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E46 Panne (nicht mehr Fahrtauglich) Automobilclub verweigert Leistung

BMW 3er E46
Themenstarteram 29. Mai 2019 um 15:57

Moin,

ich wusste nicht in welche Rubrik ich mich wenden soll. Daher nerv ich euch jetzt einfach mal :D

Folgender Fall. Mein Sohnemann ist vor einer Woche offiziell Ausgezogen und ist somit nicht mehr über uns Schutzbrief versichert. Nun haben wir für ihn einen eigenen Vertrag, der seit dem 27.05.2019 0 Uhr Aktiv ist. (Schaden tag ist heute, 29.05.2019)

Nun ist er leider rund 250 Km von zu Hause entfernt liegen geblieben und bekommt vom Automobilclub keine Leistungen. Die Begründung dafür ist, dass der Erstbeitrag noch nicht gezahlt wurde. Die Pünktliche Prämienzahlung ist zwar nachvollziehbar, jedoch haben die als einzige Möglichkeit das Lastschriftverfahren angeboten auf welches wir natürlich keinen Einfluss haben.

Laut den AGB heißt es, dass die Leistungen bei verspäteter Prämienzahlung nicht erbracht werden, es sei denn, dass der Versicherte die verspätete Zahlung nicht zu verschulden hat.

Wie darf ich das Verstehen? Meiner Laienhaften Meinung nach liegt von unsererseits keinerlei verschulden vor, dass die Prämie noch nicht gezahlt worden ist.

Das die Bank einige Zeit brauch, bis die Lastschrift eingezogen wird kann ich nachvollziehen. Nur hätte es beispielsweise die Zahlungsmöglichkeit Paypal, Kreditkarte o.ä. gegeben, hätten wir diese genutzt.

Wie ist eure Meinung dazu? Muss der Autoclub die Leistungen erbringen oder fällt das unter "Pech gehabt" ? Ich meine die Prämie wird ja schließlich auch seit 27.05.2019 - 26.05.2020 berechnet. Es kann ja nicht sein, dass es z.b heißt " Wir lassen uns mal 3 Wochen Zeit bis wir das Geld einziehen, verweigern im Fall des falles jegliche Leistungen aber Kassieren ab Tag 1)

Danke bereits im voraus und liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Falls eine Lastschriftermächtigung erteilt wurde, handelt es sich um eine Holschuld. Der Schuldner hat alles zur Leistung Notwendige getan, wenn zum Fälligkeitszeitpunkt auf seinem Konto ein zur Abbuchung genügender Betrag vorhanden ist. In einem solchen Fall liegt eine Holschuld seitens der Versicherung vor. Bucht diese den Betrag nicht rechtzeitig vom Konto des Versicherungsnehmers ab, kann dieser für die Verspätung nicht verantwortlich gemacht werden.

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Ich würde die Begründung nicht akzeptieren.

Wenn bei Lastschriftverfahren das Geld noch nicht bei denen ist, ist das ihr Problem, nicht deins.

Wenn der Vertrag ab 27.05.2019 gilt, Prämie ebenfalls ab da per Lastschrift eingezogen wird...müssen sie bezahlen.

Ist aber nur mein gefährliches Halbwissen und keine Rechtsauskunft.

Themenstarteram 29. Mai 2019 um 16:24

Genau dieses gefährliche Halbwissen teile ich auch.

Ich meine wenn die Lastschrift geplatzt wäre, Okay. aber das ist sie ja nicht. Es wurde nur noch nicht versucht.

Vor allem finde ich es ein Unding, dass man so behandelt wird. Jahre lang war mein Junge bei uns mitversichert, 4 Jahre mit dem selben Fahrzeug (sieht man ja auch an der Zulassung) und dann so etwas. Wenn das der Dank dafür ist, dass man sich an deren "Regeln" hält, die Ummeldung sofort weiterleitet und einen zusätzlichen Vertrag schließt dann recht vielen Dank. :/

Vertragsbeginn am Montag, Ummeldung beim Bezirksamt direkt Montag. Also wenn das mal kein unverzügliches Handeln ist, dann weiß ich auch nicht.

