E30 Scheinwerfer + Ringe + Klarglas
Da das Forum Styling und optisches Tuning anscheinend von kaum jemanden gelesen wird, poste ich nun halt nochmal hier, obwohls ja eher in den Styling Thread passt.
Nur für die, wos interessieren tut
Hab mir für ein Schweinegeld endlich diese Scheinwerfer mit den Ringen gekauft. Hersteller In-Pro. Eintragungsfrei dank E-Nummer.
Ich weiss zwar, dass das aussehen geschmackssache ist, aber mir gefällts...
Will aber trotzdem mal eure Meinung wissen. Also ein Hingucker sind die Dinger bis jetzt immer gewesen, da gibts nix...
Putschti hat die ja schon als Besoffenes-Schwein-Outfit runtergemacht
http://home.arcor.de/flogeissler/P1010024.JPG
http://home.arcor.de/flogeissler/P1010025.JPG
http://home.arcor.de/flogeissler/P1010032.JPG
PS. Will hier keine erneute Diskussion darüber in die Gänge bringen, aber mit der E-Nummer krieg ich doch keine Probs mit Grün-Weiß oder TÜV? Weil ja hier anscheinend schon Probleme aufgetreten sind...
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23 Antworten
wenn die ne zulassung haben sollten dir keine probs entstehen.muss halt nur ne prüfnummer drauf sein das e zeichen allein reicht nicht. da steht dann eigentlich immer noch sone nummer bei.
ist alles vorhanden sind sie eintragungsfrei und du bekommst keine schwarze von der rennleitung.
hässlich find ichs trotzdem.
Hi,
schön sind se ja nich, passen irgendwie nicht so recht ran an E30. Aber is Geschmacksache.
mfg
ronny12619
Hi!
Also, die Standlichtringe wären schon cool - nur das Klarglas stört IMHO ein bißchen.
Übrigens, sind die beiden Scheibenwischer absichtlich vertauscht oder nur aus Versehen?
Gruß, lifeisabitch
Huh?
Kann man die vertauschen? mh. hab die da einfach drangezimmert...
Der eine Spoiler fehjlt, das Stimmt. Da war ich mal ein wenig ungeschickt bei -5° mit dem Eiskratzer
Denn muss ich erst wieder kleben... Aber sind die echt falschrum?
PS cooler Nick, lifeisabitch.. Fast so originell wie meiner
was ihr immer mit "eintragungsrfrei dan E-nummer" habt
deutschland hat den vertrag NICHT unterzeichnet
somit ist also immer ein gutachten erforderlich
das E-zeichen ist länderkennung und kein freifahrtschein
Eintragungsfrei durch E-Prüfzeichen?
http://home.media-n.de/11567/prufzeichen.bmp
Teile mit EWG- oder ECE-Genehmigung
Teile mit einer EWG-Genehmigung als technische Einheit haben ein Betriebserlaubniszeichen bestehend aus
einem Unterscheidungsbuchstaben des genehmigenden Mitgliedstaates oder
einem Rechteck mit dem Buchstaben „e“ gefolgt von der Kennzahl oder dem Kennbuchstaben des genehmigenden Mitgliedstaates und
einer Ziffernfolge
Beispiel:e 9007
Haben Teile eine ECE-Genehmigung, tragen sie ein Genehmigungszeichen bestehend aus
einem Kreis mit dem Buchstaben „E“
der Kennzahl des genehmigenden Staates
einer Genehmigungsnummer
ggf. den Buchstaben „R“ und/oder der Nummer der entsprechenden ECE-Regelung
und
ggf. zusätzliche Zeichen
Beispiel:
F - 00 E 4 2439
Die entsprechenden Zertifikate zu den neuen Fahrzeugteilen werden vom Hersteller der Teile gestellt. Sie sind vom Fahrzeugführer stets mitzuführen und auf Verlangen der Polizei oder einer anderen Verkehrsbehörde vorzulegen. In den Zertifikaten muß die Verwendung dieses Teils für den Fahrzeugtyp ausdrücklich genehmigt sein. Desweiteren ist darin verzeichnet ob nach der Montage der Teile eine besondere Anbauprüfung eines technischen Dienstes erforderlich ist. Ist eine Anbauprüfung vorgesehen, so muß diese unverzüglich nach der Montage erfolgen. Die Rechtsprechung läßt hierfür extra eine Überführungsfahrt zum Technischen Dienst ohne Umwege zu. Andernfalls gilt die Betriebserlaubnis, trotz gültigem Zertifikat, immer noch als erloschen.
