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E-Klasse: "Gas schaltet ab" während der Fahrt -- technischer Fehler?

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 16. Februar 2017 um 0:21

Hallo,

mein Vater hat sich vor ein paar Monaten einen Mercedes E200 (BJ 07/2014) mit Automatikgetriebe als

Gebrauchtwagen gekauft. Das Fahrzeug hat leider einen technischen Fehler.

Mein Vater darf das Fahrzeug bis 7.500 km zurückgeben, bisher ist er 5.000 km gefahren.

Nun zu dem Fehler:

Am 04.12.2016 wurde das Fahrzeug bei Tempo 80 auf der Straße gefahren, als plötzlich das Gaspedal nicht mehr reagierte (genauso als wäre -bei manueller Gangschaltung- das Gaspedal betätigt worden). Das Fahrzeug blieb auf der Straße zum stehen - das

Gaspedal ohne Funktion - und die folgenden Fehlermeldungen erschienen auf der Tachoanzeige:

Erste Fehlermeldung "Collision Prevention Assist Plus ohne Funktion"

Zweite Fehlermeldung "SYMBOL ohne Funktion s. Betriebsanleitung"

Die nachfolgenden Fotos wurden erstellt:

http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/img36861204audtkf6zpq8.jpg

http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/img36881204bvhx3agjzcd.jpg

Erst nachdem der Motor abgeschalten und mittels Zündschlüssel reaktiviert wurde, funktionierte das Gaspedal wieder.

Am 11.12.2016 und am 29.12.2016 wiederholte sich der Fehler: Mitten in der Fahrt war das

Gaspedal ohne Funktion. Das Fahrzeug blieb auf der Strasse stehen. Die selben beiden Fehlermeldungen auf der Tachoanzeige. Erst nachdem der Motor abgeschalten und mittels Zündschlüssel reaktiviert wurde, funktionierte das Gaspedal wieder.

Am 14.02.2017 erschien während der Fahrt nur die Meldung "Collision Prevention Assist Plus ohne

Funktion". Das Gaspedal dieses mal sogar ohne Absturz.

 

Zum einen haben wir die Befürchtung, dass nach Ablauf der Rückgabefrist, hohe Reparaturkosten anfallen könnten. Zum anderen die durch den technischen Defekt - dass das Gaspedal plötzlich während der Fahrt keine Funktion mehr hat - hohe Unfallgefahr.

 

Weiß jemand Rat, welche Ursache der Fehler hat

Beste Antwort im Thema

Auf dem Reperaturauftrag steht nur Abstandswarner usw. prüfen.

Man sollte es so formulieren wie es war! Das eine Weiterfahrt erst nach einem Neustart möglich war und das Fzg zuvor kein Gas mehr angenommen hat. Das ist sicherheitsrelevant!

 

Ich würde das Auto in der NL stehen lassen und auf einen kostenlosen Ersatzwagen bestehen bis der Fehler gefunden und behoben ist. Läuft doch auf Garantie und der Händler ist außerdem noch in der Gewährleistungsfrist von einem halben Jahr!

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am 16. Februar 2017 um 1:09

Ab in die Werkstatt und diese mit offiziellem Arbeitsauftrag auffordern den Fehler zu beseitigen.

Auch hier mal lesen ==> http://www.motor-talk.de/.../...ent-system-ohne-funktion-t5180162.html

Hallo,

in die Werkstatt, Fehlerspeicher auslesen lassen. Der Wagen ist ja noch sehr jung. Somit vermutlich bei MB scheckheftgepflegt? Da sollte noch etwas auf Kulanz gehen, denke ich.

Gruß Hans-Jürgen

Zitat:

@coing schrieb am 16. Februar 2017 um 01:21:34 Uhr:

...

Zweite Fehlermeldung "SYMBOL ohne Funktion s. Betriebsanleitung"

...

"SYMBOL" ist die ESP-Leuchte:

laut BA:

ESP®, BAS, PRE?SAFE®, HOLD-Funktion, Berganfahrhilfe und ESP® Anhängerstabilisierung sind aufgrund einer Störung nicht verfügbar.

Auch adaptives Bremslicht, BAS PLUS und PRE?SAFE® Bremse können ausgefallen sein.

kann von losem Kabel bis kaputtem Steuergerät alles sein, das ist wie bei seinem Arzt anrufen und fragen : warum tut es mir hier weh?

Ferndiagnosen ohne weiterreichende Informationen funktionieren nie.

Dein Papa hat doch bestimmt 2 Jahre "Junge Sterne Garantie", dann ab in die Werkstatt und reparieren lassen......

Themenstarteram 17. Februar 2017 um 0:40

Mein Vater hat mir soeben ein wichtiges Detail verraten, welches vermutlich mit dem "Funktions-absturz des Gaspedals" zusammenhängt.