Aber danke für deinen Post :)

PS. Ich erinnere mich daran, als ich die KFZ Versicherung gewechselt habe. nach knapp 4 Wochen kam erst Lastschrifteinzug.

Zwei Punkte meinerseits dazu:

 

1) Banken und Versicherungen wollen nur euer bestes...euer Geld :D

 

2) Wenn du dich an ein TV-Format a la Mark-Check, Akte 2019 etc. wendest lenken die bestimmt ein. Denn was diese Leute scheuen ist negative Reputation in aller Öffentlichkeit.

 

Ansonsten werden sie sich versuchen (möglichst lange) quer zu stellen.

 

Meiner laienhaften Meinung nach kann man das auch einklagen. Vertrag ist unterschrieben, wenn sie das Geld noch nicht eingezogen haben...ihr Problem. Aber das bedeutet Aufwand, Ärger etc.

 

Wie gesagt, das ist meine Laienmeinung dazu.

Wenn die Zahlung getätigt wurde zu dem Zeitpunkt zu dem sie fällig ist aber nicht ausgeführt wurde seitens der Bank, dann sehe ich

Zitat:

Laut den AGB heißt es, dass die Leistungen bei verspäteter Prämienzahlung nicht erbracht werden, es sei denn, dass der Versicherte die verspätete Zahlung nicht zu verschulden hat

als erfüllt an.

Ich würde mich da gar nicht lange mit rumärgern. Ene Mail schreiben oder Anruf tätigen. Wenn ohne Erfolg dann Automobilclub kündigen / wechseln.

Rechnung vom abschlepper nachträglich einreichen

Themenstarteram 29. Mai 2019 um 16:59

Danke für deinen Beitrag.

Ich habe meinen Sohn jetzt geraten, sich ein Fahrzeug für 7 Tage zu mieten. Abgeschleppt wurde er über die KFZ Versicherung zum glück. Da heißt es aber nur bis zur nächsten Werkstatt, Fertig und aus.

Die Rechnung werden wir denke ich einreichen und notfalls mit einem Anwalt drohen. Der Tipp mit Akte 2019 z.b ist auch kein schlechter. Die AGB habe ich mir durchgelesen und besten gewissen gehandelt.

1. Das Fahrzeug wurde von einer Werkstatt begutachtet und ein Schaden festgestellt.

2. Der Meister bestätigt, dass die es auf keinen Fall innerhalb der 7 Tage schaffen, da dort SA / So von haus aus zu ist und der Feiertag noch im Raum steht.

3. Der Mietwagen kostet rund 42€ Pro Tag - d.h nicht über deren Tagessatz für einen Mietwagen

bezüglich Rücktransport müssen wir uns noch einmal Erkundigen. Da steht nämlich kein Euro Betrag in den AGB sondern lediglich, dass es von denen beauftragt werden muss.

Für weitere Meinungen bin ich dennoch offen. Ich würde das ganze nämlich sehr gerne ruhig klären, ohne meine Rechtsschutz zu belasten :D

Edit: 2 Neue Post während meines Texten, ich bin begeistert :D

Der Club wird definitiv gekündigt uns ich um eine Alternative bemüht. Das soll nicht der Dank nach 20 Jahren sein. Ich habe ebenfalls damit Argumentiert, dass ich nichts dafür kann, dass die Lastschrift noch nicht gebucht worden ist und der Club keine andere Zahlungsmöglichkeit anbietet. Ich bekam nur ein "ja ,dafür können wir auch nichts. Das Geld ist eben noch nicht da" zu hören.

Ich behaupte einfach mal viele hätten es dem Club erst später gemeldet, dass der Sohnemann raus ist und die Ummeldung auch erst später erledigt (waren noch 3 Wochen Frist übrig) eigentlich könnten die froh sein, dass wir es schnellstmöglich erledigt haben und die nun einen neuen Beitrag erhalten.

Liegt dem Vertrag das VVG zugrunde, hast du definitiv Versicherungsschutz. Schau betreffend verspätete Zahlung dort nach §§ 38/39.

