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E280T: Passen nur "ZR 15"-Sommerreifen?

Themenstarteram 11. April 2005 um 19:15

Hallo,

ich möchte meinem E280T von 8/95 neue Somerreifen spendieren! Allerdings hab ich folgendes Problem: Im Brief/Schein steht, dass ich ZR-Reifen benötige. In meinem Fall bspw. "195/65 ZR 15". Des weiteren nur von bestimmten Herstellern. Kann ich denn keine Reifen, wie z.B. 195/65 R15 91 V, montieren? Ich war heut beim Reifenhändler & er sagte, dass ich dafür ne Herstellerbescheinigung & Umtragung in den Papieren gebräuchte. Ist das so richtig? Wenn ja: Gibt es sowas? Oder bleibt mir keine andere Möglichkeit?

Wär schön, wenn mir jemand helfen könnte. Da es nur noch wenige Hersteller gibt, die o.a. Reifen produzieren, sind sie vergleichsweise teuer (hab heute nen Angebot für 115Euro/Stück bekommen!).

Besten Dank vorab,

mistexx

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15 Antworten

ZR heisst ja über 240, V max. 240. Also ist V eine niedrigere Geschwindigkeitsklasse. Wenn die Höchstgeschwindigkeit wie ich annehme unter 240 liegt sollte auch der V gehen, das muss aber dann eingetragen werden, frag mal bei DC ob es da eine Herstellerbescheinigung gibt.

Die Einschränkung auf bestimmte Hersteller ist mittlerweile hinfällig.

Gruß Meik

Themenstarteram 11. April 2005 um 19:34

Besten Dank schonmal, Meik´s 190er!

Die Höchstgeschwindigkeit laut Eintragung liegt bei 218km/h. Was veranlasst den Hersteller denn nun, die Eintragung "ZR" zu machen und nicht lediglich "V"? Weils bergab schneller gehen könnte als 240, oder wie?!

Und by the way: Es muss hier doch noch mehr 280´er-Fahrer geben, die das gleiche Problem haben! Oder wurmt das sonst keinen?! :)

am 11. April 2005 um 20:25

Man hat mir mal erklärt, das hinge mit der (gegenüber der Limosine) höheren Gewichtsbelastung zusammen. Inzwischen werden Reifen ja auch dahingehend gekennzeichnet. Du darfst also auch V-Reifen benutzen.

mfg

Peter.

Themenstarteram 11. April 2005 um 20:54

1. Danke petert :)

2. Darf ich V-Reifen benutzen, ohne irgendetwas eintragen zu müssen? Also einfach zum Händler, drauf damit & fertig?

3. Hast Du (petert) bei Deinem 320er nicht das gleiche Problem?

gruß

mistexx

am 11. April 2005 um 21:04

Ich habe bei meinem 300E Limo beides eingetragen.

Müsste also problemlos gehen. Zumal der bei 225 eingetragen ist.

MfG SH

Themenstarteram 11. April 2005 um 21:09

@SentencedHeart: Dass beides geht, davon gehe ich aus, bzw. das hoffe ich! Aber worum es mir geht: Stellt sich der TÜV quer, wenn ich "normale" V-Schlappen draufziehe, oder sagt der "Ach, kein Thema, auch wenn nur 'ZR' eingetragen ist"!

Für mich bedeutet das immerhin 50% Preisunterschied...

am 11. April 2005 um 21:13

Das meine ich ja auch. Der Tüv wird sich nicht querstellen, das einzutragen. Erst recht wenn Du ne Zettelei von DC hast, oder sowas.

Aber auch ohne wird das sicher kein Problem.

Und nur mal so nebenbei: Ich kenne mehrere Streifenpolizisten, die mir schwören, dass auf sowas nie geachtet wird. Das kannst Du halten wie Du willst. Mit ner Eintragung stehst Du sicher auf der sicheren Seite (welch Wortspiel).

Und das klappt auch! Würd ich mir keine Sorgen machen.

MfG SH

Hab grad mal in der StVZO nachgeguckt. Da heisst es nur, dass die Tragfähigkeit und Höchstgeschwindigkeit dem Fahrzeug entsprechen muss. Das würde der V-Reifen auch erfüllen.

Bevor du den Reifen kaufst lass dir aber entweder vom Tüv oder MB das schriftlich bestätigen, eh du deswegen Ärger bekommst. Da der V Reifen in jedem Fall ausreicht sollte das kein Problem werden.