Darüber hinaus ist in den Zertifikaten vermerkt, ob die Verwendung des neuen Teils bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muß. Bei erfolgter Eintragung kann auf das Mitführen der Zertifikate verzichtet werden
Infos zum E-Prüfzeichen
Die Zahl nach dem E verrät welches Land ein Teil geprüft und die Genehmigung für den ECE Raum erteilt hat.
z.B. liest man bei Scheinwerfern oft mit E1-Zulassung. Das bedeutet lediglich das der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen wurde aber nicht als was - kann also auch die eine Innenbeleuchtung für eine Klospülung sein.
Für TÜV-konforme Teile sind oft weitere Prüfzeichen oder Gutachten erforderlich.
Aber eine Eintragung entfällt hierbei! Du brauchst nur was schriftliches um nachzuweisen, das diese Rückleuchte für Deine Autotype genhmigt wurde und KEINE Klospülungsinnenbeleuchtung ist.
Is auch besser das Gutachten dann im Auto mitzuführen um nicht in Beweisnotstand zu geraten und Zeit zu verschwenden mit Überprüfungsfahrten zur LR
Für Dich heisst das, Dein TÜVler braucht Teile mit E-Prüfzeichen gar nicht einzutragen, deswegen heisst ja eintragungsfrei!
Also, weil ich ein durchaus neugieriger Mensch bin haben ich bei diversen Anbietern bei E-Bay bezüglich mitgelieferter Gutachten für eintragungsfreie Teile mit E-Prüfzeichen angefragt.
Fazit einige liefern mit Gutachten andere ohne, das muss dann eben im Einzelfall abgeklärt werden.
Auf Grund der Antwort eines Händler habe ich dann eine Anfrage an die MA 46 (Landesprüfanstallt geschrieben), es geht um Klarglas Scheinwerfer mit Fadenkreuz für einen Golf 1, deren Genehmigung wird von der Polizei gerne angezweifelt!
Hier die einzelnen Mails:
DER EBAY HÄNDLER:
""Der Artikel ist mit E-Prüfzeichen versehen, zusätzlich ist eine Prüfnummer
auf dem Artikel. Laut geltenden europäischen Recht wird keine zusätzliche
Betriebserlaubnis benötigt."
MEIN MAIL AN DIE MA46:
"Sehr geehrte MA46!
Ich möchte mir für mein Golf 1 Cabrio (Type 155) Bj. 90 schwarze Fadenkreuzscheinwerfer kaufen.(Foto siehe Anhang)
Auf die Frage, ob diese mit einem fahrzeugspezifischen Gutachten versehen sind antwortete der Händler, dass diese mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, zusätzlich befindet sich eine Prüfnummer auf dem Artikel daher wird nach geltendem europäischen Recht keine zusätzliche Betriebserlaubnis benötigt.
Ist diese Antwort korrekt oder wurde ich wieder einmal schlecht beraten?
Herzlichen Dank für Ihr Bemühen,
H.W."
DIE ANTWORT DER MA46:
"Werter Herr W.
Wir danken für die Anfrage, und teilen Ihnen mit, dass Ihnen Ihr Händler eine korrekte Auskunft gegeben hat! Sie sollten aber das Gutachten über die Scheinwerfer im Auto mitführen und eine meldung bezüglich der Änderung bei Ihrer Zulassungsstelle (Versicherung) durchführen.
MfG
Winkler"
WAS JETZT??? Mitführen eins Gutachtens Pflicht oder kann mich ein Polizist damit ärgern wenn er will?
Was tun wenn kein Gutachten mitgeliefert wurde???