Falls eine Lastschriftermächtigung erteilt wurde, handelt es sich um eine Holschuld. Der Schuldner hat alles zur Leistung Notwendige getan, wenn zum Fälligkeitszeitpunkt auf seinem Konto ein zur Abbuchung genügender Betrag vorhanden ist. In einem solchen Fall liegt eine Holschuld seitens der Versicherung vor. Bucht diese den Betrag nicht rechtzeitig vom Konto des Versicherungsnehmers ab, kann dieser für die Verspätung nicht verantwortlich gemacht werden.

am 29. Mai 2019 um 18:29

Würde auch meinen das Vertragsbeginn = Leistungsbeginn ist. Das eine Zahlung später eintrifft kann ja nicht den Leistungsumfang/Eintritt einschränken.

Mi würde da sonst nur die Fristlose Kündigung einfallen bei Verweigerung, > Vertrauensbruch.

Themenstarteram 29. Mai 2019 um 19:05

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 29. Mai 2019 um 19:47:58 Uhr:

Liegt dem Vertrag das VVG zugrunde, hast du definitiv Versicherungsschutz. Schau betreffend verspätete Zahlung dort nach §§ 38/39.

Ja, diese liegen bei. Es sind zwar nicht § 38/39, jedoch regeln sie die Erst und folgezahlungen. Bei der Erstzahlung steht unter anderem das, was ich auch schon genannt habe. "Der Versicherer ist von der Leistungserbringung freigestellt, sollte ein Schadenfall vor Eingang der ersten Prämie eintreffen , es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

Genau das ist in meinen Augen der Fall! Mein Konto war zum Zeitpunkt der Antragsstellung gedeckt! Mein Konto war und ist auch heute noch mehr als ausreichend gedeckt !

Aussage der Mitarbeiter: "Es ist nicht unser verschulden, dass die Bank noch nicht gebucht hat." Mein Verschulden ist dies aber auch nicht! " Tja , daran kann ich nichts ändern das ist eben so"

Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 29. Mai 2019 um 20:00:20 Uhr:

Falls eine Lastschriftermächtigung erteilt wurde, handelt es sich um eine Holschuld. Der Schuldner hat alles zur Leistung Notwendige getan, wenn zum Fälligkeitszeitpunkt auf seinem Konto ein zur Abbuchung genügender Betrag vorhanden ist. In einem solchen Fall liegt eine Holschuld seitens der Versicherung vor. Bucht diese den Betrag nicht rechtzeitig vom Konto des Versicherungsnehmers ab, kann dieser für die Verspätung nicht verantwortlich gemacht werden.

Danke! Genau so etwas habe ich eben vermutet. Super Formuliert, Top :cool:

Zitat:

@307CC-User schrieb am 29. Mai 2019 um 20:29:40 Uhr:

Würde auch meinen das Vertragsbeginn = Leistungsbeginn ist. Das eine Zahlung später eintrifft kann ja nicht den Leistungsumfang/Eintritt einschränken.

Mi würde da sonst nur die Fristlose Kündigung einfallen bei Verweigerung, > Vertrauensbruch.

Eine reine Fristlose Kündigung würde mir in dem Fall ja auch wenig helfen. Aber ich weiß, was du meinst ;)

Lasst euch da nicht gefallen.

Ihr habt den Zahlungsverzug nicht zu vertreten.

https://dejure.org/gesetze/VVG/37.html

am 29. Mai 2019 um 20:28

Also ich verstehe das rein gar nicht! Der ADAC hilft dir doch eh immer. Ich habe schon mal auf dem Parkplatz an der Autobahntanke ein Mitgliedformular ausgefüllt ;). Da war von Zahlung noch ewig nichts zu sehen ;)

Themenstarteram 29. Mai 2019 um 20:48

Es muss sich ja nicht zwingend um den ADAC handeln ;) wollte es nur Neutral ohne Benennung des Namen tun ;)

Was soll das, warum nennst du nicht Roß und Reiter?

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