Nachdem das Gaspedal die Funktion aussetzt erscheint immer die folgende Fehlermeldung auf der Tachoanzeige "Collision Prevention Assist Plus ohne Funktion"

Den Begriff "Collision Prevention" kennt mein Vater nicht, da er kein Englisch kann, daher die späte Information mit eventuellem Zusammenhang der aussetzenden Funktion des Gaspedals.

 

Ab und zu leuchtet die Kollisionswarn-Leuchte auf, begleitet mit einem akustischen Warnton, wenn keine Gefahr droht (also auch wenn kein anderes Fahrzeug auf der Straße ist).

Seit dem Kauf des Fahrzeugs am 19.09.2016 hat das Fehlverhalten zirka einhundert mal stattgefunden (mit jeder zweiten Fahrt, bzw. 100 mal in 5000 km).

Die Kollisionswarn-Leuchte leuchtet auf, ohne akustischen Warnton, wenn tatsächlich Gefahr droht (also mögliche Kollision mit dem vorderen Fahrzeug bei eigener gleichbleibender Geschwindigkeit).

 

Das Fahrzeug war deshalb bereits 2 mal in der Werkstatt zur Reparatur, siehe die folgenden 4 Dokumente:

http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/img3724b6k5fyj73oh.jpg

http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/img3726bckeol3g2dq.jpg

http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/img3728bqtg67jhd0b.jpg

http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/img3730b9c6801ynkw.jpg

Trotz zweimaliger Besuche in der Werkstatt besteht der Fehler bzgl. des Kollisionswarn weiterhin.

 

Die technischen Fehler der E-Klasse meines Vaters erinnern mich an das sinkende Raumschiff aus dem aktuellen Kinofilm Passengers. Systemfehler, Absturz des Gaspedals, fehlender akustischer Ton bei Kollisionsgefahr, zufällige Schreckgeräusche... alles eine Frage der Zeit bis zum schweren Verkehrsunfall! Es wäre traurig seinen Vater zu verlieren wegen gescheiterten Reparaturaufträgen.

Sollten wir noch eine andere Werkstatt aufsuchen? Was würdet ihr tun?

Nachdem der Fehler recht oft auftritt müsste er sich reproduzieren lassen. Tausche mit ihm vielleicht mal das Auto und beobachte selbst, fahr in eine Mercedes-Werkstatt und fertig. Das muss sich doch finden lassen.

Auf dem Reperaturauftrag steht nur Abstandswarner usw. prüfen.

Man sollte es so formulieren wie es war! Das eine Weiterfahrt erst nach einem Neustart möglich war und das Fzg zuvor kein Gas mehr angenommen hat. Das ist sicherheitsrelevant!

 

Ich würde das Auto in der NL stehen lassen und auf einen kostenlosen Ersatzwagen bestehen bis der Fehler gefunden und behoben ist. Läuft doch auf Garantie und der Händler ist außerdem noch in der Gewährleistungsfrist von einem halben Jahr!

Themenstarteram 21. Februar 2017 um 10:51

Hallo,

die beiden Fehler habe ich nun schriftlich per eMail der Niederlassung mitgeteilt. Soeben kam ein Anruf der Niederlassung mit folgender Aussage (ich habe Teile des Gespräches fleißig mitgetippt):

"Ab und zu leuchtet die Kollisionswarn-Leuchte auf, durch Strahlen der Radaranlagen von Blitzern, auch Radarsensoren von anderen Autos UND Induktion (Stromleitungen die unterirdisch verlaufen) aktivieren das Kollisionswarnsystem.

Die letzte Reparatur hat intern Kosten von 500-600 EUR verursacht. Eine dritte Reparatur ist ausgeschlossen, da bereits in der ersten und zweiten Reparatur kein Fehler gefunden wurde.

Wir können Ihnen anbieten, dass Sie den Fehler vorführen und jemand aus unserem Hause Sie bei der Fahrt begleitet. Wenn der Fehler dann auftritt, dann kann eine dritte Reparatur erfolgen".

Gut, ich bin mir nicht ganz sicher welche Rechte ich habe.

Der lebensbedrohliche Fehler bzgl. Aussetzen des Gaspedals hat zuletzt am 29.12.2016 stattgefunden (das war vor knapp 2 Monaten).

Der Aussage des Mercedes Mitarbeiters, das das Aufleuchten und Ertönen des Kollisionswarnsystems mit Induktion und Radarfallen zu tun hat, vertraue ich noch nicht ganz (zumal dieser Fehler zirka 100 mal bei 5000 gefahrenen km passiert und dies immer noch).