Was hat die Versicherungsstelle damit zu tun???
Mein Fazit:
Nur E-genehmigte Teile MIT Gutachten kaufen, da sonst die Polizei/Prüfanstallt unter Umständen lästig werden kann!
Ausserdem, ein Anbaugutachten über z.b. Hella Rückleuchten? Haben die nen Knall? Wird wohl jeder 4 Schrauben anziehen können?
Hier noch die Abkürzung für die Ursprungsländer:
E-Zeichen für Scheinwerfer und Heckleuchten
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
Alle E-Zeichen sind in der gesamten EU zugelassen ...
Scheinwerfer
Ausführung
A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
die EWG zulassung ist nichts anderes wie die alte ABE
so wie du es nun zusamengetragen hast,ist es richtig
aber kurz gesagt
E nummer ist halt kein freifahrtschein
papier muss eben dabei sein
Zitat:
Original geschrieben von 2young2die
Huh?
Der eine Spoiler fehjlt, das Stimmt.
Denn muss ich erst wieder kleben... Aber sind die echt falschrum?
Hi nochmal!
OK, dann hab ich's nur falsch betrachtet
Weil normalerweise ist ja immer nur auf einem der beiden Wischer ein Spoiler und der gehört dann auf die Fahrerseite, damit dieser ne bessere Sicht hat.
Wollt Dich nicht verunsichern, sorry!
Danke noch für's Kompliment
*g* und *rotwerd*
Also ich mag sie ja schon leiden ^^. Wie siehts eigentlich mit der Ausleuchtung aus? Ist die spürbar besser als mit den ollen DE's ?
Oh. richtig. Das wichtigste hab ich Dämel vergessen zu schreiben:
War bei mir auch ein Teil der Kaufentscheidung, aber ich hätte nicht gedacht, dass das soviel ausmacht. Die alten DEs gammeln echt schnell zu und ich hatte am Ende echt das Gefühl, jm hat meine Birnen gegen Teelichter ausgetauscht
Durch das Klarglas kann die Linse nun viel besser ausleuchten. Ich wollte ja eigentlich ein vorher-nachher-Vergleichbild schiessen, aber hab die DInger dann Tags gewechelst.
Also ich find es sind bestimmt 30% mehr Licht und eine erheblich bessere Ausbeute. Ausserdem haben die durch das Klarglas nun einen blauen Rand, sieht aus wie blendfreies Xenon
Also ich bin vom Licht echt positiv überrascht. Ich kann ja heute abend mal ein Bild machen, wenn ich dran denke.. dann könnt ihr vergleichen.
Achja: Aufgrund der Gegebenheiten mit TÜV und Co hab ich bei InPro nun das Gutachten / den Prüfbericht angefordert. Ja, sowas gibts und wird kostenlos zugeschickt. Den leg ich mir dann ins Auto, damit erst gar kein Ärger aufkommt...
das die DE zunehmend weniger licht bringen , hat meist 2 gründe
beim Hella ist die beschichtung einfach weg (reflektor wird matt)
oder sie sind einfach verstaubt
das klarglas mehr licht bringen weil klarglas halt ich für ein gerücht
da wo beim DE das licht rauskommt ist auch nur "klarglas" drüber
es liegt wohl eher daran das bei neuen scheinwerfern kein dreck drinn ist der die lichtausbeute reduziert
wart mal 1-2 jahre ab
schau mal nach aus welchen material die reflektoren sind
wenn aus plaste wie bei den Hella´s dann isses einfach nur teurer schrott
Also irgendiwe wirken die Scheinwerfer größer (zu groß) und das Auto schielt. Das passt net.
Dere,
also mir gefallen die Klarglasscheinwerfer schon, aber es fehlen dazu die klarglasblinker, ich hab mir die blinker gekauft und sie sehen stark aus....
MfG
ja also wenn klarglas scheinwerfer, dann müssen auch klarglas blinker ran. sonst passts net.
hab glaub irgendwo auch klarglas nebelscheinwerfer mal gesehen. wäre dann noch das finish.