragstellerin/der Antragsteller den Eigenanteil selbstständig prüfen kann;... ".
Arbeitskollege hatte auch Probleme mit seinem geleasten Hyundai Kona Elektro.
Aus den Berechnungen im Leasing-Vertrag konnte man in keiner Weise nachvollziehen welche Nachlässe jetzt denn genau gewährt wurden. Es war quasi nur eine Gesamtsumme angegeben. Genausowenig war auf Anhieb ersichtlich, auf welchen Nettopreis nach Rabatten man jetzt genau kommt. Ein Hinweis auf einen enthaltenen Herstelleranteil der Prämie fehlte komplett.
Das Bafa hat einen ersten ablehnenden Zwischenbescheid geschickt mit Frist zur Nachbesserung/Erwiderung.
Das Autohaus hat daraufhin neue Zahlen geschickt, die aber genauso undurchsichtig waren.
Prompt zweiter Bescheid mit erneuter Ablehnung und Fristsetzung.
Mein Kollege hat sich dann bei der Geschäftsleitung beschwert und die "hat das dann selbst in die Hände" genommen.
Irgendwann kam dann plötzlich ein Zuwendungsbescheid.
Bei meinem eigenen Antrag ufr de i3 mit eindeutiger Angabe in der Rechnung, dass der Herstelleranteil enthalten ist, gab es keine Probleme und nach wenigen Monaten einen Zuwendungsbescheid.
Ps:
Mein Arbeitskollege und ich waren übrigens der Meinung, dass der Fehler klar nicht bei der Bafa lag, sondern das Bafa einfach bei der anfänglichen Sachlage nicht positiv bescheiden konnte.
Zitat:
@Christian Harm schrieb am 14. August 2020 um 11:27:27 Uhr:
Da habe ich von der Bafa eine andere Information. Mir wurde letztes Jahr per E-Mail mitgeteilt, das dies ausgewiesen werden müsste, da andernfalls mein Antrag abgelehnt würde.
Klar, vielleicht könnte man sich vor Gericht trefflich darüber streiten, aber ich hätte gerne mein Geld, und kein jahrelanges Gerichtsverfahren.
Letztes Jahr ist nicht dieses Jahr!
Soweit ich weiß haben sich die Anforderungen im Antragsverfahren geändert - deswegen gibt es ja ein aktuelles Merkblatt der BAFA und da ist das meiner Meinung nach eindeutig beschrieben, da muss man nicht vor Gericht drüber streiten...
@Hanuse,
das mag sein, aber sicher wäre ich da nicht, und besser haben als brauchen...
Ich finde dieses Konstrukt, dass der Käufer sich das Geld erst nachträglich zurückholt, problematisch. Es gibt heutzutage nicht wenige, die Leasing ohne Anzahlung machen. Das hat oft den Grund, dass kein Geld für eine Anzahlung da ist. Muss jemand dann einige tausend Euro vorstrecken, ist das schon eine Hürde.
Wenn Händler die BAFA in ihren Preisangaben berücksichtigen, sollten sie das Geld vorstrecken und der Kunde tritt seine Ansprüche ab. Ich bin sicher, dass dadurch deutlich mehr Kunden auf den Zug günstiger Leasingangebote aufspringen würden.
Wohl alles nicht so wild von den Zahlen:
Zitat:
@sparcde schrieb am 14. August 2020 um 10:55:16 Uhr:
Oder aber, typisch deutsch, die Anträge werden wegen Formfehlern abgelehnt. Die Formulare sind ja nicht gerade einfach auszufüllen...
Mit "Typisch deutsch" posaunt man eigentlich nur heraus dass man bürokratiemäßig noch nie weiter musste als bis zur nächsten Kreisverwaltung.