Ich werde meinen Vater die nächsten Tage begleiten und mir selbst ein Bild machen "Wann" und "Wo" das Kollisionswarnsystems aktiv wird.

Wie wärs mit Aufzeichnung mittels Dashcam? So hat man auch Bildmaterial als Beweis!

Themenstarteram 9. März 2017 um 16:53

Hallo, wir haben seit heute eine Dashcam, Modell iTracker DC300. Im Gespräch mit Kollegen wurde uns empfohlen, dass wir unbedingt einen Anwalt für die Streitigkeit mit der Mercedes Niederlassung München beauftragen müssen, weil die NL sich bzgl. der Fehler im Fahrzeug quer stellt.

 

Was haltet ihr davon? Wie muss ich nun mit Mercedes umgehen, damit wir nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleiben. Irgendeine Frist setzen???

Zitat:

@coing schrieb am 9. März 2017 um 17:53:08 Uhr:

Hallo, wir haben seit heute eine Dashcam, Modell iTracker DC300. Im Gespräch mit Kollegen wurde uns empfohlen, dass wir unbedingt einen Anwalt für die Streitigkeit mit der Mercedes Niederlassung München beauftragen müssen, weil die NL sich bzgl. der Fehler im Fahrzeug quer stellt.

Was haltet ihr davon? Wie muss ich nun mit Mercedes umgehen, damit wir nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleiben. Irgendeine Frist setzen???

Am besten wäre natürlich eine Rechtsschutzversicherung. Nehme mal an daß diese nicht existent ist.

Ich denke mal daß man die Dashcam Aufnahmen abwartet - dürfte ja nicht lange dauern bis man da entsprechendes Bildmaterial hat. Dann mal die NL damit Konfrontieren und dann kann man immer noch weitersehen!

Ihr habt doch sicher Junge Sterne Garantie erhalten. Die zahlt dann und nicht die Niederlassung. Ich persönlich würde androhen, das Fahrzeug zurückzugeben. Wenn Sensoren ausfallen wird das auch protokolliert. Beim Fahrpedalausfall gehe ich davon aus, dass das ESP/ASR die Leistung auf 0 runter geregelt bzw. abgebremst hat. Wie im Winter an einer Steigung. Dass CPA und/oder Distronic+ piepst, kommt bei mir auch vor. Meistens an den gleichen Stellen (Verkehrsinseln z.B.). Einmal hat sogar Presafe vor einer Kurve zugeschlagen. Gut, ich war sehr zügig unterwegs. ;) Piepst er denn immer an den gleichen Orten?

Fahrt doch mal in eine andere Werkstatt und fragt nach. JS zählt auch da. Vielleicht will die NL einen Unfall vertuschen.

am 9. März 2017 um 21:00

Zitat:

@coing schrieb am 9. März 2017 um 17:53:08 Uhr:

Hallo, wir haben seit heute eine Dashcam, Modell iTracker DC300. Im Gespräch mit Kollegen wurde uns empfohlen, dass wir unbedingt einen Anwalt für die Streitigkeit mit der Mercedes Niederlassung München beauftragen müssen, weil die NL sich bzgl. der Fehler im Fahrzeug quer stellt.

Was haltet ihr davon? Wie muss ich nun mit Mercedes umgehen, damit wir nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleiben. Irgendeine Frist setzen???

Der erste Schritt ist einen Werkstattauftrag mit der richtigen Fehlerbeschreibung zu stellen.

Wenn ich richtig gelesen habe lautet dann dein Anliegen "Ausfall Fahrpedal, Fahrzeug nimmt kein Gas an und rollt aus".

Der Annahmemeister schreibt einfach Distronic prüfen. Das ist falsch - es entspricht nicht dein Problem.

Dementsprechend hat die Werkstatt nach einem Fehler im Distronic-System gesucht - was Du auch im Auftrag gegeben hast. Damit kannst Du die Werkstatt nicht belangen oder Vorwürfe machen.

Nun geht es mit dieser Werkstatt nicht weiter. Allein aus dem Grund, dass diese nicht in der Lage ist (oder nicht will) eine korrekte Kundenbeanstandung zu formulieren. Die zocken nur die JS-Garantie ab. Da würde ich mir eine andere Bude suchen, das ist keine seriöse Niederlassung.

Ich kann meinen Vorschreibern nur Recht geben. In den Aufträgen steht nichts von wegen kein Gas usw. Klar "prüfen" die und sagen alles i.o. Wenn möglich laßt doch die Kiste stehen, wenn er nicht mehr fährt und lasst ihn über die MB Hotline in eine Werkstatt schleppen. Wichtig nur, nichts dran machen. Scheinbar sind die Fehler bei Neustart nicht mehr vorhanden.

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