Gruß Meik

am 11. April 2005 um 22:42

Vorsicht mit den Reifen!!! Eigenbericht

 

Hallo,

ich hatte letztes Jahr genau das Problem, das hier geschildert wird. Hatte mir V-Reifen gekauft, nachdem ein ATU-Mitarbeiter die gleiche Idee hatte wie ihr hier.

"Der Wagen fährt ja nur 218km/h, da reichen ja V-Reifen aus. V geht bis 240km/h. ZR ist eh eine alte Bezeichnung."

Der TÜV fand das ein halbes Jahr später gar nicht lustig und verweigerte die Plakette. Begründung: Reifen mit falschem Geschwindigkeitsindex. Ich dürfte nur ZR oder W Reifen fahren.

ATU konnte ich den Fehler aufgrund der Rechnung nachweisen. Aufgrund der Angaben im Fahrzeugschein hätten sie mir niemals diese Reifen verkaufen dürfen. Nach 6 Monaten mit 10.000 km mehr auf der Uhr bekam ich für 20€ pro Reifen Zuzahlung neue W-Reifen. Diese Reifen hat dann der TÜV auch anerkannt, ohne daß ich irgendwas sonst machen musste.

Also, entweder Du bekommst von MB eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und trägst den neuen Geschwindigkeitsindex in KFZ-Schein und -Brief ein, oder Du kaufst W-Reifen.

Grüße

Kojak

Themenstarteram 12. April 2005 um 4:56

Guten Morgen Kojak_E280T,

genau das hab ich befürchtet! Danke für Deine Info!

Ob ich "ZR" oder "W" nehme, ist aber egal? Oder wie?

Wenn es nur um die Höchstgeschwindigkeit geht, wäre das ja logisch. Aber bleibt nicht Scheineintrag Scheineintrag?

mistexx

... also,

bei mir sind auch 195/65ZR15 und 205/65ZR15 im Brief/Schein eingetragen. Bin zum Händler und habe gesagt, was kann ich ohne Bördeln aufziehen.

Habe jetzt Fulda Extremo 235/40ZR17 (Freigabe des Reifenherstellers mitführen) auf Alutec-LM-Rad 7,5X17, ET35, Typ DTM7, die vom TÜV für 40.- Euronen ohne weiteres eingetragen wurden.

Das ganze hat (also die Räder) 1009.- Euro gekostet.

 

Gruss

Manfred

am 12. April 2005 um 8:14

Ich habe bei meinem 320er Tee auch W-Reifen drauf. Der TÜV hatt nur die Felgen bemängelt, diese gleich eingetragen und mir die Plakette gegeben.

mfg

Peter.

am 12. April 2005 um 17:28

Keine Chance.

Du musste die eingetragenen Reifen fahren, (in deinem Falle ZR), da nur diese für die hohen Geschwindigkeiten (und der 280er sollte 230 km/h wohl erreichen) und eben auch die hohe Traglast beim Kombi verkraften.

Um V Reifen eingetragen zu kriegen müsstest du den Wagen wahrscheinlich Ablasten lassen und umtragen.

Aber auf jeden Fall V eintragen lassen.

Das kostet so viel wie der Mehrpreis für ZR Reifen.

Allerdings gilt die Herrstellerbindung nichtmehr.

Du bist also nichtmehr an die Herrstellerangaben gebunden, nur an die Reifenbezeichnung.

Was nützts dir V Reifen zu fahren? Da biste womöglich immer am Limit und wenn dir bei Vollgas n Reifen wegfliegt, bleibt von deinem Auto idr. nur Schrott übrig, ob du dich danach noch ärgern kannst, seih dahingestellt.

Von daher, kauf dir ZR Reifen, frag vorher ruhig nochmal bei nem 2. Reifenhändler nach und du hast Ruhe und Sicherheit :)

Alles andere kann ich nciht empfehlen und wenn es zu einem Unfall kommt, ist der Reifen eines der ersten Dinge die geprüft werden. Das kann mit deinem Fahrzeugschein jeder Dorfpolizist und auch ohne Abitur :)

mfg, Mark

Themenstarteram 12. April 2005 um 18:10

Besten Dank Euch allen!

Ich werd mich dann am Wochenende mal bei nem Reifenhändler erkundigen!

Wobei "ZR" -als Auslaufmodell- recht schwierig zu bekommen ist...

Wär schön, wenn dieser gehen würde:

195/65R15 91W N1 PIRELLI P6000 N1

Der ist noch einigermaßen erschwinglich :)

Gruß

mistexx

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